Volltext Seite (XML)
der O« öslitiibltill fm WM, Amtsblatt sowie für das Rgl. Forstrentamt zu Tharandt. neu, 55 Pf. 7« Sonnabend, den 17. Juni 18SS S7 Jahrg 647E. vi. Müller. Schfr. s von überwachen. ?kni Solches hierniit zur Nachachtung bekannt gemacht wird, werden die Herren >> Mes yiermu zur ^cacyacyiung veranni gemaafi wuo, weroen oie zerren undStände und Gutsvorsteher erneut augewiesen, die in ihren Gemeinden und rs (a>^z Gutsbezirken sich aufhaltenden Viehhändler in Gemäßheit von 88 15 und ' und /j «W rdnung vom 30. Juli 1895 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 74) und -2E^W"ng vom 25. Februar 1897 (Gesetz- und Verordnungsblatt,Seite25) streng vr. Müller. ilitiE Wolfframm. Groff. ^Nbqhntarrf - Reformen er-' daß künftig die Fahrt, in der I. Wagenklasse 6 Pfg., in der II. Wagenklasse 4 Pfg. und in der III. Wagenklasse 2,5 Pfg. per Kilometer kosten soll, ja, für letztere Wagenklasse ist sogar noch eine weitere Ermäßigung bis zu 2,3 Pfg. in Aussicht genommen. Wenn man erwägt, daß zur Zeil die Kilometersätze für die einzelnen Wagenklassen 8, 5, 3 und 3,4 Pfg. betragen, so wäre die Herabsetzung der Eisenbahn- Personentarife, welche die Eisenbahn-Verwaltungen der betreffenden süddeutschen Staaten planen, eine nicht un beträchtliche, und das reisende Publikum würde darum eine solche gewiß ganz zeitgemäße Reform im Verkehrswesen in Deutschland nur mit Befriedigung begrüßen. Dieselbe würde freilich noch größer sein, wenn nicht die beabsichtigte Reform gleichzeitig von einigen anderen mindererfreulichen Maßnahmen begleitet wäre. Denn es sollen nicht nur die speziell in Württemberg sehr beliebten Landessahrkarten, sondern auch die Fahrscheinbücher und sogar die Rückfahr karten mit Eintritt obiger Neuerung beseitigt werden, wo mit allerdings die dem Publikum durch die Ermäßigung der Tarife für einmalige einfache Fahrten zu gewährende und Zuwiderhandlungen zur Bestrafung hier anzuzeigen. MNI, am 14. Juni 1899. A'önigliche Amtshauptmannfehaft. Hund k und b^ ist s-h^ n. de in ?Wn sollten, hat die thierärztliche Untersuchung eines jeden einzelnen Stückes Greten des Marktplatzes zu erfolgen. Zu diesem Zwecke hat die Zuführung n A und Schweinen nur auf einem beziehentlich soweit die zur Verfügung tierärztlichen Kräfte ausreichen, auf mehreren im Voraus zu bestimmenden "Maden. Die Bestimmung dieser Wege bleibt der Polizeibehörde überlassen. Der Vorverkauf von Rindern und Schweinen ist verboten. Die bezirksthierärztliche Untersuchung der in Gastställen untergebrachten Rinder dem dem Markttage voransgehenden Tage ausgeführt werden WMenommcn von vorstehenden Maßregeln bleiben die kleineren Ferkel- und '"me, auf denen lediglich Saugferkel in Körben feilgcboten werden. ' .'