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Dresdner W Munal. königlich Saehsisehev Staatsanzeigev. Nr. 252 1912 Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Expedition, Große Zwingerstraße 16, sowie durch die deutschen Postanstalten 3 Mart vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. Erscheint: Werktags nachmittags. — Fernsprecher: Expedition Nr. 1295, Redaktion Nr. 4574. Ankündigungen: Die Ispaltige Grundzeile oder deren Raum im -lnknndigungSteile 30 Pf., die 2spaltige Grundzeile oder deren Raum im amtlichen Teile 75 Pf., unter dem Redaktionsstrich (Eingesandt) 150 Pf. Preisermäßigg. aus Geschäftsanzeigen. — Schluß der Annahme vorm. 11 Uhr. > Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hofrat Doenges in Dresden. Montag, 28. Oktober Verordnungsblatt der Ministerien und der Ober- und Mittelbehörden. Zeitweise Nebenblätter: LemdtagSbeilage, Synodalbeilage, Ziehungslisten der Verwaltung der K. S. Staatsschulden und der K. S. Land« und Landeskulturrentenbank«Verwaltung, Übersicht der Ustmahmen und Ausgaben der Landes-BrandverficherungSanstalt, Übersichten de» K. S. Statistischen LandeSamt« über Ein- und Rückzahlungen bet den Sparkaffen, Grundsätzliche Entscheidungen de» K. S. Lande-verficherungSamtS, BerkaufSltste von Holzpflanzen auf den K. S. Staatsforstreviereu. Zn Gegenwart Sr. Majestät des Königs erfolgte heute in Meißen die Doppelfeier der Weihe des nun euch in seinem Innern vollständig erneuerten Domes und der Enthüllung de» König Albert-Denkmal». Der französische Ministerpräsident Poinrar^ hielt -estern in Nantes eine bedentsame Rede über die politische Tas rumänische Ministerium hat sich unter dem Vor- fihe Majoreseus neu gebildet. * Hier fand am Sonnabend und Sonntag unter starker Neiriligung der 11. sächsische Fortbildnngßschnltag statt. Zn Dresden wurde gesteru ein „Verband der ge meinnützigen Bauvereinigungen im Königreich Sachsen" gegründet. Amtlicher Teil. Muisterium de» Innern. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der Buchbindereibesitzer Max Enders in Leipzig den ihm von Sr. Majestät dem Kaiser, König von Preußen verliehenen Roten Adlerorden 4. Klasse, sowie das ihm von Sr. König!. Hoheit dem Großherzog von Hessen und bet Rhein verliehene Ritter kreuz 1. Klasse des Verdienstordens Philipps des Groß mütigen annehme und trage. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der Hofintendant Sr. König!. Hoheit des Herzogs von Cumberland, Major a. D. Mertens in Ludwigslust das ihm von Sr. Majestät dem König von Dänemark verliehene Kommandeurkreuz L. Klasse des Danebrogordens annehme und trage. Verordnung, die Rcichsmünzen und Landnöten betreffend. Um eine Übersicht über den Geldumlauf zu gewinnen, werden auf Ersuchen des Reichsschatzamtes 1. alle dem Ministerium des Innern unterstehenden Königlichen Behörden und Verwaltungsstellen, welche Kassen haben, 2. alle Stadträte und die Polizeiämter in Leipzig, Chemnitz, Plauen und Zwickau, sowie 3. alle Sparkassenverwaltungen hiermit angewiesen, am 3». Oktober dieses Jahres bei dem Kassenschlusse festzustellen, welche Beträge nach Markwährung in ihren Kassen vorhanden sind I an Reichsgoldmünzen und zwar: 1. an Doppelkronen, 2. an Kronen; II. an Reichssilbermünze« und zwar: 1. an Fünfmarkstücken, 2. an Dreimarkstücken, 3. an Zweimarkstücken, 4. an Einmarkstücken, 5. an Fünfzigpfennigstücken; III an ReichSnickelmünzen; IV an Reichsknpfermünzen; V an ReichSkassenscheinen und VI. an Roten und zwar: 1. der Reichsbank, 2. der Privat-Notenbanken. Das Ergebnis ist nach den bezeichneten Sorten ge trennt bis zum 8. November dieses Jahres dem Ministerium des Innern anzuzeigen. 877 l ä Dresden, den 30. September 19 1 2. 7809 Ministerium des Inner«. In Abänderung der Bekanntmachung der unterzeich nete« Königlichen Kreishauptmannschaft über die Sonn tagsruhe in den unter tz 105v der Gewerbeordnung fallenden Bäckerei- und Konditoreibetrieben vom 12> Sep tember 1904 (Verordnungsblatt der Königlichen Kreis- hauptmannschast vom Jahre 1904 — Nr. 50 —) wird hinsichtlich der Kouditoreibetrkkbe folgendes bestimmt: 1. In Konditoreien sind die gewöhnlichen Arbeiten längstens bis Sonn- oder Festtags mittags, und inner halb dieser Zeit nicht länger als 10 Stunden gestattet. 