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EUMall und AiyeM. Amtsblatt »er Mnigl. AmtShmiplwiMschast Großcndain, »es «öiigl. Amtsgerichts uu» des StadttathS zu Riesa. Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Für die Redaction verantwortlich: T. Langer in Riesa. 47. Sonnabend, den 21. April 1888. 41. Jahrg. Erscheint in Riesa wöchentlich dreimal: DienStag, Donnerstag und Sonnabend. — AbonnemenspreiS vierteljährlich 1 Mark 25 Pfg. — Bestellungen nehmen alle «aiserl. Poftanftalten, Postbeicn, die Expeditionen in Riesa und Strehla (E. Schön), sowie alle Boten entgegen. — Inserate, welche bei dem ausgebreitetcn Leserkreise eine wirksame Veröffentlichung finden, erbitten wir uns bis Acntag, iesp. Mittwoch oder greitag, Vormittag- tt llbr. JnsertionSpreiS die dreigespaltene EorpuSzeile oder deren Raum 10 Pfg. Nedaction, Expedition und Buchdruckerei Kaslanienstraße Nr. 54. Aum 60. Geburtstage 8r. Majestät äes Königs Albert 1888 am 23 April Li. Kaiser Wilhelm lieb und Werth, großen Heldengreis? ist es, der mit Waffenmacht Erbfeind mitbezwang, Sich in heißer, blut'ger Schlacht Marschallsstab errang? Du biedres Sachsen, freue dich, Der Feldherr, hoch und ritterlich, Dein König Albert ist's. Wer ist der Feldherr hochgeehrt In deutscher Fürsten Kreis, Der Dem Wer Den Und Den Wer ist es, der mit milder Hand Das Scepter allzeit führt. Sein treues Volk, sein schönes Land Mit Wer Der Wer Mit Ein Hoch dem Fürstenhaus Wettin, Ein Hoch dem Sachsenland! Des Landes Wohl mög ferner blüh'n Durch Seines Königs Hand! Es daure fort das feste Band, Das Fürst und Volk umschlingt! Es Wiederhall' im ganzen Land, Wenn heul' der Sänger singt: Hoch leb' auf Sachsen's Königsthron Des edlen Vaters edler Sohn, Hoch König Albert, Hoch! weisem Geist regiert? zahlet reichlichen Tribut Kunst und Wissenschaft? schützt des Volkes Gut und Blut Seinem Arm voll Kraft? Du biedres Sachsen, freue dich, Der Schirmherr, hoch und ritterlich, Dein König Albert ist's. Wer ist der Fürst im deutschen Land, Ein König auf dem Thron, Der treu zum Deutschen Reiche stand Als deutscher Fürstensohn? Wer steht noch unerschütterlich, Ein Kämpe sonder Scheu, Und hält auch Kaiser Friederich Die alte Sachsentreu? Du biedres Sachsen, freue dich, Der Herrscher, hoch und ritterlich, Dein König Albert ist's. Bekanntmachung, das diesjährige Aushebuugsgeschäft betreffend. .Nach dem von der Königlichen Ober-Ersatz-Commission im Bezirk der II. Infanterie-Brigade Nr. 46 aufgestellten bezüglichen Geschäfts- und Reise plane findet die diesjährige Aushebung der Militärpflichtigen aus dem, den gesammten hiesigen amtshauptmannschaftlichen Bezirk umfassenden Aus hebungsbezirk Großenhain, und zwar am SV. April d. I., Borm. 7/, Uhr, im Gasthofe zum sächsischen Hofe in Riesa für die Mannschaften der zum Amtsgerichtsbezirk Riesa gehörigen Ortschaften der hiesigen Amtshauptmannschaft, am 2., L. und 4. Mai d. I, Borm. 7V» Uhr, im Hotel zum Gesellschaftshause iu Grohenhain für die Mannschaften der zu den Amtsgerichtsbezirken Großenhain und Radeburg gehörigen Ortschaften statt. Dies wird mit dem Bemerken hierdurch bekannt gemacht, daß die sämmtlichen gestellungspflichtigen Mannschaften zu Vermeidung der in 8 24Z 61° und 8 71° verbunden mit § 65° der Ersatz-Ordnung angedrohten Strafen und Nachtheile in den vorbezeichneten Aushebungslocalen gemäß der Ordre vor dH Königlichen Ober-Ersatz-Commission pünktlich sich einzufinden haben. Die betreffenden Mannschaften haben zu Vermeidung einer Ordnungsstrafe im Betrage bis zu 10 M. gemäß 8 66 Nr. 3 der Ersatz-Ordnung beziehentlich behufs ihrer Legitimation ihre Ordres sowie die Loosungs- beziehentlich Geftelluugsatteste mitzubringen und dieselben resp. zum Zwecke der Vervollständigung bei der Aushebung vorzulegen. Taugliche Leute können sich auch noch im Aushebungstermine zu einer vierjährigen activen Dienstzeit bei der Reiterei verpflichten. Es bedarf dazu bei Unmündigen der Einwilligung des Vaters resp. Vormundes, sowie eines Führunzsattcstes. Hiernächst wird noch darauf aufmerksam gemacht, daß nach 8 31 Nr. 1 der Ersatz-Ordnung nur solche Reklamationen (Anträge auf Zurückstellung) noch zuläffig sind, deren Veranlassung erst «ach Beendigung des diesjährigen Musterungsgeschäfts entstanden ist und welche spätestens im Aushebungstermine angebracht und bescheinigt werden. Diejenigen Personen, wegen deren Erwerbs- beziehentlich Arbeits- oder Aufsichtsunfähigkeit nach § 30, u und d der Ersatz-Ordnung die Reklamation erfolgt, haben gemäß ß 62 Nr. 7 Abs. 4 und 8 31 Nr. 4 der Ersatz-Ordnung im Aushebungstermine persönlich mit zu erscheinen, während etwa vorzulegende U rkunden obrigkeitlich beglaubigt sein müssen (8 64° und ° Ersatz-Ordnung).