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'N. Weitverbreitetes JHSrtümKMtG»» M ««MchO Eb W^M'-WLMSsm Abonnement: «ei Abholung Ab Pfg. monatlich mo tätlich vierteljährlich t. M. 25 Pfg. die einzelne Nummer 5 Durch di, Poft b-M-n > 2S Mk. -Ml. Donnerstag, den 25. Januar 1906 Nr. 19 Fernsprecher Nr. 151. Gehler. nuf beiden Seiten Opfer forderte. Die Revolu tionäre verschwanden ebenso plötzlich wie sie auf- getaucht waren und ließen elf Verwundete auf dem Kampfplatz zurück. Auf Seiten der Dragoner wurden drei Mann schwer und ein Offizier leicht verwundet. di. für ug, >od ar- tti- fügung stehen. Wohin sich Morenga von Hart- beestmund — dem Orte deS letzten Gefechtes im November am Oranjefluß — gewandt hat, steht also noch nicht fest. Hoffentlich nicht über die englische Grenze. »u bewirken. Stavtrat Hohe«stei«-Er«stthal, am 8. Januar 1906 vr. Polster, Bürgermeister. Die Vorgänge in Rußland. In Petersburg, Moskau und zahlreichen anderen russischen Großstädten ist die Revolutron total niedergeworsen und die Polizei wieder obenauf. Aber kaum ist daS geschehen, so treibt sie auch schon wieder mit ihrer Gewalt Mißbrauch und reizt dadurch die Massen auf» neue. So hat sie jede häusliche und kirchliche Gedächtnisfeier für die Opfer des „blutigen SonntagS" zu verhindern ge sucht. Die Kirchen vermochte sie am Ende, ent gegen ihrer ursprünglichen Absicht, doch nicht zu schließen. Dafür aber drang sie in die Häuser ein und zwang die Bewohner, die zum Zeichen der Trauer geschloffenen Fenstervorhänge wieder aufzu ziehen. Auch sonst sind die Behörden vielfach in die ulte Barbarei zmückgefallen. Ein amtliches Blatt meldet z. B., daß dieser Tage in der Warschauer Zitadelle die Hinrichtung von 11 Revolutionären, meist ganz jungen Leuten, erfolgte, aber nur 10 Namen öffentlich mitgeteilt wurden. Der Name des elften Hingerichteten wird verschwiegen; denn es mar ein sechzehnjähriges jüdische« Mädchen Diese Hinrichtung öffentlich einzugestehen, fehlte es selbst der russischen Regierung an Mut. In Riga überfallen Kosaken harmlose Passanten unter dem Vorwande der Waffcnsuche und be rauben sie oder führen an ihnen Erpressungen aus. Es wird von einer ganzen Anzahl derartiger Fälle, von denen auch deutsche ReichSangehölige betroffen wurden, gemeldet. Natürlich dauert unter solchen Umständen die Gärung fort. Es ist deshalb auch garnicht zu verwundern, daß nach einigen Tagen scheinbarer Ruhe neuerdings wieder ein Uebersall einer außerhalb Rigas patrouillieren, den Dragoner-Abteilung seitens der Revolutionäre versucht wurde ES entbrannte ein Kampf, der Deutscher Reichstag. 26. Sitzung vom 23. Januar. Auf der Tagesordnung steht zunächst die In terpellation Siychel (Pole) wegen Anordnung einer Aufsicht über die Sprach», welche von katholischen Mannschaften in der kirchlichen Beichte gebraucht worden ist. Kriegsminister v. Einem erklärt, sofort antworten zu wollen. Abg. Slychel (Pole) begründet die Jnterpella- tion unter Hinweis auf die bezügliche Verfügung de- kommandierenden Generals v. d. Goltz vom 1. Armeekorps. Die Verfügung widerspricht einer Anordnung deS obersten Kriegsherrn von 1902. Da heißt eS: Eine nachträgliche Feststellung, in welcher Sprache die Mannschaften gebeichtet haben, findet nicht statt. Trotzdem wird schon seit Jahren über ähnliche Vorkommnisse in der Armee Klage geführt. Redner verbreitet sich über einzelne diefir Vorkommnisse näher. Preußischer Kriegsministcr von Etuem: Ich werde mich nur mit der Verfügung deS General« v. d. Goltz