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INS HKAWlkMuM vr BH. LS078-79) wie», 25. Mai. Urb« ei» angebliche» Attentat-Projekt auf den Für, Die König'iche AmtShauptmannschaft. »sbol^ »MO«««« »rscheiat Uch IM. SO Pf. -Stz>fer- lion-Mühre« die qespal» tcne Zelle 10 Pfcyuifte.— Jnseratrnannahme für die am Abend« erscheinende GNumm« bi« Vseuulta- n Uhr. D^«*ÜElK»>t. ' tz« Gtrichw.Aemt« Jo- tz«ML«oraknstadt, Äichnee- bera. Schwakenberg und Wildenfels und der Gtedt- Ehe Sue ^rknhain, Har tenstein Jeborwgeorgcn- stadt, Löhnitz, Neustädtel, Schneeberg, Schwarz-»-' berg und Wildenfels. An düjrnizr», weiche das hiesige Bürgerrecht erlangt haben, werden Dtuckc«mplare der RevÜirtcu Städtcordnung zum Preise von 50 Psrmügm für das einzelne Ermiplar in der RathSerpedition abgegeben; ebenda können Druckexemplare deS Ortsstatuts der Etadt Schneeberg gegen Anzahlung von 2s Pfennigen pro Stück in Empfang genommen werde». Schneeberg, den 25. Mai 1875.Der Stadtrat h.Geier.. ,, Bekanntwachu « g, die Aufhebmg vou Tobten und Scheintodten rc. betr. Die Herren Bürgermeister in Aue, Johanngeorgenstadt und Grünhai«, sowie die Herren Geweindevorstände und Guts Vorsteher im VcLwaltnrrgLbezirke der unterzeichneten König!. AmtShauptmannschaft werden anordnungSgemäß darauf aufmerksam gemacht, daß die- Anzeigen, welche von denselben über Auffindung eines todtm »der scheintodten menschlichen Körper- außerhalb bewohnter Räume und über Todesfälle au- scheinbar nicht natürlichen Ursachen nach der Verordnung vom 21. September 1874, die Aufhebung von Todten und Scheintodten rc. betr., an die Königl. Staatsanwaltschaft Zwickau oder an das Königl. GerichtSamt, in dessen Bezirke die Aufhebung oder der Todesfall Statt findet, beziehentlich an da».Nächste Militärgericht zu erstatten ist, nicht, wie dem Vernehmen nach irethüuüich vorgekommrn, auf solche Fälle zu beschränken find, in welchen rin, wenn auch vielleicht nur entfernter, Verdacht eines an dem Aufzuhebenden verübten Verbrechens entweder von Anfang an vorliegt oder im Verlaufe der polizeilichen Erör terungen deS Falle- entstanden ist, sondern daß in «le« Fällen, in welchen nach §. 3 der angeführten Verordnung die Polizeibehörde an Ort und Stelle «inzuschreiten beziehentlich die Aushebung deS Leichnams vorzunehmen hat, von derselben unter Verwendung deS der Verordnung beigednzcktm Formulare- M. die fragliche Anzeige zu erstatten ist, wie denn auch nach S» 7 der Verordnung weder die Beerdigung der Leiche, »och die Ablieferung derselben an eine anatomische Lehranstalt eher erfolgen darf, als bis diejenige Behörde, an welche von der Polizeibehörde nach 8. 5 Anzeige zu erstatten gewesen ist, die Ge nehmigung zur Beerdigung ertheilt hat. Gleichzeitig wird die genaue Befolgung der Vorschriften über die Ablieferung der Leichen von Selbstmördern an die Anatomie zu Leipzig — vergl. 7 ff. der gmannten Verordnung und „Instruktive Bemerkungen" zu t. 7 — stehe von Bosse, Leitfaden Str. 124 ff. — den betreffenden Polizeibehörden hierdurch in Erinnerung gebracht. Schwarzenberg, am 21. Mai 1875. TageSgefchichte. Deutschland. Berlin, 23. Mai. Die Tribüne will wissen, daß Fürst Bismarck damit üwgche, wegen seiner Gesundheit und auf dringenden Rath seiner Aerzte künf tig seinen Urlaub vorwiegend in einem wärmeren Klima zuzubringen und sich deshalb in Süddeutschland anzukaufen entschlossen sei, und daß er ferner da mit umgehe, da- Gut Varzin zu veräußern. Berlin, 25. Mai. Die Eventualität einer Reise deS deutschen Kaiser» «ach Italien zum Besuche deS König» Victor Emanuel wird immer wieder dr die Zukunft geschoben und styd die Blätter jetzt bereit» bei dem nächsten Frühjahr al» Reisetermin amg,langt. Daß die Bedenken der Aerzte mit der der Zeit an Nachhaltigkeit verlieren könnten, ist nicht recht begreiflich. Wie dem auch sei, jedenfalls ist r- ohne Grund, wenn immer wieder davon die Rede ist, im Kalle der Kaiser auf die Reise definitiv verzichten müsse, werde der Kronprinz noch einmal, dann aber ossiciell in Vertretung de» Kaiser» einen Besuch am italienischen Hofe abflattm. Da» „Franks. 