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MdmfferTageblait Erscheint seit dem Lahre 1841. ceßgesetzliche I Nr. 71 Donnerstag den 27. Miirz 1819 ' 78. Jahrg Amtlicher Teil - hat I schied darf^ Während der Dauer der Umschreibung der Zulafsungsbescheinigungen für dir Amtshauptmannschafl schon zugelassenen Kraftfahrzeuge wird der Sladlrar Das erste Getreideschiff in Hamburg die den "^gstellern Zwischen-ZulassungSbescheinigungen ausstellen. Meißen, am 2b. März 19l9 Die Amtshauptmaunschast. Schweiz. »es ehemalig^ chweiz ist, »er Initial' rfolgt. Ei^' Abreise ni^ en Teil sci»^ Bevor die höhere Verwaltungsbehörde einem gemäß Z 3 gestellten Antrag statt gibt, hat sie das Reichsoerwertungsamt zu hören. Die Anhörung unterbleibt nur, wenn das Kraftfahrzeug vor dem l. November 1918 zum Verkehre zugeloffen gewesen ist und seit der Zulassung den Eigentümer nicht gewechselt hat, oder wenn bei erfolgtem Eigen- tumswechsel die Umschreibung der ZulaffungSbescheinigung vor dem 1. November 1918 stattgefunden hat. al karte en Mhne, 41 L Der Stadtrat. 8 7. Kraftfahrzeuge, die nach dem l5. April 1919 auf öffentlichen Wegen und Plätzen verkehren, ohne ordnungsmäßig zugelaffen zu sein, können von den Demobilmachungs kommissaren für verfallen erklärt werden, gleichgültig, ob sie dem der Verordnung Zu widerhandelnden gehören oder nicht. cbengenannten Verordnung vom 23. Oktober 1914 (Reichs-GeseM. S. 452 oder der Verordnung, betreffend Zulassung von Kraftfahrzeugen zum Verkehr au öffentlichen Wegen und Plätzen, vom 25. Februar 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 113) von zivilen oder militärischen Stellen erteilt worden sind, ihre Gültigkeit. 8 3- Der Eigentümer eines gegenwärtig zum Verkehr zugelaffenen Kraftfahrzeugs kann bei der höheren Verwaltungsbehörde unter Vorlegung der bisherigen Zulassungs bescheinigung die Erteilung einer neuen Zulassungsbescheinigung und eines neuen Kenn zeichens beantragen. Während des ErneuerungsoerfahrenS werden dem Antragsteller die bisherige Zulaffungsbescheinigung und das bisherige Kennzeichen belassen, jedoch nicht über den 15. April 1919 hinaus. h Auf Grund des Erlasses des Rates der Volksbeauftragten über die Errichtung des ,,,^amtS für die wirtschaftliche Demobilmachung vom 12. November 1918 (Reichs-Ge- T. I3»4) und auf Grund der Verordnung der Reichsregierung über den Erlaß Ttrafbestimmungen durch das Reichsamt für die wirtschaftliche Demobilmachung vom November 1918 (Reichs-Gesetzbl. S. 1339) wird verordnet, was folgt: Die Verordnung »om 23. Oktober 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 452) zur A-nderung d Verordnung über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 3. Februar 1810 tritt außer Für die Zulassung zum Verkehr und die Kennzeichnung der im Eigentums der jjr Mrverwaltung stehenden Kraftfahrzeuge gelten wieder die Vorschriften der Verordnung h? de« Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 3. Februar 1910 (Reichs-Gesetzbl. S. 389), der Maßgabe, daß künftig in die Kennzeichen der im Eigentume der Militärver- i^Ung stehenden Kraftfahrzeuge vor den zur Bezeichnung des Bundesstaats (Ver- ^""^bezirkeS) dienenden Buchstaben (römischen Ziffern) der römische Buchstabe dl in ^ben Abmessungen, jedoch in roter Farbe einzutragen ist. 8 2. y. Mit Ablauf des 15. April 1919 verlieren sämtliche Zulassungsbescheinigungen und z, Wichen, die auf Grund der Verordnung über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom Februar 1910 (Reichs-Gesetzbl. S. 389) oder der Verordnung zur Aenderung der 8 5. Für die im Kalenderjahr 1919 zu erteilenden Zulassungsbescheinigungen, sei es, daß es sich um erneute, sei.es, daß es sich um erstmalige Zulassung eines Kraftfahrzeugs handelt, ist hellgrünes Papier zu verwenden. 