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' Wochenblatt für ! Reichenbrand, Siegmar, Nenstadt, Rabenstein nnd Rottluff. rdoV" Lrte^ Lite« -teh-» Erscheint jeden Sonnabend nachmittags- ^zugspreis: Vierteljährlich 30 Pf. — Anzeige« werden außer in der Geschäftsstelle (Reichenbrand, Nevoigtstraße 11) von Herrn Friseur Weber in Reichenbrand und von Herrn Kaufmann Emil Winter Aabenstein entgegengenommen und die Ispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 15 Pf. berechnet. Schluß der Anzeigen-Anuahme Freitags nachmittag 2 Uhr. — Fernsprecher Amt Siegmar 244. Vereinsinserate können nicht durch Fernsprecher aufgegebm werden. AS 35 Sonnabend, den 1. September 1S17 re, Nachstehende Bekanntmachung wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Di« Gemelndevorstände zu Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff, den 31. August 1917. ritt 1296 ic. V. Rbl- MS MsWrtemWe in ReWMM t t Die Ausgabe der Brot- rc. Karten auf die nächste Versorgungszeit an die Haushaltungen hiesiger j Leinde erfolgt gegen Rückgabe der alten Brothefte Freitag, I. Bezirks Brotkartenheft Nr. nachm. N. Bezirks // in. Bezirks 751— 900 IV. Bezirks 901—1050 1051—1200 im Meldeamt im Meldeamt > im Sparkassen- / zimmer s im Gemeindekassen: / zimmer. 1— 150 151— 300 301— 450 451— 600 601— 750 "I t Chemnitz, am 29. August 1917. Der ttommunalverband der Amtshauptmannschaft Chemnitz. Saatkartoffelbestellung im Bezirke der Amtshauptmannschaft Chemnitz für bas Jahr 1918. . Wer im Bezirke der Amtshauptmannschaft Chemnitz für das Wirtschaftsjahr 1917/18 Saatkartoffeln erhalten wünscht, hat bei der Gemeindebehörde seines Wohnortes oder des Ortes, in dem die Anbau- 'He liegt, bis zum 20. September 1917 »ru^ ise zv'«'! s < von 2 — 3 ., 3-4 „ 2-3 „ 3-4 2-3 „ 3-4 „ 2-3 „ 3-4 ^ gewünschte Menge zu bestellen. Bei der Bestellung ist die Größe der diesjährigen Kartoffelanbaufläche die voraussichtliche Größe der Kartoffelanbaufläche nächsten Jahres anzugeben. Bestellungen, die nach dem 20. September 1917 abgegeben werden, kann keine Berück- Fügung in Aussicht gestellt werden. Es wird daher dringend empfohlen, die Frist einzuhalten, AM verspätete Anmeldungen, wie es für das Wirtschaftsjahr 1916/17 in beträchtlichem Umfange der M war, nicht wieder vorkommen. » Die rechtzeitig bestellten Mengen werden, soweit nur irgend möglich, schon im Herbste dieses 'Mes zur Verteilung kommen. den 7. September 1917, im hiesigen Rathause und zwar an die Haushaltungen des l is r kii >ril r Zur Inempfangnahme haben die HaushaltungsvorstSnde oder deren Stellvertreter (Ehe- Am) zu erscheinen. An andere Personen erfolgt die Ausgabe nur in BehlnderungsfSllen (als K gelten nur Krankheit) und nur gegen Abgabe eines von dem fraglichen Haushaltungs- «Itande ausgestellten Ausweises. An Kinder können Brot- und Fleischkarten nicht ausgehändigt werden. . Außerhalb der obengenannten Zeiten werden Brot und Fleischkarten nicht gegeben. Die Hausbesitzer bez. deren Stellvertreter werden ersucht, ihre Mieter — Haushaltungsvorstände — die pünktliche Abholung der Brot- und Fleischkarten zu erinnern. Reichenbrand, am 30. August 1917. Der Gemeindevorstand. Bekanntmachung. Am 1. September 1917 wird der 3. Termin der Gemeindeeinkommensteuer und des Schul- '°«s auf 1917 fällig. Es wird dies mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß nach Ablauf der für < Bezahlung zugelassenen 14tägigen Frist gegen Säumige das Mahn- bez. Pfändungsverfahren «leitet werden wird. Reichenbrand, am 23. August 1917. Der Gemeindevorstand. Schwerarbeiterzulage. Schwerarbeiter, welche nicht mehr 52 Stunden die Woche arbeiten, sind verpflichtet, ihre Schwer- Merkarten sofort im Meldeamte abzugeben. Zuwiderhandlungen werden der Königlichen Amtshauptmannschaft zur Bestrafung angezeigt. Reichenbrand, am 24. August 1917. Der Gemeindevorstand. Volks- und Fortbildungsschule Rabenstein. Zur Erinnerung an den Sedantag findet Montag, den 3. September, vorm. 9 Uhr, ' öffentliche Schulfeier statt. Hierzu ladet, zugleich im Namm der Lehrerschaft, ergebenst ein . 