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Dresdner Nachrichten : 27.06.1905
- Erscheinungsdatum
- 1905-06-27
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-190506274
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-19050627
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-19050627
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Nachrichten
-
Jahr
1905
-
Monat
1905-06
- Tag 1905-06-27
-
Monat
1905-06
-
Jahr
1905
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 27.06.1905
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IaSss«r lwotikoiner äoutsclisr Ulill «n^Ii^ostsr Fnruxk-, Hossll-, viilktot- unä VV«3tsll8tüffo in llllön moijgrnsu I>'llit)sn unä ?rimü-tzulllitüten ?.u ffMi^teu Zroissu. Vsrlcuukg^bkII« äer vom kinnn/.ministorium nsu^svSkItsn vv>8oiiiiftsmä88i^sn Huikormstokfs kür Löni^l- Lüelrs. Ltrrnts - korsl-beumbs. §>I>»noI - Okeuordiiung des Pcrsvnentarifs. Hofnnchrichten, Englische Gäste, Hmisbesitzertaa, ^ Buchdruckervcrbandstag, Gerichtsverhandlungen. Marokko. Graphische Kuipt. Buchdruckervcrdandstag, Neuordnung des Personentarifs. Das gestrige „Drcsdn. Journal" veröffentlicht folgende zu- lammeniassende Auslassung zur Frage einer Neuordnung des Personentariss: „Die sächsische Staalsregierung hatte in einer Deiikschriit, die zu Ende des Jahres 1902 veröffentlicht worden ist, den Plan einer grundlegenden Neuordnung des Personcn- tarifs entwickelt und ihn dem Eisenbahnrate zur Begutachtung unterbreitet. Sodann aber hatte sie die Durchführung des Planes zurückgestcllt, weil vom preußischen Minister der öffentlichen ''Arbeiten neue, möglicherweise auf ganz anderer Grundlage be ruhende Verhandlungen zur Erzielung einer möglichst weitgehen den Tarifgleichheit im Personenverkehrswesen aller deutschen Bahnen augekündigt worden waren. Diese Verhandlungen haben auf Anregung des preußischen Ministers im Laufe dieses Jahres stattgefunden und zu einer Einigung in allen wesent lichen Punkten geführt: die von den Kommissaren der be teiligten Staaten vorberatenen Beschlüsse unterliegen zurzeit noch der Bestätigung der Regierungen. Sächsischerseits sind die vereinbarten Vorschläge unter Vorbehalt des Gehörs des Eisen bahnrats genehmigt worden. Die Beratungen haben sich, außer auf die Vereinfachung des Fahrkartenwesens und die Verein heitlichung der Preise, vornehmlich auf die Herbeiführung einer Gleichmäßigkeit der Grundsätze des Personentarifwesens be zogen, soweit hierin bis jetzt erhebliche Abweichungen unter den verschiedenen deutschen Eisenbahnverwaltungen bestehen: es betrifft dies die Zahl der Wagenklaffen, die Erhebung von Schnellzugszuschlägen und die Gewährung von Freigepäck. All seitig hat dabei die Ueberzeugung bestanden, daß kein Bedürfnis zu allgemeiner Ermäßigung der Tarife vorliege, daß vielmehr vornehmlich dem Gesichtspunkte der Vereinheitlichung und Ver einfachung Rechnung zu tragen fei. Es ist auch gelungen, trotz der entgegenstehenden großen Schwierigkeiten volkswirtschaft licher. finanzieller und betrieblicher Art eine einheitliche Grund- läge für das Tarifwesen aller deutschen Eisenbahnen zu schaffen. Dabei ist, in Uebereinstimmung mit dem Grundgedanken des sächsischen Reformprojckts, in erster Linie der Wegfall der Rückfahrkarten beschlossen worden. Sämtliche Eisenbahn verwaltungen haben die dringende Notwendigkeit dieser Maß regel anerkannt, und zwar sind durchweg die gleichen Gründe, die sich in der erwähnten sächsischen Denkschrift dargelegt finden, gelten» gemacht und als durchschlagend bezeichnet worden. Die Vi erzähl der