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Wochenblatt für Pulsnitz, Radeberg, Königsbrück, Radeburg, Moritzburg und deren Umgegend. Redigirt unter Verantwortlichkeit der Venner E. Förster in Pulsnitz und Th. A. Hertel in Radeberg. M«. I I. Freitag, den 14. März. 18S1 Diese Zeitschrift erscheint jeden Freitag in einem ganzen Bogen und kostet vierteljährig 7 Ngr. 5 Pf. pr-enuiuersoa«,. — Bestell« ungen, Inserate aller Art, welche die gespaltene Zeile mit 8 Pfennigen berechnet werden, und in Pulsnitz und Radeberg spätestens bis Diens tags Abends, in Königsbrück, Radeburg und Moritzburg bis Dienstags Nachmilt, abzugebe» sind, nehmen in Pulsnitz und Radeberg die Heraus- aeber, in Königsbrück der Kaufmann Andreas Grahl, in Radeburg der Buchbinder Günther, in Moritzburg die Post-Expedition, in Großenhayn der Buchbinder Hohlseldt, so wie alle Postämter an. Bekanntmachung. Die unterzeichnete Königs. Amtshauptmannschaft hat dem von der concessionirtcn Mobilar-Feuerversicherungs-Gesellschaft als Agent ernannten , Herrn Buchhändler am LnÄe in Radeberg die Erlaubniß erthcilt, Versicherungen für besagte Gesellschaft aus der Ctadt Radeberg und Umgegend anzunehmcn, und bringt solches hiermit vorschristmäßig zur öffentlichen Kenntniß. Dresden, am 28. Februar 1851. König!, l. Amtshauptmannschaft des Dresdner Kreisdir. Bezirks. > v. Winkler. Zeitereignisse. Dresden, am 27. Februar 1851. Gegen das Ende vorigen Jahres ist eine, aus einer zur Zeit noch unbekannten Quelle hervorgegangene neue Gattung falsch er Königlich Säch sischer einlhäleriger Cassenbillets zum Vorschein gekommen, die durch ihre ziemlich gelungene Nachbildung bereits mehrfach zu Täuschungen Anlaß gegeben hat. Das Finanzministerium hat daher am 27. Febr. d. I. auf diese Vorkommnisse, an welchen die in der nachstehenden Be schreibung angegebenen hauptsächlichsten Unterscheidungsmerk male wahrzunehmen sind, aufmerksam gemacht, und unter Be zugnahme auf die in dem Gesetz vom 16. April 1840 wegen Entdeckung der Urheber falscher Cassenbillets zugcsichcrten, nach Befinden von 25 bis zu 500 Thalern ansteigenden Belohnungen, zugleich die Aufforderung verbunden, etwaige falsche Billets der gedachten Art zurückzuhaltcn und unter gleichzeitiger Anzeige der sic begleitenden Umstände, welche zu Erforschung des Ursprunges führen können, ungesäumt zur Kenntniß der betreffenden Behör den zu bringen. Beschreibung der vorbcmerkten Cassenbillets- . Nachbildungen. Dieselben sind größtcnthcilö noch neu und jedenfalls auf dem Wege des Hochdruckes mittelst Holzschnittes hervorgebracht. Das Papier fühlt sich stärker und vermöge der damit vom Falscher vorgenommenen Glättung polirter und glasiger als das bei den ächten Billets an. Das sehr undeutlich ausgefallene Wasserzeichen ist ekngeprcßt und besteht nur aus den großen Zahlen I und den ovalen Schildern. - - Die trockene Prägung des Königlichen Porträts und des Wappenschildes mit den Umrahmungen der Facsimile's ist durch grobe und incorrecte Stempel erzeugt, die auf der Rückseite der Falsificate eingedrückt worden sind. Auf der Vorderseite sind die Buchstaben 8 sehr verzerrt und bei der Zeile; „In Gemäßheit des Gesetzes vom 16. April 1840." nimmt die Schrift nach dem Ende hin in auffälliger Weise an Höhe zu; auch fehlt nach der 16 der Punkt. In der Zeile: „im 14Thalerfußc" ist das » verkrüppelt. Die Schrift der gesetzlichen Strafbestimmung ist sehr un gleich und das Bild der Rückseite sehr verwischt. — 9. März. Wie wir vernehmen, war gestern eine De putation aus Leipzig hier anwesend, um Er. Königl. Hoheit dem Prinzen Albert nachträglich eine Beglückwünfchungsadresse zu überreichen. Prinz Albert war bekanntlich im Sommer v. I., kurz vor dem ihm betroffenen Unglücksfalle zum Commandanten der leichten Jnfanteri.brigade ernannt worden und hätte als sol-