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n en cht ;er ten ber Mo. 17» Donnerstag, den 28. Juli L871V. Kreisblatt für den Lreis-NrcctimS-LeM Lantzen. Ämküfatt für die Heschls- und Rerwattullgsüezirke Rauheit, Schirgismatda, Ronissswarlha, wechenverst, Herrnhut, MUH, Rernfladt und Reichenau. Redacteur und Verleger: E. M. Mvuse in Bautzen. Die „Bautzener Nachrichten" werden täglich (außer Sonn- und Festtags) Nachmittags ausgegeben. — Vierteljährliches Abonnement 20 Ngr. Insertionsbetrag L Spaltzeile 1 Ngr. — Nach 9 Uhr eingehende Inserate können erst in die Nummer des nächstfolgenden Tages ausgenommen werden. «se. t der Zwicke :rusen denen s Ec> tevollt je ist , dem des egan> RÜch d.Bl. Zrl. A. u. Frl. n. Pra Hrn. 'L n: Hm avhem -ütz bei Welsch w.Küh l. Gotti ^>cns^i !witz bei ing geb- ottmann Stemter . Schönt B e k a n u t »« a ch u n g, die Zulassung der iuneugedachten Holz-Cemcut-Bedachung als Surrogat harter Dachung bctr. Das Ministerium des Innern hat auf Grund sachverständiger Begutachtung beschlossen, die Holz-Cement-Bedachung aus der Fabrik von Johann Wilhelm Paul in Taubenheim bei Neusalza unter den in der Verordnung vom 29. September 1859 angegebenen Beschränkungen bis aus Weiteres und vorbehältlich des jederzeitigen Widerrufs als Surrogat harter Dachung hiermit anzuerkennen, macht jedoch zugleich zur Bedingung, daß jeder Lieferung dieses Dachbedeckungsmaterials die unter A hier beigefügte Gebrauchsanweisung in einem besonderen Abdrucke beigegeben wird. Unter Hinweis auf 8 3 jener Verordnung wird dies hierdurch bekannt gemacht. Dresden, den 18.Juli 1870. Ministerium des Innern. Für den Minister: Körner. Fg- A Anweisung sür die Herstellung der Holz-Ccment-Bcdachnng. Die Holzcement-Bedeckun gist aus einer sür die zu erhaltende Belastung hinlänalich unterstützten und tragbaren Bretschalung der Windelboden herzustellen. Sie hat zu bestehen aus 1) einer mindestens 1 Zoll hohen gleichförmigen Bedeckung Holzwerks (der T alung) von feinem Tand oder diesem gleich feuerbe ständigen Stoffe; 2) mindestens vier in gehörigem Fugenwechsel mit Holzcement- oder diesem gleichentsprechender Masse auf einander geklebten Lagen hinlänglich starken Papiercs, Pappmasse, oder diesem gleich geeigneten Stoffes; 3) einem Holzcement-, oder diesem gleich entsprechenden Ueberzuge oder Decklage sub 2, welcher mit seinem Sande (Steinkohlenflugaslbe, Steinkohlenschlackenpulver oder dergleichen) dicht zu überdecken und in die noch weiche Ueberzugsmasse einzudrücken ist; 4) einer auf die Ueberzugsmasse »ub 3 auszubringenden und diese gleichförmig überdeckenden, wenigstens l s Zoll hohen Sand- und Kiesschicht, mit einer Beimisch ung von Lehm, welche, unter entsprechender Anfeuchtung, vollkommen nach der Dachfläche abzuebenen und leicht einzuwalzen ist. Uebrigens sind die Einfassungen an den Giehel- und Dachsäumen, welche zur Verhütung des Herabrollens der Decklage sud 4 erforderlich, nicht aus Holz, sondern aus einem feuer- und wetter beständigen Material (Blech und dergleichen) herzustellen und sür die Ableitung des von der Holzcement-Decklage abfließenden Tagewassers, die Dachsäume mit entsprechend