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Muer Tageblatt P«UI>«U, M, ^N,I>,,» IU« uo> »» »»>,«. «UI« »IlU,« n»»«>»«» « »,It, «mlllchl >«II« « MM- Anzeiger für öas Erzgebirge k.i.srammir lag.dlatt Snthaltao- -le amtliche» Sekaautmachnu-au -es Rate» -er Sta-t aa- -e» Bmtagerlcht» floe. p»chch««.aeme n«t «»«»,«»ee Nr. 270 Sonnobenä» äea 21. November 1S2S 20. Jahrgang Zollfrieden mit Spanien. Schlagworte äes Völkerrechts. Von Professor Dr. Ed. Heilfron, Geheimer Justiziar. Madrid, 18. November. Der Zollkrieg mit Deutsch-« land ist beendet. Die Verhandlungen haben zu einem Modus I vivendi geführt, der sechs Monate gelten soll und wobei die spanischen Früchte den gleichen Zollsätzen wie früher unter liegen. Damit werden auch die Zollsätze der ersten Kolonne und die 80prozenttgen Anschläge aufgehoben und der frühere Zustand mit wenigen Abänderungen wieder hergestellt. Der Modus vivendi ist gestern- unterzeichnet worden. Der Madrider Korrespondent der „Vosslschen Zeitung" der als erster in der Lage war. die deutsche Oeffentlichkelt über die Kainpfmaßnahmen Spaniens zu unterrichten, bringt heute die willkommene Nachricht, daß ein vorläufiger Frieden vereinbart worden ist. Leider bedeutet dieser Friede die Be sieglung eines deutschen Mißerfolges. Denn cs wird der Zustand wiederhergestellt, der vor der Kündigung des deutsch, spanischen Handelsabkommens durch Deutschland bestanden hat. Diese Kündigung, die der preußische tzandelsmtnister Dr. Schreiber in einem Vortrag vor der Demokratischen Par tei in Stettin am Dienstag mit Recht als „übereilt" bezeich net hat, war das Werk der Deutschnationalen, die damit der deutschen Wirtschaft einen chweren Schaden zufügten, ohn^ dem deutschen Weinbau im geringsten zu nützen. Den deut«" Beschlüsse -es Nelchsrotes. Berlin, 19. Nov. Der Reichsrat genehmigte heute den Gesetzentwurf über den Handels, und SchisfahrtS!. Vertrag zwischen dem Deutschen Reich und Italien. Bis zur endgültigen Genehmigung des Vertrages durch die gesetzgebenden Körperschaften soll das seitherige Prodi- soriunt weiter gelten. Genehmigt wurde auch der Ge- setzentwurf über ein deutsch-italienisches Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Regelung anderer Fragen auf dem Gebiete der direkten Steuern, ferner ein Gesetzentwurf über ein Vorläufiges Zoll abkommen zwischen Deutschland und der Schweiz und ein Gesetzentwurf über das Ueberetnkommen zwischen Deutschland und Oesterreich zur Regelung einzelner Zoll- fragen. Angenommen wurde ein Gesetzentwurf zur Ab- Änderung des Gesetzes über die Errichtung der deutschen Rentenbank-Kredttanstalt. Der Reichsrat genehmigte fer ner eine neue Verordnung über Regelung des Kraftfahr zeugverkehrs, die am 1. März 1926 in Kraft treten soll. Angenommen wurde eine Verlängerung des Notetat» und zwar nicht mehr mit einer Befristung bis zu einem bestimmten Termin, sondern mit der allgemeinen Be stimmung „bis zur gesetzlichen Feststellung deS Reichs, Haushaltes". Schließlich wurde noch eine Verordnung zur Anpassung des Steuerstrafrecht» an die Vorschriften des allgemeinen Strafrechts angenommen. Vie -rutschen Län-er un- -le vertrüge von Locarno. Berlin, 19. Roo. Heute vormittag traten die Staats- und Ministerpräsidenten, der Länder mit den Mitgliedern des RetchSkabinettS unter Vorsitz des Reichskanzlers zu einer gemeinsamen Beratung der außenpolitischen Lage zusammen. Sie wurden Über den gesamten Tatbestand, wie er sich in den letzten Wochen entwickelt hat, unterrichtet. Auf Grund der Aussprache wird die Retchsregterung nunmehr, entsprechend dem vorgestern unter Vorsitz des Reichspräsidenten gefaßten Beschlüsse, den gesetzgebenden