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pulsMerFayeblatt PUKH «tz o 4 Bank »Konten: Pulsnitzer Bank, Pulsnitz und V» vTUTt Commerz« und Privat-Bank, Zweigstelle Pulsnitz Fernsprecher 18. Tel.-Adr.: Tageblatt Pulsnitz Poftjcheck-Konto Dresden 2138. Giro-Konto 148 *OkkA»»lSN»tztzTjD^rU^» Anzeigen-Grundzahlen in Die 41 mm breite Zeile (Mosie'S Zeilenmeffer 14) l mm Höhe 10 O/, in der Amtshauptmannschaft Kamenz 8 amtlich 1 mm 30 und 24 -SA/; Reklame 25 Tabellarischer Satz 50°/» Aufschlag. — Bei zwangsweiser Einziehung der Anzeigengebühren durch Klage oder in KonkurSfSllen gelangt der volle Rechnungsbetrag unter Wegfall von Preisnachlaß in Anrechnung. Bis '/,10 Uhr vormittag- eingehende Anzeigen finden am gleichen Tage Ausnahme — — — wafchetxt a» !«»«« Werktag — — — Im Falle höherer Geaalt, Krieg, Streik »der sonstiger irgend welcher Störung des Betriebes xr Z t ung oder der BeförderNngSeinrichtungen, hat der Bezieher keinen Ani - uch «rf Lieferung oder Aachltefrrung der Zeitung oder aus Rück zahlung d-s ezugsoceiseS. — Wöchentlich 0.85 RM bet steter Zustellung; bei Abholung wöHermich 0.55 RM; durch die Post monatlich 2.60 RM freibleibend Das Pulsnitzer Tageblatt ist das mr Veröffenllichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft u. des Finanzamtes zu Kamenz des Amtsgerichts und des Stadtrates zu Pulsnitz sowie der Gemeinderäte Großnaundors und Weitzbach behördlicherseits bestimmte Blatt tauptblatt und älteste Zeitung in den Ortschaften de- Pulsnitzer Amtsgerichtsbezirk,: Pulsnitz, Pulsnitz M. S., Großröhrsdorf, Bretnig, HauSwalde, Ohorn, Oberstein-, Niedersteina, Weißbach, Ober- und Ntederlichlenau, FrirderSdors, Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Klein-DittmannSdorf SelchSftSstelle: Pulsnitz, Albertstraße Nr. 2 Druck und «erlag von S L. Förster« Erben (Inh. I. W Mohr) Schriftleiter: I. W. Mohr in Pulsnitz Nummer 123 Donnerstag, den 3». Mai 1829 Amtlicher Teil. 81. Jahrgang Ueber da« Vermögen des Fabrikbetriebsleiters Max Seifert i« Großröhrsdorf 1. Sa., Bischofswerdaer Straße 188 wird Heuteam29. Mai1929, vormittags VUO Uhr da»Kon« kuroverfahrea eröffnet. Der Treuhänder vr. Altenburger in Dr«»deu-A., Prager Straße 29 wird zvm Konkursoerwaller ernannt. Konkursforderungen find bis zum 20. Juni 1S2S bei dem Gericht anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Bestellung eines Glüubigerausschusses und «intretendensalls aber die ,m §132 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände - und zur Prüfung der ange meldeten Forderungen aus de« 28. I««i 182-, vormittags 11 Uhr vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anbttaumt. Wer «ine zur Konkursmasse gehörige Sach« im Bests hat oder zur Konkursmasse etwas schuldig ist, darf nichts an den Gemetnschuldner verabfolgen oder leisten, muß auch den Beftb der Sache und die Forderungen, für die er aus der Sache abgesonderte Besriedigung beansprucht, dem Konkursverwalter bis zum 20. Juul 1S2S anzeigen. Das Amtsgericht zu Pulsnitz Da« im Grundbviche für Bretnig auf den Namen des Kaufmanns Paul Felix Seifert tu Bretnig «ingetragrne Grundstück soll am 19. Iuli 1929, vormittags 9 Uhr au der Gerichts stell« im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden. Das Grundstück, Nr. 369 des Flurbuchs für Bretnig, Ort«listen-Nr. 47 s, besteht au« Wohnhaus mit 2 Anbauten, Holz- und Wagenichuppen sowie Garten, ist nach dem Flurbuch« 10,4 Ar groß, und nack dem Derkehrswert auf 15000 RM geschützt. — Die Brandoerstcherungs- fumme betrogt 9860 RM; Ne entspricht dem Frtedensbaupreis vom Jahre 1914 (8 1 des Ges. vom 18. 