8 6. Sämtliche Zulassungsbescheinigungen, die nicht bis zum 1b. April 1919 Erneuerung gesunden haben, sind nebst der. zugehörigen Kennzeichen einzuziehen. Die letzteren können den Eigentümern zurückgegeben werden, nachdem sie von der Stempelung befreit und unkenntlich gemacht worden sind. ch Nr> W hte s". «re. Ausfahrt l" en Fortga«! l ausgelaust^ nit insgeja»' ter die groß«" ter OstasrM Wochenblatt für Wilsdruff und Llmgegend. - unv > densw"^ kle Wage" Neuausstellung von Zulaffungs- "escheinigungen für Kraftfahrzeuge betr. ,. Nachstehend wird die Neichsverordnung über die Neuausstellung von Zulassungs- , Einigungen für Kraftfahrzeuge vom 21. Februar 1919 mit dem Bemerken bekannt- .Seben, Anträge und Erteilung einer neuen Zulassungsbescheinigung und emeS neuen Abzeichens unter Vorlegung der bisherigen Zulassungsbescheinigung umgehend bei der <Wbaupimannschaft . . -mjumchm. u skhc vE, ft - Dresdens rnspk-l8^ vitzer gehen, Fall ist, M 3atsr zu lp"' le, veisäu^ m übertrieb ganz unh^ mstergesch^ st, du Kir^ ie Schuls wind initial Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündigung in Kraft. Weimar, am 21. Februar 1919. Reichsminister!»« für die wirtfchastliche Demobilmachung. Koeth. r?» wird aus unserer Luftschiffahri? Weltverkehr nach dem Frieden. Beginn des Weltkrieges hat die Luftfahrzeug- ^Wrie der ganzen Welt mit ungeheurer Anstrengung gearbeitet, aus Luftschiffen und Flugzeugen in erster §11-., Kampfwerkzeuge zu machen. Aber je mehr dabei id^vte und die Gesamtkonstruktion vervollkommnet je mehr zeigte es sich, daß die Idee des Welt- Mti. we schon vor dem Kriege viele Köpfe be- dj, M hatte, außerordentlich erstarkt ist, wie denn auch ^ersten Anfänge eines internationalen Flugdienstes nd des Krieges gemacht worden sind. In Schweden, Frankreich, England und den Vereinigten Staaten -k, "bn bereits regelrechte Flugverbindungen, und auch in Deutschland sind jetzt die ersten Flugpostlinien Uch ffastet worden. Es bandelt sich Labei natürlich um t^wene Anfänge und Versuche, da wir ja einen großen H Unseres Flugzeugparkes durch den Waffenstillstand Folgeerscheinungen verloren baden und da vor ^.Hingen zur großzügigen Durchführung lange ge- Verkehrslinien die politischen Voraussetzungen Men. Wissen wir zum Beispiel nicht, ob eine Fahrt M Avnigsberg möglich sein wird, da sie (wenn es MW" Plänen unserer Feinde geht) über den polnischen Pelti eiten fahren müßte, dessen Luftregion nach dem hxx Zukunft unter polnischer Oberherrschaft ,bkr °^ürde? Dazu kommt, daß zurzeit sich noch nicht » läßt, in welcher Weise die besetzten Gebiete in ! j-t. ^Verkehrsnetz einbezogen werden sollen. Soviel Malls sicher, daß wir auch im Friedensvertrage Umständen auf den Wettbewerb im Bau von LMugzeugen verzichten werden. i^st-* Industrie unserer Gegner ist zwar mit allen bemüht, schon jetzt in dem bevorstehenden Vor- . Hi^vertrage den deutschen Wettbewerb auch auf diesem M nach Möglichkeit lahm zu legen. Aber es wird n ^hindert werden können, daß wir im Rahmen MM uns entfallenden Rohstoffmengen unser deutsches Mn? Brietz ausbauen und daß wir, soweit eS die be- Mnden Bestimmungen unserer Feinde zulassen, auch Weltvoft-Flugzeugverkebr teilnehmen werden. ZkMartig trägt sich ja die Entente mit dem Plan, eine Luftpostverbindung London—Varis—Warschau