Volltext Seite (XML)
(2. Blatt.) 4». Man.- NschrichtenfürMunhof Donnerstag, den 20. Dezember 1923. Nr. 150 34. Jahrgang München, 18. Dezember. bis hob sei. Der Generalstaatskommissar Dr. v. Kahr, der Landes kommandant General v. Lossow und der Chef der Landes- Polizei, Oberst v. Seißer, erlassen folgende Warnung: „Es liegen Anzeichen vor, daß bestimmte Kreise die allge meine Not, die von heute auf morgen zu beheben in keines Menschen Macht liegt, ausnützen wollen, um ihre po litischen Ziele zu verfolgen. Jede Störung der öffentlichen Ordnung muß die Not noch weiter verschärfen. Vor jedem solchen Versuch wird nachdrücklichst gewarnt. Wer sich an Ruhestörungen irgendwelcher Form — auch als Zuschauer — beteiligt, begibt sich in Lebensgefahr. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, daß die standgericht liche Verordnung vom 9. November 1923 jeden bewaffneten Widerstand gegen die Staatsgewalt mit dem Tode oder mit Zuchthaus bestraft." Sm v. Kahr warnt vor neuen pnischabsichten In der Ansprache, mit welcher Präsident Leinert die zum 22. Januar 1924 vertagte Landtagssitzung schloß, er hervor, daß im Landtage niemals anerkannt worden daß Frankreich irgend ein Neckt gehabt hätte, das Ruhrgebiet zu besetzen. Was dort verübt worden sei an Ge walttätigkeiten, an Nechtsbruch und an Herbeiführung einer Wirtschaftskrise ungeheuerlichster Art, das sei im Land tag oft genug gebrandmarkt worden, ebenso wie die Tätig keit der im Bunde mit den Franzosen und Belgiern arbeiten den Separatisten. Aber alle ihre Machenschaften seien gescheitert an dem festen Willen der Nhein - und Ruhr- bevölkern ng, beim Deutschen Reiche und bei Preußen zu bleiben. Diese Bevölkerung habe ein machtvolles Be kenntnis treudeutschen Fühlens abgelegt. Im Landtage ist der Bevölkerung sehr ost zugerufen worden, daß wir zu. ihr stehen. Der Präsident sprach darauf der Rhein- und Nuhrbevölkerung für ihr treues Festhalten am Mutterlanve den herzlichsten Dank aus. Vor einem Auseinandergehen hatte der Landtag be schlossen, daß die Neuwahl der Gemeindevertretungen bis zum 4. Mai 1024 zu erfolgen hätte. Notverordnungen für 1925! Zur Notsteueroerordnung wird uns geschrieben: Der Reichslandbund hat an den Reichskanzler ein Schreiben gerichtet, nach welchem zwar dem Reiche nicht die Berechtigung bestritten wird, eilige finanzielle Maß nahmen im Wege der Notverordnung zu treffen, mit Nachdruck aber dagegen Verwahrung eingelegt wird, daß, jetzt Maßnahmen getroffen werden, welche erst im Jahre 1925 in Kraft treten, für die also nicht der geringste Anlaß besteht. Diese Maßnahmen, welche einem «enen Reichstag und einem neuen Einkommen steuergesetz uorzuvehalten find, im Wege der Not- Verordnung jetzt schon festzulegen, bedeutet ungeheuere Beunruhigung in der ländlichen Bevölkerung Hervorrufen und damit zweifellos auch einen schädlichen Einstuß auf die landwirtschaftliche Produktion ausüben. Der Reichs kanzler wird gebeten, im Interesse der Volksernährung und der Ruhe der Bevölkerung dahin zu wirken, daß Maßnahmen, welche uicht unbedingt mit größter Beschleunigung getroffen werden müssen, bis zu einer ordnungsmäßigen Durchberatung zurückgestellt werden. ' In ähnlichen Eingaben hat sich der Reichslandbund auch an den Reichsfinanzminister und Reichsernährungs minister gewandt. Das ist sehr zu begrüßen, denn es geht nicht an, daß durch Mißbrauch des Ermächtigungs- - gesetzes über die Notwendigkeit der Gegenwart hinaus süv spätere Jahre Verordnungen getroffen werden können. Ist erst einmal ein solcher PrSzedensfall geschaffen, so könnte sich das deutsche Volk im Bezug auf künftige Gesetzesstsseln auf alles mögliche gefaßt machen. Eine Beleidigungsklage Wilhelms II. Der Tod des Oberleutnants Hahnke. - Dortmund, 17. Dezember. Vor dem hiesigen Schöffengericht Ham heute die Privatklage des ehemaligen deutschen Kaisers gegen den Re dakteur v. d. Heydt vom Dortmunder Generalanzeiger wegen eines Artikels, den