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' 69 302 13 59 74 — 74049 — 7S015 >7 88 761 0 75 44Z 5 367 79 >7 629 45 62 71 97 l5 90 619 > 589 720 9 70 559 22 27 44 l 666 757 3 31 827 727 814 ! 886 922 >7 16 710 1 84 728 - 91017 7 862 930 t 36 613 2 552 84 7 333 90 > 94 103 0 216 72 3 64 472 9 231 40 !9 91 9Z - 191022 525 615 !065 120 86 246 301 71 4 69 82 3 44 151 ! 73 882. 863 974 796 81« 969. Uücksrade ne: 1 zu M., 2 zu M., 175 »50 1317 l69 2184 >76 3745 29 1133 so unä ssen, ierik i. 8-., d»vd, aäitr, svke! tLlLll »krva 4511 » 2936 2815 6 919 2690 2225 7 798 2928 V0» Amtlicher Teil Da« Ausland Das Kaiserpaar auf Korfu (Behördliche Bekanntmachungen erscheinen auch im Anzeigenteile.) Nichtamtlicher Teil Deutsches Reich Vom Reichstage. Le. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem mit Allerhöchstseiner Genehmigung als Oberrat zur Meishauptmannschaft Leipzig versetzten Amtshauptmann Ebmeier in Glauchau den Titel und Rang als Geheimer Äegierungsrat zu verleihen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den Gerichtsassessor vr. Max Richard Ritter in Plauen vom 1. Mai an zum Amtsrichter bei dem Amtsgerichte Dresden zu ernennen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst ge ruht, dem Reisenden bei der Firma Robert Jahn in Leipzig, Heine in Leipzig-Reudnitz, das Ehrenkreuz mit der mone zu verleihen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der König!. Dänische Konsul Jay in Leipzig das ihm von Sr. Majestät dem König von Dänemark verliehene Ritterkreuz des Tanebrogordens annehme und trage. Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Expedition, Große Zwingerstraße 20, sowie durch die deutschen Pvstanstalten 3 Mark vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. Erscheint: Werktag» nachmittag«. — Fernsprecher: Expedition Nr. 1295, Redaktion Nr. 4574. letzteren Falle kann auf Einziehung der Pension erkannt werden. Gegen ein vom Staatsgerichtshofe erlassenes Urteil findet ein Rechtsmittel nicht statt. Eine Begnadigung des Verurteilten kann nur mit Zustimmung des Reichstags erfolgen. Vertin, 1. Mai. Die Finanzkommission des Reichs» tags lehnte den konservativen Antrag auf Einführung einer Wertzuwachssteuer mit 14 gegen 14 Stimmen ab. Der Antrag der wirtschaftlichen Vereinigung auf unverzügliche Ausarbeitung einer Gesetzesvorlage betreffend Besteuerung des Wertzuwachses auf Immobilien wurde einstimmig und der zweite Teil dieses Antrags betreffend Erwägungen über eine Wertzuwachssteuer auf bewegliches Kapitalvermögen mit großer Stimmenmehrheit an genommen. Alle anderen Anträge wurden abgelehnt, darunter der Antrag Wiemer betreffend Ausdehnung der Erbschaftssteuer auf Deszeudenten und Ehegatten. Zur Reichsfinanzreform. Bom Königlichen Hofe. DreSVen, 1. Mai. Se. Majestät der König begab Sich früh von Billa Wachwitz zu den Kompaniebesich Mitteilungen aus der öffentlichen Verwaltung. -- Se. Exzellenz der Hr. Staatsminister vr. v. Otto ist von feinem Urlaube zurückgekehrt und hat die Ge schäfte wieder übernommen. -- Se. Exzellenz der Hr. Staatsminister vr. Beck ist vom Urlaub zurückgekehrt. Ernennungen, Versetzungen re. im öffentlichen Dienste. Am Geschäftsbereiche de» Ministeriums der Justiz. Die nationalliberalen Abgeordneten vr. Junck, Linck, Detto und Neuner haben in der Geschäftsordnungs kommission des Reichstags folgende Anträge zur Kanzler verantwortlichkeit eingebracht: I. Antrag über ein Gesetz zur Abänderung der Ver fassung des Deutschen Reiches: 1. In Artikel 17 werden die Worte „welcher dadurch die Verantwortung übernimmt" gestrichen. 