werte Höhe gebracht haben, so werden nur sicher aus dem selben Weg« auch der deutschen Flugzeugindustrie zu un- geahnten Erfolg« verhelfen. ^1. -4. O. Das zukünftige Deutschland zur See. Eine vorläufige Reichsmarine. S. Weimar, 25. März. Ein Gesetzentwurf über die Bildung einer vorläufigen Reichsmarine ist der Nationalversammlung zugegangen. In dem Gesetz wird der Reichspräsident ermächtigt, die bestehenden Formationen der bisherigen Kriegsmarine auf zulösen und eine vorläufige Reichsmarine zu bilden, di« bis zur Schaffung der reichsgesetzlich zu ordnenden Wehr macht die deutschen Küsten sichert, von Minen räumt, die Ausübung der Seepolizei und sonstige Unterstützung der Handelsschiffahrt und sicheren Seeverkehr ermöglicht, die ungestörte Ausübung der Fischerei gewährleistet, im Verein mit der Reichswehr den Anordnungen Ler ReichSregi«rung Geltung verschafft und Ruhe und Ordnung aufrechlerhält. Die vorläufige Reichsmarine soll auf demokratischer Grundlage unter Zusammenfassung bereits bestehender Freiwilligenverbände und durch Anwerbung von Frei willigen gebildet werden. Offiziere, Deckoffiziere, Unter offiziere und Kapitulanten aller Art, sowie Beamten- personal der bestehenden Marine, deren schwimmende« und sonstiges Material und deren Einrichtungen und Behörden können in die neue Reichsmarine übernommen werden. Besonders bewährten Deckoffizieren, Unteroffizieren und Mannsckaften ist die Offizierslaufbahn zu eröffnen. Das Berufspersonal der bisherigen Marine, welches in die vorläufige Reichsmarine eintritt, soll in erster Linie bei Übernahme in die künftige Wehrmacht berücksichtigt werden. Die Angehörigen der vorläufigen Reichsmarine gelten für die Dauer ihrer Zugehörigkeit zu dieser als Marine angehörige im Sinne der reichsgesetzlichen Vorschriften, insbesondere auch der Versorgungsgesetze. Dieses Gesetz tritt sofort in Kraft und mit dem 31. März 1920 außer Kraft. In der Begründung beißt es: Nachdem durch das_ Reichswehrgesetz auf die Ausnutzung der Dienstpflicht für das Heer vorläufig ver zichtet ist, kann auch für die Marine eine Dienstpflicht nicht länger in Anspruch genommen werden. Für die im Gesetzentwurf umschriebenen Aufgaben muß daher vor» Insettion»vrel« Pf-, für Vic ogespaltenr Norpuszclle oder deren Raum, Lokalpreis pfg., Reklamen pfa., alles mit 0^/» Teuernngszuschlag. Zeitkauf« und tabellarischer Sah mit Ä?- Aufschlag. Sei Wiederholung und IahresumsLhen entsprechender Rachlaß. Bekanntmachungen im amtlichen Teil fnur von Behörden! die Spaltzeile «0 pfa. bez. Pfg. / Rachweisung«« und Offertengebühr 20 bez. ZV Pfg. / Telephonische Znseraten-Aufgabe schließt jedes ReNamattonsrecht aus. / Anzeigenannahme bis rr tlhr vormittags. / Beilagengebühr das Tausend b Mt.. tr die Pvstouflage Zuschlag. / Für das Erscheinen der Anzeigen an bestimmten Tagen und Plätzen wird keine Gewähr geleistet. / Strikte Platzvorschrist 25°/. Aufschlag ohne Rabatt. / Die Rabattfätze und Nettopreise haben nur bei Bar zahlung binnen zo Tagen Galligkeit; längeres Ziel, gerichiiiche Einziehung, ge meinsame Anzeigen versch. Inserenten bedingen die Berechnung des Brutto-Zeiien- preises. / Sofern nicht schon ft-üher ausdrücklich oder stillschweigend als Erfüllungsort Wilsdruff vercinbari ist, gilt cs als vereinbart durch Annahme der Rechnung, falls nicht der Empfänger innerh. 