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Weitzeritz-Zettung Tageszeilung un» Anzeiger für DipMöiswMe, SchmieSeberg u. U. Aetteste Zeitung des Bezirks Dieses Blalk enkhäll die amtlichen Bekanntmachungen der Amlshauplmannschafl, des Stadtrals und des Finanzamts Dippoldiswalde Anzeigenpreis: Die 46 Millimclei «irett« - Mullmeterzelle Ü Rpfg.; lm Terttell Kir g? - Millimeter breite Mlulmeterzelle 1t Avkp - Anzeigcnjchluß 10 Uhr v. D.-A. III. 34 1335 - ^„^r-sttciter- Veline. Dippoldiswalde; Stellvertreter: Werner Auntzsch, Altenberg; verantwortlich für den gesamten Tertteil: Felir Zehne, Dippoldiswalde; verantwortlicher Anzeigenleiter: Felix Zehne, Dippoldiswalde; Druck u. Verlag: Carl Zehne, Dippoldiswalde Nr. 79 Donnerstag, am 5. April 1934 100. Jahrgang Sektliches md SSMsches Dippoldiswalde. Das; wir uns dem Dippoldiswaldcr Jahr markt nähern, kündet uns auch das Wetter an. Selten haben wir, ganz besonders zum Frllhjahrsjahrmarkt, gutes Wetter. Es scheint auch diesmal wieder schlecht werden zu wollen. Heute vormittag gab cs verschiedentlich Regenschauer und zwischen den fallenden Tropfen Schneeflocken. Dazu war's nebelig, mehr No vember- als Aprilwetker. Dippoldiswalde. In mancher alten Truhe liegt seit 40 Jahren wohlverwahrt noch ein schön gestickter, pelzgefütterter Fußfack, der seine betagte Besitzerin dann und wann auf einer Schtttten- fabrk, aber des öfteren während des Winters bei einem Besuche der ungeheizten Kirche vor Erkältung schützte. Seit 1892, wenn wir recht unterrichtet sind, auch unsere Stadtkirche die Wohltat der Heizung genießt, ist nun oben genanntes Erkälkungsschutz- mittel in den wohlverdienten Ruhestand verseht und träumt nur noch von den ihm anvcrtrautcn schönen Füßchen. Die Kirchen heizung bedarf aber einer sachverständigen, äußerst zuverlässigen Bedienung. Unter den Kirchcnheizern tauchen in unserer Er innerung besonders auf die Namen Teichert und Fuhrmann, Im April 1999 übernahm Otto Gräfe den Kirchendienst als Kalkant, Windmacher für die Orgel, und bald darauf auch den Dienst als Heizer. Mähend er 1932 als Kalkant von einem „elektrischen Kollegen" abgelöst wurde, versieht der bald 75 jährige Sräfen- Dater den Dienst als Heizer, also nun 25 Jahre lang, nach wie vor gewissenhaft und sorgfältig und hoffentlich bei voller Rüstig keit noch viele, viele Jahre. — Einheitszuckertüten. Das Ministerium für Volks bildung hak, wie mitgeteilt worden ist, eine Verordnung erlassen, wonach den Schulneulingen für den Schulbeginn vor und in der Schule nur eine Einhcitszuckertüke überreicht werden soll. Diese Verordnung wird von allen beteiligten Kreisen lebhaft be grüßt, soll doch damit vermieden werden, daß bei den Kindern mittelloser Eltern, die keine Tüte bekommen, aber ihre Kame raden zum Teil reich beschenkt sehen, der erste für ihr jugendliches Erleben bedeutungsvolle Schultag durch eine bittere Erfahrung getrübt wird. Diese Verordnung hat insofern zu einem Mißver ständnis Anlaß gegeben, als manche Eltern glauben, daß sie ihren Kindern an diesem Tage keine weiteren Geschenke in dieser oder ähnlicher Form überreichen können. Dies ist ein Irrtum. Aller dings sollen weitere Geschenke nicht in oder vor der Schule übergeben werden. — Regierung und Kurzschrift. Ohne Kurzschrift ist unser heutiges Leben undenkbar. Es gibt kein Büro, in dem sie sich nicht täglich als treue Dienerin erweist. Trotzdem glaubten bisher noch viele, auch ohne Kurzschrift durchs Leben zu kommen. Heute sehen wir