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AMkergerZnM «nd TagMM AMMlM für die kwiglich« md -Mischt» Behörde» z» Frcidcrg mid Briwd. -»/» LH p- FH I Erscheint jeden Wochentag Nachmittags 8 Uhr für den ! .Ho ^^HFH. I andern Tag. Preis vierteljährlich 2 Mart 2b Pf., i zweimonatlich 1 M. 50 Pfg. u. einmonatlich 7b Pfg: SS. Jahrgang. -- Freitag, den 6. November. Inserate werden bi» BormittagS 11 Wtzr ö FHFH^ angenommen. Preis für die Spaltzeile 13 Pfg. g IFH^VD Außerhalb de» Landgerichtsbezirks 1b Pfg. Bekanntmachung, da» «rge»«itz einer Grgönzu«g»wat,l zur Bezirksversammlung betreffe»». Bei der in Folge Ablebens des Herrn Bergamtsdirektor vr. Leuthold stattgefundenen Er gänzungswahl für die Bezirksversammlung ist Herr Stadtverordneter, Lohgerbermeister Earl Steyer an dessen Stelle al» Abgeordneter der Stadt Freiberg gewählt worden, was in Gemäß heit der Vorschrift in § 20 der Ausführungs-Verordnung vom 20. August 1874 zu dem Gesetze vom 21. April 1873 andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Freiberg, am 3. November 1891. S-nigliche Amlbhanfftmannschaft. Vr. II»l»«rlt«»ri». Bekanntmachung. Das 10. Stück des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen vom Jahre 1891 enthaltend: Nr. 37. Verordnung zur weiteren Ausführung des Reichsgesetzes vom 29. Juli 1890, die Gewerbegerichte betreffend, vom 7. Oktober 1891; Nr. 38. Bekanntmachung, die Versammlung der Stände des Königreichs Sachsen zum nächsten ordentlichen Landtage betreffend, vom 12. Oktober 1891: Nr. 39. Verordnung, die thierärztllche Untersuchung der nach dem Schlachthofe in Bremen bestimmten Wiederkäuer und Schweine betreffend, vom 10. Oktober 1891. Nr. 40. Verordnung, den Titel und Rang technischer Beamter bei der Staatseisen bahn-, der Straßen- und Wasserbau-, der Hochbau-, der Berg- und Forst-Ver waltung betreffend, vom 27. Oktober 1891; ist bei unS eingegangen und liegt in unserer Rathsexpcdition zu Jedermanns Einsicht aus. Freiberg, den 4. November 1891. Der Stadtrath. Vr. »St»»»«, Bürgermeister. N. Bekanntmachung, die Stadtverordnete« Wayllifte betreffend. Die Stadtverordnrten-Wahlliste liegt von Freitag, de« «. November diese» Jahre» ab, 14 Tage lang, sonach bis Donnerstag, den 19. dieses Monats, im Ralhhause, Zimmer Nr. 5, zur Einsichtnahme aus und sind etwaige Einsprüche gegen dieselbe bis spätestens Donnerstag, den 1S. diese» Monat», an der vorbezeichneten Stelle zu erheben. Alle Bürger, welche in der geschloffenen Liste nicht eingetragen sind, können an der bevor- ftehenden Wahl nicht theilnehmen. Freiberg, am 5. November 1891. Der Stadtrath. Vi». Vüli«»«, Bürgermeister. Kßlg. Ocffentliche Zustellung. 1. Die Zigarrenarbeiterin Lina Ernestine Tittelbach geb. Friedrich in Döbeln, 2. die Handarbeiterin Auguste Emilie LauSma«« geb. Kurth daselbst, 8. die Sophie Charlotte Friedericke Wetdmkller geb. Horn in Raumburg a. S., Nagen gegen ihre Ehemänner zu 1. den Schuhmacher Karl Nicolau» Tittelbach, zu 2. den Webermeister Johann Karl Kranz Hau»«a««, Beide zuletzt in Döbels zu 3. den früheren Restaurateur späteren Oberkellner Otto Richard WeidMÜllov, vormals in SeiferSdorf bei Roßwein, sämmtlich jetzt unbekannten Aufenthalte», zu 1. und 2. wegen böslicher Berlassung auf Trennung der Ehe vom Bande und zu 2. überdies eventuell auf Wiederherstellung des ehelichen Lebens, zu 3. auf Scheidung der Ehe vom Bonde wegen böslicher Berlassung und Ehebrüche» und laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung der Rechtsstreite vor die 2. Eivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Freiberg a«s ve« 27. Ja««ar 1802, vormittag» S Uhr mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gericht zugrloffenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser AuSzug der Magen bekannt gemacht. Freiberg, den 4. November 1891. Der »ericht»schreib«r de» »königliche« Landgericht». Aktuar. StaStverordnetenfitzung *be« 6. November 1891, «be«d» « Uhr. 1. RathSbeschluß, Errichtung eine» städtischen Reservefonds betr. 2. Rückäußerung des StadlratHS über den ablehnenden Beschluß deS Collegium», die Bebauung des von der Bahnhofstraße, dem Wernerplatz, der Berthelsdorferstraße und der Staat»- eisenbahn eingrschlossenen Areal» betr. 3. RathSbeschluß, volle Gewährung der dem Lehrer Stein al» Lector zustehrnden Bezüge vom 1. Januar 1892 ab, betr. 4. Desgleichen, Ueberlassuno der bei den AbendmahlSseiern u. s. w. in den gesommten evangelische» Kirchen im Opserstock gesammelten Gelder an die betr. Kirchenvorstände zur Berwendtmg für kirchliche Armen- und Krankenpflege betr. * 5. Desgleichen, Verkauf von Bauareal von der Parzelle Nr. 2686 zum Preise von 7 Mk. pr. oMtr. an den Essenbauer Mücke in Freiberg betr. 6. Desgleichen, Nachverwilligung von 200 Mk. zu Pos. 75 deS diesjährigen HauShaltplau» — Bauliche Unterhaltung der WaldhLuser, betr. 7. Desgleichen, Unterstützung der von dem Pfarrer Dillner in Raußlitz in Aussicht genommen« Petition wegen besserer Zugsverbindung zwischen Riesa-Rossen betr. 8. Desgleichen, Gewährung freier Beleuchtung und Heizung de» Theater», sowie einer städtisch« Subvention von 10 Mk. für die Vorstellung an den Theaterdirector Hannemann betr. Hierüber ein Gegenstand in geheimer Sitzung. Freiderg, am 5. November 1891. -b» Politische Umschau. Freiberg, den 5. November. Prinz Damrong von Siam verläßt Kopenhagen am Freitag den 6. d. M. und trifft mit zahlreichem Gefolge am Abend des selben Tages in Berlin ein, um dem deutsche« Kaiser ein Handschreiben des Königs von Siam zu überreichen. Anläßlich verErörterungen über die Veröffentlichung des jüngsten kaiserlichen Erlasses werden in der Münchener „Allg Ztg." die folgenden, zum Theil neuen Mittheilungen über das Verhalten des Fürsten Bismarck zu den Erlassen in der Arbeiterfrage vom vorigen Jahre gemacht: »Fürst Bismarck ist mit der vom Kaiser genommenen Initiative nicht einverstanden gewesen, weil er diese als zu weit gehend und für die Sache selbst dadurchnachtheilig erachtete. Der Fürst hat dann den ihm vorgelegten Entwurf selbst umgearbeitet und er selbst erst hat die internationale Arbeiter- schutzkonserenz in diesen Entwurf hineingebracht, weil er hoffte, die Konferenz werde abschwächend wirken und Wasser auf den brausenden Wein sein. Als er dann die Erlasse dem Kaiser über brachte, bat Fürst Bismarck den-Monarchen wiederholt, sie in das im Kamin brennende Feuer zu werfen, weil er sich von der Wirkung nichts GuteS versprechen könne. Der Kaiser lehnte dies ab und vollzog die Schriftstücke. Eine ministerielle Gegen zeichnung der letzterenwar wohl von Anfang an nicht vorgesehen. Der Kaiser betrachtete die Erlasse als Ausfluß seiner eigenen höchsten Initiative, und Fürst Bismarck hat diese Auffassung wohl um so mehr getheilt, als die Gegenzeichnung eine über die kaiserliche Initiative hinausgreifende ministerielle Wirkung gehabt haben würde." Die „Hamburger Nachrichten" schreiben: „Die sozialdemo kratische Presse ist doch noch ehrlicher als die offiziöse. Ein hiesiges sozialistisches Organ spricht von der neuen Broschüre „Ablehnen oder Annehmen" nur als von einer anscheinend aus dem Bis- marck'schen Lager kommenden; die offiziöse Presse dagegen be handelt es schon als eine ganz zweifellose Sache, daß Fürst Bis marck persönlich für den Inhalt der Broschüre verantwortlich zu machen sei und wünscht zum Ausdruck zu bringen, daß außer dem früheren Reichskanzler persönlich kein Mensch dem alten Kurse den Vorzug vor dem neuen gäbe und daß Alles, was im Interesse