beschäftigen. Es ist bei uns Grundsatz daß jeder Soldat in seiner Muttersprache beichten kann. Ein katholischer Soldat wird garnicht da nach gefragt, wie er beichten will, wenn sich im Orte ein Geistlicher findet, der neben der deutschen auch die polnische Sprache beherrscht. Wo sich ein die polnische Sprache beherrschender Geistlicher nicht befindet, müssen die Soldaten natürlich ge fragt werden, in welcher Sprache sie beichten wollen. Mir ist nur eine unzulässige Anfrage im Bereiche deS 6. Armeekorps bekannt geworden, und da ist sofort geantwortet worden: Eine solche An- frage muß unterbleiben. Die Untersuchung im Bereiche deS 1. Armeekorps gründete sich darauf, baß für Gumbinnen ein HilfSgeistlicher auS Goldap Diese« Blatt erscheint mn AuSnabme der Sonn- und Festtage täglich nachmittags. — Zu beziehen durch die Expedition und deren AuS- träger, sowle alle Postanstalten Für Abonnenten wird der Sonntags-Nummer eine illustrierte Sonn- tagSbeilage gratis beigeg'^ JuferlioNsg-bühr««: die sechsgespaltene CorpuSz-üle oder deren Raum für den Verbreitungsbezirk 10 Pfg , für -ruSwärtS 12 Pfg. Reklamen 25 Pfg. Bei mehrmaliger Aufgabe Rabatt. Annahme der Inserate für die folgende Nummer bis dorm« 10 Uhr. Größere Anzeigen abends vorher erbeten. herangezogen wurde und die Entschädigung der Reisekosten gefordert wurde. 19 Mann beichteten in polnischer Sprache. DaS mußte auffallen, da in Gumbinnen vorher kein Soldat da- Polnische als seine Muttersprache angegeben hatte. Ein Eingriff in das Beichtgeheimnis ist nicht erfolgt und auch nicht beabsichtigt. Der polnische Soldat ist im allgemeinen ein guter Soldat, wenn er auch bisweilen geneckt wird. PAisident Graf «alleftrem: Wir setzen nun- mehr die erste Lesung des Gesetzentwurf- über den Reich-Versicherungsvertrag fort. Abg. Böttger (natl.) begrüßt den Entwurf als einen großen Fortschritt. Die großen Bevor- zu^ungen, die jetzt die öffentlichen Sozietäten be säßen, müßten ihnen aber wieder genommen werde«, sie müßten unbedingt den Zwangsvorschriften die ses Gesetze« unterworfen werden. Abg. Porzig (kons.) erklärt die den öffentlichen Anstalten kingeräumte Sonderstellung für durchaus gerechtfertigt. Es sei ganz unzutreffend, daß die Sozietäten in der Technik ihrer Betriebe seit 20 Jahren von den Privatoersicherungs-Gesell- schasten überflügelt worden seien. In der Feuer- Versicherung falle von der vollen Versicherungs- summe sogar die volle Hälfte auf die Sozietäten. Hoffentlich werde der Entwurf recht bald Gesetz. Abg. Müller-Meiningen (freis. Vp.) hält den Entwurf für eine hervorragend tüchtige Arbeit, die im großen und ganzen eine unparteiische Ab wägung der Interessen von Versicherten und Ver sicherern enthalte, aber freilich nur, soweit die Privatversicherung in Betracht komme; nicht da gegen, insoweit eS sich um die öffentlichen Anstalten handle! Der Srundzug des Gesetzes, mehr Rück- sichlnahme auf den Versicherten, Schutz deS Ver- sicherten, sei wie weggewischt gegenüber den Sozietäten! Seien die bayrischen, sächsischen, sachsen-meiningenschen LandeSanstalten und die Sozietäten so vortcesflich, daß ihnen so besonder» Vorteilt auf Kosten der Versicherten zugewendet werden müßten? Tatsächlich sei der Versicherte bei jenen Anstalten rechtlich viel schlechter dran, wie bei den PrivatverstcherungS-Gesellschaften. Frei i«s Hau» 42 Pfg- worden sind, im Falle der Abwesenheit aber deren Elter«, gesetzliche Vertreter, Lehr«, «rot- oder Fabrikherr» hiermit zur «esolgnng der vorersichtlichen