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Früher Wochen- und Nachrichtsblatt VA LlgMatt sb Httüns Mit, SniÄtis. Mas, öl. Wa, SeiMni, Nmtm, WM vltimÄns, Ms» St. Wis, St. ZM, St. »iisel^ Stapivls, Hm, Weriilsti. Witzw»'! »1 NMna Amtsblatt für das Kgl. Amtsgericht und den Stadttat zu Lichtenstein Älteste Zestung im Königlichen Amtsgerichtsbezirt - - - - . — 65 Jahrgang. — Rr SS. LLW.WA Dienstag, den 9 März Hauvt-Insertlonsorgan i» Amtagerichtabezirk 19l5 rnest, Statt «rfchevlt ttgtlch, außer Lon«- und Festtag,, nach«m«p> für den folg«»» Tag - vtertelföhrltcker L^ugepre«, 1 Mk. so psg., durch die Post bezogen 1 Mk. 75 Pfg.. Nmaaüra 1V pfg. Lestetlungen arh«e« außer der G»sth>st»ß»>» la Eicht«sta«, WUHe « Ebert-Straße 5d, olle Motserttchen Postavstattr«, Postboten, sowie dir AvetrSger rutgege« Laserat, «rdea »t, stusgrspattewe OraadreUt »lt 1V, sSr auiwirttge Lusrrratra »lt 15 psg. berechnet, «rklomezeile 30 pfg. Sm amtliche» Teil kostet die zweispaltige Zeile 30 pfg. FsasprechLaßchwI «r. 7. S»serote»-A>matz»e tiiMH di, ft,Steste»s vormittag, 1» «hr. Telegramm Adresse: Tageblatt. Bekanntmachung. Die Erneuerung der Arbeiterlegitimationskarten für ausländische Arbeiter ans baS Jahr 1915 ist baldigst, WtteßteaS MS z«« IS. »irz 1v », zu beantragen. Dem Anträge find die vorjährigen Legitimationskarten und die tzeimat- popiere beizufügen. Lichtenstein, am 28. Februar lS15. Der Ltadirat. Mehlbezugskarte». Die Abschnitte der Mehlbezugskarten lauten für Roggenmehl und Weizen mehl gemeinsam. In Fällen, wo ein Bäcker oder Mehlhändler in einer Mühle oder bei einem Meblhäudler nur dir eive Garte Mehl «dhede» will, darf der Abschnitt ihm belasten werden, doch ist die HereitS erfolgte Abhel»»mg der eine» Mehl' farte auf der Rückseite deS Abschnittes r» vermerke«. Glauchau, de« 6. März IS15. Der Bezirksverbauv der K-ui,liche» Amtstznudtmannschast Gleucha«. Getreide-Berkans. Beim Berkaus von Getreide a« die MSHleu« «md GetreidehSudler, di« mit dem Bezirksverband im Vertraqsverhältuis stehen, wolle sich jeder Ge» treidr Bkrkanter eine Formular Quittung über die Ablieferung des Ge treides an die Mühle gebe« lasse« Diese Quittung dient dem Getreidebefitzer als AttSweis Kher de» Btr» dleid feiues Getreide» bei de» devorsttheude« Revtfione« der Vorräte Glaucha«, de» 6. März 1915. Der Bezirks verband der Königlichen AmtKhanptmauuschäft Glaucha«. Graf d. tzolheuvorsf Amtshauptmann. Bekanntmachung, betreffend Vorratserhebung und Höchstpreis für Chile-Salpeter vom 5. März 1915.' Borratser Hebung. Auf Grund der BuudeSratsverorduung betreffend Vorratserhebungen vom 2 Februar 1915 (Reichsgesetzblatt Sette 54) wird folgende Bekanntmachung er- laffeu: K1 Don der Verfügung bettoffen find: alle Vorräte an Chile-Salpeter. 8 2. Zur Auskunft verpflichtet find: 1. alle, die Chiles Salpeter aus Anlaß ihres Handelsbetriebes oder sonst deS Er werbes wegen im Gewahrsam haben, kaufen oder verkaufen; 2. landwirtschaftliche uud gewerbliche Unternehmer, in deren Betrieben Chile- Salpeter verarbeitet wird; '..Komunen, öffentlich rechtliche Körperschaften und Verbände. 8 3. Au melden find: 1^ Die Vorräte, die den zur Auskunft nach 8 2 Verpflichteten gehöre»; dabei ist anzugeden, wer diese Vorräte aufbewahrt (genaue Adresse), mit Angabe der Mengen, die von den einzelnen Personen oder Firmen ausbewahrt werden; 2. die einzelnen Vorräte, die fich — mit Ausnahme der unter 1 angegebenen Mengen — außerdem in seinem Gewahrsam befinden, sowie die Eigentümer (unter Anaabe der aenanen Abreise) der einzelnen Menoen; 3. die Mengen, die fich auf dem Transport zu dem zur Auskunft Verpflichtete« oder unter Zollaufficht (auf dem Wege zu ihm) befinden. Die Mengen find einheitlich in Kilogramm anzugebe». 8 4. Zettpunkt für die Angaben der Meldung. Zu melden find alle i« 8 3 aufgeführten Vorräte und Mengen nach dem am 5. März vormittags 10 Uhr tatsächlich besteheuden Zustande. 8 5. Ausgenommen von der Verfügung find Vorräte, die am Tage der Vorratserhebung weniger als 500 Kilogramm betragen. 8 6. Die Meldung ist zu richten an die Salpeter Meldestelle deS Köuigl. Kriegsministeriums, Kriegs-Rohstoff-Abteilung, Berlin VV 66, Leipziger Straße 5. 8 7. Die Meldung hat zu erfolge» bis zum 15. März an die in 8 angegebene Adresse. 