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Dienstag, den 3. April IS»» Eotta. H. MtGIwmI, städt. Brandmeister. 4 d sollte e» die Pflicht ind mir die irr Ankunft ngelegenheit. eutet bade, arten Orte, anziehendste ch begegnet ich fürchte, orstellungen egriffe von ch ist, daß ,en lernen; sen, wie ich ndeutungen in erster mir die Zweifel, hwunden, chlagrner i einmal uch ver- doch ge- gen an« 2 war, von n er nicht «an könnte zu haben. " so fuhr mir Mähe un genug ichkeit der nstentheil» wie man S auSzu- weniger ich finde anzösische Aitte, bei huhe und :rdrückend unbarm- > nicht so einflößt. so unlieb anzösische »Pelt un» s ersten AwtSSlatt da Kgl. «ats-mpwmmschast, da »gl. Sch-lWectd» >. des Kgl.Himptstcun-«teS zu B-u-cu ssvie des «gl. Amtsgerichts und der Stadtruther zu Bisch,ssumda. Z Der chlemeiuderath Auf Blatt 31k drS hiesigen Handelsregister- ist heute die offene-Handelsgesellschaft in Firma »twelwt«!» IlSumlöl chd Oe», in Bischofswerda eingetragen und zugleich verlautbart worden, daß der StiingeschäftSiuhaber Herr und der Privatu» Herr Le»»»»», beide in Bischofswerda, Gesellschafter find und daß die Gesellschaft am 22. März 190V errichtet worden ist. Bischofswerda, am 30. März 1900. Königliche» Amtsgericht. Reg. II. 48/00. «roste, «ff. Freitag, Sen H. April IS»», Barm. 1» Uhr, soll in Bischofswerda (BersammlungSort: König!. Amtsgericht daselbst) 1 SlwIelUEwwmmIr gegen sofortige Baarzahlung öffentlich versteigert werden. Bischofswerda, den 2. April 1900. Der Gerichtsvollzieher beim Königl. Amtsgericht daselbst. Wachtmeister Gimpe. Für das schnelle Erscheinen und nachbarliche Hilfsbereitschaft der Feuerwehren mit ihren Spritzen der Gemeinden Säuritz, Kindisch und Uhyst S. bei dem am 30. März a. <r. hier stattgefundenen Brande statten wir denselben hierdurch öffentlich den Dank der hiesigen Gemeinde ab. Burkau, am 31. März 1900. U«»»fpr«chsteII» M«. »S. Bestellungen werd« bei allen Postanstalt« d«S brutsch« AeicheS, für Bischofswerda mW U»g«eud bat «User« Zettung»botrn, sowie in dar Exped. d. vl. «gmommen. Sahegouw Ordre für die Mannschastm der Pflichtfeuerwehr Laut stadträthlicher Bekanntmachung tritt am 1. April eine neue Feuerlöschordnung in Kraft. Nach derselben kommt die sogenannte Reserveabtheilung in Wegfall. Es werden daher alle Diejenigen, welche der bisherigen Reserveabtheilung angehört haben, hierdurch beordert Mittwoch, de« 4. April, Abends 8 Uhr, in der Turnhalle sich einzufinden, und daselbst ihre Abzeichen resp. Armbinden, sowie die vom Stadtrath zugestellten Ordres und Feuerlöschordnungen oder sonstige Ausrüstungsgegenstände an den Unterzeichneten abzugeben. _ Ferner werden diejenigen Mannschaften, welche das 38. Lebensjahr vollendet, hierdurch ausgefordert, ihre 'Ausrüstungs gegenstände, Armbinden, sowie oben bezeichnete Gegenstände an den Unterzeichneten abzugeben bez. zuzuschicken. Bischofswerda, den 2. April 1900. Sittlichkeit zu. Aber als eine große humane Wohlthat und als ein Akt der sozialen Erkenntniß müssen die zahlreichen bedingten Berurtheilungen und Begnadigungen doch unter allen Umständen angesehen werden, und es wäre bitter zu beklagen, wenn in dieser Richtung nicht weiter die Straf rechtspflege reformirt werden würde. Die Ge- sammtzahl der Fälle, in denen im deutschen Reiche bis zum 31. Dezember 1899 der Straf« aufschub mit Aussicht auf Begnadigung bewilligt worden ist, beträgt 2S,298. Wie viel Freuden- thränen von beklagrnSwerthen Angehörigen thürichter Verbrecher werden wohl diese bedingten Berur« theilungen verursacht haben, und welch' eine kost« bare moralische Errungenschaft muß r» sein, wenn die verurtheilten sich durch ihr gute- Verhalten der Begnadigung für würdig erweisen. Denn verdient muß diese Strafbefreiung erst werden und zwar nicht nur durch Vermeidung jedes weiteren Verbrechens, sondern auch durch rin sittliches Verhalten, durch Tüchtigkeit, Fleiß