ve. Kimmungen, insbesondere aber dazu ausgefordert, in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar 1906 unter Vorlegung der Geburts- oder Losungsscheine die vorgeschriebene Anmeldung bierselbst im Rathaus, Meldeamt, Zimmer Nr. 1, chr m. itz. rf. !N- tt Donnerstag, den 25. Januar 1906, vorm. 10 Uhr sollen in Voitels ftzeeArrUUU* Restaurant in Oberlungwitz — dort »ingestellt — 5 Flaschen Cognae, ea. 5 Ltr. Nordhäuser, 1 Fatz Kirschsast und ea. 3000 Stck. Zigaretten meistbietend versteigert werden. Der Gerichtsvollzieher des Königl. Amtsgerichts Hohenstein-Ernstthal. 11 7b -ker »d., är» 0r„ ^,«0 „er en- rst« 00. Anmeldung zur Militär-Stammrolle. Die hier aufhältlichen Militärpflichtig»«, und zwar: rr) diejenigen, die diese« Jahr daS 20. Lebensjahr vollenden und d) die älteren Jahrgängen angehörsnden Mannschaften, über die »ine endgültige Entscheidung durch die Ersatzbehörden noch nicht erfolgt ist, werden hiermit aufgefordert, sich in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar d. I. im RathauS — Registratur — zur Rekrutierungsstammrolle anzumelden. Auswärts Geborene haben einen Geburtsschein, di« Zurückqestellten ihren Losunqsschein bei der Anmeldung abzugeben. Von hier nur vorübergehend abwesende Militärpflichtige (auf der Reise begriffene Handlungsgehilfen, in Anstalten Nnterqebrachte usw.) sind von deren Ellern oder Vormündern innerhalb obiger Frist zu melden. Zur Stammrolle hier Gemeldete, die im Laufe eines ihrer Militärpflichtjahre von hier sort- ziehen, haben sich noch vor ihrem Wegzuge ab- und zur Stammrolle de- neuen Aufenthaltsorte- un verzüglich wieder anzumelden. Nichtbefolgaag dieser Vorschriften wird mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder Haft bis zu 3 Tagen bestraft. Oberlungwitz, am 9. Januar 1906. ' Der Gemeindevorstaud. Lieberknecht. Hchtnstcin-Elnstthnltr Anzeiger Tageblatt für L»üeu,I-in tzrn»I»aI, Kersiwrs, KnmsSorf, Welnsiwrf, WitstMbmW, Urspwng, MDMH SmMkG- lM*. x. Nach ZF 22, 25 der deutschen Wehrordnung vom 22. Juli 1901 beginnt die Militärpflicht mit dem 1. Januar de» Kalenderjahres, in welchem'dec W.hrpfilchtige das 20. Lebensjahr vollendet. Nach Beginn derselben haben die Wehrpflichtigen die Pflicht, sich zur Aufnahme in die Rekr«tier«ngs- Stammrolle und zwar in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar anzumelden. Die Anmeldung erfolgt bei der OrtSbehörde derjenigen OrteS, an welchem derMilitärpflichttge seinen dauernde« Aufenthalt hat. Hat er keine« dauernden Aufenthalt, so meldet er sich bei der Ortsbehörd» seine« Wohnsitze-, d. h. desjenigen Orte-, an welchem sein oder sofern er noch nicht selbständig ist, seiner Eltern oder seine» gesetzlichen Vertreter» ordentlicher Gerichtsstand sich befindet. Wer innerhalb de» ReichSgebietcS weder einen dauernden Aufenthaltsort, noch einen Wohnsitz hat, meldet sich in seinem GiburlSort zur Stammrolle, und, wenn der Geburtsort im Auslande liegt, in demjenigen Orte, in welchem die Ellern oder Familienhäupter ihren letzten Wohnsitz halten. Bei der Anmeldung zur Stammrolle ist da» GebnrtSze«g«is vorzulege«, sofern die Anmeldung nicht am Geburtsorte selbst erfolgt. Sind Militärpflichtige vom Aufenthaltsorte zeitig abwesend (auf der Reise begriffene Handlungs gehilfen, auf Dee befindliche Seeleute rc.), so haben ihre Elter«, gesetzliche Vertreter, Lehr-, Brot- oder Fadnkherrn die Verpflichtung, fie zur Stammrolle anzumelden. Die Anmeldung zur Stammrolle ist in der vorstehend vorgeschriebenen Weise seilen« deS Militärpflichtigen