Volltext Seite (XML)
Blatt und des StadLraLhes des Königs. Amtsgerichts Wursnrtz Abonnements -Preis: Vierteljährl. 1M. 25 Pf. Aas Wunsch unentgeltliche Zusendung. HescHäftsstetten bei Herrn Buchdruckcreibes.P abst in Königsbrück, in den Nn- noncen-Bureaus von Haafin- stein L Vogler u. „Jnvalidcn- dank" in Dresden, Rudolph Mosse in Leipzig. Inserate sind bis Dienstag u. Freitag, Vorm. 9 Uhr aufzugeben. Preis für die einspaltige Cor- Puszeile (oder deren Raum) 10 Pfennige. Als Beiblätter: I. Iltnstr. Sonntags- k>latt lwöchentlich), S. Eine tandrvirth- schastlstche Weitage (monatlich). Erscheint: Mittwoch und Sonnabend. Druck und Verlag von E. L. Förster's Erben in Pulsnitz. VmnmdvievstBev Nahrgang. Mittwoch. «r. 74. 16. September 1891. Auf Folium 188 des Handelsregisters für den Bezirk des unterzeichneten Amtsgerichts ist heute das Erlöschen der Firma E. Görlitz Kö Co. in Pulsnitz verlautbart worden. Pulsnitz, am 15. September 1891. Das Königliche Amtsgericht. vr. Hempel. B. Bekanntmachung, das Verbot des Kuchensingens und Bettelns au Kirchweih- und anderen Festen betreffend. Durch Bekanntmachung vom 9. October 1880 — Amtsblatt Uo. 82 v. I. 1880 — und 25. Oktober 1887 — Amtsblatt Ho. 86 v. I. 1887 — ist das Kuchensingen und Betteln an Kirchweih festen unter Strafandrohung verboten worden. Dieses Verbot wird hiermit in Erinnerung gebracht. Zuwiderhandlungen gegen dasselbe, soweit sie nicht in Gemäßheit von § 361„ des Reichs-Straf- Gesetz-BuchS zur Bestrafung gezogen werden können, sind mit einer Geldstrafe bis zu 10 Mark bez. entsprechender Haft zu bestrafen. Dieser Strafe verfallen auch die Eltern, welche ihre Kinder nicht von dem Kuchenbetteln und Kuchensingen abhalten. Das Verbot wird hiermit auch auf das Kuchensingen und Vetteln an den drei hohen Festen und bei anderen Gelegenheiten ausgedehnt, durch welches die Einwohnerschaft in gleicher zudringlicher Weise belästigt wird, wie bei den Kirchweihfesten. Zum Erlaß der Strafverfügungen, auch gegen auswärtige Kuchenfänger und Bettler, sind die Gemeinde- Vorstände und Gutsvorsteher zuständig. — Den Gemeindevorständen und Gutsvorstehern des Bezirks wird die Ueberwachung dieses Verbots, da nöthig durch Verstärkung der Aufsichtspersonen für diese Tage, innerhalb ihrer Guts- bez. Gemeindebezirke hiermit zur besonderen Pflicht gemacht. Es ist selbstverständlich unmöglich, den Beschwerden abzuhelsen, wenn die Ortspolizeibehörden ihre Schuldigkeit nicht thun; diejenigen Ortspolizeibehörden, welche sich in Erfüllung ihrer Pflicht säumig zeigen, werden zur Verantwortung gezogen werden. Zur Abstellung der Beschwerden ist es aber weiter noth wendig, daß die Behörden von den Ortseinwohnern dadurch unterstützt werden, daß die aufdringlichen fremden Kuchensinger und Bettler fortgewiesen und zur Anzeige gebracht werden. Solange die Ortseinwohner sich mit zu einer solchen thätigen Unterstützung der Behörden entschließen, ist dem Unwesen nicht ganz abzuhelfen. Kamenz, am 7. September 1891. Königliche Amtshauptmannschaft. von Zezschwitz. B e k a n n t m a ch n n g. Der von Riederfteina nach Obersteina sührende Commnnicationsweg wird in der Flur Niedersteina auf die Dauer des am 14. dieses Monats beginnenden Neparaturbaues