das Blatt vor einiger Zeit unter der Überschrift „Aus dem Leben eines gekrönten Tollhäus lers" gebracht hat, zur Verhandlung. Der Inhalt dieses Artikels beschäftigte sich mit Mitteilungen aus den Büchern zweier deutscher Marineoffiziere, des Kapitäns Persius und des Admirals Voß. In den Büchern wurde geschildert, wie der frühere Kaiser sich benahm, wenn er sich auf See fahrten befand und seinen Launen die Zügel schießen ließ. Der Artikel enthielt dann die Darstellung einer schon früher wiederholt geschilderten Szene, die sich auf einer Nordlandreise zwischen Wilhelm H. und dem Oberleutnant Graf Hahnke, der die Fahrt als Gast milmachte, er eignet haben soll. Nach dieser Darstellung hätte Graf Hahnke dem Kaiser nach einem geschmacklosen Witz, den Hahnke als Angriff auf seine Ehre aufsaßte. eine Ohrfeige gegeben und hätte dann aus Reue an der skandinavischen Küste Selbst mord verübt. In der Verhandlung sagten Offiziere der früheren Kaiserjacht „H o h e n z o lle r n", die als Zeugen vernom men wurden, aus, daß Wilhelm II. mit dem Grafen Hahnke in bestem Einvernehmen, gewesen sei. Der Kaiser hätte da mals eine Verletzung im Gesicht durch eine Segelleine er halten. Graf Hahnke sei dann bei einer Radtour in der Nähe von Göteborg abgestürzt und ertrunken. Dafür seien verschiedene Landeseinwohner als Zeugen vorhanden. Dis Darstellung vom Selbstmord und der vorausgegangenen Be leidigung soll von einem früheren Offizier stammen, der sie wiederum von dritten Personen gehört haben soll. Der Vertreter Wilhelms II. erklärte, daß ihm weniger an einer Bestrafung des angeklagten Redakteurs liege als an einer Feststellung eines deutschen Gerichts, daß an der behaupteten Darstellung nichts Wahres sei. Das Gericht verurteilte den Angeklagten wegen Beleidigung zu einer G e l d st r a f e v o n 300 Goldmark. Der Düsseldorfer Gchupoprozeh. k. Düsseldorf, 18. Dezember.. Nachdem sämtliche Anträge der Verteidigung, die auf die Unzulänglichkeit des französischen Kriegsgerichts hinge wiesen hatten, abgelehnt waren, wurde zunächst der An geklagte Höffner, der Chef der Blauen Polizei, vernom men. Er erklärte, daß in einer Vorbesprechung bestimmt worden sei, daß blaue Polizisten eingesetzt werden sollten, wenn es zu Zusammenstößen mit Kommunisten kommen würde. Wenn sich Ausschreitungen ereigneten, so sollte der Polizeidezernent D r. Haas persönlich angerufen werden. Er habe aber an dem Sonntag Dr. Haas nicht erreichen kön nen und schließlich auf die Hilfegesuche der bedrängten Polizeibeamten das Eingreifen seiner Kräfte ungeordnet. Der »weite Angeklagte, der Kommandeur der Grünen Polizei, Major Engels, sagte auf Befragen, welche Stimmung damals bei seinen Leuten gegenüber den Demon stranten geherrscht habe. „Wir sind Deutsche, und daß wir Leute, die Hochverrat begehen, nicht besonders ehren und ach ten können, ist selbstverständlich." Der Hauptmann der Grünen Polizei Winkelmann erklärte, daß die im Hofe bereitstehende Mannschaft erst ein gesetzt wurde, als von den Separatisten verwundete Zivilisten ankamen und gleich darauf ein blauer Polizist die Meldung brachte, seine Kameraden würden angegriffen und zusammengehauen. Auf den Einwand des Vorsitzenden, daß er trotzdem den Befehl des Dezernenten Dr. Haas hätte ein holen müssen, da ein Soldat sich an seine Befehle zu hatten habe, erklärte der Beamte: „Wir sind keine Soldaten, sondern Polizeibeamte, und wir schreiten nicht erst ein, wenn es uns befohlen wird, sondern auf Grund gesetzlicher Vorschriften." Stille Nacht, heilige Nacht. Weihnachten in Volks- und Kun st musik. Die gehobene Stimmung der selig-fröhlichen Weih nacht, die vom Beginn der Adventszeit bis zum Aufflayt- men, der Kerzen am Christbaum alt und jung in ihren Zauberbann gefesselt hält, hat in den al cu, frommen Adventsliedern und Weihnachtschorälen die ihr ent sprechende musikalische Form gefunden. Es ist in dieser deutschen Weihnachtsmusik ein Haus- und Familienschatz