.Die von Händlern zum Zwecke öffentlichen Verkaufs aufgestellten oder öffent- Menen Rindvieh- und Schweinebestände, sowie die zum Verkauf im .bestimmten Schweinebestände dürfen erst dann verkauft werden, wenn sie Lokalblatt für Wilsdruff, Alttanneberg, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Helbigsdorf, derart verhängt, daß alle daselbst vorhandenen Hunde festzulegen - anzuketten oder einzusperren oder, mit sicherem Maulkorbe versehen, an der Leine auszuführen sind. Die Verwendung von Hunden zum Ziehen wird unter der Bedingung gestattet, daß dieselben fest angeschirrt und mit einem sicheren Maulkorbe versehen, außer der Zeit des Gebrauchs aber festgelegt werden. Die Verwendung von Hirtenhundcn zur Begleitung der Herde, von Fleischer hunden zum Treiben von Vieh und von Jagdhunden bei der Jagd wird unter der Vor aussetzung genehmigt, daß die Hunde außer der Zeit des Gebrauchs (außerhalb des Jagdreviers) fcstzelegt oder, mit einem sicheren Maulkorbe versehen, an der Leine ge führt werden. Hunde, welche diesen Vorschriften zuwider frei umherlaufend betroffen werden, können sofort getödtet werden. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Anordnungen können nicht blos nach 8 66 Punkt 4 des Reichsgesetzes vom 1. Mai 1894, betr. die Abänderung des Gesetzes über die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen vom 23. Juni 1880, als Uebertretungen, sondern bei wissentlicher Verletzung derselben auch nach § 328 des Reichs-Strafgesetzbuches als Vergehe» mit Gefängniß bestraft werden. Die Herren Gemeindevorstände und Gutsvorsteher der obengenannten Ortschaften und Rittergüter, sowie der Herr Bürgermeister in Wilsdruff haben vorstehenden Erlaß sofort in. ortsüblicher Weise bekannt zu machen und seine Durchführung strengstens zu überwachen. Meißen, am 15. Juni 1899. Aonigliche Amtshauptmannschaft. I. A. igs,Z°"5 Verpachtung der chrasnuhungen. Nächsten Sonnabend, den 17. d. M., Abends 6 Ahr sollen im hiesigen Schietzhaufe die Grasnutzungen in den Stadtgräben, rechts und links der Freibergerstraffe, auf der Schietzwiese, im oberen Stadt parke (links vom Mühlgraben) und auf der Badewiefe unter den im Termin bekannt za gebenden Bedingungen an den Meistbietenden verpachtet werden. Wilsdruff, 14. Juni 1899. Bursian, Bgmstr. Rücksicht auf die neuerliche Zunahme der Maul- und Klauenseuche ^nigl. Ministerium des Juuern mittels Verordnung vom 17. März ds. Js. dtt bestehenden reichs- und landesgesetzlichen Vorschriften für das Gebiet des wachsen folgendes angeordnet: Viehmärkten, soweit solche nicht auf Grund ven 8 28 des Reichsgcsetzes vom beziehentlich 8 5der Ausführungsverordnung vom 30. Juli 1895 überhaupt jetzt, r» al hat t woB ließ. szu s „AIs° t >er ni ivch 1 Holzversteigerung auf Tharandter Staatsforstrevier. Im Gasthause zur „Tanne" in Tharandt sollen IMg, den 21 Juni M, non ÄmüG IV Uhr an, nachstehende Nutz- und Brennhölzer als: 76 harte und 99V weiche Stämme, 43 harte und 576 weiche Alotzer, 16 Rm. harte und 24 Rm. weiche Vrennscheite, 26,5Rm. harte und 58 Am. weiche Vrennknüppel, l Am. harte und 1,5 Rm. weiche Aeste und 91 Am. weiche Stocke versteigert werden. Näheres enthalten die bei den Ortsbehörden und in den Schankstätten der um liegenden Orte aushängenden Plakate. Königs. Aorßrmernmvaltnng n. Königs. Iorflmlml Hamdi, am 14. Juni 1899. allen beruht Falle i" ' BaM -ich-^ er - < ich Midi k . — Bezugspreis vierteljährlich 1 Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen 1 Mk. erste werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. — JnsertionSvrets 10 Vtq. vro viergespaltene Corpuszeile. Druck und Verlag von Martin Berger in Wilsdruff. — Verantwortlich für die Redaktion Martin Berger daselbst. Uhr, as WM üen lung, dn n. eim« ri? fragil litn-iinz"' ial aui^! Ns ich ü« St, den^ nkel, utter tu Sohn^ uder us/ st mir, A ine HaW' - D-t' Onkels !. D-«' Tharandt, Vollen, Sieöenleßn und die Umgegenden -«-o» «« md svo» . < »Alle von zusammeugebrachten Rindvieh- und Schweinebeständen benutzten U 1 Standorte zRamven, Buchten, Gastställe, Marktplätze) sind nach ihrer Benutzung kremigen. An den Stationen, an welchen Vieh- und Schlachtmärkte abgehalten werden, bei der bezirksthierärztlichen Section des am 9. ds. Mts. in Limbach « — stichelhaarige braune, ungefähr 4 Jahre alte Vorstehhündin — ' Zk äj t hat, daß dieses Thier mit der Tollwuth behaftet gewesen ist, wird m'ew Hütung der Weiterverbreitung der Wuthkrankheit über die Orte — bez. oe" gehörigen Rittergüter — Limbach, Groitzsch, Perne, Alttannebcrg, Neutanneberg, Steinbach b. M., Blankenstein, Burkhardtswalde, Seeligstadt, Lampersdorf, Schmiede- tvalde, Helbigsdorf, Birkenhain, Grumbach, Sora, Lotzen, Klipphausen, . sowie über die Stadt Wilsdruff mit Rittergut Mdesperre bis mit 15. September -s. Js DieB^U" oenimmten Schwemevenanoe oursen ern oanu verrausi weroen, wenn »e »- uiid fU.^iner Beobachtungsfrist von 5 Tagen sich frei von der Maul- und icnds 10,; ^erwiesen haben. eskartell . Ausgenommen sind hiervon nur Mastschweine, welche binnen 3 Tagen (von MilsA Aufstellung bei dem betreffenden Händler ab gerechnel) zur Abschlachtung iqer> Ä Saugferkel lKorb-Spanferkel). 9--1 MdL. von zusammeugebrachten R . ou t nnerMl; Uhr fr" y H > H-lbbl^' Agl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Agl. Amtsgericht und den ^tadtrath zu tVilsdrufs !, ob bük, m, 'M st bistibl - ^ve mit Landberg, Hühndorf, Kaufbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Neu- oi!^ Merg, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönbera mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Sora, ,i. Steinbach bei Kesselsdorf, Steinback b. Moborn, Seeligstadt, Specbtsbausen. Laubenheim, Unkersdorf, Weistrovv, Wildbera. angerWöchentlich dreimal und zwar Dienstags^Donnerstags und Sonnabends. Ist Ntiuisterprüsidenten v. Mittuacht kürz- » sW'oergischen Abgeordnetenkammer gemachten zwischen Baden, Bayern, Württemberg liAgWEanden Verhandlungen eingeleitet worden, M Nh Mame Reformen der Eiseubahu-Persouen- ^0?. Reformen bezwecken eine Herabsetzung WWnannten vier süddeutschen Staaten gelten- mr die Personenbeförderung, dergestalt, alo» "bn iLlalionen, an wercyen z^iey- uno L-anacpimarrie aogeyarren weroen, —I^Mt, ^pen, sowie die Vieh-Eiu- und Ausladeplätze nach dem Ein- und nach dem is und Reinigung und Besprengung mit 5proccntigen Karbolsäurelösungen sgeM:^ lost W Bezirksthierärzte haben hierüber die nöthlge Ueberwachung auszuüben 11-^Ä il? ^En Zwecke ermächtigt, Gastställe, private Schlachthäuser, sowie Ställe vou > nj) EM zu revidireu. ür genaue Beobachtung dieser Anordnungen ist vou den zuständigen Behörden lU««L