Körperschaften und zwar zunächst dem Reichsrat den Entwurf eine» Gesetze» über die Verträge von Locarno und den Eintritt Deutschlands in den Völkerbund zugehen.lassen. Berlin. SO. Nov. Zu der gestrigen Konferenz der Staats- und Ministerpräsidenten der Lände« .mit der Neich»regierung bemerken die Blätter, daß in dem über die Konferenz ausgegebenen amtlichen Bericht die For- mel von der „einmütigen Zustimmung" fehlt, wie das ,-Berliner Tageblatt" erfahren haben WM, handelt «s sich um die Stimm« eine» Ministerpräsidenten, der sein« I Zustimmung zu der Außenpolitik der Relchsregterung j nicht gegeben hab«. Da* Blatt glaubt, in d«r Annahme > nicht fehl geben zu dürfen, daß s» sich hierbei um dm» Mecklenburgischen Ministerpräsidenten gretherrn von Brandenstein Handl«. Ter „Lokalanzetger" weiß zu mel- den, daß Gegenstand der Konferenz lediglich di« Außen- Politik gewesen sei, während di» innerpoltttschen Fra gen, wie di, Umorganisierung der Polizei für ein» noch einzuberusende Konferenz der Innenminister der Länder zurttckg,stellt worden seien. v. stühlmann Kün-la« vrttkstrr dsutfchlan-, vrlm v-lkrrbun-k Berlin, 19. Nov. Na» „Berliner Tageblatt" will wissen, daß für di« Stellung eins» ständigen vertreter- Deutschland» beim Völkerbund de, stützen GtaatAekoe-^ sehen Unterhändlern ist setzt nichts übrig geblieben, als die Wiederetnräumung der Konzessionen an den spanischen Wein- und Fruchtbau, deren Beseitigung der Zweck der Kündigung gewyien war. Das Ergebnis der deutschnationalen Politik, die entgegen dem Gutachten der Fachleute des Reichs- wtrtschaftsmintsteriums rein aus partciegoistischen Gründen durchgesetzt wurde, besteht avo nur darin, daß zwischen den beiden Völkern, die einander die wärmsten Sympathien entgegenbrtngen und die durch keinen Gegensatz getrennt sind, eine vorübergehende Trübung eingetreten ist. Man muß hoffen, daß e.S gelingen wird, den Schaden bald völlig wieder gutzumachen, der durch diese Kampfmaßnahmen entstanden ist. Darüber hinaus wird hoffentlich in nächster Zett ein neuer Geist Über die Wirtschaftspolitik aller europäschen Län- der kommen. Sonst wird das bittere Wort wahr, da» der Präsident der Internationalen Handelskammer, Leaf, süngst in Paris gesprochen hat: „ES scheine fast, als sei Europa zum wirtschaftlichen Selbstmord entschlossen." Nicht die Nieder haltung der Wirtschaft des anderen Landes darf das Ziel sein, sondern der möglichst große gemeinsame Nutzen, der bei einer verständigen Zusammenarbeit der europäischen Wirt- schäft erreichbar ist. . (Fortsetzung). Wird zwischen mehreren Staaten eine Verbindung nur für eine kürzere Zett oder zur Erreichung bestimmter Zwecke herbeigeführt, also ähnlich wie auf dem Gebiete des bürger lichen Rechts eine Gelegenhettsgesellschaft gebildet wird, -p spricht man von Bündnis (alliance). Im Weltkriege hatte sich die Verständigung (Entente cordiale) zwischen den Feindmüch- ten auch auf die Bereinigten Staaten von Amerika erstreckt, die aber nicht in ein gleich festes Bündntsverhältni» treten wollten, wie es zwischen Frankreich, Belgien, Italien usw. bestand, sondern sich deren Bündnis nur anschlossen. Man sprach seither von dm „alliierten und assoziierten" (A. und A.