zusammengetragen, wie ihn in solcher Reichhaltigkeit und Anmut Wohl kein Volk sein Eigen nennt. Ein großer Teil der Weihnachtslieder ist aus dem alten Volkslied unmittel bar hervorgegangen. Diese Volkslieder wurden zu geist lichen Lied ern um gebild et und lassen infolgedessen den alten naiven Volkston weilerklingen. Der köstlichen Einfalt der Texte entspricht die kraftvolle Ursprünglichkeit einer Musik, der der Einschlag von Tanzweisen gelegentlich sogar einen humoristischen Ton beimischt. Was die Zeit der Entstehung dieser alten volkstüm lichen Weihnachtsmusik anbetrifft, so dürfte das nieder- rheinische „Nun sei uns willkommen, Herre Christ, der Du unser aller Herre ist" Wohl als das älteste anzusehen sein. Die heitere Melodie dieses Chorals wurde vermutlich am Ende des 16. Jahrhunderts niedergeschrieben und nachge wiesenermaßen in der Christnacht im Aachener Münster von der Gemeinde gesungen. Die lange Reihe jener alten Wcihnachtschoräle beschließt das vielgesungene „Stille Nackt, heilige Nacht", dessen liebliche Melodie der Salz burger Lehrer Gruber im Jahre 1818 niederschrieb, und das sich im Laufe eines Jahrhunderts überall eingebürgert hat; mit dem Herders „Stimmen der Völker" entnommenen „O du fröhliche, o du selige, gnadenbringende Weihnachts zeit", dem einx sizilianische Melodie Flügel verliehen hat, gehört es zu den meistgesungenen deutschen Weihnachts liedern. Alle diese alten Lieder und Choräle haben ihren Ur sprung in der Weihnachtsmusik des späteren Mittelalters, namentlich des 14. und 16. Jahrhunderts. Si>e in ihrer Reinheit wiederhergestellt zu haben, ist das Verdienst des Leipziger Karl Riedel, der den Schatz unserer volkstüm lichsten Weihnachtsmusik, den man unter dem Schutt der Jahrhunderte begraben wähnte, zu neuen: Leben erweckt hat. Die köstlichsten Kleinodien dieses Schatzes bilden die sinnigen Weisen „Es ist ein Ros' entsprungen" und „Joseph, lieber Joseph mein". Diesen beiden Perlen reiht sich gleichwertig Martin Luthers „Vom Himmel hoch da komm ich her" an, das der Reformator im Jahre 1535 für seine Kinder dichtete und vertonte, und dem Johann Sebastian Bach mit der Aufnahme in sein „Weihnachtsoratorium" eine musikalische Wiedergeburt edelster Arbeit bereitet hat. Bachs Weihnachtsoratorium und die von Weihnachts- stimmung getragenen Partien in Händels „Messias" bilden den Ausgangspunkt der neuzeitlichen Weihüachtsmustk, die über Liszts „Christus", Rheinbergers Kirchenmusik und Brahms Volkskinderlieder bis zu modernen Kompositionen führt, in denen sich bis in die neueste Zeit hinein die Ton kunst der Feier des Christfestes gewidmet hat. Erfolgreich war aus diesem Gebiete besonders Peter Cornelius, der Dichterkomponist des „Barbiers von Bagdad". Ihm ist es gelungen, in seinen Weihnachtsliedern Lieder zu schaffen, die wirkliche Weihnachtsstimmung verbreiten. Die Ton dichter der neuesten Zeit haben überwiegend auf den alt kirchlichen Choralton zurückgegriffen, dem sie durch moderne Ausdrucksformen ein anziehendes Gepräge zu geben suchen. L. Kür Rhein und Ruhr. Kundgebung des Preußischen Landtages. klaren Besen-u.Büi'ftenwclren empsietüt In relcber Lluswakl Kob. Xülr, ksunbok neben cier Post, ssliMM - KeSmMüö in porrvllan, Steingut, loptnarsn u. Smuttiv emptieblt als ^Veiknackts - Oe8ckenke MW MWM, liSMllv! SurtvnetruS« sucht Stellung als Wirtschafterin, auch passend für SchmUwarengeschäft. Angeb. unter Wirtschafterin an die Exp. diejes Blattes erbeten. 6o1z- un. Korb- MMW fern8precker 45 Qr!mm3er8lr. 25 Ingenieur ^rno blsunkok »18 tllMll!lMI!MMMlll1ll1llHllilllIHHH»IIIlHlH!»»HIIIIlllHllllMW »IIIIHII! Abteilung- Vlssgvnbuu ttele^t in Zeciie^ener ^usküftrung 3, 5 uncl 10 KZ incl. Qewlckte üüIIIlHllUHIIIIIlHHllllü repsnerl »sobxsmZK alte irrten Alatzeklnen gibt toobnlsolis ttsAntnoktonxsn, tterstunxen Abteilung- lVlssvkinenbsu liefert prompt HK btrieliWotkrell jeder ^rt komplette Setriedssnlssen V KWWiMlW iA M I isMiMM. MMWW