8 Tagen, vom Rechnungstage an, Widerspruch erhebt. für Alle, diesen id P. El- " herzustellen. Für sie "Durchführung ülcfes Planes verlangt man von uns die Genehmigung für die Errichtung von Landungsplätzen am Ober- und Niederrhein sowohl wie in Oberschlesien. Es wird Sache der dentschen amtlichen Stellen sein, darüber zu wachen, daß wir bei der Fort führung dieser Verbindungslinien nach Friedensschluß nicht ausgeschaltet werden. Daß unser Flugpostverkehr ein starker wirtschaftlicher Zukunftsfaktor ist, zeigen die Flugpostlinien Weimar- Berlin und Berlin—Wamemünde—Kopenhagen. Wir dürfen überzeugt sein, daß auch unsere jetzigen Gegner auf die Dauer unseren Wettbewerb »richt ansschalten können, denn die großen Weltoerkehrslinien der Zukunft schneiden ohne Ausnahme das Deutsche Reich. Sie tun es auck dann, wenn man sich nach Kräften bemüht, seine Grenzen zu verengen. Das zeigt ein Blick ans die Hauptwelt verkehrspläne der Entente, deren Triebfeder England ist. Zwei Linien liegen England besonders am Herzen: erstens die Strecke London—Rom—Kairo und zweitens die Strecke London—Wien —Bukarest—Konstan tinopel—Bagdad. Das weltwirtschaftliche Problem, das England in diesem Kriege aufgestellt und gelöst hat, findet in diesen beiden Luftlinien seinen flugtechnischen Ausdruck: der direkte Weg nach Afrika und nach Klein asien und im Anschluß daran nach Indien. Der deutsche Fliegerhauptmann Hesse hat den Engländern den Weg gewiesen. Er hat die Strecke Berlin—Mossul (Meso potamien) in 34 Stunden zurückgelegt, zu der man sonst zehn Tage Eisenbahnfahrt gebrauchte. Er hat aber auch damit zugleich der Welt unsere flugtechnische Stärke gezeigt. Das Weltluftverkehrsnetz der Zukunft ist undenkbar ohne die starke Mitwirkung Deutschlands. An der deut schen Arbeit wird es sein, uns den gebührenden Platz im Weltverkehr zu sichern. Wenn jetzt die deutsche Industrie trotz der Ungunst der Zeit unverzüglich in den Wettbewerb eintritt, so wird sie, deS dürfen wir sicher sein, den Sieg davon tragen. Freilich, das ganze Volk muß sie dabei unterstützen. Es muß vor allem die äußerst schwierige Geldfrage lösen helfen. Es war vielleicht ein zu er wägender Gedanke, der kürzlich von sachverständiger Seite angeregt wurde, nämlich Luftkampfturniere mit Totali satorbetrieb zu veranstalten. Wie wir den modernen Rermbetrieb mit Hilfe des Totalisators auf „eine acktungs- ^Nsprecher: Amt Wilusdrff Nr. tz. sSUNt end auf verschob«^ ! in MIS-M Gärtner, küro sdruff. z^-MUdruffcr Tageblatt- erschelitt lägllch, mil Ausnahme der Sann- und abend« k Uhr für den falzenden Tag. / Bezugspreis bei Selbstabholung I r wöchenMch ro Pfg., monatlich o Pfg., vierteljährlich 2,10 Mk.; r'H.AEägec zugetragen monatlich 80 Pfg., vierteljährlich 2,40 Ml.; h-ÄslÄ'chen postanstalien vierteljährlich 2,40 Ml. ohne ZustellungSgcbühr. ^«rnN^En, Postboten sowie unsere Austräger und Geschäftsstelle nehmen Anellunaen entgegen. / Zm Aaste höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger Störungen der Betriebe der Zettungen, der Lieferanten oder der 'dn — Hai der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung -A/runa der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. Ferner " onserens den obengenannten Fällen keine Ansprüche, fast« die , WÄ'b In beschränkiem Umfange oder nichi erschein«. / Sinzes , der Rümmer 111 Pfa. / Zuschriften find nichi persönlich z» Ladern an den Verlag, die «christleitung oder die GeschästSsteste. / Zutzhristen blribcn unberückftlbttai. / Berliner Lertreiung: Berlin SW. 48. « die Amtshauptmannschafl Meißen, für das Amtsgericht und den Stadtrat z« Wilsdruff reulaml zu Tharaudl« Po - non < o«Ln-tts Nr. iP sowie rt pre's^ Besicht'^, n 6—7 ewins^, uLimbS" zu verlos ich^Nr)