2. In den Nachmittagsstunden ist nur die Herstellung und das Austragen leicht verderblicher Waren, die un mittelbar vor dem Genüsse hergestellt werden müssen (Eis, Cremes und dergl.), nachgelassen. 3. Wenn die Sonntagsarbeiten länger als 3 Stunden dauern, so sind die Arbeitnehmer entweder an jedem zweiten Sonntage mindestens in der Zeit von 6 Uhr morgens bis 6 Uhr abends, oder an jedem dritten Sonn tage volle 36 Stunden, oder in jeder Woche während der zweiten Hälfte eines Arbeitstages von mittags 12 Uhr ab von jeder Arbeit freizulassen. 4. Wenn die Arbeitnehmer durch die Sonntagsarbeit am Besuche des Vormittagsgottesdienstes und eines für ihre Konfession regelmäßig stattfindenden Nachmittags gottesdienstes behindert werden, so ist ihnen mindestens an jeden» dritten Sonntage Gelegenheit zum Besuche des Gottesdienstes zu gewähren. 5. Soweit durch Vorstehendes eine Abänderung nicht erfolgt, bewendet es bei der obenerwähnten Bekannt machung vom 12. September 1904. 1403 »IV Zwickau, am 17. Oktober 1912. 7435 Königliche Kreishauptmannschaft. Nichtamtlicher Teil. Dom Königlichen Hof«. Dresden, 28. Oktober. Se. Majestät der König begab Sich nachmittags nach den Feierlichkeiten in Meißen im Automobil zur Jagd nach Moritzburg und wird im dortigen Schlosse übernachten. Deutsches Reich. Vom Kaiser». Hofe. Wildpark bei Potsdam, 27. Oktober. Ihre Maje stäten der Kaiser und die Kaiserin trafen gestern nach mittag 2 Uhr 50 Min, im Sondcrzuge von Weimar kommend auf der Fürstenstation Wildpark ein und be gaben sich in das Neue Palais. Das Befinden des Prinz-Regenten von Bayern. München, 27. Oktober. Wie die „Korrespondeuz Hoffmann" mitteilt, ist Geh. Rat Prof. vr. v. Angerer am Sonnabend in Berchtesgaden eingetroffen und hat am heutigen Tage das Hoflager wieder verlassen. Von den beiden Leibärzten vr. v. Angerer und vr. v. Kastner wird folgendes bekannt gegeben: Der Gesundheits- znstand des Prinz-Regenten ist zufriedenstellend. Der jüngste Todesfall in der Königlichen Familie, an dem der Regent schmerzlichen Anteil nimmt, hat das Befinden des Regenten nicht wesentlich beeinflußt. Zum Tode der Prinzessin Rupprecht. München, 27. Oktober. Die Leiche der Prinzessin Rupprecht trifft voraussichtlich am Mittwoch vormittag in München ein. Die feierliche Beisetzung wirdDonnerstag vormittag um ^11 Uhr in der St. Kajetans-Hofkirche zu München erfolgen. Sorrent, 27. Oktober. Heute fand hier aus Anlaß der Überführung der Leiche der Prinzessin Rupprecht von Bayern eine Trauerfeier statt. Der Herzog von Aosta und der Fürst von Udine drückten dem Prinzen Rupprecht ihr tiefes Mitgefühl aus. Der Bürgermeister bezeugte im Namen der Stadt sein Beileid, der Erz bischof von Sorrent überbrachte das Beileid des Papstes. Sämtliche Läden waren aus Anlaß der Trauerfeier ge schlossen. Nach der Totenmesse wurde der Sarg auf den mit vier Pferden bespannten Leichenwagen gefetzt, der, ebenso wie die nachfolgenden drei Wagen, mit Kränzen aeschmückt war, darunter mehreren von Staatsoberhäuptern. Im Gefolge befand sich auch der bayerische Gesandte. Der Sarg wird nach Castellamare gebracht, von wo seine Überführung nach Bayern erfolgen wird. Der Balkankrieg. Zur Kriegslage. Zu dem Siege der Bulgaren bei Kirkkilisse wird der Korrespondenz „Heer und Politik" von militärischer Seite geschrieben: Es wäre falsch, wenn man auf Grund der Niederlage von Kirkkilisse die Aussichten des türkischen Verteidigungskampfes als hoffnungslos ansehen wollte. Wenn die übertriebenen Nachrichten über den bulgarischen Sieg, deren deutlichstes Beipiel die unwahre Angabe von der Gefangennahme der 50000 Türken ist — nach den letzten Meldungen hatten die Türken bei Kirkkilisse über haupt insgesamt nur 20000Mann im Kampfe —, auf die Tat sachen zurückgeführt werden, so dürfte sich herausstellen, daß dieser Sieg, bei oller Bedeutung, keinen entscheidenden Schlag darstellt. Es ist schon darauf