die verheerenden Folgen: Eine grohe Zahl offener Stellen kann nicht oder nur sehr schwer besetzt werden, weil es an richtigen Stenografen mangelt. In dem großen Kampf um die Wiedererstattung unseres Volkes, müssen wir alle Kräfte einsetzen, jedes Mikkel mutz zur Lei stungssteigerung herängezogen werden. Dazu gehört auch die Kurzschrift. Jeder schreibende Volksgenosse hat daher seinem Volke gegenüber die Verpflichtung, seine Leistungs fähigkeit zu steigern durch gründliche Beherrschung und all seitige Anwendung der Kurzschrift. Die Regierung ist sich des hohen Mertes der Kurzschrift für unser Volk wohl be wußt. Deshalb fördert sie ihre Erlernung «und die Anwen dung. Die Deutsche Kurzschrift wird pflichkmäßiger Lehr gegenstand an allen Höheren-, Handels- und Berufsschulen. Die Kurzschrift wird in Kürze in allen Verwaltungen singe- führt werden. Kein Beamter wird zu seiner Fachprüfnng zugelassen werden, ohne datz er vorher in einer Sonder prüfung seine Kurzschriftkennknisse nachgewiesen hätte. Jetzt ist allerhöchste Zeit, daß die Kreise, die bisher noch abwar tend abseits standen, die Kurzschrift erlernen, um das bisher Versäumte zu ihrem eigenen Besten, zum Nutzen des Vol kes nachzuholen. — Arbeitslosenhilfe. Der Präsident des Landcs- stnanzamts Dresden teilt mit: Nach dem Arbciksloscnhilfeabgabe- As°ß lEesetz zur Erhaltung und Hebung der Kaufkraft vom 3- 34, Reichsgesetzblakt I, Seite 235) wird die Abgabe zur Arbeitslosenhilfe auch von dem Arbeitslohn erhoben, der für die 8« 1-, April 1934 biS 31. März 1935 gewährt wird. Die Steuersätze sind jedoch nach der Kinderzahl abgeslufk und daher wesentlich ermäßigt worden. Die Abgabe ist auch für die ver- sicyerllngspfllchttgcn Arbeitnehmer nur noch an das zuständige mehr an die Krankenkasse, abznsühren. Einzelheiten sind aus einem Merkblatt zu ersehen, das bei den Finanzämtern erhältlich ist. ' Schmiedeberg. Tcgssordnung zur öffentlichen Sitzung der Eeme ndeverordneten Donnerstag, den 5. April, 191/2 Uhr in der alten Schule. Mitteilungen — Richtigsprechung von Wahres- rechnungm — Haushaltplanberatung — Pachtangebot für M"„N, Die Abgabe zur Arbeitslosenhilfe Line Darstellung des Reichssinanzmlnlsierlums. Das Reichsfinanzministerium hat einen Sonderdruck Uber die Abgabe zur Arbeitslosenhilfe erscheinen lassen. Diese Sonderveröffentlichung enthält einen Auszug aus dem Ge setz zur Erhaltung und Hebung der Kaufkraft sowie die Durchführungsbestimmungen zum Gesetz über die Abgabe zur Arbeitslosenhilfe. Aus den einzelnen Bestimmungen sind u. a. bemer kenswert: Die Abgabe wird von dem Arbeitslohn erhoben, der für die Zeit vom 1. April 1934 bis zum 31. März 1935 gewahrt wird. Maßgebend ist der rohe Arbeitslohn. Bei einmaligen Einnahmen der Arbeitnehmer (Tantie men, Gratifikationen usw.) und bei Arbeitslohn, der nicht für einen bestimmten Zeitraum gezahlt wird, ist die Abgabe von den in der Zeit nach dem 31. März 1934 und vor dem 1. April 1935 tatsächlich ausgezahlten Beträgen zu berech nen ohne Rücksicht darauf, für welchen Zeitraum sie ge zahlt werden. Bezieht ein Abgabepflichtiger Arbeitslohn gleichzeitig von verschiedenen Arbeitgebern, so ist die Abgabe von jedem Arbeitslohn gesondert zu berechnen. Werden dagegen die Arbeitslöhne von dem gleichen Arbeitgeber oder der gleichen Kasse gezahlt, so sind sie für die Berechnung der Abgabe zusammenzurechnen. Dlenstaufwandsenlschädigungen gehören dann nicht zum Arbeitslohn, wenn sie nur in Höhe des nachgewiesenen Dienstaufwands