2. 1921, DDBl. S. 72). — Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbvchamts sowie der übrigen das Grundstück betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schatzungen, ist jedem gestattet (Zimmer 8). Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstücke find, soweit st« zur Zeit der Eintragung des am 1 v. Srptbr. 1928 verlautbarten Dersteigerungsvermerks aus dem Grundbuchs nicht ersichtlich waren, spätestens im Dersteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen. Die Rechte find sonst bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht zu berücksichtigen und bei der Vertei lung des Derfteigerungserlüses dem Ansprüche des Gläubiger« und den übrigen Rechten nach zusetzen. Wer ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht hat, muß vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeisühren, widrigen- salls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Amtsgericht Pulsnitz, am 29. Mai 1929. Folgende im Grundbuchs für Ohorn M. S. aus den Namen des Bückers Friedrich Max Gutmaaa 1« vhorn eingetragenen Grundstücke sollen de« 28. I«li 1929, vormittags 9 Uhr an der Gerichtsftelle im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden: 1. Blatt 83, bestehend aus dem an der Staatsstraße Pulsnitz—Bischofswerda gelegenen Wohngebäude mit Keller, Seitenflügel mit Bückereibackofen, Keller und Anbau, Scheunengebüude mit gewölbtem Srall, Auszugswohngebüude mit Scheune Nr. 281 des Flurbuchs für Ohorn und Ortslisten Nr. 213, nach dem Flurbuch« 24 Ar groß, und nach dem Verkrhrswert aus 16125 RM geschützt. Die Brandoerstcherungssumme betrügt 14310 RM; sie entspricht dem Frtedensbaupreis oom Jahre 1914 (8 1 des Ges. vom 18. 3. 1921, GDBl. S. 72). - 2. Blatt 84, Wiese, Nr. 372 des Flurbuchs, nach dem Flurbuche 80,6 Ar groß, und nach dem Derkehrswert aus 750 RM geschützt. — 3. Blatt 180, Feld, Nr. 277 und 280 des Flurbuchs, nach dem Flurbuche 84,3 Ar groß, und nach dem Verkehrswert auf 1075 RM geschützt — 4. Blatt 481 des Grundbuchs für Großröhrsdorf, Feld, Nr. 997 und 998 des Flurbuchs, nach dem Flurbuche 6S,7 Ar groß, und nach dem Derkehrswert aus 900 RM geschützt. Die Einsicht der Mitteilungen des Gruudbuchamts und der übrigen die Grundstücke be treffenden Nachweisungen, insbtsondere der Schlitzungen ist jedem gestattet (Zimmer 6). Rechte aus Befriedigung aus den Grundstücken find, soweit sie zur Zeit der Eintragung de» am S. Januar 1929 verlautbart«n Dersteigerungsvermerks aus dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätesten« im Dersteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge- boten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen Die Rechte find sonst bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht zu berücksichtigen und bei der Verteilung des Dersteigerungsellöses dem Ansprüche des Gläubigers und deu übrigen Rechten nachzusetzen. Wer ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht hat, mutz vor der Erteilung des Zu« ichlags die Aushebung oder die «instweilige Einstellung des Verfahrens herbeisühren, widrigenfalls für das Recht der Derfteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Amtsgericht