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WmM sm Mckch Erscheint wöchentlich dreimal u. zwar DienSt tags, Donnerstag und Sonnabends. Bezugspreis viertelj. s Mk. 30 j)f., durch die Post bezogen s Mk. 55 Pf. Einzelne Nummern s0 Pf. Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags z2 Uhr angenommen, ^nsertionspreis s O pf. pro dreige spaltene Lorpuszeile. Thmmdt, N>>D' Menlehs md die UmMNdt». —>r r— Imlsblull für die Rgl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Rgl. Amtsgericht und den Stadtrach zu Wilsdruff, sowie für das Rgl. Lorstrentamt zu Tharandt. Druck und Verlag vvn Martin Berger in Firma H. A. Berger in W-isSrun — Verantworrüch für die Redaktion H. A. Berger daselbst. No. 29. Donnerstag, dE 7. März 1893. Bekanntmachung. Die Ortsbehörden hiesigen Bezirks werden hiermit veranlaßt, binnen S Tagen ein Verzeichnis, — nach Namen des Besitzers und der Betriebsart aufgestellt — bez. einen Fehlschein der im Orte vorhandenen Grosz« und Kleinbetriebe für Vs- und Verarbeitung von Vssz- und Rindshaaren7(grmischt oder ungemischt) sowie von Schweins borsten r als Bürsten-, Pinselfabriken, Roßhaarfabriken, Reinigungsanstalten, Sortirereien, Haarkräuseleien, Roßhaacspinnereien, Haarflechter-ien^ Roßhaarstoffwebereien, handwerksmäßige Eeilerwerkstälten und Bürstenmachereien, anher einzureichen. Meißen, am 23. Februar 1895. Königliche Amtshauptmannschaft. von 8eNroo1or. Rsnknrsversahren. Ueber da« Vermögen des Maurermeisters Ernst Heinrich Moritz Hoyer in Wilsoruff wird heute am H. März Nachmittags ^5 Uhr das Konkursverfahren eröffnet. Der Rechtsanwalt Müller in Dresden wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursfordcrungen sind bis zum Ass. März ss8y5 bej dem Gerichte anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Wahl eine« anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretenden Falles über die in 8 120 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände — auf den 3. April 1893, Vormittags 9 Uhr — und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 17. April 1893, Vormittags 9 Uhr — vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und vvn den Forderungen, für welche sie au« der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 30. März 1895 Anzeige zu machen. Königliches Amtsgericht zu Wilsdruff. Ill» Lsngiatt. Veröffenlicht: Sekr. Vielst, G.-S. Bekanntmachung. Der diesjährige hiesige Frühjakr»martt wird Donnerstag, den 21. und Freitag, den 22. dieses Monats, abgehalten. Wilsdruff, am 1. März 1895. Der Stadt rath. Ficker, Brgmstr. solcher Leute sei, denen der Ruin d<s Handwerkes sehr gleich gültig bleibe, wenn sie nur Nutzen davon hätten. Nach etwa dreiviertelstündiger Dauer der Rücksprache wurde die Abordnung mit dem vom Reichskanzler geäußerten Wunsche, daß sich die Lage des bedrückten Handwerkerstandes baldigst verbessern möge entlassen. Der Zufall fügte cs, daß zu der ang-sagten Stunde der Audienz gerade der Kaiser, direkt aus Wien kommend, im PalaiS des Reichskanzlers zur Entgegennahme des Vortrages anwesend war und die Vertreter des Handwerks hatten die Freude, Se. Majestät begrüßen zu dürfen. Mit bemerkenswerther Offenheit hat Bebel in der Ver handlung über die Reichsfinanzreform die Ansichten und Ab sichten der Sozialdemokratie in Bezug auf die bundesstaatliche Einrichtung des Reiches entwickelt. Er spricht den Einzelstaaten kurzweg die Daseinsberechtigung und Daseinsfähigkeit ab und will über ihre Lebensinteressen einfach zur Tagesordnung über gehen. Das liegt zwar schon in dem sozialdemokratischen An träge, welcher von Reichs wegen die Verfassungen der Einzel staaten im sozialdemokratischen Sinne Umstürzen und die Grund lagen der historischen selbständigen Entwickelung der Bundes- wurde u. a. auf die Konkurrenz der Gefängnißarbeit, auf den unlauteren Wettbewerb der Ramschbazare, auf die schädliche Wirkung der drohenden Einführung eines Maximalarbeitstages im Bäcker- und Konditorgewerbe hingewiesen. Als ein wesent licher Faktor, der den wirthschaftlichen Niedergang des Hand werks herbeiführe und in Zukunft weiterzutreiben drohe, wurde di- in vielen Erwerbszweigen schrankenlose Konkurrenz des Groß kapitals bezeichnet, des Großkapitals, das heule in den Händen Tagesgeschichte. Ueber die Handwerkeraudienz beim Reichskanzler wird in der »Post* noch folgendes berichtet: Die am Donnerstag Vor mittag beim Reichskanzler Fürsten Hohenlohe