der alten Politik gesagt werde, nothwendig von ihrem früheren Leiter herrihr« müsse. — Ob Fürst Bismarck mit dem Inhalte der genannten Christ einverstanden ist, hoffen wir zu erfahren, wenn er sie gelesen haben wird ; einstweilen werden wir in den nächsten Nummern einige Auszüge aus derselben geben." Die nächste (120) Plenarsitzung des Reichstages ist, wie schon telegraphisch gemeldet, vom Präsidenten von Levetzow nun mehr doch auf den 17. November d. I., und zwar auf Nach mittags 2 Uhr, anberaumt. Auf der Tagesordnung dieser ersten Sitzung nach der Vertagung stehen außer -der ersten Berathung des Gesetzentwurfes, betreffend die Bestrafung des Sklavenhandels, vier schriftliche und drei mündliche Berichte der Petitionskommission. Von denselben betreffen die ersteren: die Ausdehnung deS Kranken - und deS Unfallversicherungsgesetzes auf die Insassen der Gefangenen-, Besserung»- re. -Anstalten, die Revision de» Wuchergesetzes vom 24. Mai 1880, die Privatarbeiten der Militärbüchsenmacher und den Handel mit Waffen und Munition derselben, sowie die Beein flussung der Gastwirthe in Bezug auf Versammlungen durch Amtsvorsteher und Landräthe. Die mündlichen Pctitionsberichte betreffen die Einführung eines Zolles auf mit Salz bestreute grüne Heringe und kommunale Besteuerung des Weins, die Ver leihung der Rechte der juristischen Person an Jnnungsausschüffe sowie die Abänderung der Unsollversicherungsgesetze. Für die dann folgenden Tagesordnungen ist unter Anderem als Material in Aussicht genommen: der Kommissionsbericht über deu Gesetz entwurs, betreffend die Abänderung des Gesetzes der Kran kenver- sicherung der Arbeiter vom 15. Juni 1883, und der Kommissions bericht, betreffend den Gesetzentwurf über das Telegraphenwesen des deutschen Reiches. Wir befinden uns in der Aera der politischen Zuge ständnisse. Bekanntlich hat die preußische Negierung, von der Bismarck'schen Polenpolitik abweichend, dem Erzbisthum Posen in der Person des polnischen Reichstagsabgeordneten von Stablewski ein national-kirchlichesOberhaupt gegeben, unddamiteine früher stets abgelehnte Forderung der Polen erfüllt. Ferner hat der preußische Unterrichtsminister auf Wunsch der Polen ange ordnet, daß auch die Kinder deutscher Eltern zu dem „Privat unterricht" herangezogen werden können, welcher neuerdings in der Provinz Posen in den Volksschulen von den staatlich angestellten Lehrern im Polnischen ertheilt wird. Doch der Appetit kommt mit dem Essen: Schon ist der „Dziennik Pozn." mit einer neuen Forderung auf dem Plan. Er führt aus, es sei zu befürchten, daß polnische Kinder auch fernerhin als deutsche bezeichnet werden dürften, wenn eS sich um deren Theilnchme am polnischen oder deutschen Religionsunterricht handeln werde und wenn in dieser Hinsicht der „Wille der Eltern" nicht beachtet werden sollte. In Posen seien viele polnische Kinder gegen den Willen ihrer Eltern den deutschen Religionsabtheilungen überwiesen worden; es sei dringend erforderlich, eine grundsätzliche Aenderung dahin zu treffen, daß nicht die Lehrer oder Schul-Inspektoren, sondern aus schließlich die Eltern darüber bestimmten, in welcher Sprache das Kind den Religionsunterricht erhalten solle. Natürlich ist es auch hier nur darauf abgesehen, Kinder aus Familien mit „deutsch klingenden Namen", d. h. aus deutschen Familien, resp. aus Fa milien, wo nur entweder der Vater oder die Mutter pol nisch ist, durch Theilnahme an dem polnischen Religionsunterricht zu volonisiren. Nach dem „privaten" Unterricht soll auch ein Zweig des obligatorischen hierzu benutzt werden. In der bayerischen Kammer der Abgeordneten erklärte der Kriegsminister von Safferling auf den vom Abg. Walter be gründeten Antrag, betreffend die Einführung einer deutschen