-) Mächten. Solche Verbindungen sind nicht nur für Kriegszwecke üb lich, sondern auch auf zahlreichen Gebieten de» friedlichen Staatenverkehrs. So kann z. B. durch Aufhebung der Zoll schranken zwischen den Vertragsteilen ein einheitliches Zoll gebiet geschaffen werden. Da» geschah z. B. durch die Grün dung de» Deutschen Zollverein» 183Ü, auf dessen Grundlage sich später der Norddeutsche Bund und da» Deutsche Reich herausbtldete. Innerhalb de» souveränen Staate» hat dieser grundsätz lich die unumschränkte Gewalt nicht nur über die Staat»- tär des Auswärtigen Amte» von Kühlmann in Aus sicht genommen ist. ES sei jedoch wahrscheinlich, daß der jeweilige deutsche Außenminister sich die Teilnahme an den Ratssitzungen selbst Vorbehalten werde, wenn er auch vielleicht nicht immer daran tetlnehmen könne. bürge», sondern auch über die sonstigen sich darin aufhalten den Personen. Nur gewisse, sich im Inlands aufhaltende Aus länder und Gegenstände sind „exterritorial", d< h. sie werden, meist nur betreffend der Gerichtshoheit, so behandelt, als be fänden sie sich gar nicht im Inlands sondern „extra territo- rium" und in ihrem Heimatlande. Allgemein anerkannt ist die Exterritorialität (als Nichtunterwerfüng unter die in- Ein Umgadungoman-ott fib- «I ftklm» Vie verelnhektttchung -es -rutschen Luftverkehrs. Berlin, 20. Nov. Der Berliner „Lokalanzetger" teilt mit. daß in Verfolg der vom Reich geplanten Grün dung einer einheitlichen Luftverkehrsgesellschaft alle Personalvertrüge bei den beiden Luftverkehrsgesellschaf ten Deutscher Aero-Lloyd A. G. und Junkers Luftverkehr A. G. gekündigt worden seien. Diese Lösung der Ber- träge ist lediglich eine vorsorgliche Maßnahme und e» ist mit Bestimmtheit anzunehmen, daß das gesamte Flug- Personal bei der neuen Einhettsgesellschaft Anstellung findet. , , l s i > s > Eingehen französischer Presseorgane im besetzten Gebiet. Koblenz, 20. November. Das hier vom französischen Pressedienst herausgegebene Nachrichtenblatt wird ab 1. De zember sein Erscheinen einstellen. Wolffs Westdeutscher Pro- vinzialdtenst erklärt, daß weder die Rheinlandkommission, noch die französische Besatzung die Absicht habe, diese Zeitung in einer anderen Stadt des besetzten Gebietes neu erscheinen zu lassen. Auch ein Ersatzblatt ist nicht vorgesehen. Dasselbe Schicksal wird Echo du Rhin teilen, das einmal wöchentlich hier evchien und neben politischen Nachrichten dem Sport der Besatzungstruppen in großer Aufmachung diente. Zrie-ensbereitschaft -er Drusen. Völlig« Autonomi«. London, 19. Nov. Reuter meldet au» TamaSkuS: Die Mehrzahl der Ausständigen hat sich gus der Um gegend von Damaskus nordwärts gegen, Hom« und süd westwärts nach dem südlichen Libanon gewandt. Durch den Fall von Merjetun, der jetzt von französischer Sette zugegeben wird, rückt der südliche Libanon in den Vor- dergrund der Vorgänge in Syrien, denn e» ist möglich, daß nunmehr der Stamm der Metwalli», der .schon seit einiger Zett al» unzuverlässig betrachtet wird, sich zum Anschluß an die Drusen entschließt. Die Operatio nen in dieser Gegend werden von Said Atrasch gelei tet. Ihm und seinen Anhängern werden Ausschreitun gen in Kawkaba. u. a. die Tötung und Schändung von Frauen zum Vorwurf gemach«. E» ist jedoch schwer, zu-! verlässige Mitteilungen zu erlangen und «» empfiehlt sich, Bericht« über Ausschreitungen der Drusen «nie Vor sicht aufzunehmen. SS sind Gerücht« im Umlauf, daß die Drusen zu yrtedensverbandlungen bereit sind. Ein flußreiche Drusen teilten einem vertrete« der Agentur Reuter mit, daß die» nicht« Neue» sei, da sie schon vor einiger Zeit ihre Bereitwilligkeit zur Eröffnung von Frt«den»verhandlungen aus der Grundlage völlig»« Autonomie erklärt hätten. ländische Staatsgewalt besser „Immunität" genannt) für di« Gesandtschaften etnMtetzltch ihres GeschäftSpersonal», der Familienmitglieder und der Dienerschaft, soweit diese nicht Angehörige des Aufenthaltsstaates ist; ferner fremde Sou veräne, durchmarschterrnde fremde Truppenteile und fremde Kriegsschiffe. Die letzteren werden selbst dann nicht al» im Inland befindlich anggphen, wenn sie sich in