gewährt werden oder die tatsächlichen Aufwendungen offenbar nicht übersteigen und wenn die Dienstaufwandsentschädigungen vom Finanz amt als solche in voller Höhe anerkannt und deshalb vom Steuerabzug vom Arbeitslohn befreit sind. Liegen diele Voraussetzungen nicht vor, so gehören die als Dienstauf- wandsentschäd'igüngen gezahlten Beträge in voller Höhe zum rohen Arbeitslohn. Dies gilt auch dann, wenn ein Teil dieser Beträge als Werbungskosten anerkannt und beim Steuerabzug vom Arbeitslohn berücksichtigt wor den ist. Bare Auslagen, die dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber gesondert ersetzt werden, z. B. Reisekosten, Tagegelder und Auslösungen in angemessenem Umfang, bleiben für die Berechnung der Ab gabe' außer Betracht. Einmalige Einnahmen der Arbeitnehmer (Tantiemen, Gratifikationen usw.) sind für die Frage, mit welchem Hundertsatz die Abgabe zu berechnen ist, dem Lohn zahlungszeitraum zuzurechnen, in dem sie zufließen. Soweit für die Heranziehung zur Abgabe die Zahl der Kinder von Bedeutung ist, für die dem Abgabepflichtigen Kinderermä ßigung nach dem Einkommensteuergesetz zusteht, ist für den einzelnen Lohnzahlungszeitraum die auf der Steuerkarte- vermerkte Zahl der minderjährigen Kinder maßgebend. Hausgehilfinnen bleiben hierbei außer Betracht. Händigt der Arbeitnehmer seine Steuerkarte dem Ar beitgeber nicht aus, so ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Abgabe so zu berechnen, als ob es sich um einen Arbeitneh mer handelt, dem keine Kinderermäßigung nach dem Ein kommensteuergesetz zusteht. Der Arbeitgeber hat di« von ihm einbehaltene Abgabe in den für die Lohnsteuer zu führen den Lohnkonten gesondert fortlaufend aufzuzeichnen. Die Abgabe ist für Lohn- und Gehaltszahlungen in der Zeit vom 1. bis zum 15. eines Kalendermonats am 20. die ses Kalendermonats; für Lohn- oder Gehaltszahlungen in der Zeit vom 16. bis zum Schluß eines Kalendermonats am 5. des folgenden Kalendermonats fällig. Die Abgabe darf weder bei der Berechnung des Arbeitslohns noch bei der Berechnung der Lobnsteuer abgezogen werden. gestohlen worden. Ein Fahrrad wird wie folgt beschrieben: Marke Avanti, schwarzer RÄmenbau, schwarze Felgen, neulackierk, starke Achsen, gerade Lenkstange, schwarze Griffe, Frei'.auf, Rück strahler, beiderseits befestigt. Das andere: Marke Brennabor, Nr. 1461814, schwarzer Rahmenbau, gebogene Lenkstange, flachen Rückstrahler, Rotaxsreilauf, obere Rahmcnstange ange brochen, am Bruch vorn ist ein Ring angelegt, mit elektrischer Dynamobeleuchtung und vernickeltem Scheinwerfer. Alle die Personen, die über den Vorgang Angaben, machen können, werden geb.eken, dies dem k^NdarwMe-Ppsten-Schmiedeberg j oder jeder anderen Polizeid^üststelle miÜestei^M wollen. Vcr- schwiegenheit wird zugesicherk.- - ' " * -s Freital. Beim Ueberschreiken der Straße wurde ein Fuß gänger von einem Auto erfaßt und zu Boden geworfen. Er stürzte vor einen oorüberfahrenden Lieferwagen und wurde von diesem überfahren. In schwerverletztem Zustand mußte er in ärzt- > liche Behandlung gebracht werden. j Dresden. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft ist der Psychographologe Arthur Killguß, der auS dem Krankenhaus als s geheilt entlassen worden war, am Mittwoch nachmittag nach dem Landgerichtsgefängnis am Münchener Platz übergeführt worden. Killguß hatte bekanntlich am 27. Februar in seiner Wohnung auf der Wallotstraße mit seiner Geliebten, die ihn verlassen wollte, eine heftige Auseinandersetzung, in deren Verlauf er sein vier Jahre alles Söhnchen ermordete und einem Bekannten der Frau und sich selbst schwere Verletzungen beibrachte. Dresden. Unter mehreren Steuerslüchtigen, gegen die in letzter Zeit Steuersteckbriefe erlassen worden sind, befindet sich auch der Eoldschmiedemeister Eisig Rosenbaum, geboren am l. 12. 