Militär-Strafprozeß-Ordnung, bisher sei der Regierung ein end- giltiger Entwurf nicht mitgetheilt. Es hätten bisher nur vertrau liche, nicht bindende Besprechungen unter den kommissarischen Vertretern der Einzelstaaten stattgefunden, daher sei er nicht in der Äge, sich über die Stellungnahme der Regierung in bindender Weise zu äußern. Uebrigens sei die Regierung sehr geneigt, an den Grundsätzen der bayerischen Militärjustiz, so weit sich dieselben bewährt hätten, fcstzuhalten. Auch werde die Regierung die Oeffentlichkeit und Mündlichkeit de» GerichtSver- fahrens in wirksamster Weise zu wahren suchen und demgemäß ihre weitere Haltung bemessen. D»e Rede de» Krieg»- Ministers wurde mit allseitigem lebhaften Beifall begrüßt. Der Antrag wurde einstimmig angenommen. Aus deutscher Seite ist man darauf bedacht, der ununter brochenen Truppenansammlung an der russischen Grenze eia Gegengewicht zu bieten. Der „Oberschl. Anz." meldet aus Glei- witz, daß telegraphisch bestimmt auslretenden Nachrichten zufolge die Gleiwitzer Garnison erheblich verstärkt werden solle. Außer dem ganzen Ulanenregiment von Katzler sollen zwei Brigadestäbe und Artillerie nach Gleiwitz verlegt werden. Ferner soll eia thüringisches Husaren-Regiment in Sohrau und Pleß garnisonirt werden. In kolonialpolitischen Kreisen ist neuerdings vielfach der Ge danke angeregt worden, im Reichstag auS denjenigen Parteien, die den kolonialen Bestrebungen günstig gegenüberstehen, eine freie parlamentarische Vereinigung zu bilden, wie solche auch zur Berathung und Verständigung über andere Fragen schon bcstanvcn Es kämen dabei natürlich nur die konservativen Par teien, die Nationalliberalen und das Zentrum in Betracht. Man glaubt, durch eine solche engere Fühlung und festeren Zusammen schluß zwischen den kolonialfreundlichen Elementen den weiteren Gang unserer Kolonialpolitil wirksamer sördern und die Anschau ungen des Reichstages der Negierung gegenüber besser zur Geltung bringen zu können. Es ist auch zu bedenken, daß in dem Kolonial- rath offenbar mit Absicht, der Reichstag nicht vertreten ist, sodaß also jene Körperschaft, die mehr das Urtheil praktischer Kolonial politiker und Gcschäfismänner darstcllen soll, ^ur Vermittelung und Verständigung zwischen Regierung und Reichstag wenig bei zutragen vermag Durch eine freie parlamentarische Vereinigung auf einem Gebiete, das wenigstens in den kolonialfreundlichen Kreis. » des Reichstags derParte ipolitik ziemlich entzogen ist, glaubt man eine für den ferneren Gang der kolonialen Sache nützliche Wirksamkelt entfalten und die Sicherheit verstärken zu können, daß die Leitung dieser Angelegenheiten sich in dauerndem Einvernehmen mit einer festen Mehrheit des Reichstags befindet. Es besteht die Absicht, nach Wieverbeginn der Sitzungen diese Anregung in weiteren Kreisen des Reichstages zur Erörterung zu bringen. Die konservative „Schles. Ztg." findet, daß die gegenwärtige Lage in Ostasrika doch einer schweren Schädigung deS deutschen Ansehens und Namens im dunklen Erdtheil verzweisrlt ähnlich sehe. Der Reichskanzler trage die moralische Verantwortung für die neue Organisation der Verwaltung in Ostafrika und die Be stellung eines mit den lokalen Verhältnissen bi» dahin praktisch nicht vertrauten Beamten zum Gouverneur. Die „Schles. Ztg." fährt alsdann wie folgt fort: „Der Reichskanzler und die Minister sind nicht lediglich aussührende Organe deS monarchischen Willen». Sie sind die Berather der Krone, welche mit ihren Namen alle Maßregeln der Staatsgewalt um zu decken haben. So bald die Politik des Reiches und Staates Bahnen einschlägt, welche mit ihren Ueberzeugungen in Widerspruch stehen, werden sie o» ge wissenhafte Männer auf ihren Posten sicherlich nicht verbleiben.