einem inländi schen Hafen oder in den KÜstengewässern befinden. Unter diesen versteht man die MeereSteile bis zu einer gewissen Entfernung von der Küste. Diese Grenze ist früher auf drei Seemeilen (bööS Meter) bestimmt worden (Dreimeilenzone), gemessen vom niedrigsten Wasserstande der Ttefebbe. Da» hing mit der ursprünglichen Tragweite der Strandbatterien zusam men. ES ist aber nur eine Frage der Zeit, wann diese Grenze weiter ausgedehnt wird. Das Durchsuchungsrecht aus Alkohol von fetten Amerikas ist z. B. im Einverständnis mit England bereits auf 12 Seemeilen bestimmt, Handelsschiffe gelten nur außerhalb der Häfen und Küstengewässer als Teile des Heimat landes, unterfallen aber innerhalb dieser Bezirke der inländi schen Gerichtsbarkeit. Wrd durch Eroberung oder Staatsvertrag ein neuer Landesteil erworben, so werden die darin beheimateten Per sonen grundsätzlich Angehörige des ErwerbSstaate». Dieser Grundsatz wird in neuerer Zeit aber nach zwei Richtungen durchbrochen: Einmal (ein Liebltngsgedanke Napoleon» III. und Cavours, deS Bismarcks Italiens) wird eine Volksabstim mung, ein „Plebiszit", zugelassen, wonach die „Annexion" nur dann eintreten 'soll, wenn die Mehrheit der Bewohner de» abgetretenen Gebietes sich hierfür aussprechen wollte (so nach dem Versailler Vertrage für NordschleSwtg, Ostpreußen und Teile Westpreußens, für Oberschlesten und da» Saargebiet); und ferner wird auch nach der erfolgten Annexion den Ange hörigen des erworbenen Gebietsteiles die „Option" gestattet, d. h. die Erklärung, daß sie Angehörige ihre» bisherigen Hei- matSstaateS werden wollen (so im Versailler Vrrtrag hinsicht lich der an Belgien, die Tschecho lowakei, Polen, Danzig und Dänemark gelangten deutschen Landesteile). Diese „Optanten" müssen aber in der Regel binnen kurzer Frist den bisherigen Wohnsitz verlassen (daher die murren OtpantenauSweisungen au» Polen). Eine große Bedeutung auf dem Gebiete des Völkerrecht» haben die StaatSverträg«. Sie werdsn entweder durch di» ordentlichen Vertreter de» einen Staate» bet dem anderen oder durch besondere Bevollmächtigt« vorbereitet und abav» schloss,,. Unter den „diplomatischen" Agenten (ursprünglich die Vrrfasser der Urkunden, der „diplomata") unter cheitat mm seit dem Aachener Protokoll von 1818 vier Rangklaßen, Botschafter (ambaßadrur»), Gesandw (envoyS» «xtraordina re« et nuntstre» plönipotenttatre»), Ministerrestdenten und Ge- schäft»träg»r (chargSe d'affatre«). Di« Diplomaten de« ersten drei Rangklassen werden vom Staatshaupt, di« der letzten da gegen nur vom Minister der Auswärtigen Angelegenheiten bet dem entsprechenden Minister de» Empfangsstaates be glaubigt. Die gesamten bei einem Staat beglaubigten Diplo maten b lden da» „diplomatische Korps", an dessen Spitz» da» rangältests Mitglied als „dopen" >eht. Nicht zum dtploma- tischen Korps gehören di» zur Warnehmuna wtrtzchastltcher ia Interessen ernannten Konsuln, di« daher auch, abge ehen von AaH »tner der-i-Jnforma- Vertragsabmachungen, nicht der Exterritorialität tton" wiedergegebenen Meldung aus Casablanca soll teilhaftig sind. Auch hier werden »erfchteden, Klaßen Abt» sl Krim durch die anhalt,nden Megengüss« hervor- Generalkonsuln. Konsuln, vtzekonuln un- Konsularagenwn) asrufenen Schwierigkeiten bei den Truppenverschiedun. unterschieden. Ihrer Vollung nach sind Ns entweder -Se gen dazu benützen, nördlich von Kiffan« bis tzeidsn Fllt- «ufskonsuln" oder „wahltonsuln". Erster, find bEett Bo» äelstellungen der Franzosen »u umgehen. ebenso dis amte, letztere verwalten dal «mt a» Ehrenamt, vor dn Stellungen in de, «egend tzeö -sbaftus K «ntkenduna den «sandten pflegt -» «en-iftai Kim Ev»