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Sonnabend, den 18. December L8«8. Aauhener W Aachrichten. Lreisblatt für den Kreis-Directions-LeMk Laichen. Amtsblatt für Bautzen, Schirgiswalda, Königswartha und Weißenberg. Redacteur und Verleger: E. M. Monse in Bautzen. Die „Bautzener Nachrichten" werden täglich (außer Sonn- und Festtags) Nachmittags ausgegcden. — Vierteljährliches Abonnement 20 Ngr. JnserttonS- betrag L Spaltzeile 1 Ngr. — Nach 9 Uhr eingehende Inserate können erst in die Nummer des nächstfolgenden Tages ausgenommen «erden. Bekanntmachung. Das Königliche Kriegsministerium hat mittelst Verordnung vom 14. dieses Monats anher eröffnet, daß die, nach Punkt 2 der An merkung zu § 57 der Bundes-Militair-Ersatz-Jnstruction zu Anlegung und Führung der Stammrollen verpflichteten Obrigkeiten — in den Städten die Stadträthe, auf dem platten Lande unter Aufsicht und Leitung der Gerichtsämtcr die Gemeinderäthe — die hierzu bc° nöthigten Formulare auf eigene Kosten zu beschaffen und den Bedarf an solchen, zur Erzielung einer Gleichmäßigkeit in dem fraglichen Listenwcrke, durch Vermittelung der Amtshauptmannsckaften von der Rammingschcn Buchdruckern in Dresden zu entnehmen haben, nachdem die letztere sich verbindlich gemacht hat, von jetzt an Titel- und Einlegebogen der gedachten Listen auf Lager zu halten und das Buch der selben mit 5 Ngr., das Ries mit 3H Thlr. zu verkaufen. Indem man Solches hiermit zur allgemeinen Kenntniß bringt, werden die Stadträthe und Gerichtsämter des hiesigen amtshauptmann- schastlichen Bezirks, letztere wegen der in Frage kommenden Gemeinderäthe, veranlaßt, den erforderlichen Bedarf an Titel- und Einlegebogen von mehrgcdachten Formularen alljährlich im Monat December, für dieses Jahr aber bis spätestens den 28. dieses Monats anher anzuzeigen, damit sodann von hier aus das Weitere besorgt werden kann. Bautzen, am 16. December 1868. Königliche Amts h ü u p tiNüNN schüft d ü selb st. vo« Salza und Ltchteuau. Otto. Bekanntmachung, die Anschaffung der Formulare zu den Stammrollen betr. Nach einer Verordnung des Königs. Kriegs-Ministeriums haben die Stadträthe und Gemeinderäthe, welchen nach Punkt 2 der An merkung zu 8 57 der Bundes-Militair-Ersatz-Instruction die Anlegung und Führung der Stammrollen obliegt, auch die Kosten für An schaffung dieser Formulare zu tragen. Um nun aber eine Gleichmäßigkeit in diesem Listenwcrke zu erzielen, hat sich das Königs. Kriegs-Ministerium mit der Rammingschcn Buchdruckerei in Dresden in Vernehmung gesetzt und letztere sich verpflichtet, sowohl Titel- als Einlegcbogcn zu den Stammrollen auf Lager zu halten und jedes Buch solcher Listen mit 5 Ngr., das Rics 3 Thlr. 10 Ngr., von jetzt an zu verkaufen. Verordnungsgemäß werden daher fämmtliche Stadt- und Gemeinderäthe des hiesigen amtshauptmannschaftlichcn Bezirks andurch da hin beschieden, ihren Bedarf an dergleichen Formularen, sowohl Titel, als Einlegebogen, alljährlich der unterzeichneten Königlichen Amtshauptmannschast rechtzeitig und für diesmal sofort und spätestens bis zum 31. dieses Monats anzuzeigen, damit dieselbe im Ganzen die Anschaffung dieser Papiere dircct bei genannter Druckerei bewirken kann. Jeder Bedarfsanzeige ist der erforderliche Geldbetrag portofrei beizufügen. Löbau, den 16. December 1868. Die Königliche Amtshauptmannschaft. von Thielau. Jochim. Aufforderung. In der Untersuchung, welche die auf hiesigen Wochenmärktcn häufig vorgekommenen Taschendiebstähle betrifft, sind zwei dazu ge hörige Geldtäschchen, deren Eigcnthümer unbekannt sind, in Gerichtsvcrwahrung gelangt. Es werden daher Alle Diejenigen, welche von derartigen Diebstählen betroffen worden sind, hiermit veranlaßt, die beiden Geldtäschchen an unterzeichneter Gexichtsstcllc in Augenschein zu nehmen. Bautzen, den 17. December 1868. Das Königs Gerichtsamt im Bezirksgericht. Blesky. Bekanntmachung. Am 12. d. M. sind allhier wieder folgende Taschendiebstähle verübt worden: 1) ein kleiner grauer gestrickter Beutel mit gegen 4 Thlr. Silbergeld; 2) ein altes defectes Portemonnaie mit einem Silberthaler und etwas kleinerem Silbergelde; 3) ein grauledernes Geldtäschchen mit Stahlbügel und Doppelfach, in welchem sich 5 Thlr. 14 Ngr. 8 Pf., darunter zwei ganze Silberthaler, befunden haben.