angebrachten Oesfnungen zu versehen. Die Decklage sub 4 ist stets in gutem Stande zu erhalten. Aufforderung. Sämmtliche Reservisten und Landwchrlcute, welche bis jetzt noch nicht eingezogen sind, haben sich sofort bei ihren Ortsbchördcn (Ortsrichtern oder Gcrichtsämtcrn) bei Vermeidung strengster Strafen anzumeldcn, und werden die oben genannten Behörden ersucht, die Vor- u. Zunamen, sowie die Aufenthalts orte der sich Anmeldendcn zu notiren, und dem unterfertigten Commando baldmöglichst, gefälligst übersenden zu wollen. In den Orten, wo zur Zeit ein Bczirksscldwebel anwesend sein sollte, sind die Anmeldungen bei diesem zu bewerkstelligen. Das Commando des Landwehrbatattlous Lövau tn Zittau. von Stranskp, Major. Bekanntmachung. Den bedürftigen Ehesrauen und Kindern von zum Dienst einberufenen Reservisten und Landwehrmännern sind nach der Kriegsministerialverordnung Vom 21. Juli 1870 gewisse regelmäßige Unterstützungen zu gewähren. Wir fordern daher diejenigen hiesigen Familien, welche eine derartige Unterstützung be anspruchen zu können glauben und zu beanspruchen gemeint sind, hiermit aus, unter Beifügung der Trau- bez. Tausscheine und Darlegung ihrer Bedürftigkeit, mit genauer Angabe der Namen und des Alters der Frau und der Kinder, sowie des Namens, der Partei und des Grades des Mannes sich schriftlich bei uns anzu- melden und zugleich die Person zu bezeichnen, an welche sie die Unterstützung ausgezahlt wünschen. Bautzen, den 25. Juli 1870. Der Stadtrath. Lohr, Brgrmstr. Neueste Nachrichten. , * Berlin, 27. Juli. Die „Corrcspondance dc Berlin" enthält den Wortlaut des von der Loudomr „Times" erwähnten, frauzösischcrseitö Preußen a »getragenen Allianz- projcctes. Dasselbe enthält 5 Artikel, wonach Frankreich den Hiuzutritt der deutschen Südstaaten zum Norddeutschen Bunde zugcstcht, falls Preußen Frankreich den Erwerb Luxemburgs er leichtert und ihm bei der Eroberung Belgiens behilflich ist. Außerdem steht fest, daß Frankreich bereits im Jahre 1866 Preußen seine active Theilnahme am Kriege gegen Oester- re ist) anbot, falls Preußen Frankreich die Erwerbung Belgiens und rilliger linksrheinischer Distrikte zugestände. Berlin, 26. Juli. Der gestern Abend ausgegebene „Staats' anzeigcr" enthält an erster Stelle nachstehenden Erlaß Sr. Mas. des Königs Wilhelm: „Aus allen Stämmen des deutschen Vaterlandes, aus allen Kreisen des deutschen Volkes, selbst von jenseits des Meeres, sind Mir aus Anlaß de» bevorstehenden Kampfes sür die Ehre und Unabhängigkeit Deutsch lands von Gemeinden und Corporationen, von Vereinen und Privatpersonen so zahlreiche Kundgebungen Ler Hingebung und Opfcrfreudigkeit für das gemeinsame Vaterland zugcgangen, daß es Mir ein unabweislichcs Bcdürf- niß ist, diesen Einklang des deutschen Geiste- öffentlich zu bezeugen und dem Ausdruck Meines königlichen Danke« die Versicherung hinzuzufügen, daß Ich dem deutschen Volke Treue um Treue entgegenbringe und un wandelbar halten werde. Die Liebe zu dem gemeinsamen Vaterlande, die einmüthige Erhebung der deutschen Stämme und ihrer Fürsten hat alle Unterschied« und Gegensätze in sich beschlossen und versöhnt, und einig, wie