Wagen kl assen, die in Nord deutschland besteht, soll beibehaltcn und auch aus Süddeutschland ausgedehnt werden, uur Bauern — mit Ausnahme der Pfalz — will wegen betriebsökonomischer und sozialpolitischer Bedenken die 4. Klasse als solche nicht einführen, wohl aber deren Ein heitssatz auf die I. Klasse in den Lokalzügen anwenden, so daß dort der Preis der I. Klasse in den verschiedenen Zugsartcn verschieden sein wird. Als Einheitssätze für die vier Klassen im Personenzug sind in Anssicht genommen: in 1. Klasse 7 Psg., in 2. Klasse 4,5 Pfg., in 3. Klasse 3 Pfg. und in 4 Klasse 2 Pfg. für das Kilometer: das sind genau dieselben Beträge, welche die sächsische Negierung bei ihrem Reform- Projekt in Vorschlag gebracht batte. Die neuen Preise werden gegen die der jetzigen einfachen Fahrkarten für Personen züge, die in der 1. Klasse 8, in der 2. Klasse 6. in der 3. Klasse 4 und in der 4. Klasse 2 Pfg. betragen, niedriger sein um 12.5 Proz., bezw. 25 Proz., bczw. 25 Proz., bezw. — Proz.; hier treten also erhebliche Verbilligungen ein, z. B. Dresden Hauptbahnhos—Zwickau Bahnhof <120 Kilometers jetzt einfache Personenzugskarte: 1. Klasse 10,40 Mk., 2. Klasse 7,80 Mk., 3. Klasse 5,20 Mk., künftig Personenzugskarte 1. Klasse 9,10 Mk., 2. Klasse 5.90 Mk. und 3. Klasse 3.90 Mk. Gegen die Hälfte der Preise der jetzigen Rückfahrkarten für Pcrioncnzüge, die in der 1. Klasse 5.605. 2. Klasse 4,25 und 3. Klasse 2,835 Pfg. betragen, werden die neuen Preise höher sein um 23,57 Proz., bezw. 5,88, k>ezw. 5,82 Proz.: es ergeben sich also für die 1. Klasse beträchtlichere, für die 2. und 3. Klasse geringfügige Erhöhungen, z. B. Dresden-Neustadt—Bautzen <59 Kilometers jetzt halbe Rück- sahrkarte: 1. Klasse 3,40 Mk., 2. Klasse 2.60 Alk.. 3. Klasse 1,70 Mk., künftig Personenzugskarte: 1. Klasse 4,20 Mk., 2. Klasse 2,70 Mk.. 3. Klasse 1,80 Mk. Anlangend die Schnellzugszuschläge, so war einer- seits das allgemein anerkannte Bedürfnis zu berücksichtigen, den Nahverkehr von den dem durchgehenden Verkehre dienenden Zügen durch eine gewisse Höhertarificrung der letzteren fern- zubaltcn: andererseits aber mußte damit gerechnet werden, daß kilometrisch bemessene Zuschläge, zumal für die weiteren Ent- fernungen, in dem großen Gebiete der preußischen Eisenbahn- Verwaltung, in dem jetzt Rückfahrkarten ohne Zu Wag zur Be- nützung der Schnellzüge berechtigen, aus politischen und Ver kehrsrücksichten nicht durchführbar sein würden. Auf diese Er- Wägungen gründet sich der Beschluß, feste Zuschläge, nach Art der jetzigen Platzgebühr, einznführen, und zwar in 1. und 2. Klasse bis 75 Kilometer 50 Pfg.. 3. Masse 25 Pfg., von 76 bis 150 Kilometer 100 Pfg. bezw. 50 Pfg., über 150 Kilometer 200 Pfg. bezw. 100 Pfg. Der Zuschlag soll für verkehrsreichere Verbindungen unter Ausgabe besonderer Schncllzugskarten in den Fahrpreis eingerechnet, im übrigen unter Verwendung von Zuschlagskarten erhoben werden: eine besondere Platzgebühr für V-Züge wird daneben nicht weiter bestehen. Die sächsische Staalsregierung ist im Interesse der Einigung dem Beschlüsse beigetreten, wennschon sie sich den gegen die Regelung bestehen den Bedenken nicht verschließt und an sich aus den in ihrer Denkschrift dargelegten Gründen einem für alle Klassen, minde stens für 2. und 3. Masse, gleich bemessenen kilomctrischen Zu- lchlage von etwa Vr bis 1 Pfg. den Vorzug gegeben haben würde. Mutmaßliche Witterung: Schwül, (Gewitterneigung. »ppnumu I'ävZpIiel LedeSektrssss 19 Dienstag, 27. Jnni 1W5. Gegenüber dem jetzigen sächsischen Zuschläge von 1 Pfg. für das Kilometer