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Blatt Amts und des Stadtrathes des Königl. Amtsgerichts Reunundvierzigstev Jahrgang Abonnement» - Preis Vterteljährl. 1 M. 25 Pf. Auf Wunsch unentgeltlich« Zu sendung. «l» Beiblätter: I Jllustrirt«» SonntagSblatt (wöchentlich); 2. ^andwirthschaftliche Beilage (monatlich). Verantwortlicher Redakteur Hermann Schulze in Pulsnitz. Druck und Verlag von E. L. Förster'- Erben in Pulsnitz. Erscheint: Mittwoch und Sonnabend. puSzeile (oder deren Raum) 10 Pfmnige. K-schLftsstelren: Buchdruckereien von A. Pabst, Königsbrück, C. S. Krausche, Kamenz, CarlDaberkow, Grob- röhrSdorf. Nnnoncen-BureauSvonHaasen- stein L Vogler, Jnvalidendank. Rudolph Mosse und. G. L. Daube L Comp. zu , Wulsnih Königsbrück, Kadeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend. Inserate - - sind bis Dienstag und Freitag Vorm. S Uhr aufzugeben. Preis für die einspaltige Cor- 18. September 1897. Sonnabend. Wenn auf gold'ner Flur und Au' Sommer sich zu Ende neiget Und des nahen Herbstes Thau Sich auf allen Blättern zeiget, Dann erheb, o Menschenherz, Dankerfüllt Dich himmelwärts! Murn WuntedanHssto. Auch im letzten Erntejahr, Wo so manche Sorge quälte, Wurde die Verheißung wahr Die einst Noahs Hoffnung stählte, Gott, der schloß den Menschheitsbund, Gab ihn segensreich uns kund. So lang diese Erde steht, Wie er gnädiglich verhießen, Samen, Emte nicht vergeht, Immer neue Keime sprießen. Seine treue Vaterhand Segnete auch dieses Land. Jedes guten Menschen Mund Stammelt darum Dankesworte, Denn Gott Vaters treuer Bund Ward zum höchsten Menschheitshorte. Seine Liebe gab den Segen Und die Hoffnung allerwegen. Verordnung, die Vornahme von Ergänzungswahlen zur H. Kammer der Ständeversammlung betreffend, vom 10. September 1897. Für den zunächst einzuberusenden ordentlichen Landtag sind im 1. und 4. Wahlkreise der Stadt Dresden, im 1. und 4. Wahlkreise der Stadt Leipzig, im 1. Wahlkreise der Stadt Chemnitz, im 2., 11., 12., 15., 18., 19., 21., 23. und 24. städtischen Wahlkreise, sowie im 7., 9., 10., 11., 16., 18., 19., 20., 21., 24., 27., 28., 29., 30., 33., 35. und 40. Wahlkreise des platten Landes Ergänzungswahlen von Abgeordneten der II. Kammer der Ständeversammlung vorzunehmen. Gemäß ZZ 15 und 26 des Gesetzes über die Wahlen zur II. Kammer der Ständeversammlung vom 28. März 1896 wird die Wahl von Wahl männern der III Abtheiluug auf den 27. September, der II. Abteilung auf den 28. September und der I. Abteilung auf den 29. September dieses Jahres anberaumt. Die Wahlen der Abgeordneten sind dagegen am 9. Oktober dieses Jahres vorzunehmen. Dresden, am 10. September 1897. Ministerium des Innern. von Metzsch. Zeibig. Konkursverfahren. Ueber das Vermögen des Leinwandhändlers Friedrich August Körver in Hauswalde wird heute am 16. September 1897, Vormittags I I Uhr das Konkursverfahren eröffnet. Der Rechtsanwalt Dietrich in Pulsnitz wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 28. Oktober 1897 bei dem Gerichte anzumelden. ES wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschuffes und ein tretenden Falles über die in tz 120 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände — auf den 7. Oktober 1897, Vormittags 10 Uhr — und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 11. November 1897, Vormittags 10 Uhr vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. Allen Personen, die eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen ober zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für die sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 6. October 1897 Anzeige zu machen. KöniglichesAmtsgericht zu Pulsnitz. Bekannt gemacht durch den Gerichtsschreiber. Aktuar Hofman«. Bekanntmachung. Der unterzeichnete Stadtrath nimmt Veranlassung, die Betheiligten auf die am 1. October d. I. in Kraft tretende Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 21. Mai 1897, die Namensangaben Gewerbtreibender an offenen Läden, Gast- und Schankwirthschaften betreffend, hierdurch noch besonders aufmerksam zu machen. Nach der Verordnung deS Kgl. Ministeriums des Innern vom 21. Mai 1897 sind alle Gewerbtreibenden, die einen offenen Laden haben oder Gast- oder Schankwirthschaft betreiben, verpflichtet, ihren Familiennamen mit mindestens einem ausgeschriebene« BvruaMtN an der Außenseite oder am Eingänge des Ladens oder der Wirthscha^t in deutlich lesbarer Schrift anzubringen. Kaufleute, die eine Handelsfirma führen, haben zugleich die Firma in der bezeichneten Weise an dem Laden oder der Wirthschaft anzubringen. Ist aus derFirma der Familienname des Geschäftsinhabers mit dem ausgeschriebenen Vornamen zu ersehen, so genügt die Anbringung der Firma. Die Betheiligten werden zur rechtzeitigen Herstellung der hiernach erforderlichen Abänderungen mit dem Bemerken aufgefordert, daß Zuwiderhandlungen mit Geldstrafe bis zu 150 oder Haft bis zu 4 Wochen zu ahnden sind. Pulsnitz, am 16. September 1897. Der Stadtrath. Schubert, Brgrmstr. Sonnabend, den 18. September 1897, Abends ^8 Uhr öffentliche Stadtverordneten - Sitzung im Sitzungssaal. Tagesorduuug häugt iu der Rathhnusflur aus. Pulsnitz, am 16. September 1897. Der Stadtverordnetenvorsteher Kago Kauffe.