8 8. Die zuständige Behörde oder die von ihr beauftragten Beamten find befugt, zur Ermittelung richtiger Angaben Vorratsräume, in denen Vorräte an Chile-Salpeter zu vei muten find, zu untersuchen uud die Bücher der zur Auskunft Verpflichteten z« prüfen. 8 9. Wer vorsätzlich die in den obengenannten 88 geforderte Auskunft zu der im 8 6 angesetzten Frist nicht erteilt, oder wissentlich unrichtige Angaben macht, wird mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafen bis zu 10000 Mark bestraft; auch können Vorräte, die verschwiegen find, im Urteil aM dem Staat verfallen erklärt werden. Höchstpreis. Auf Grund des Gesetzes betreffend Höchstpreise vom 4. August 1914 (Reichs- Gesetzblatt Sette 339) in der Fassung der Bekanntmachung über Höchstpreise vom 17. Dezember 1914 (Reichsgesetzblatt Seite 5l6) und vom 21. Januar 1915 (Reichsgesetzbl Seite 25) wird folgende Bekanntmachung erlösten: 8 1. Der Preis für eine Tonne Chile-Salpeter darf M 240. — nicht übersteigen. § 2. Der Höchstpreis gilt für Chile-Salpeter, der fich im freien Verkehr des Reichsgebietes befindet. Die unterzeichnete Aommandobehörde kann Ausnah men gestatten. H 3. Der Höchstpreis schließt die Versendungskosten ab heutiger Lagerstelle nicht ein und gilt für Zahlung Zug um Zug. Wird die Zahlung gestundet, so dürfen bis 2 v. H für Jahreszinsen über Reichsbankdiskont hinzugeschlagen werde». § 4. Die Eigentümer dcr in freiem Verkehr des Reichsgebietes befindlichen Mengen von Chile Salpeter werden hierdurch aufgefordert, ihre Vorräte, soweit sie nicht nachweislich durch vorliegende Aufträge auf Lieferung von Sprengstoffen und Pulver für die deutsche Kriegsmacht belegt find, bis zum 20. März der Kriegschemikalien Aktiengesellschaft, Berlin W 66, Mauerstr. 63/65, zum Höchst preise zu überlasten. 8 5. Mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder mit Geldstrafe bis 10 060 M. wird bestraft. 1. wer den noch 8 1 festgesetzten Höchstpreis überschreitet; 2. wer einen anderen zum Abschluß eines Vertrages auffordert, durch den der Höchstpreis überschritten wird, oder sich zu einem solchen Vertrage erbietet; 3. wer Chile-Salpeter beseite schafft, beschädigt oder zerstört; 4. wer Vorräte von Chile-Salpeter dem zuständigen Beamten gegenüber ver heimlicht. 8 6. Diese Verordnung tritt am 5. März 1915 in Kraft. Tie unterzeich nete Kommandobehörde bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens. Dresden . .7 , ». Marz 1915. Leipzig' 0 EteLv. Ge»eralkomma«do X" Armeekorps. Der ko»ma»dtere»de Geuer«! von Broizem Stellv. Ge«eralko»ma«do vi* Ar«eekorps. Der to»«a«d,ere«de Revers! von Schweinitz Griechenland u. Italien vor der Entscheidung. Tie Diplomaten des Dreiverbandes haben in den letzten Tagen eine fieberhafte Tätigkeit entfaltet, ähren Reihen neue freunde zu gewinnen. Und die Bemühungen kalten ankclieinend in Griechenland und Italien auf fruchtbaren Boden, die Nachrichten über Rumäniens Beeinflussung fließen langsamer. In Griechenland geht die Kriegsbegeisterung schon hoch, Hort glaubt »ran, mit der Waffe in der Hand, noch «ehr Vorteile von den Türken erpressen zu können^ Don der Höhe der griechischen Forderungen dürfte Me Entscheidung abhänge». Roch einmal scheint der König besänftigend wirken zu wollen: ans dem »ron rat hat er gewiß die Ucberzeugung erlangt, das; im Kabinett Venizelos die Kriegspartci überwiegt, und so läßt er es zurücktreten, weil er den Frieden er halten möchte. Wie lange wird es ihm noch geliu gen, di: durch das Bonchardement der Dardanellen und englische Versprechungen aufgepeitschten Volks leidenschaften zu dämpfen? Jedenfalls befindet sich Griechenland am Borabend großer Ereignisse. Die Stimmen der wenigen Warner verhallen ungehört in der allgemeinen Hetze Die Rückwirkung des englischen Prcssefeldzuges aus die allgemein? Volk-- slrömuug ist nicht ausgeblichen. Die große Mebrbeir der Bevölkerung erblickt, irregesiibrt durch die .'Un kel der gelausten Presse, das einzige Heil Griechen lands im Anschluß an die Möchte des Dreiverbandes. Die Erregung in Athen in ungeheuer. Benizefos Sturz. Athen, 7. März. Der König bat Alerander Iaimis zu sich berufen und ibn mit der «abi- nettsbildung betraut. 3aimis hat eine -'tskündige Jrist erbeten, um sich zu entscheide».