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Der Gemeindevorstand. Nenstadt, am 28. Dezember 1912. der Zeit vom 18. Januar bis 1. Februar 1913 Reichenbrand, am 24. Dezember 1912. Rabenstein, den 31. Dezember 1912. Der Gemeindevorstand. Neustadt, am 28. Dezember 1912. Neustadt, am 28. Dezember 1912. Der Gemeindevorstand. Pas neue Jahr mit allen seinen Fagen Liegt vor dir wie ein unöeschrieönes Matt. Pu stehst davor mit lausend bangen Kragen, Ans die es Antwort nicht zu geben hat. Wird all dein Kosten dir es stets erfüllen? Wird reich es wieder an Enttäuschung sein? Wird deinen Zukunftstraum es noch verhüllen? Wird all' dein Fun zum Segen dir gedeih«? Wird Krankheit sich und Sorge zu dir schleichen? Wirst du wohl gar an ostnen Gräbern stehn? Wird stch das neue Jahr uns gnädig zeigen? Am Iahresschlnß der Arieden noch bestehn? behufs der Eintragung ihrer Namen in die Stammrolle bet dem Unterzeichneten sich persönlich anzu melden. Dabei ist von denen, die sich zum ersten Wale anmelden und nicht im hiesigen Orte geboren sind, der hierfür besonders bestimmte Geburtsschein, von den Meldepflichtigen der früheren Jahrgänge aber der Losungs- und Gestellungsschein vorzulegen Gleichzeitig ergeht nach § 57 i der deutschen Wehrordnung an Eltern, Vormünder, Lehr- und Brot- oder Fabrikherren die Aufforderung, den in 8 25 enthaltenen Bestimmungen allenthalben nachzukommen und besonders die unter ihrer Aufsicht stehenden militärpflichtigen Personen, welche von hiesigem Orte zeitig abwesend sind, rechtzeitig zur Anmeldung zu bringen. Offiziersexamen machen und als solcher in der Armee bleiben bis der Onkel einmal für immer die Augen zugemacht und er dann sein Erbe antreten könnte. Da kam es denn zu heftigen Szenen. Hellmuth erklärte, er würde nie dauernd in die Armee eintreten, dazu liebe er seine Freiheit viel zu sehr. Wenn das Vaterland einmal in Gefahr wäre und Der Gemelndevorstanb. Vogel. ZUM neuen Jahre 1918 Woch schwankt der Wage Zünglein auf und nieder, Per Korizont ist trübe und bedeckt, Wasch ändert oft die WoMik stch wieder, Was heute schlummert — morgen ist's geweckt- Poch was auch komme, wie es stch mag wenden, Pes deutschen Landes Wehr, ste ist bereit, Pas Scepter ruht in sichren, starken Känden, Ann zeige d« auch Wut und Kestigkeit. And biete täglich deine Stirn' dem Leben, Din jeder Gag bringt nene Kämpfe mit, Won Mißgunst, Weid und Kaß bist du umgeben, Pu kannst ste treffen fast auf Schritt und Tritt. Poch brauchst du deshalb keineswegs zu zagen, Penn wo viel Schalten — da ist auch viel Licht. Mit Wut und Gottvertrauen darfst du's wagen, Nur tue selbst stets treulich deine Wfficht. Und wäre dennoch, wie es manche glauben, Pie 1913 eine Wngtückszahl, So laß dir deine Zuversicht nicht rauben Wnd schaffe dir nicht selbst des Zweifels Hu al. Greif' frisch und fröhlich jeßt zum Wanderstave And schreite täglich rüstig weiter aus, Pir aber sei des Neujahrs Worgengave Pes Kimmels reichster Segen für dein Kaus. Gertrud v. F. Der Gemeindevorstand. Wilsdorf. H Erscheint jeden Sonnabend mchuMags. H Ureigen werden in der Expedition Meichenbrand, Nevoigtstraße 11), sowie von den Herren Frisenr Weber in Neichenbrand, Kaufmann Emil Winter in Rabenstein und Friseur Thiem in Rottluff entgegen- I genommen und vro Ispalttge Petitzeile mit 15 Psg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. A«zeige»-Nrmahme in der Expedition dis spätestens Freitags nachmittags 3 Uhr, bei den Annahmestellen bis nachmittags 2 Uhr. Bereiusinserate muffen bis Freitags nachmittags L Uhr eingegangen sein und können reicht durch Telephon aufgegeben werden. auch alles gut, bis der Junge erwachsen war und seine eigenen Ansichten geltend machen wollte, was der Onkel nicht vertragen konnte. Hellmuth hatte sein Jahr als Frei williger abgedient, freute sich unbändig, von allem Zwang erlöst zu sein und sich dem Landleben widmen zu können. Das paßte nun dem Alten gar nicht; der Neffe sollte sein Meldungen im Fundamt Rabenstein. Zugelaufen: 1 Hund. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 27. Dezember 1912. Bekanntmachung. , Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß die hiesige Gemeindeverwaltung ein- Neßlich Sparkasse Dienstag, den 31. Dezember 1912 durchgehend bis 2 Uhr nachmittags geöffnet ist. Bekanntmachung. Mit Rücksicht darauf, daß bei unserer Kasse am 2. und 3. Januar 1913 ein starker Verkehr zu erwarten steht, geben wir hiermit bekannt, daß auch die am 4. Januar 1913 bewirkten Spareinlagen für den Monat Januar voll verzinst werden. Die Sparkassenverwaltung zu Rabenstein, am 31. Dezember 1912. Bekanntmachung. Gelegentlich des Jahreswechsels nimmt man Veranlassung, die Einwohnerschaft auf die pünkt liche Bewirkung der An-, Um- und Abmeldungen von Personen jeden Alters, innerhalb 3 Tagen, sowohl im eigenen, als auch im Interesse einer geordneten Meldeamtsverwaltung hinzuweisen. An- und Abmeldungen sind tunlichst persönlich zu bewirken. Ist jedoch hierorts zugezogenen Personen die persönliche Anmeldung nicht möglich, so haben sie im hiesigen Einwohnermeldeamt — Rathaus Zimmer 5 — einen Personalbogen zu entnehmen und denselben nach eigenhändiger, genauer Ausfüllung — in leserlicher Schrift unter Beifügung von Legitimatlonspapieren (Familien- stammbuch, Trau- und Geburtsschein, Militärpapiere, Arbeits- und Dienstbuch rc.) sofort wieder daselbst einzureichen. Legitimationspapiere sind stets auch bei persönlicher Anmeldung vorzulegen. Am- und Abmeldungen sind unter Vorlegung des Wohnungsmeldescheins zu bewirken. Gleichzeitig werden die Haus- bez. Quartierwirte darauf aufmerksam gemacht, daß sie für die rechtzeitige An-, Am- und Abmeldung ihrer Ab- bez. Untermieter mit verantwortlich sind. Die Nichtbeachtung der Vorschriften zieht Bestrafung nach srch. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 31. Dezember 1912. Bekanntmachung. Nach 8 22 der deutschen Wehrordnung vom 22. November 1888 beginnt die Militärmeldepflicht mit dem 1. Januar desjenigen Kalenderjahres, in welchem der Militärpflichtige das 20. Lebensjahr vollendet und dauert so lange, bis über die Dienstpflicht des Wehrpflichtigen endgiltig entschieden ist. Nach Beginn der Militärmeldepflicht haben sich die Wehrpflichtigen zur Aufnahme in die Stamm rolle anzumelden. Es werden daher alle diejenigen, welche nach den vorstehenden Bestimmungen der deutschen Wehr ordnung am hiesigen Orte mit den beiden Rittergütern meldepfltchtig sind, hiermit aufgefordert, innerhalb Bekanntmachung, Hundesteuer betreffend. Gemäß 8 7 und 9 des Ortsgesetzes über die Erhebung der Hundesteuer in der Gemeinde Neustadt Gutsbezirk Höckericht werden hiermit diejenigen, die sich am 10. Januar 1913 im Besitze eines oder B Mehrerer Hunde befinden, aufgefordert, dies dem unterzeichneten Gemeindevorstande bis spätestens den 15. Januar 1913 »'christlich anzuzeigen. ? Die Anterlassung der Anzeige wird, insoweit sie sich nicht als Hinterziehung der Steuer darstellt » '"ö deshalb 8 16 des Ortsgesetzes einschlägt, mit einer Geldstrafe bis zu 30 Mark geahndet. B r Am 10. Januar 1913 findet durch die Schutzmannschaft eine Aufzeichnung aller steuerpflichtigen * Lunde statt Diese Aufzeichnung entbindet nicht von der schriftlichen Anzeigepflicht. B Die Entrichtung der Steuer hat bis spätestens am 31. Januar 1913 bet Vermeidung der Zwangs- s "Ustreckung zu erfolgen. Weiter wird noch auf folgende Bestimmungen des Ortsgesetzes hingewiesen: 8 11- A Wer innerhalb der Zeit vom 11. Januar bis mit 30. Juni Hunde anschafft, für welche die Steuer B M das laufende Jahr weder hier noch auswärts entrichtet worden ist, oder für welche bei der An- « Marke nicht mit erworben wurde, hat binnen 14 Tagen von der Anschaffung an den ! "uen Jahressteuerbetrag zu erlegen. 8 12- * steuerpflichtige Hunde von Orten, wo niedrigere Steuersätze bestehen, hierher gebracht, so ist für jeden Hund vom nächsten Termin an (10. Januar bez. 10. Juli) der hier geltende Steuersatz zu zahlen. Erfolgt die Zuführung solcher Hunde erst nach dem 1. Juli eines Jahres, so ist nur die Hälfte der nach 8 1 festgesetzten Beträge zu entrichten. 