2. Dem Artikel 17 werden folgende zwei Absätze hinzu gefügt: Die Verantwortlichkeit des Reichskanzlers erstreckt sich auf die gesamte Regierungstätigkeit des Kaisers. In einem besonderen Gesetze wird geregelt, in welchem Umfang und in welchem Ver fahren die Verantwortlichkeit des Reichskanzlers durch Anklage vor einem Staatsgerichtshof geltend gemacht werden kann II. Antrag über den StaatsgerichtShof. Der Antrag zerfällt in 19 Artikel, aus denen wir die wichtigsten Bestimmungen hervorheben: Ein Antrag, der auf Erhebung der Anklage gegen den Reichskanzler oder seine Stellvertreter gerichtet ist, muß schrift lich beim Präsidenten des Reichstags eingereicht werden und von mindestens 100 Mitgliedern des Reichstags eigenhändig unterzeichnet ein. Der Präsident hat den Antrag binnen einer Woche nach seiner kinreichung aus die Tagesordnung zu setzen. Die Verhandlung hat sich darauf zu beschränken, ob der Reichstag zur Tagesordnung übergehen oder den Antrag an eine Kommission zur Vorberatung überweisen wolle Auf Grund des von der Kommission erstatteten Bericht» beschließt der Reichstag, ob die Anklage erhoben werden soll. Zur Erhebung der Anklage ist die Zustimmung der Mehr heit der gesetzlichen Mitgliederzahl erforderlich. Zur Verhandlung und Entscheidung über die Anklage wird ein StaatsgerichtShof für da» Deutsche Reich am Reichsgericht zu Leipzig errichtet, der au» dem Präsidenten de» Reichsgerichts oder seinem Stell vertreter al« Vorsitzenden sowie 14 Beisitzern besteht. Der An geklagte ist nicht verpflichtet, persönlich vor den Untersuchungs richtern oder in der Hauptverhandlung zu erscheinen. In der Wahl seiner Vertreter oder Verteidiger ist er nicht beschränkt. Der Umfang der Beweisaufnahme wird vom StaatsgerichtShof nach freiem Ermeßen bestimmt. Da» Urteil kann nur auf Frei sprechung oder dauernden Verlust de» Amte» lauten. Im von dem Rechtsanwalt Franz Muszkiet, bisher in Sebnitz, be kleidete Amt eines Notars ist durch Niederlegung und Feststellung gemäß 8 92 des Gesetzes vom 15. Juni 1900 erloschen. Im Geschäftsbereiche des Ministeriums der Finanzen. Bei der staatlichen Straßen- und Wasserbau-Verwaltung find ernannt worden: Henker, Schmidt, Klein, seither nicht ständige Regierungsbaumeister, als etatmäßige Regierungsbau meister. Im Geschäftsbereiche des Ministeriums des Inner«. Brandversicherungskammer. Verstorben: Auswärter Fischer. Angestellt: die Militäranwärter Richter als Expedient bei der Baugewerkenschule Plauen i. B. und Riedel als Auf wärter beim Staatseichamte Zwickau. Im Geschäftsbereiche des Ministeriums des Kultus u. öffentl. Unterrichts. Zu besetzen: für 1. Juli die Kirchschulstelle in Cainsdorf. Koll.: der Gemeinderat. Außer Amtswohnung in der Kirchschule und Gartengenuß bezieht der Anzustellende, der zu 28 Unterrichtsstunden verpflichtet ist, 28/32 der folgenden Staffel: Anfangsgehalt 1500 M., vom Beginne des 26. Lebens jahres ab in dreijährigen Abständen 7mal 200 und 2mal 150 M. Zulage, beim Anfänge des 50. Lebensjahrs Höchstgehalt 3200 M. Kircheneinkommen, einschl. einer pensionsberechtigten Entschädigung von 100 M. für eine Chorsingstunde, 