Volltext Seite (XML)
Voigtländi s ch e r Anzeiger. > 7 7^-. 46. Stück. Freitags den 14. November 1806. , Französische Hofetiquette. (Beschluß.) Was der Oberkammerherr bei dem Kaiser ist, das ist bei der Kaiserin die Ehrendame, welche aber durch die Dame d'Atvur kann er» setzt werden. Drei Monate lang versehen ebenfalls drei Kammerherren den Dienst bei der Kaiserin, und einer derselben muß immer in dem Appartement seyn. Der erste Kam merherr ist stets bei den Zeremonien-Audienzen zugegen und steht zur Linken hinter dem Lehn stuhle, während zur Rechten der Stallmeister seinen Platz hat. Von einem andern Kammer herrn werden die Bochschafter und Fremden vorgestellt. Das Recht, in den Thronsaal zu gehen, steht nur folgenden Personen zu: Prinzen und Prinzessinnen der kaiserlichen Familie, den Reichsfürsten, Ministern, Großofficiers des Reichs, den Präsidenten des Senats, des gesetzgebenden Corps und des Tribunals, und denjenigen, welchen der Kaiser eine besondere Erlaubnis dazu ercheilt. Wenn die Kaiserin in dem Thronsaale empfängt, dann ist es ihren Ehrendamen und denen der Prinzessinnen verstauet, in denselben einzutreten. Wenn in dem Thronsaale Herren und Damen dem Throne vorübergehen, so müssen sie sich vor demselben neigen. In den Salon des Kaisers darf Niemand als der Kaiser und die Kaiserin gehen, es müßte denn seyn, daß der Kaiser Jemand besonders Hereinrufen ließe, und sogar der aufwartende Kammerherr muß sich durch einen Huissier an» melden lassen. Wenn der Kaiser sich nickt in dem großen Appartement befindet, so dürfen die Hefleute, welche den Dienst habe», durch dasselbe gehen, und der Kammerherr hat die Erlaubniß sich aufzuhalten, wo er wist, nur nicht in dem Sa lon des Kaisers. Wenn sich Damen in dem Tbronsaale be finden, so muß der Kammerherr dafür sorgen, daß Lehnstühle für die beiden kaiserlichen Per sonen, Stühle für die Prinzessinnen und Ta- bourets für die Damen darin st-hen. Wenn sich die beiden kaiserlichen Personen in den Appartements befinden, alsdann darf Niemand ohne ausdrücklichen Befehl derselben hineinge lassen werden, und in diesen Appartements hat nicht die Livree, sondern es haben nur die Huissiers und Kammerdiener die Aufwartung. Das gewöhnliche Appartement des Kaisers wird in das Ehren «Appartement und in das innere Appartement abgetheilt, Das Ehren- Appar-