3ourn." schreibt unter Frankfurt, 22. Mai: E» er regt in allen Kreistn Unserer Stützt, ohne Unterschied der Parteien, und wohl auch «eit über die Grenzen de» hiefigen SerichtSsprengel» hinan» ein peinliche» Aussehen, daß, wie e» scheint, da» hiesige Aorum besonder» dazu a»-ersrhrn ist, dir legislatorisch viel besprochen^, mit aller wirklich freisinnigen R«cht»anschauung unvereinbare kriminalistische Pearl» de» ZeugNiß-Zwang» an einem hiesigen Blatte, ter „Frankfurter ZÄtUng", und obendrein noch mit ungewöhnlicher Rigorifität, zur Geltung zu bringe». Der nächste Schritt brr Behörden, fall» sich die Redaktion de» Blatte» nicht hrrbeiläSt, de»v«rfaff« des ««geschuldigten Artikel» zu nennen — und da» ist mit Bestimmtheit nicht «mch WerhaftttNA Mt einem Schtago »Utz« Kimenon gesetzt, der Zeitung selbst also die schwerste Betriebs-Störung zugcfügt wird. — Für heute con- statiren wir den höchst befremdenden Eindruck und die allgemein abfällige Be- urtheilung deS gericht-seitig beliebten Verfahrens, mit dem Beifügen, daß in dieser das Wesen und die Ehre der deutschen Presst an der Wurzel berühren den Angelegenheit die gesammte ehrenhafte Publicistck Deutschland- solidarisch dem gemaßregelten Blatt ohne Rücksicht auf den sonstigen politischen Stand punkt zur Seite stehen wird. Berlin, 25. Mai. In der heutigen Sitzung he» Herrenhauses ward der Gesetzentwurf, betreffend die Vermögen-Verwaltung der katholische» Kir- chengtMtinden, in zweiter Berathung in zwei Punkten gegen die Beschlüsse der erste« Lesung abgeändnt, übrigen» aber Unverändert genehmigt, sodahn ward da- ganze Gesetz angenommen. Da» Sloftergesttz wurde in zweite, Lesung conform mit den Beschlüssen de» Abgeordnetenhauses genehmigt und da- ganze Gesetz in namentlicher! Abstimmung mit 6« gegen 24 Stimmen angenommen. - Aachen, 2V. Mai. Bonder hieben Liedertafel, so berichte^ die „Wkstf. Ztg ", haben bei einem AuSfluge nach der holländischen Stadt Maestricht an einem Pfingsttage die meisten sehr üble Erfahrungen gemacht. E» hatte sich in Maestricht nämlich die Meinung verbreitet, die Aachener seien gekommen, um die gerade irr Maestricht stattfindende Procession zu stören. Zn Folge dessen ist der Pöbel üb« sie hr^efallm, har einige, darunter besonder» arg einen hiesigen Advokaten, mit Schlägen und Fußtritten zugerichtet und die holländische Poltzri soll da» Uebrige «aha» habm, d. h. anstatt ihnen zu hel fen, einen anderen Theil der Liedertäfler geschloffen, verhaftet und erst Tag» darayf gegen Erlegung von Geldstrafe «tlaffen. Den Lledertäflern soll in Betreff ihre» Bethaltrn» durchau» kein Vorwurf zu wache» gewesen sein, als daß Ot Deutsche weye», die aum ja leid« in unser« Nachbarländern immer- Dte von uns an die hiesige Einwohnerschaft ergangene Veranlassung zum freiwilligen Eintritte in die städtische Feuerwehr ist, wie dankbarst Mtzuerkennen ist, von Erfolg gewesen; eS fehlt aber immerhin noch an ca. 100 Mitgliedern de» Lösch- und Rttt»mgScorp», um den Dienst dieser Letzterem in regulativmäfiger Weise in Ausführung zu bringen, und wir wenden un» hiermit nochmals, damit das zwangsweise Heranziehen zum Feuerwehrbienst möglichst vermieden werde» kann, an die gesammte männliche Einwohnerschaft der Statt, an deren Gemeinfinn appcllirend, mit der Bitte, ihre Bereitwillig keit zum freiwilligen Feuerlöjchdienste durch schriftliche oder mündliche Anmeldung in der RathSerpedition bis zum 31. dieses Monats kundzügeben. Schneeberg, am 25. Mai 1875. D e r S tad t r a t h.Geier. Bekanntmaehnng. Die -aL HuU.il Le. Huntr betreffenden Vorschriften werden hierdurch in Folge Verordnung der Königlichen Kreishauptmannschaft Zwickau von 7. dieses Monatü insoweit eingeschärft, daß bei Vermeidung von bis zu 15 Mark ansteigender, den Besitzer deS Hundes treffenden Strafe a) Hunde nur mit wohl construirten Maulkörben versehen, aus öffentliche Straßen, Plätze und Orte, wozu auch Gast- und Schankwirth- schastm gehören, gebracht oder gelassen werden dürfen und l) Hündinnen währmd der Brunstzeit auf öffentliche Straßen, Platz: und Orte nur an der Leine geführt, nicht aber freigelassen werden dürfen. Es find die Poliz-iorgane angewiesen worden, Zuwiderhandelnde bei unS zur Bestrafung anzuzeigrn. Schwarzenberg, am 24. Mai 1875. Der Stadtrat h d «selbst. Weidauer. SonnrrLerrd, den TD. Mar d. I. LZ. Uhr Vormittags sollen vier Stück überzählige Postpferde im Posthalterei-Gehöfte öffentlich meistbietend verkauft werden. Schwarzenberg, den 20. Mai 1875. Kaiserliche Pofthalterri-Berwaltnng. — Heinsius. . " ' Stadwerordnete«,Sitzung in Schneeberg, Donn-rstag, den 27. Mai, Abends 7 Ude. Tagesordnung: Schreiben deS BauratHS Saalberg, Gesuch Nostitz in Grünau, Stadtkaffenabschluß, Herm Günthers Reklamation, Wahl zweiec Mitglieder zum Prüfungs-Ausschuß, Stadtverordnetensachm, de» Kopisten Sternkopfs Gehaltserhöhung, Beschaffung von Bucherschen Feuerlöschdosen, Pro tokoll deS ForstauSschuffeS, die Verpachtung von Parzellen am gemauerten Stein.