und Treue überhaupt. DaS drohende Unheil wird dadurch in Tausenden Fällen zum Heil und Segen für die Verurtheilten und ihre Angehörigen und wahrhaftig eine schönere und lohnendere Reform kann rS da nicht geben, auch wenn eia Prozentsatz der bedingt Verurtheilten die Probe zeit nicht besteht. Viel werthvoller und mensch lich schöner und edler ist aber die Besserung der Verirrten im freien WirthschastSlebe» al» die Strafe im Gefängniß und Zuchthaus, de«, die Vrrbrrcherstatistik hat nachgewirsea, da» 7V Proz. der Insassen der Gefängnisse «ad Zuchthäuser überhaupt nicht gebessert w«den, säubern weist in kurzer Zeit neue Verbrechen begehen. Diese trübe Erfahrung läßt den Schluß zu, daß Strafe die Menschen allein nicht bessert, daß ferner die durch die Strafzeit an Leib und Seele geschwächten und mit Abneigung und Verachtung von ihren Mitmenschen behandelten Strafentlassenen aus Gefängnissen und Zuchthäusern erst recht moralisch geistig und körperlich unfähig geworden sind, den nun für sie noch viel härter gewordenen Kampf um das Dasein aufzunehmen und daß Drittens für viele Menschen die erst« Strafe die dauernde, vollständige Ausstoßung auS der menschlichen Gesellschaft bedeutet, also dieselben eine geradezu unmenschliche Strafe in weiterer Folge leiden müssen, die sie nicht verdient haben, denn Thor- heit und Leichtsinn, Noth und schlechte Gesellschaft und mangelhafte Erziehung find weit «ehr die Ursachen der verbrechen al» die Bosheit. Und eine Reform der Strafrechtspflege in dieser Weise würde auch erst dem christlichen Grundsätze ent sprechen, den der göttliche Meister von Nazareth verkündet hat. PolUWe Welisch«. Der Kais e r hatte auch am Freitag wieder eine längere Besprechung mit dem Staatssekretär de» Auswärtigen, Grafe« Bülow. — Für da» St. April steht «ab in Kiel erneut de« Besuche des Kaisers entgegen, da dort an diest« Tage der Stapellanf des Panzrrlinieaschi stattfiadet, an «elcher maritimen s Monarch persönlich theilzunehown wü» gmwmtt«, welche in diese« Blatte di, writrstr »erbnwm, Montag, Mittwoch m^Sre't.- früd 0 Uhr angenommen und kostet die dreigespalten« EorpuSzrilr 10 Pf-, unter »Eingesandt* 20 Pf. wmngst« Jnseratenbetrag Sd Pf. — Emzrln« Nummer 10 Pf. der Humanität in der Strafrechtspflege. Am Wechsel de» Jahrhundert» ist e» ein ehrendes Zrugniß sür den Fortschritt der Kultur nationen in den Fragen der Humanität, daß man gegenüber strafrechtlich Verurtheilten, deren Person und Vergehen eine besondere humane Berücksich tigung vom Standpunkte der Nächstenliebe er heischen, nur die bedingte Berurthriluna ausspricht, das heißt, ihnen Straffreiheit und Begnadigung gewährt, wenn sie sich durch tadellose Führung innerhalb eine« gewissen Zeiträume» der Wohl» that de» Straferlasses würdig erweisen. Hoch erfreulich ist in dieser eigenartigen Reformbeweg ung, daß wir ihren ersten Schritten fast in allen bedeutenden Kulturstaaten begegnrn, daß Oester reich, Frankreich, Italien, England, Belgien, Schweden-Norwegen, Amerika bereit» die be- dingung-weisen Berurtheilungen, gebunden an ge wisse Sicherheit-Maßregeln, üben, und daß auch die Bundesstaaten de» deutschen Reiche» gewisser maßen Probeweise seit Jahr und Tag die be dingte Brrurtheilung in geeigneten Fällen durch die Gerichte pnwendrn lassen. Eine dem Reichs tage vor Kurzem zugegangene Denkschrift be schäftigt sich nun eingehend Mit dieser Frage und den dgbei gemachten Erfahrungen. Dieselben sind i« Großen und Ganzen günstig zu bezrich- neu, sie lassen aber in Hinblick auf die erst seit Anwendung der be- lh keine aSgemeinen ans die Hebung »er Dies« Zeitschrift erscheint wöchentlich drei Mal, PwwStNOO, Gennee0MO0 und WouunstenbS mrd kostet «wKießlich der Sonnabend» erscheinenden „SM»> t»Pttsch«i vierteljährlich 1 Mart SO Ps. Nummer der Zeitung »Preisliste «»70. Vrr sächWe LrMler, BezirkSaureiger für Bischofswerda, Stolpe« «ad Umgegend.