Pulsnitz, am 27. Mai 1929. MMe und süGsHe Angtlegenhtittn — (Anerkennung von Mietzinserhöhun gen wegen baulichen Maßnahmen.) Das Finanz ministerium veröffentlicht im Gemeinsamen Ministerialblatt folgende Bekanntmachung: Ueber Mietzinserhöhungen aus Anlaß baulicher Maßnahmen, insbesondere Verbesserung der Mieträume, brauchen förmliche Nachträge zu Mietver trägen nicht abgeschlossen zu werden, wenn nicht gleichzeitig eine Abänderung oder Ergänzung des sonstigen Inhalts des bestehenden Vertrags und der zugehörigen Nachträge vorge nommen wird oder der Abschluß eines Nachtrages nicht aus drücklich ungeordnet ist. Es genügt die Abgabe einer schrift lichen Erklärung durch deu Mieter an der Baudienststelle, worin sich dieser zu einer der Verbesserung oder Erweiterung der Mierräume entsprechenden Erhöhung des Mietzinses vom Tage der Fertigstellung der Bauarbeiten ab verpflichtet. — (Wilde Vermittlung von Hilfskräften für die Landwirtschaft.) Das Landes-Arbeiksamt Pommern teilt mit, daß mit der stärkeren Nachfrage nach landwirtschaftlichen Arbeitskräften sich auch die wilde Ver mittlung wieder stärker bemerkbar macht. Pommern ist kein Abgabegebiet für landwirtschaftliche Arbeitskräfte aller Art, ausgenommen Depvtatfamilien ohne Hofgänger. Jede Ver mittlung von Arbeitskräften in andere Bezirke könnte nur zum Schaden der pommerschen Landwirtschaft geschehen und wird deshalb nachdrücklichst bekämpft werden. Dresde«. (Interesse des Auslandes an der Jahresschau) Am Sonntag, den 2. Juni, kommt ein Sonderzug der Reichsbahndüektion Dresden aus Let schen mit zirka 600 Teilnehmern nach Dresden. Am Sonntag, den 9. Juni, ist ein Sonderzug aus Prag angesetzt. Bis jetzr steht eine Beteiligung von zirka 600 Personen fest. Dresden. (Beginn des Baues der neuen Elb brücke.) In den letzten Tagen hat man auf beiden Elbufern mit den Pfeilergründungsarbeiten für die neue Elb- brücke CottwKaditz begonnen, Dresden. (Lohnkampf in der Glasin dustrie.) Nachdem die Verhandlungen über den Schiedsspruch in der Glasindustrie zu keinem Ergebnis geführt haben, hat die Gewerkschaft, um einen Druck aus zuüben, einen Teil der Arbeiter der Glasfabrik A.-G. in Brockwitz, August Malier u. Söhue A.-G. iu Ottendorf- ie die Einigung in Paris ausfehen wird Owe« Boring drängt a«f Abfchl«tz der Konferenz Zu der Teileinigung in Paris Paris. Der amerikanische Vorsitzende der Sachverstand!- genkonferenz, Owen Poung, hat deutlich zu erkennen gegeben, daß seiner Auffassung nach die Welt, die auf einen Abschluß der Pariser Sachverstündigenarbeiten wartet, nicht mehr länger hingehalten werden dürfe. Er fordere daher die alliierten und die deutschen Sachverständigen auf, un zweideutig ihre Haltung klarzustellen, um dann zur Abfas sung des Schlußberichts, sei es getrennt, sei es vereint, zu schreiten. Die Möglichkeiten eines endgültigen Abschlusses zeichnen sich etwa folgendermaßen ab: Der Dawes-Plan soll noch bis zum 31. Dezember 1929 laufen, der Young-Plan am 1. September 1929 beginnen. Ueber die Ablösung der in der Uebergangsperiode entstehenden Ausgaben für Besatzung, die Kosten der Reparationskommis sion und Aehnliches wird die Pariser Sachverständigenkonfe- rcnz keinen Beschluß fassen, sondern die notwendigen Maß nahmen den Regierungen überlassen. Man denkt an die Einsetzung eines Organisationsausschus ses für die