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Wochenblatt für für Wilsdruff, Tharandt, Nossen, Siebenlehn und die Umgegenden Erscheint wöchentlich 2 Mal Dienstag und Freitag Abvnnementspreis vierteljährlich 1 Mark. Eine einzelne Nummer kostet 10 Ps. Jnseratenannahme Montags u. Donnerstags bis Mittag 12 Uhr. Erscheint wöchentlich 2 Mal (Dienstag und Freitag) AbonncmentSpreiS vierteljährlich 1 Mark Eine einzelne Nummer kostet 10 Pf. Jnseratenannahwe Montags u. Donnerstags bis Mittag 12 Uhr. ür die König!. Amtshauptmannschaft zn Meißen, das König!. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff. Vierzigster Jahrgang. Nr. 42. Freitag, den 21. Mai 1880. Das 4. Stück des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen vom Jahre 1880 enthält: No. 22. Verordnung, die Ablieferung der Aufhebungsanzeigen feiten der Pfarrämter an die Bczirksärzte betreffend; vom 24. März 1880. No. 23. Gesetz, gewerbliche Schulen betreffend; vom 3. April 1880. No. 24. Verordnung, das Verbot von Geldsaminlungen in den Schulen betreffend; vom 5. April 1880. No. 25. Verordnung, die Bezeichnung der Fuhrwerke betreffend; vom 16. April 1880. No. 26. Verordnung, die Gerichtsfenen betreffend; vom 25. April 1880. No. 27. Verordnung, einen Nachtrag zu dem Prüfungsregulative für Candidaten des höhern Schulamtes an der Universität Leipzig be treffend; vom 26. April 1880. No. 28. Bekanntmachung, den Commissar für den Bau der Secundäreifcnbahnen von Hainsberg über Dippoldiswalde nach Schmiedeberg und von Wilkau über Kirchberg nach Saupersdorf betreffend; vom 28. April 1880. No. 29. Verordnung, den Betrieb der Sandsteinbrüche im Bezirke der Amtshauptmannschaft zu Pirna betreffend; vom 1. Mai 1880. No. 30. Bekanntmachung, die anderweite Festsetzung der Vergütungssätze für geleisteten Vorspann betreffend; vom 7. Mai 1880. Gedachtes Stück des Gesetz- nnd Verordnungsblattes liegt in hiesiger Rathsexpedition zur Einsicht aus. Wilsdruff, am 20. Mar 1880. Der Stadtgemeinderath. Ficker, Brgmstr. Eintsönng zur ausssroräSntlieliSH (AsnSralvSrsamrQlunK des Vereins für das Bezirks-Armen- und Arbeits-Hans zu Hilbersdorf, den 5. Juni 1880, Vormittags 11 Uhr in der Restauration von Deku» zu Freiberg. Gegenstand der Tagesordnung. Bericht der Commission für Begutachtung der Frage des beabsichtigten Austrittes mehrerer, dem jetzigen Bezirke der Königliche« Amtshauptmannschaft Dippoldiswalde angehöriger Vereinsmitalieder. Hilbersdorf, den 15. Mai 1880. Aas Iereinsdirectorium. Leonhardt, D. Bekanntmachung. Im Gasthofe „zur Tanne" in Tharaud sollen am 27. Mai 1880, von Vormittags 9 Uhr a» nachstehende in den Schlägen der Abtheilungen 14, 17, 25 und 28 sowie im Einzelnen, in den Abtheilungen 5, 6, 8, 9, 11, 19, 32—34 und 39 äss lUs-rs-näsr Reviers aufbcreitete Hölzer und zwar: I. ZintLliKlLei. 1320 Stück weiche Stämme von 11—33 cm Mittenstärke, 441 - - Klötzer - 15—46 - Oberstärke, 5,2« Hndrt. - Derbstangon von 9—15 cm Unterstärke, 4,z2 - - Reisstangen - 3—8 - - . LL. MLSSZS-ZLöZLSI*. 39 Rmtr. Weiche Brennschcite, 15 Rmtr. weiches Brennreisig, 64 - weicl/e 17,Wellenhundert weiches Brennreisig, 3 - buchenes Brennreisig, (Aestc) 00 Rmtr. weiche Stöcke, einzeln und partieenweise gegen sofortige Bezahlung und unter den vor der Auktion bekannt zu machenden Bedingungen meistbietend ver steigert werden. Die betreffenden Hölzer können vorher in Augenschein genommen werden und ertheilt die mitunterzeichnetc Nevierverwaltunq auf Verlangen weitere Auskunft. Tharaud, am 15. Mai 1880. König!. Forstrcntamt. König!. Rcvierverwa!tung. R. v. Schröter. Breitfeld. Tagesgeschichte. Nachdem das Wuchergesetz nunmehr in Kraft getreten und der Bauersmann nicht mehr gauz gesetzlos den hartherzigen Wucherern gegenüber steht, dürfte es am Platze sein, ein oberstrichterliches Er- kenntniß des Reichsgerichts in Leipzig soweit als möglich zu verbreiten. Dasselbe lautet: Ein Gläubiger, welcher seinen Schuldner durch die ! Bedrohung der gerichtlichen Zwangsbeitreibung seiner fälligen Forde rung zu der Ausstellung einer Schuldurkunde über eine Summe, die der Schuldner thatsächlich ihm nicht schuldet, nöthigt, ist wegen Er pressung zu bestrafen. Mit anderen Worten: Wenn zu einem Bauer ein Wucherer der bekannten Sorte kommt und sagt, wenn dn mir statt der z. B. erhaltenen 20 Mark nicht 25 Mark schreibst, so verklage ich dich, und der Bauer schreibt es, da er die schuldigen 2(X Mark nicht zur Verfügung hat, so kann er den Halsabschneider w^gen Erpressung verklagen. Es ist dies ein richterliches Erkenntniß, das quasi Gesetzes kraft hat und gewiß Schrecken unter den zahlreichen Halsabschneidern verbreiten wird. — Beim Passiren der österreichischen Grenze ist jetzt einige Vorsicht geboten und zwar bei der Angabe des mitgenommenen Ci garren vorrathes. Die österreichischen Beamten untersuchen neuer dings bis in die kleinsten Details jedes Stückchen vom Inhalt der Koffer und auf diese Weise sind kürzlich verschiedene Herren aus Dresden und Berlin, die die Grenze überschritten, zu recht bedeutenden Strafen herangezogen worden; dieselben beliefen sich bis zu 40 Gul den und mußte z. B. ein Berliner wegen 10 Stück Cigarren, die er zu wenig angegeben, 4 Gulden 55 Kreuzer Strafe bezahlen. 600 czechifche Studenten und Gesellen in Prag haben zwei deutschen Professoren, darunter dem Rektor der Universität, Katzen musiken gebracht und ihm die Fenster eingeworfen. Die Deutschen« Hetze ist in vollem Zuge. Die Weinberge in Rheinhessen und an der Bergstraße haben mehr gelitten, als man anfangs befürchtete. In Folge dessen wurden bei den jüngsten Wein-Versteigerungen sehr hohe Preise erzielt. Selbst für den sauren 1879er Wein werden in Rheinhessen für 1200 Liter 300 bis 350 Mark bezahlt. An der Bergstraße sind die herrliche«