30. August 1917. Schuldirektor Steinbrück. 3. Termin Gemeinde-Einkommensteuer. Am 15. dieses Monats war der 3. Termin Gemeinde-Einkommensteuer fällig. Derselbe ist bis 30. dieses Monats an die hiesige Ortssteuereinnahme abzuführen. Siegmar, 16. August 1917. Der Gemeindevorstand. Brit- M MsWltenmWe in MW. Die Ausgabe der Brot- rc. Kartei: auf die nächste Versorgungszeit an die Haushaltungen hiesiger Gemeinde erfolgt gegen Rückgabe der alten Brothefte Freitag, den 7. September 1917, im hiesigen Rathause. Die Ausgabe der Karten erfolgt in folgender Weise: im Sparkassenzimmer Brotkart.-Nr. 1—50 „ 51 -100 „ „ 101 —150 „ „ 151 -200 „ „ 201 -250 im Registraturzimmer 251 — 300 von r/i9- Vs9 Uhr 301-350 „ V-9-»/«9 „ 351 — 400 „ s/,9- 9 „ 401 — 450 „ 9—V.10 „ 451-513 „ »/«IO-V2IO . Zur Inempfangnahme haben die HaushaltungsvorstSnde oder deren Stellvertreter (Ehefrauen), zu erscheinen. An andere Personen erfolgt die Ausgabe nur in BehinderungsfSllen (als solche gelten Krankheit) und nur gegen Abgabe eines von dem fraglichen Haushaltungsvorstande ausgestellten Ausweises. An Kinder könnm Brotkarten nicht ausgehändigt werden. Ausnahmen von vorstehenden Bestimmungen werden nicht zugelassen. Die obengenannten Zeiten sind streng einzuhalten, außerhalb derselben werden Brotkarten nicht ausgegeben. Es wird noch ausdrücklich darauf htngewiesen, daß für die vorstehenden Ausgabezeiten die Nummern der Brotkartenhefte maßgebend sind, was bei etwa stattgefundenen Umzügen besonders zu beachten ist. Die Hausbesitzer bez. deren Stellvertreter werden ersucht, ihre Mieter — Haushaltungsvorstände — an die pünktliche Abholung der Brot- rc. Karten zu erinnern. Neustadt, am 30. August 1917. Der Gemeindevorstand. Brot- M MsWrten-AllWe in Rabenstein. Die Ausgabe der neuen Fleischkarten erfolgt Montag, den 3. September 1917 abends 7—8 Uhr und die der Brotkarten Freitag, den 7. September 1917 abends 7—8 Uhr in den bekannten Ausgabelokalen durch die Vertrauensleute. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 30. August 1917. Bekanntmachung. Am 1. September 1917 wird der 3. Termin der diesjährigen Gemeindeanlagen und des Schulgeldes fällig. Es wird dies mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß die Anlagen und das Schulgeld zur Vermeidung des Zwangsvollstreckungsverfahrens bis zum 15. September 1917 an die hiesige Gemeindekasse abzuführen sind. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 30. August 1917. Kohlenbestands- und Bedarfs-Erhebung. Laut Verordnung mutz am 1. September 1917 eine allgemeine Kohlenbestands- und Bedarfs aufnahme erfolgen. Zu diesem Zwecke werden bis 1. September 1917 allen Hausbesitzern bez. Stellvertretern für alle Haushaltungen Aufnahmeformulare zugestellt werden. Diejenigen, welche solche Formulare nicht erhalten sollten, wollen sich umgehend ans Gemeindeamt wenden. Die Hausbesitzer, bez. Stellvertreter, sind verpflichtet, dafür zu sorgen, daß alle Haushaltungen solche Formulare ausfüllen, vom Haushaltungsvorstand eigenhändig unterschrieben und am 2. bez. 3. September 1917 zur Abholung bereit gehalten werden. Diejenigen, die diese Formulare nicht, oder nicht vorschriftsmäßig ausfüllen, setzen sich hoher Be strafung aus, außerdem würden sie bei der Kohlenverteilung nicht berücksichtigt werden. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 31. August 1917. Kriegsküche Rabenstein. Nächste Woche wird das Essen für weiße und grüne Marken Dienstag und für gelbe und rote Marken Mittwoch ausgegeben Rabenstein, am 31. August 1917. Die Verwaltung. s «0 ra^ lg Ilo^ t. b' teir> te"^ g°s^ sr, - Sti/ Kirchliche Nachrichten. Parochie Reichenbrand. Am 13. Sonntag n. Trin., den 2. September, Vorm. Vs9 Uhr Higtgottesdienst: Pfarrer Rein. Dienstag Abend 8 Uhr Fungfrauenverein. Donnerstag Abend 8 Uhr Nähabend. Amtswoche: Pfarrer Rein. Parochie Rabenstein. Am 13. Sonntag n. Trin., 2. September, Vorm. 9 Uhr Predigt- ^dienst mit Antrittspredigt des zum Hilfsgeistlichen ernanntm I^idaten der Theologie Arthur Leidhold aus Zittau. Musik: "Herr ist mein getreuer Hirt, 3stimmiger Gesang von Nägeli. Abends 8 Uhr kirchlicher Familienabend im Weißen Adler zu °Mein. k,, Mittwoch, 5. September, Abends Vs9 Uhr Bibelstunde: Pfarrer '°ach. Freitag, 7. September, Abends 8 Uhr Kriegsbetstunde: Hilfs- Mcher Leidhold. Amtswoche: 2.-5. September Pfarrer Kirbach, 6.—9. September Hilfsgeistlicher Leidhold. jb Rabenstein. Es sei darauf hingewiesen, daß der schliche Familienabend, der morgen Sonntag Abend Meißen Adler hier stattfindet, wegen der Reichhaltigkeit !^s Programms pünktlich 8 Uhr beginnen muß. In tzsem Lichtbildervortrag wird Herr Pastor Buchwald aus Zuchau Bilder alter und neuer Meister über Luther zur Ehrung bringen. Die Kostüme der Darstellerinnen in A Festspiel „Der Tag bricht an" werden den Charakter d Reformations-Zeitalters tragen. Zwei Frauen von KUdung. Roman von E. Willkomm. Fortsetzung. Nachdruck verboten. Sie deutete es sofort als solches, denn wenn ihr Gatte wieder wohlauf war und der Hausarzt Doktor Fahrenbach bei ihm sich befand, würden sich die beiden Herren wohl kaum in das Schlafzimmer zurückgezogen haben. Sie stützte sich schwer auf den Arm ihrer Tochter, als sie beide die breite Steintreppe emporstiegen und das gedrückte Wesen der Mutter wirkte jetzt auch auf Frau von Königsheim, die sich mit einem Male beim Anblick des düsteren Hauses von einer seltsamen Angst befallen fühlte. „Warten Sie, bis Herr Baron kommt und melden Sie mir sofort seine Ankunft," befahl Frau von Königsheim dem Hausmeister, der ihnen die Haustüre öffnete. „Wie steht es oben?" fragte die Geh. Regierungsrätin leise den schon lange in ihren Diensten stehenden alten Mann. „Ich weiß es nicht, gnädige Frau. Aber vor ungefähr zehn Minuten ist Johann in größter Eile fortgestürzt — er soll Professor Ullrich holen." „Professor Ullrich! O, da steht es schlimm!" stöhnte Frau v. Moser und sank in die Arme ihrer Tochter. „Meine Ahnung — Adele, ach meine Ahnung — welch eine schreckliche Nacht." 10. Kapitel. Mehr wie einmal versuchte Kammerherr v. Königsheim, der noch in Festeskleidung aber ohne Kopfbedeckung trotz Sturm und Regen wie ein Verzweifelnder umherrannte, in das schon kurze Zeit nach dem Feuerausbruch völlig in Flammen stehende Palais alleine einzudringen. Kammerherr v. Königsheim mußte mit Gewalt von den Feuerwehrleuten daran gehindert werden, die ihn vergeblich zu überzeugen suchten, daß nichts mehr zu retten sei, nach dem die Flammen sich über das ganze weitläufige Gebäude ausgebreitet hatten und schon die Balken des Daches mit dumpfen Krachen in sich zusammenzustürzen begannen. Er flehte die Feuerwehrleute an, zu retten, was noch irgend möglich sei, bis ihn der Kommandant am Arme faßte und ihn fast gewaltsam zurückriß mit den Worten: „Es ist nicht möglich, Herr Baron, wer es jetzt noch wagen würde, in das Gebäude einzudringen, ginge dem sicheren Verderben entgegen!" Da lachte, nein schrie der Kammerherr wie ein Wahn sinniger laut auf und es schien, als wolle er sich mit Wut auf den Feuerwehrkommandanten stürzen, als sich eine Hand von rückwärts auf die Schulter des Kammerherrn legte und eine eigentümlich näselnde Stimme mit fremdländischen Akzent ihn anredete: „Aber Baron, was sind das für Sachen, die Sie treiben, Sie haben doch versichert, wie kann Sie das bißchen Feuer gleich aus dem Häuschen bringen?" Erschrocken wandte sich Herr von Königsheim nach dem Sprecher um und starrte wie erschreckt in das abgelebte, aber jetzt von der weithin leuchtenden Glut des Feuers stark gerötete Gesicht des italienischen Grafen v. Sonini.