hingewiesen worden, daß der erste Widerstand der türkischen Truppen an den Grenzen nicht als die Verteidigung einer fertig auf marschierten, kampfbereiten Armee gewertet werden kann. Der Aufmarsch des türkischen Heeres ist noch nicht be endet (es kann allerdings nicht geleugnet werden, daß er sich außerordentlich lange hinzieht), und die jetzigen Kämpfe haben nur den Zweck, den Vormarsch des Feindes bis zur völligen Bereitschaft der türkischen Hauptarmeen aufzuhaltcn. Der Rückzug der Türken ist also durchaus nicht gleichbedeutend mit einen» Zusammenbruche deS türkischen Widerstandes. Selbst wenn Adrianopel fallen sollte, so dürfte cs den Gegnern der Türkei keinesfalls gelingen, in unaufhaltsamem Siegeszuge bis vor Konstantinopel zu rücken. Die Türkei wird sich, daran darf nicht gezweifelt werden, diesem Vormarsch mit aller Kraft entgegenstellen und sich, wenn es nötig werden sollte, selbst der Gefahr einer Entblößung der asiatische»' Gebiete aussetzen. Ohne die in Asiei» stehenden Truppe» ist das türkische Heer, das jetzt im Kampfe steht, an Zahl schwächer als seine vereinigten Gegner. Das Verhältnis des militärischen Wertes der Gegner zueinander ist jedoch ein anderes. ES läßt sich im Ernst kaum von einer Unterlegenheit der gesamten europäischen Truppenmacht der Türkei reden. Eine Überlegenheit in jedem Sinne wäre aber möglich durch die Heranziehung von Ver stärkungen aus Asien. Die Annahme, daß die Türke» nicht zu diesem Mittel greifen werde, hat zurzeit keine Berechtigung. Es muß und wird im Notfall möglich sein, eine beträchtliche Verstärkung aus Asiei» über die Dardanellen zu setzen und durch sie die europäischen Streit kräfte ganz erheblich zu verstärken. Aber auch ohne diese Maßnahme kann man annehmen, daß es gelingen wird, nach Beendigung des türkischen Aufmarsches dem weiteren Vordringen der Gegner rechtzeitig einen Wall cntgegen- zusetzen. Das Vordringen gegen Konstantinopel wird den Verbündeten weit mehr Schwierigkeiten bieten, als manche heute nach den ersten Erfolgen der Balkanstaaten glauben machen möchten. Deren bisherige Siege sind Erfolge gegen einen noch nicht völlig bereiten und daher noch nicht widerstandsfähigen Feind. Berlin, 28. Oktober. Der Berichterstatter des „Tag" meldet seinem Blatte aus Stara Zagora von gestern abend: Die von Konstantinopel ans verbreitete Meldung, daß die Türken Kirkkilisse zurückerobert haben, ist eine reine Erfindung. Östlich der Tundja stehen türkische Truppen nur noch unmittelbar vor Adrianopel, und zwar gehören sie zur Besatzung, die an Zahl für eine angreifende Operation zu schwach ist. Bon Norden und Westen her ist also Adrianopel gänzlich umklammert, auch von Süden und Osten scheint die Umklammerung bereits voll zogen zu sein. Die Türken versuchten anscheinend diese südliche Umklammerung zu stören, doch wurden ihreVo.- stütze zurückgewiesen. Nach der Sachlage ist das türkische Hauptquartler nicht mehr bei Baba Eski, sondern in Korlu, etwa 35 km südöstlich Lüleh Burgas zu vermuten. Die türkische Hauptarmce wird hinter dem Ergeneflutz vermutet. Die Türken liehen auf ihrer panikartigen Flucht aus Kirkkilisse 58 Kanonen mit Munition und Verschlußköpfen zurück; als willkommene Beule fiele»» den Bulgaren ferner Zelte in die Hände. Die Gewehre standen in den Baracken noch in Ständern. Von den Kriegsschauplätzen. Kirkkilisse wieder im Besitze der Türken? Konstantinopel, 26. Oktober, 8 Uhr abends. (Mel dung des Wiener K. K. Telegr.-Korresp.-Bureaus.) DaS Ministerium des Äußeren erhält soeben vor.» Kriegs ministerium die Meldung, daß Kirkkilisse wieder ge nommen sei. Man ist hier über das „wieder genommen" erstaunt, da man allgemein glaubt, daß die Bulgaren in Kirkkilisse Überhaupt nicht eingezogen sind. Wie aus sicherer Quelle verlautet, entstand die ae- meldete Verwirrung der Ostarmee in Kirkkilisse durch den fluchtartigen Rückzug eines Redisbataillons, daS sich gewaltsam eines Eisenbahnzuges bemächtigte, um nach Baba-Eski zurückzufahren. Konstantinopel, 27. Oktober. (Meldung des Wiener K. K. Korr.-BureauS.) Amtlich wird folgende Depesche deS