947 M. Musikalisch gut be fähigte Bewerber wollen ihre Gesuche unter Beifügung sämtlicher Prüfung»- und Amtssührungszeugnisse sowie eines Militärdienst nachweises bis 18. Mai beim Gemeinderate einreichen; — 1. Juli die Schuldirektorstelle in Lugau. Anfangsgehalt 3600 M., steigend bis zum Höchstgehalte von 5200 M. und 500 M. Wohnungsentschädigung. Bewerbungsgesuche unter Beifügung der notwendigen Unterlagen bis 15. Mai an den Gemeinderat. Ankündigungen:Die Zeile kl. Schrift der 6mal gespalt. Ankündigungsseite 25 Pf., die Zelle größerer Schrift od. deren Raum auf 3mal gesp. Textfeite im amtl. Telle 60 Pf., unter dem Redaktionsstrich (Eingesandt) 75 Ps. PreiSermäßigg. auf GeschäftSanzeigen. — Schluß der Annahme vorm. 11 Uhr. Deutschland und der Thronwechsel in der Türkei. Wie die „Nordd. Allg. Ztg." erfährt, hat der türkische Botschafter Osman Nisami Pascha den Thron wechsel in der Türkei dem Auswärtigen Amte noti fiziert. Die deutsche Regierung hat von dleser Mitteilung Kenntnis genommen und den türkischen Botschafter ge beten, der türkischen Regierung ihre Glückwünsche für den Sultan und das ottomanische Volk zu übermitteln. Gleichzeitig ist der Kaiserliche Botschafter in Konstantinopel beauftragt worden, der dortigen Regierung die deutschen Glückwünsche auszusprechen. Der Staatssekretär Frhr. v. Schoen stattete dem türkischen Botschafter aus Anlaß des Thronwechsels einen Glückwunschbesuch ab. (W.T. B.) Korfu, 30. April. Se. Majestät der Kaiser hat an den Sultan Mohammed ein Glück wunschtelegramm gerichtet. Wien, 30. April. Dem bosnischen Ausschüsse des Abgeordnetenhauses erklärte Finanzminister v. Bilinski, die österreichische Regierung habe ihre Zu- timmung zu den seitens der gemeinsamen Regierung der ivsnifchen Agrarbank zu erteilenden Privilegien ge geben, nachdem sie die Zusicherung erhalten habe, daß )ie Darlehnsgewährung für die freiwillige Kmeten- ablösung fo lange sistiert werde, bis ein Beschluß des neuen bosnischen Landtags in dessen erster Session hierüber gefaßt, worden sei und daß, falls der Landtag >ie obligatorische Grundablösung aus Landesmitteln be- chließen sollte, das Recht der Darlehnserteilung zu der reiwilligen Grundablösung seitens der Agrarbank ohne mtschädigungsanspruch erlösche, und daß eine der beiden Zizepräsidentenstellen der Bank ein Österreicher erhalten olle. Der Minister führte weiter aus, es handle sich keineswegs um eine obligatorische Grundablöfung, sondern um die Forderung des bereits seit Jahrzehnten statt- indenden freiwilligen KmetenloskaufS. Das wichtigste ei aber, daß in dieser Angelegenheit nichts ohne den wSnischen Landtag geschehen könne. Hierauf wurde die Verhandlung abgebrochen. Berlin, 30. April. Der weitere Ausschuß (Fünfziger-Ausschuß) der konservativen Parte, nahm heute im Herrenhause mit großer Mehrheit fol genden Beschluß an: 1. Der weitere Ausschuß der konservativen Partei steht hinsichtlich der Reichsfinanz reform auf dem Boden der Beschlüsse des Ausschusses vom 22. April; 2. er spricht der konservativen Fraktion des Reichstags, vor allem dem bewährten Führer v. Normann, für die korrekte und entschlossene Vertretung des konservativen Standpunkts in der Frage der Reichs finanzreform Dank und Anerkennung der Gesamtpartei aus. Achilleion (Korfu), 30. April. Die Majestäten unternahmen gestern nachmittag einen Spaziergang und heute