solange alljährlich zu wiederholen, bis eine endgültige Entscheidung über die Dienst pflicht d»rch di» Ersatzbehörden erfolgt ist. Bei Wiederholung der Anmeldung zur Stammrolle ist der im ersten Militär jahre erhaltene Losungsfchei« vorznlegen. Außerdem find etwa e ngelretcne Veränderungen (in Betreff deS Wohnsitzes, deS Gewerbes und Staudes rc.) dabei anzuzeigen. Von der Wiederholung der Anmeldung zur Stammrolle sind nur diejenigen Militärpflichtige« befreit, welche für einen bestimmten Zeitraum von den Ersatzbehörden ausdrücklich hiervon entbunden oder über das lausende Jahr hinaus zurückgestellt werden. Militärpflichtige, welche «ach Anmeldung zur Stammrolle im Lause eine- ihrer Militär- pflichtjahre ihren dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz nack einem anderen Aushebungsbezirk verlegen, haben diese» behufs Berichtigung der Stammrolle, sowohl beim Abgänge der Behörde oder Person, welch« fie in di« Stammrolle ausgenommen hat, als auch nach d«r Ankunft an dem neuen Orte der- j»nig«n, welche daselbst die Ttammroll» führt, spätestens innerhalb 3 Tagen zu melden. Versäumung der Meldefristen entbindet nicht von der Meldtpflicht. Wer die vor geschriebene« Meldungen zur Stammrolle oder zur Berichtigung derselben unterläßt, wird mit Geldstrafe bis zn 30 Mark oder mit Haft bis zu 8 Tage« bestraft. Es werde« daher alle nach Hohenstein-Ernstthal gehörige« Militärpflichtige«, soweit fie im Jahre 1880 geboren, bezw. i« frühere« Musterungen zurückgestellt I Geschäftsstelle: Bahnstr. 3. ZZ. Jahrgang Zum Aufstand in Deutsch-Eüdwestafrika. Leider hat der konzentrische Vormarsch gegen Morenga auch diesmal wieder sein Ziel nicht er reicht. Al- eS zum Klappen kommen sollte, war daS Nest wieder leer. Es wird darüber gemeldet: Oberst Dame teilt mit, daß die Annahme, Morenga sei nach Springpuet» gezogen, sich nicht bestätigt hat. Die zu seiner Verfolgung angefttzte Abteilung unter Hauptmann Siebert fand nur die Spur einer schwachen Bande und kehrte daher in die Gegend von Duurdrift und Ondermaitje zurück. Morenga stand am 8. Januar noch bei Hartbeestmund. Gegen Corneliu», der sich seit Dezember in dem Tirasgebirge aufhält, war eine Streifabteilung von 70 Gewehren unter dem Befehl de» Leutnant» von Crailsheim angesetzt. Sie griff am 11. Januar eine 300 Köpfe starte Werft bei Wamtobo an. Der Gegner hielt jedoch nicht Stand und floh unter Zurücklassung sämtlicher HauSgerät«, einiger Reittiere und Gewehre in nördlicher Richtung. Corneliu» für seine Person hatte sich schon vorher mit seinen Orloglcuten von der Werft getrennt und überfiel am 13. Januar bei Umub nördlich von Bethanien einen Viehposten. Durch die sofortige Verfolgung gelang es jedoch, ihm den größten Teil deS Viehes wieder abzunehmen. Verschiedene kleinere Truppenabteilungen find über Geimusis zur Verfolgung gegen Corneliu» angesetzt. Am 11. Januar betrug die Zahl der Kriegsgefangenen, einschlirßlich der freiwillig gestellten, 12 190 Köpfe, nämlich 10 024 Herero- und 2186 Hottentotten; darunter befanden sich im ganzen 3005 Minner. Infolge starken RegenS ist der groß: Fischfluß ab gekommen, und dadurch der Verkehr der Der- pflegungskolonnen nach KeetmanShoop unterbrochen worden. Der neue Fehlschlag gegen Morenga beweist nur wieder, wie ungeheuer schwer eS ist, in diesen endlosen Steppengebieten den genauen Aufenthalts ort einer feindlichen Bande von 400 Mann fest- zustellen, noch dazu mit verhältnismäßig so schwachen Kräften, wie sie unsern Truppensührern zur Der-