für allen Fähr verkehr gesperrt. Der Verkehr von Pulsnitz aus wird über Ohorn und der von Weißbach und Bischheim aus über Möhrsdorf verwiesen. Gleichzeitig wird der mit Bekanntmachung vom 23. Juli dieses Jahres gesperrte Obersleina-Ohorner Communicationsweg nach erfolgter Fertigstellung desselben für den Fährverkehr wieder freigegeben. Kamenz, am 9. September 1891. Königliche Amtshauptmannschaft. von Z«,schwitz. HotzAnrtion. Lauhniher Werner. — Gasthof „zum schwarzen Adler" in Königsbrück. Dienstag, den 22. September 1891, Borm. 9 Nhr. 785 Naummeter weiche, 16 Raummeter birkene Brennscheite und f in den Forstorten: unterhalb (nördlich) des Flügels I. und im Brennknüppel und 1266 Raummeter weiche Allste, I vormaligen Würschnitzer Rrvier. Mittwoch, den 23. September 1891, Vorm. 9 Nhr. 1152 Stück weiche Klötzer, von 12 bis 39 cm Lberstärke, 2120 Stück fichtene Stangen, von 2 bis 14 om Unterstärke, 523 Raummeter weiche, 9 Raummeter birkene Brennscheite und Brennknüppel, 360 Raummeter weiche Neste, 5,60 Wellenhundert weiches Abraumreisig, 32 Raummeter weiche Stöcke, König!. Forstreviervermaltung Laußnitz und König!. Forstrentamt Moritzburg, am 19. August 1891. ,Lehmann. Michael. Nutzholz in vor- und nachstehenden Orten. Brennholz in den Forstorten: oberhalb (südlich) des Flügels H. des alten Laußnitzer Reviers. Mittwoch, -en 23. September: Viehmarkt Donnerstag, den 24. September: Krammarkt in Pulsnitz. Einladung zum Abonnement für das am 1. Oktober a. e. beginnende IV. Quartal des Awls- nnö Wochenblattes. Indem wir zum Abonnement für das nächste Quartal ergebenst ein laden bitten wir zugleich unsere werthen Abon nenten, welche unser Blatt durch die Post beziehen, die Erneuerung des Abonnements rechtzeitig bewirken zu wollen, damit keine Unterbrechung in der Zustellung statt- findet. Bestellungen werden von allen Postanstalten, Brief trägern, in unserer Expedition, sowie von unseren Zeitungs boten entgegengenommen. Hochachtungsvoll Pulsnitz. K. L. Kövster's Erben. Exped. d. Amts- u. Wochenblattes. Deutschland und die Chicagoer Welt- Ausstellung. Die Frage, ob sich Deutschland an der im nächsten Jahre in dem mächtig ausstrebenden Chicago stattfindenden Weltausstellung betheiligicn solle oder nicht, ist zwar schon längst durch die bezüglichen Beschlüsse der Reichsregierung w bejahendeni Sinne entschieden worden. Dennoch machen sich aber in manchen Kreisen der deutschen Industriellen und Gewerbetreibenden noch immer gewisse Bedenken gegen eine Beschickung der Chicagoer Weltausstellung geltend, Bedenken, welche allerdings nicht ganz unbegründet erscheinen. Vor Allem wird da auf die Mac Kinley-Bill hingewiesen, welche der deutschen Jndustriethätigkeit das Auftreten bei dem auf --Hk' 7^ ^7! !!II»I W I DUM IW» » »UIII! »II »füll amerikanischem Boden bevorstehenden Wettstreite der Völker eigentlich verleiden müsse. In der That könnte es fast Widersinnig für Deulschland erscheinen, in einem Lande aus zustellen, welches sich infolge der erwähnten Bill wie mit einer chinesischen Mauer umgeben hat und sich durch die selbe nicht zum wenigsten von: deutschen Jndustriemarkte unabhängig zu machen sucht. Ist doch infolge der auf der Mac Kinley-Bill fußenden Zollgesetzgebung