in allen drei Klaffen bietet der in Aussicht genommene feste Zuschlag für die 3. Klaffe — außer auf Entfernungen bis zu 20 Kilometer — durchaus Ermäßigungen, die teilweise die künftige Preiserhöhung der Fahrkarten gegenüber dem jetzigen halben Rücksahrkartenpreise übersteigen, also Herabsetzungen des Gesamlfcchrpreises stlr Schnellzüge bedeuten, z. B. Dresden- Leipzig <118 Kilometer) 3. Masse jetzt: halbe Rüchahrkarte und Schnellzugszuschlag 340 120 --- 4 Mk. 60 Psg., künstig Schnellzugskarte: 360 -4- 50 --- 4 Mk. 10 Pfg.: für di« 1. und 2. Klasse wird dagegen der geplante feste Zuschlag an den Zonen- ansängen, nämlich von 76 bis mit 90 und von 151 bis mit 190 Kilometer, einige allerdings unbedeutende Erhöhungen gegen über dem jetzigen kilometrischen Zuschläge bringen, während er im Vergleiche zu letzterem billiger sein wird von 51 bis mit 75 Kilometer, von 101 bis mit 150 Kilometer und von 201 Kilo meter an auf alle weiteren Entfernungen: z. B. Dresden Haupt- bähnhof—Chemnitz Hauptbahnhof <81 Kilometer) 2. Masse: jetzt Schnellzugszuschlag 90 Pfg., künftig 100 Pfg.: dagegen Görlitz— Reichenbach i. V. oberer Bahnhof <258 Kilometer) 2. Masse: jetzt Schnellzugszuschlag 260 Pfg., künftig 200 Pfg. Die Aufhebung des Freigewichts für Reise gepäck mußte unbedingt eintreten, nicht nur weil sie aus den in der Denkschrift kurz angeführten Erwägungen sachlich gerecht fertigt ist, sondern auch, weil die Annahme des Freigepäcks für die süddeutschen Verwaltungen, die schon durch die Einführung des iZweipsennigtarifs für die niedrigste Masse erhebliche Ein nahmeausfälle erleiden, ans finanziellen Gründen untunlich ge wesen wäre. Dagegen war der Frachtsatz für das Gepäck gegen über den bis setzt in Norddeutschland einschließlich Sachsens be stehenden Sätzen wesentlich billiger zu normieren — jedoch unter tunlichster Vermeidung der Unterbietung der Eilgutsätze —, auch soll sich die Berechnung im Interesse der beschleunigten Ab fertigung und der Nachprüfung durch den Reisenden möglichst einfach gestalten. Man hat daher statt der kilometrischen Be messung auch hier ein Zonensystem angenommen, daß zunächst eine besondere Zone für den Nahverkehr — bis 25 Kilometer — und sodann bis 500 Kilometer Entfernungsstusen von je 50 Kilo meter, von 500 bis 800 solche von 100 Kilometer und darüber hinaus nur noch eine Zone Vorsicht: die Gewichtseinheit, die bis jetzt 10 Kilogramin beträgt, ist auf 25 Kilogramm, zur Ver einfachung des Bcrwiegungsgeschästs, erhöht worden. Der Ge päcksatz ist auf dem Betrage von 25 Psg. für je 50 Kilometer und 25 Kilogramm ausgebaut. Es bewendet auch ferner bei dem „Scnd>iiigs"»arif, d. h. die Fracht wird nicht für jedes einzelne Stück, sondern für alle zusammen aufgegebenen Stücke einheitlich ermittelt. Mau hat sich danach auf folgenden Tarif geeinigt: Für je angesangcnc 25 Icg Gepäck sind Nl berechnen: Nabzonc . . ... 1-25 bin , 20 Pf. Zone l . . ... 26- 50 25 .. ll . . . . 51 -10, 01 „ - M . . . . . 101-150 75 „ .. IV . . . . . 151 2<>" 160 . V . . . . 201-250 125 .. - VI . . . . . 251 3',0 150 .. „ VII. . . . . 350 1, > „ .. VIII . . . . . 351 101 20» „ . IX . . . . 401-450 X. . . . . 451-500 250 . XI. . . . . 501 l>01 30, „ . XII . . . . . 601—701 350 . XllI . . . . . 