8 18- Der Hinterziehung der Hundesteuer macht sich insbesondere schuldig: a) wer einen am Tage der Aufzeichnung — 10. Januar — oder bei der Nachaufzeichnung — 10. Juli — gehaltenen Hund nicht gemäß 8 7 Absatz 1, beziehungsweise 8 8 Absatz 1 zur Versteuerung anmeldet oder es unterläßt, einen im Laufe des Steuerjahres angeschafften, zugebrachten oder zugelaufenen steuerpflichtigen Hund binnen 14 Tagen von der Zeit der Anschaffung oder Einbringung an an Gemeindeamtsstelle zur Versteuerung anzumelden, b) wer von einem anderen eine Steuermarke ohne den versteuerten Hund erwirbt und sie als Steuerzeichen anderweit verwendet, c) wer das Steuerzeichen ohne den Hund, für welchen es gelöst ist, an Dritte überläßt, cl) wer eine gefundene oder eine auf rechtswidrige Weise in seinen Besitz gelangte Steuermarke seinem Hunde anlegt, e) wer Steuerzeichen anderer Orte zur Amgehung der hiesigen Steuer erwirbt. 8 16. Hinterziehungen der Hundesteuer sind mit dem dreifachen Betrage der für die betr. Hunde fest gesetzten Hundesteuer zu ahnden. H Der Bezirksverband beabsichtigt die für den Bezirkskrankenhausbetrieb nicht benötigten, Dinter der Pelzmühle in Rabenstein liegenden Grundstücke zu verpachten. Angebote werden Freitag den 3. Januar ISIS nachm. 4 Uhr in der Pelzmühle ^Vitgegengenommen. Die Königliche Amtshauptmannschaft Chemnitz. »AmMlWSerMiMBchlMMMchMjMeMMmgHmmM § In Gemäßheit von Z 57 der Deutschen Wehrordnung vom 22. November 1888 werden all« lm Jahre geborenen Wehrpflichtigen, welche in hiesigem Semeindebezirke ihren dauernden ^^ufenthalt bez. Wohnsitz haben, ferner die hier aufhältlichen Jurückgestellten früherer Jahr- vMnge hierdurch aufgefordert, sich behufs Aufnahme in die Nekrutierungsstammrolle in der Zeit H vom 15. Januar bis zum 1. Februar 1913 sti dem unterzeichneten Gemeindevorstand zu melden. El Die Militärpflichtigen aus dem Jahre 1893 haben dabei, soweit dieselben nicht im Orte geboren ein Geburtszeugnis (sog- Militärgeburtsschein), welches von den betr. Standesämtern nur zu diesem Zwecke kostenfrei erteilt wird, vorzulegen, diejenigen aus früheren Jahrgängen den im 1. Militärpflichtjayr D'krhaltenen Losungsschein mit zur Stelle zu bringen. M Zeitig von hier abwesende Militärpflichtige (auf der Reise begriffene Handlungsgehilfen rc.) sind ^urch solchenfalls hierzu verpflichteten Eltern, Vormünder rc. innerhalb obiger Frist anzumelden. W Militärpflichtige, welche nach Anmeldung zur Stammrolle ihren dauernden Aufenthalt oder Wohn- von hier nach einem anderen Orte verlegen, haben dieses behufs Berichtigung der Stammrolle sowohl Abgang dem unterzeichneten Gemeindevorstand als auch nach der Ankunft am neuen Orte bei der E'^ehörde oder Person, welche daselbst die Stammrolle führt, spätestens innerhalb dreier Tage zu melden. M Versäumnis der Meldefrist entbindet nicht von der Meldepflicht. Wer die vorgeschriebenen Meldungen zur Stammrolle oder zur Berichtigung derselben unterläßt, ^'it mit Geldstrafe bis zu 39 Mark oder mit Haftstrafe bis zu 3 Tagen zu bestrafen. Hi Reichenbrand, am 30. Dezember 1912. Der Gemeindevorstand. Der unterzeichnete Gemeindevorstand bringt hiermit zur allgemeinen Kenntnis, daß der bisherige ^meindeerpedient Paul Otto Leistner per Königlichen Amtshauptmannschaft Chemnitz als Sparkassenkontrolleur eidlich in Pflicht ge- v"»mmen worden ist. , Bekanntmachung. Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß der IV. Termin Wassersteuer bis zum 14. Januar 1913 - "n die Wasserwerkskasse abzuführen ist. Nach Ablauf dieser Frist wird gegen Säumige die zwangsweise Beitreibung eingeleitet werden. Und dennoch! Roman von I. Duesterbek. Fortsetzung.) (Nachdruck verboten.) „Als der Neffe Waise geworden", erzählte der Baron, '"ahm Strehlen ihn gleichsam als Sohn an. Es ging ISIS Dienstag, den 31. Dezember ochenblatt 4 Fernsprecher: 4 Amt Siegmar Nr. 244. für Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein nnd Rottluff.