Regelung dieser besonderen Ausgaben, eines Ausschusses, wie ihu bereits das Dawes-Komitee seinerzeit in London zur Ueberleitung ähnlicher Fragen eingesetzt hatte. Die belgische Frage der Markablösung belastet die Verhandlungen nicht mehr. Sie soll gleichfalls von Regierung zu Regierung gelöst morden. In der Staffelung der deutschen Jahres- Zahlungen wird, so hat es wenigstens den Anschein, die deutsche Delegation dem Wunsche der Alliierten entgegen- kommen, um eine Mobilisierung eines entsprechenden trans- erfreien Teiles der deutschen Jahresraten zu ermöglichen, doch dürsten nach dieser Staffelung diedeutschen Zah lungen zu einemfrüherengeitpunktalsdies im Young-Plan vorgesehen war, die 2 - Mil - liarden-Grenze überschreiten. Ob der Durch schnitt dieser neuen Staffelung dem Durchschnitt der Young- Zahlungen gleichkommen wird, der 2050 Millionen vorsieht, läßt sich im Augenblick noch nicht sagen, doch soll die Erhö hung unbedeutender sein als die bisher genannte Zahl von 52,8 Millionen, die die Alliierten fordern. Was Deutschland zahlen soll 742,8 März 1930 Millionen 1. April » 1. 1. 1. 1. I. 1. 1. 1. 1. 1930 1931 1932 1933 1934 1935 1930 1937 1938 1939 1931 1S32 1933 1934 1935 1936 1937 1938 1939 1940 1707,9 1685,0 1738,2 1804,3 1866,9 1892,9 1939,7 1977,0 1995,3 Vom 11. Jahre an Ist somit die 2-Milliardengrenze erreicht. Dann steigen die Ziffern langsam an und bleiben auf «iner ungefähren Höhe von 2,2 bis 2,3 Milliarden Mark, sodaß die Durchschnittsjahresrate innerhalb der 37 Jahre von 1988,8 (ohne Dawesanleihe) erreicht ist. Der Dawesplan läuft weiter bis zum 1. September und wird sann von dem neuen Zahlungsplan abgelkst. Die Uebergangsperiode dient dazu, die Bedürfnisse aus der Ueberleitung von dem einen in das an dere Zahlungssystem zu decken. Ueber diese Uebergangsperiode erfolgt eine Abrechnung. D:e Beträge, die in Ihrem Verlauf von Deutschland gezahlt, aber von den Gläubigcrmächten nicht gebraucht werden, werden Deutschland vergütet. Alle anderen Bestimmungen weiden von der Regierung getroffen werden. Sollten bis zum U September die Re- gierungsveihandlungcn nicht beendet sein, dann würde für das Inkraft treten des Aoungploms ein zweiter Zeitpunkt angenommen werden, doch würde das, was am Mittwoch ausdrücklich festgelegt wurde, an der Höhe der deutschen Jahreszahlungen nichts ändern. Pari», 29. Mai. Nach den am Mittwoch gefundenen vorläu figen Vereinbarungen würde Deutschland folgende Summen zu zahlen haben: vom 1. April bis zum 1. September 1929 1200 Mill Mark und zwar 1050 Millionen Daweszahlungen und die in dieser Zeit spanne fällig werdende zweite Rate der Jndustrieobligationen mit 150 Mil lionen. Die eigentlichen Noungzahlungen gestalten sich folgendermaßen: Lom 1. Sept. 1929 " bis 31. „ 31. „ 31. „ 31. „ 31. „ 31. „ 31. „ 31. - 31. „ 31. „ 31. . 2042,8 ist somit die 2-Milliardengrenze 3u der Teileinigung in Paris Zu der Einigung über die Ziffern in Paris nehmen nur wenige Berliner Blätter redaktionell Stellung. Aber auch in ihren Pariser Berichten kommt zum Ausdruck, daß es sich um keine vollständige Einigung handelt, da die deut schen Vorbehalte noch strittig sind. Die „Germania" stellt fest, daß die Zahlungen über das als die Grenze der deutschen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bezeichnete Ange bot von jährlich 1650 Millionen Reichsmark erheblich hin-