701—801 >01 „ XIV . . . . . über 80» ,500 .. Die Fracht kann von der 1. bis zur 10. Zone — 26 bis 500 Kilometer —, also in der weitaus größten Mehrzahl der Fälle, sehr einfach berechnet werden, indem die Zoncnzabl, mit der Zahl der Gewichtseinheiten vervielfacht, die Fracht in Viertclmark ergibt: z. B. aus 180 Kilometer 60 Kilogramm — 4. Zone und 3. Gcwichtssiufe: viermal 3 durch t —- 3 Alk. Ob dabei die Berechnung durch Ausdruck der Zoncnzahl ans die Fahrkarten noch erleichtert werden kann, wird erwogen werden. Das Recht der Reisenden 4. Klasse, eine Traglast nnenigclilich im Abteil mit sich zu führen, soll bestehen bleiben. Gegenüber dem jetzigen sächsischen Tarifstand ergeben sich für Gepäckstücke geringen Gewichts naturgemäß einige Verteuerungen, dagegen wird die Fracht für größere Gewichte wesentlich billiger als bisher, z. B. von Dresden Hauptbabnbos nach Plauen i. V. Oberer Bahnhof <178 Kilometer> 35 Kilogramm jetzt aus eine Fahrkarte mit Freigewicht 0,95 Mk., auf eine solche ohne Freigewicht 3,80 Mk., künftig 2 Mk.: dagegen 150 Kilo gramm jetzt auf eine Fahrkarte mit Freigewicht 12,35 Mk, auf eine solche ohne Frcigcwicht 14,25 Mk., künstig 6 Mk. Dies wird vornehmlich den Handlungsreiscnden, die schwere Muster- kosfcr nutführen, zu gute kommen. Damit die billigen Gepäck- sätze nicht zur Versendung von Expreßgut mißbräuchlich ver wendet werden können, wird die Beförderung von Gepäck von der Vorzeigung einer Fahrkarte abhängig zu machen sein: um der Aufgabe allzu großer Gewichtsmengen als Gepäck vorzubcngen, ist beabsichtigt, auf eine Fahrkarte bis zu 200 Kilogramm Gepäck zu den angegebenen Sätzen zuzulassen, das Uebergewicht aber zu höheren, noch festzusetzcnden Taxen zu tarifieren. Anlangend die A n s n a h m e t a r i f e, so deckt sich auch hier der Reformplan im wesentlichen mit den Absichten, welche die sächsische Staatsregierung im Jahre 1902 verfolgt hat: es sollen diejenigen Vergünstigungen aufrecht erhalten bleiben, für die ein besonderes — allgemeines oder örtliches — wirtschaftliches Bedürfnis besteht, alle anderen aber sollen in möglichst weitem Umfange beseitigt werden. Es werden danach weiter bcibchalten werden: die Monatskarten. Schülerkarten und Arbeiterwochen karten, und zwar ohne Preisänderung. Dagegen beabsichtigt die sächsische Staatsregierung, wie schon früher geplant, zur Vereinfachung des Fahrkartenwesens die wenig benutzten Arbeitermonatskarten, sowie die nur in wenigen Vcrkehrs- beziehungen bestehenden Arbeiterrückfahrkarten — mit Aus nahme der für die Mülsengrundbahn geltenden billigen Sätze — aufzuheben. Ferner werden ausrechterhalten werden Preis ermäßigungen für Kinder, für Ausflüge zu wissenschaftlichen und belehrenden Zwecken, für Schulfahrten und Ferienkolonien, für milde Zwecke, für wehrpflichtige Angehörige der österreichisch- ungarischen Monarchie und schließlich für Verwaltungssonder züge. Es sollen jedoch die zurzeit für diese Vergünstigungen bestehenden Sätze nicht weiter ermäßigt, wohl aber mit Rücksicht aus die Neugestaltung des Tarifs ans einer anderen Grundlage aufgebaut werden. Mit der deshalb nötigen Umarbeitung der Bestimmungen wird eine zweckmäßigere Gestaltung der jetzt wenig übersichtlichen Vorschriften verbunden werden. Wegfällen wird die Preisermäßigung für gemeinschaftliche Reisen größerer Gesellschaften, sowie die Ausgabe von festen Nundreisekarten. Desgleichen wird die sächsische Staatsregierung die in ihrem Eisenbahnverwaltungsgebiet nur in wenigen Relationen noch be stehenden Sonntagsfahrkarten beseitigen. Die zusammen gestellten Fahrscheinhefte des Vereins Deul- Ocher Eisenbahnverwaltungen werden bestehen bleiben: die Einheitssätze, die jetzt betragen für Personenzugs strecken in 1. Klasse 6 , in zweiter Klaffe 4,5, in 3. Klasse 3 Pfg., für Schncllzugsstrccken in 1. Klasse 6,3, in 2. Klaffe 4P7, in 3. Klaffe 3,27 Psg., sollen