früh eine Besteigung des Kyriaki. Heute vormittag hörte der Kaiser die Vorträge der drei Kabinettschefs. Korfu, 30. April. Heute abend um 8 Uhr fand im Stadtschlosse von Korfu bei dem König und der Königin von Griechenland ein größeres Diner statt, an dem außer der König!. Familie auch der Kaiser und die Kaiserin sowie Prinz Oskar, die Damen und Herren der Umgebung und das Gefolge teilnahmen, und zu dem auch die Spitzen der Behörden geladen waren. Österreich - Ungarn. tigungen beim 1. (Leib-) Grenadier-Regiment Nr. 100 nach dem Garnisonübungsplatze. Allerhöchstderselbe wohnte mit Ihren König!. Hoheiten dem Prinzen und der Frau Prinzessin Johann Georg sowie der Prinzessin Mathilde mittags ^12 Uhr der Eröffnung der Internationalen Photogra phischen Ausstellung im städtischen Ausstellungspalaste bei. Aus diesem Anlasse fand um ^2 Uhr eine Früh- stückstafel im Königl. Residenzschlosse zu 109 Gedecken statt, an der Se. Majestät der König, Ihre Königl. Hoheiten der Prinz und die Frau Prinzessin Johann Georg und die Prinzessin Mathilde mit den Damen und Herren vom Dienst teilnahmen und zu der Ein ladungen an die Herren des Oorps ckiplomatigue, die Herren Staatsminister, den kommandierenden General des XII. (1. K. S.) Armeekorps, sowie an eine Anzahl Herren des Ausstellungskomitees und Regierungsver tretern rc. ergangen waren. Das Frühstück fand im Bankettsaal an kleinen Tischen statt. Nach Aufhebung des Services hielten Se. Majestät der König und die Höchsten Herrschaften noch einige Zeit Cercle im Stucksaale ab. Für die Anwesenheit Sr. Hoheit des Herzogs Johann Albrecht zu Mecklenburg, Regent des Herzogtums Braunschweig, in Dresden am 3. und 4. Mai ist vom Oberhofmarschallamte nachfolgendes Pro- gramm ausgestellt worden: Montag, den 3. Mai, vormittags 11 Uhr 20 Min. Ankunft Sr. Hoheit auf dem Hauptdahnhofe. Empfang durch Se. Majestät den König und Se. Königl. Hoheit den Prinzen Johann Georg. Um 1 Uhr Familien- und Marschallsfrühstück und um 6 Uhr Galatafel im Residenzschloß. Hierauf Besuch der Vorstellung im König Opernhause. Dienstag, den 4. Mai, mittags Ausflug nach Scharfen berg bez. Meißen. Daselbst Besichtigung der Königl. Porzellanmanufaktur. Um 6 Uhr Familientafel bei Ihren Königl. Hoheiten dem Prinzen und der Frau Prin zessin Johann Georg. Gleichzeitig Marschallstafel im Residenzschloß. Abends Besuch der Vorstellung im Königl. Schauspielhause. Nach dieser Abreise Sr. Hoheit. Den untern, 10. dieses Monats zu Posträtcn er nannten bisherigen Ober-Postinspektoren Lange in Leipzig, Meyer aus Posen und Pretzsch aus Berlin sind mit Wirkung vom 1. April dieses Jahres ab Post ratsstellen in Sachsen und zwar dem ersteren bei der Kaiserlichen Ober-Postdirektion in Leipzig, den beiden anderen bei der Kaiserlichen Ober-Postdirektion in Chemnitz übertragen worden. Nachdem Se. Majestät der König von Sachsen auf Grund von Art. 50 der Verfassung des Deutschen Reiches zu diesen Anstellungen die landesherrliche Bestätigung erteilt haben, wird Solches zur öffentlichen Kenutnir gebracht. 199/201/202 Post-R. Dresden, am 24. April 1909. 3008 Finanzministerium. Nr. 99. 1909. königlich Sächsischer Staatsctnzcigcr. Verordnungsblatt der Ministerien und der Ober- und Mittelbehörden. Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung, Hofrat Doengesin Dresden, «r Sonnabend, 1. Mai Dresdner Journal.