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X Leipziger Tageblatt * . i . . < . und Anzeig er. ^-17». Dienstag, den 22. Jum. 1847. Morgen Mittwoch den 23. Juni 1847, Abends 6 Uhr, ist öffentliche Sitzung der Stadtverordneten im gewöhnlichen Locale. Zur Berathung kommen: 1) Gutachten der Deputation zu den Kirchen, Schulen und milden (Stiftungen über den Antrag des Stadt verordneten Herrn Köhler auf Errichtung von Districtsschulen und Minoritätsgutachten in derselben Angelegenheit; ^"2) Gutachten der Deputation zum Localstatut: . a) über die dem Amtsnachfolger des Obernachtwächters Vogel zu gewahrende jährliche Gehaltszulage von 25 Thaler; b) über die tauschweise Abtretung der Realjurisdiction über 11 Acker Wiese in Schleußtger Flur an daS Königliche Kreisamt; 3) Bericht der Marktdeputation über die Eingabe der Marktbudenbesitzer Herrn Fr. W. Römers u. Gen. Bekanntmachung. Die unentgeltliche Ginimpfung der Schutzpocken wird auch in diesem Jahre allen unbemittelten Perso nen jeden Alters, welche in hiesiger Stadt, den Vorstädten und den zu der Stadt, dem Königlichen Kreisamte und der Universität gehörigen Dörfern wohnen, hiermit angeboten. Dieselbe soll von jetzt an während eines Zeitraums von sechs Wochen und zwar in jeder Woche Donnerstags Nachmittags von Abis 4 Uhr auf dem Rathhause allkier zwei Treppen hoch in einem daselbst linker Hand befindlichen Locale stattsinden- Leipztg, d:u 29. Mai 1847 < Der Rath der Stadt Leipzig. l)r. «ross. Bekanntmachung. ^ " Da sich das im vorigen Jahre zur Vertilgung der Ratten angewcndete Phosphormittel bewährt hat, so wollen wir dessen Anwendung wiederholen lassen und es ist heute in den Hauptschleußen der innern Stadt damit begonnen worden. Wir fordern daher die hiesigen Hausbesitzer, vorzugsweise aber diejenigen von ihnen, deren Häuser durch Beischleußen mit den Hauptschleußen in Verbindung stehen, hiermit auf, sich des obigen Mittels gleichzeitig zu bedienen, auch die nöthige Vorsicht dabei anzuwenden. Vorräthe davon sind in jeder hiesigen Apotheke zu haben. Leipzig, den 21. Juni 1847. Der Rath der Stadt Leipzig. : ' 1)r. Gross. Bekanntmachung. — ^ Da mit dem Monat Juni d. I. der zur Besorgung der Schornsteinfegerarbeit in den einzelnen Bezirken von unS festgesetzte dreijährige Zeitraum zu Ende geht, so soll, nach erfolgter anderweiter Ausgleichung der einzelnen Bezirke unter sich, «in Wechsel der hiesigen Schornsteinfegcrmeister von und mit dem l. Juli dieses Jahres an in der Maße «„treten daß von diesem Zeitpunkte an die Schornsteinfegerarbeit im I. Bezirke, welcher folgende Straßen und Grundstücke umfaßt, als: Bosenstraße, Peterskirchhof, Grimma sche Straße Nr. I bis mit Nr. 8. Petersstraße Nr. 28 bis mit Nr. 48, Preußergäßchen, Holzgaffe, Johannisvorstadt, kleine Gaffe, Königsplatz Nr. 13 bis mit Nr. 19, Königsstraße, Markt Nr. 16 und 17, Neumarkt Nr. 1 bis mit Nr. 22, Roßplatz Nr. 1 bis mit Nr. 13, Schrötergäßcben. Ulrichsgaffe Nr. 1 bis mit Nr. 78, kleine Windmühlengaffe, Windmühlenstraße Nr. 16 bis mit Nr. 51, Zeitzer Straße Nr. 14, -»».» Moritzdamm, ... von dem Schornsteinfegeroberm.ister^rm^ bis zum Zeitzer Thor« welch« folgend. Strien und Grundstücke in sich begreift als- ' > LVLk'"'x-.«. kleine Fleischergaffe Nr. 18 bi» mit Nr. SV, .