1880 in Stanislau (Galizien), zuletzt wohnhaft in Dresden, Zirkusstraße 28, zurzeit unbekann'en Aufenthalts. Rosenbaum wird vom Finanzamt Dresden, Annenstraße, wegen Reichssteuerflucht in Höhe von 15200 RM. gesucht. Es er geht die Aufsorderung, falls der Genannte austreten sollte, seine Festnahme zu veranlassen. — Zu Beginn des Monats April konnten die in Dresden ! wohnhaften Generalmajore a. D. Rößler, Tridon und ' Roßbach und der in Zittau wohnhafte Generalmajor a. D. Vollert ihr 50jährigcs Militärjubiläum feiern. s Pirna. Am Dienstag abend geriet unweit von Pirna ein Lastauto in den Straßengraben. Es überschlug sich und blieb mit , den Rädern nach oben liegen. Straßenpassanlen gelang es, die : beiden Autoinsassen aus ihrer gefährlichen Lage zu befreien, die ' zum Glück nur leichtere Verletzungen erlitten hatten. Geringswalde. Ein Ehepaar, das verreist war, fand bei seiner ! Rückkehr folgenden freundlichen Gruß an der Tür: „Ich lebe, > ! auch wenn niemand rauskommt, geiziges Luder!" Ueverschwemmungen in Amerika Dreißig Familien ertrunken wie aus der Stadl Elk (Oklahoma) gemeldet wird, ist der sonst unbedeutende Fluß Washita infolge der anhalien- dn Regengüsse und der Schneeschmelze zu einem reißenden Strom von drei Kilometer Breite angeichwollen. Vie Wasser reißen Brücken und Bahndämme sowie Häusex «in. Der angerichtete Schaden geht In die Millionen. Bisher sind fünfzehn Ertrunkene gemeldet worden. Unter den Toten befindet sich eine Mutter mit fünf Töchtern. Dem Vater gelang es, zwei Kinder zu retten, bevor das hau», da» von den Fluten fortgerissen wurde, an einem einaestürzten Brük- kenpfeiler zerschellte. Ausgedehnte lleberschwemmungen werden auch au» Wisconsin und Minnesota gemeldet. Die Ralionalgarde ist zur Hilfeleistung angesororct worden. Flugzeuge suchen die überschwemmten Gebiete ab und wer fen den von allen Zufuhren abgeschnittenen Einwohnern Lebensmittel und Verbandszeug ab. wie ergänzend gemeldet wird, sind bisher wenigsten» 23 weiße und 7 Jndianerfamilien in der Siedlung »Roter Mond" dem Hochwasser zum Opfer gefallen. Auf der Lon- nektikulfluh ist infolge der Schneeschmelze weithin über die Ufer getreten; zahlreiche anliegende Häuser muhten bereit» geräumt werden 1,2 Millionen Gulden geerbt. In dem Dorfe Neu- glietzen im Oderbruch erhielten neun Einwohner durch die Berliner holländische Gesandtschaft die Nachricht, daß sie eine Riesenerbschaft gemacht haben. Im Jahre 1888 war ein Mitglied der Familie Klemer nach Holländisch-Jndien ausgewandert und dort zu großem Reichtum gelangt. Nach feinem Tode erben nun diese neun Erbberechtigten je etwa 250 000 RM. Blitzschlag in einen Mgerzug. Bei Salerno (Südita lien) schlug der Blitz in einen Pilgerzug. Zwei Personen waren sofort tot. 20 wurden verletzt. Es handelt sich um Landleute aus der dortigen Gegend. — Bei Aversa, unweit Neapel, stieß ein mit spanischen Pilgern besetzter Kraftom nibus mit einem Kraftwagen zusfommen. Der Führer des Wagens und 10 Pilger wurden verletzt. Wetter für morgen Teils heiter, teils wolkig, aber höchstens unbedeutende Niederschläge. Temperatur-Verhältnisse wenig verändert. Süd östliche Winde.