durchweg in 1. Klaffe auf 7,3, in 2. Klasse auf 4,8, in 3. Klaffe aus 3,2 Pfg. festgesetzt werden; sie werden also in 1. und 2. Masse um 0,3 Psg., in 3. Klaffe um 0,2 Psg. höher sein als die regelmäßigen Fahrpreise, da gegen werden die Hefte zur Benutzung von Schnellzügen ohne weiteren Zuschlag berechtigen. Es ergeben sich hiernach — wenn man von den Personenzugsslrccken absicht, die für diesen Verkehr nur sehr geringe Bedeutung haben — in 1. und 2. Klaffe Erhöhungen um 15,87 Prozent bez. 2,78 Prozent, in 3. Klasse Verbilligungen uni 2,14 Prozent. Wenn man die finanzielle Gesamtwirkung der vorstehend entwickelten Reform auf die sächsische Eisenbahn verwaltung gegenüber dem jetzigen Tarifstande nach dem Ver kehre von 1903 rein rechnerisch ermittelt, so ergibt sich folgendes Bild: Es treten Mindereinnahmen ein im Verkehr aus ein fache Fahrkarten von 1361 500 Mk., an Schnellzugszuschlägen von 608 000 Pik., zusammen 1 969 500 Mk. Dagegen Mehr- einnahmen im Verkehr aus Rückfahrkarten von 1535 000 Mk., im Verkehr aus zusammengesiellte Fahrscheinhefte von 24 000 Mark, im Gcpäckvcrkehr von 450000 Mk., zusammen 2 009 000 Mark, verbleibt M e h r einnahme 39 500 Mk. Nicht berück sichtigt ist dabei die Beseitigung der Gescllschaftsfahrten, die iinanzielle Bedeutung dieser Maßregel läßt sich mangels stati stischen Materials nicht ermitteln. Die Tariferhöhungen gleichen sich hiernach mit den Tarisermäßigungen säst genau aus; der Zweck der Reform besieht also keineswegs in einer Erhöhung der Einnahmen aus dem Personenverkehr, sondern vielmehr in der für das Publikum wie für die Verwaltungen vorteilhaften, in Deutschland gleichmäßigen Vereinfachung des Fahrkartenwcscns und des Tarifs. Als Zeitpunkt der Einführung der Reform wird der 1. Oktober 1906 in Aussicht genommen. Der Eiscnbahnrat wird um sein Gutachten ersucht." Neueste Drahtmeldnugen vom 26. Juni. Marokko. Köln. <Priv.-TeI.) In einem Berliner offiziösen Tele gramm versichert die „Köln. Ztg.", die Angabe der Londoner „Morriiiigpost", die deutsche Antwort aus die Note R ouviers lehne die Berücksichtigung aller französischen An sprüche ab. siehe mit den Tatsachen inwfern in vollem Wider spruch. als die Antwortnote weder abgcgangen noch fertig- gestellt sei. Schweden und Norwegen. Stockholm. Im Staatsrot wurde beschlossen, daß die wehrpflichtigen Matrosen, die in diesen Tagen obgcmustert werden sollen, bis auf weiteres im Dienst bleiben. Unwctternachrichten. Mailand. Ein furchtbarer Zyklon ist über den Ebenen von Emiliau und Rumänien nicdergcgangen. Viele Telegraphcnlinien wurden zerstört. Eigroße Schloßen sind gefallen und viele Häuser vernichtet. In Jorli und Ferrore sind zahlreiche Personen verletzt worden. In Polcsclla wurde die Brücke über den Po weggcrisseu. Kriedenöbestrebunger». London. <Priv.-Tel.) Nach Meldungen aus Washington entnimmt man dort der Haltung der russischen Regie rung, daß diese gar nicht den ernsten Willen habe, in FriedcnsverHandlungen einzutreten. Zur Lage in Ruftland. Petersburg. lPriv.-Tel.) Tie Untersuchungskommission über die Kapitulation von Port Arthur hat beschlossen, in der nächsten Woche General Stöffel zum Verhör heranzuziehen. Warschau. <Priv.-Tel.) Die Vorgänge in LÄz scheinen sich hier wiederholen zu sollen. Die revolutio- ii ä r c n Parteien versehen die Arbeiter mit Waffen und Bomben. Es wird die Devise „LoS von Rußland!" ausgcgebcn. — In Lodz hat die polnische sozialdemokratische Partei eine aufhetzende Proklamation unter den Soldaten verbreitet. «>
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