Nordamerikas die gewinnbringende Einfuhr einer ganzen Anzahl wichtiger deutscher Artikel, namentlich der Maschiiiciibranche und der Textil-Jndustrie, beinahe unmöglich geworden, so daß die unter den Industriellen dieser hervorragenden Gewerbszweige vielfach zu bemerkende Abneigung gegen tue Beschickung der Chicagoer Ausstellung begreiflich wird. Auch verfehlt man in diesen Kreisen nicht, darauf hinzuweisen, wie gerade für sie die Betheiligung an internationalen Ausstellungen mit unverhältnißmäßig hohen Kosten verknüpft sei, welche in den meisten Fällen durch etwaige, infolge der Ausstellung er rungene Vortheile nicht wett gemacht würden. Endlich spielt in den Argumenten gegen eine Betheiligung Deutsch lands an der Chicagoer Weltausstellung die Befürchtung eine nicht unwesentliche Rolle, daß die Amerikaner in ihrer bekannten Skrupellosigkeit in solchen Dingen diese Gelegenheit benutzen würden, sich neue deutsche Erfindungen undProducti- onsmethoden auf industriellem Gebiete nutzbar zu machen und dadurch die deutsche Industrie noch weiter zu schädigen. Dennoch stehen aber diesen und noch anderen Ein wendungen gegen die Repräsentation der deutschen Industrie auf der Chicagoer Weltausstellung schwerer wiegende Ge genstände gegenüber. Dieselben wurzeln hauptsächlich in der Erwägung, daß ein Fernbleiben Deutschlands von Chicago unsere Ausfuhr nach Nordamerika nur noch mehr schädigen würde, und zwar zu Gunsten unserer Hauptconcurrenteu jenseits des atlantischen Oceans, Englands und Frankreichs. Auch gilt es zu bedenken, daß Nordamerika selbst nach Erlaß der Mac Kinley-Bill noch immer ein Hauptbezieher einer großen Anzahl in Deutschland fabricirter Artikel ge blieben ist, und die Gefahr liegt sehr nahe, daß sich die deutsche Industrie bei einer Nichtbeschickung der Chicagoer Ausstellung die in dieser Richtung liegenden Absatzquellen von selbst verstopfen würde. Ferner ist zu berücksichtigen, daß sich in Chicago diesmal die hervorragendsten Ex- und Importeure des ganzen amerikanischen Continents und der westindischen Inselwelt ein Stelldichein geben werden und hiermit erhält die deutsche Industrie durch eine sachgemäße, entsprechende Beschickung der Ausstellung Gelegenheit, neue Beziehungen und Verbindungen anzuknüpfen und demnach ganz neue Absatzgebiete in der westlichen Erdhälfte zu er- obei n. Dann aber dürfen sich die deutschen Industriellen auch durch die Kostenfrage von einer Belhelligung an dem Chicagoer internationalen Unternehmen nicht zmückschrecken lassen, gerade in solchem Falle muß unter allen Umständen ein gewisses, finanzielles Risiko gewagt werden. Was schließlich die Einwendung anbelangt, die Amerikaner könnten in Chicago die deutschen Aussteller durch rechtswidrige An eignung ihrer Erfindungen und Muster schädigen, so steht dem die Thatsache gegenüber, daß solchen Gelüsten mit der neuen amerikanischen Patent - Gesetzgebung ein wirksamer Riegel vorgeschoben worden ist. Alles in Allem genommen kann daher der deutschen Industrie in ihrem eigensten Interesse nur eine kräftige Betheiligung an dem großen jenseits des Ozeans bevor stehenden Völkerwettkampfe empfohlen werden. Soll aber dies Unternehmen wirklich zu der hiervon erhofften Für-