stattgehabte Au dienz des Vorstandes vom Centralausschuß der vereinigten Jn- nungSverbände hat einen durchaus befriedigenden Verlauf ge nommen. Als Sprecher der Abordnung, bestehend aus den Herren Faster, Warncke, Beutel, Schoening, Jessel, Bernard und dem Sekretär Or. Schulz, fungirte der Vorsitzende des Centralausschusses Herr Faster; er brachte die in einer Eingabe schriftlich niedergelegten Wünsche des in Innungen organisirten Handwerkerstandes bezüglich der von der Reichsregierung in Aus sicht gestellten gesetzlichen Neuregelung des Handwerks zum Vor trage, welche darin gipfeln, es möge baldigst eine Zwangsorga nisation geschaffen, dagegen von der seitens der Reichsregierung beabsichtigten Vorlegung eines Handwerkerkammer-Gesetzentwurfö im Reichstage vorläufig Abstand genommen werden, falls in diesem Entwürfe, gemäß den in der ReichstagSfitzung vom 14. Januar d. I. seitens des Herr Staatssekretär v. Boetticher ab gegebenen Erklärung, die Schaffung von Handwerkerkammern vorgesehen sei, bevor noch irgend ein örtlicher Unterbau, obliga torische Innung oder Fachgenossenschaft, hergestellt sei. Solche Vereinigungen möge man Nicht bilden, ohne daß man vorher eine Zwange organisation geschaffen habe, die berufen sein soll, über die Frage, welcher Unterbau für die Organisation des Hand werks wünschenswerth sei, endgiltige Entscheidung zu treffen. Sozialdemokratie von Reichs wegen in das Verfassungsrecht und die Selbständigkeit der Bundesstaaten einzugreifcn versucht hat. Wenn man diese den Bundesstaaten feindlichen militä rischen Tendenzen in Betracht zieht, gewinnt der lebhafte Wi derstand gegen die geplante Reichsfinanzreform eine besondere Beleuchtung. Denn der Zweck der dort in Aussicht genomme nen festen Ordnung der Verhältnisse der Reichsfinanzen zu den Finanzen der Bundesstaaten ist ja, die Aufrechterhaltung des förderativen Charakter des Reiches zu ermöglichen, indem sieden , Bundesstaaten eine geordnete selbständige Finanzwirthschaft zu führen gestattet. Wenn, wie in den letzten Jahren, zur Deckung der Ausgaben des Reiches in veränderlichem und nicht im vor aus bestimmbaren Maße in die Finanzverhältnisse der Einzel staaten gegriffen wird, so sind diese weder in der Lage, ihre Finanzen in Ordnung zu erhalten, noch den ihnen gestellten Kulturaufgaben gerecht zu werden; darüber kann nach den mehr fachen Aeußerungen der Mitglieder des Bundesrathes kein Zweifel sein. Wird der Mißstand nicht beseitigt, so wird schließ lich die selbständige staatliche Existenz der Bundesstaaten und damit die Aufrechterhaltung des förderativen Grundcharakters des Reiches in Frage gestellt. Die Sicherung dieses förderativen Charakter des Reiches steht natürlich in direktestem un- schärf stem grundsätzlichen Widersprüchen gegen jede unitarische Ten denz und besonders gegen diejenigen demokratischen Tendenzen, welche wie jene, wie erwähnt, sich verknüpfen. Man sieht also, daß der Ansturm gegen die Finanzreform keineswegs allein aus finanzpolitischen Gründen und konstitutionellen Rücksichten bemht, sondern eine klar erkennbare Spitze gegen die Grundlage der Reichsverfassung enthält. Man wird es Bebel Dank wissen müssen, daß er in dieser Hinsicht so offen Farbe bekannt hat. Gerade aber diese Seite der Opposition gegen die Finanzresorm muß umgekehrt die Freunde des förderativen Charakters des Reiches zu deren um so entschiedenerer Unterstützung bestimmen. Berlin. Eine allgemeine Bürgerversammlung war zu : i Freitag abend vom Verband deutscher Mittelstände, Ortsgruppe Die städtische höhere AorMldnngsschute in Wilsdruff bereitet im Anschlusse an ihre 1. Bürgerschule (kklalsige mittlere mit obligatorischem Unterricht in Französisch und Latein) in Abth. für den mittleren Post- und Eifcnbahndienst, in Abth. ö für das kaufmännische und gewerbliche, in Abth. L für das londwirthfchaftlichc Fach vor. Aufnahme: Ostern 1895; Unterricht von 11 Lehrkräften ertheilt; gute Erfolge; beste Referenzen; billige Pensionen. Der einjährige Besuch befreit von dem der allgemeinen Fortbildungsschule. Prospekte unv nähere Auskunft durch Schuldir. vvrliarÄt. Der Herr Reichskanzler nahm die Eingabe mit der Versicherung i lagen der historischen selbständigen Entwickelung der Bundes- entgegen, nach Möglichkeit den Wünschen des Handwerkerstandes staaten beseitigen will, aber so direkt und offen wie jetzt, ist den enlg-grnkommen zu wollen. Es knüpfte sich daran eine Aus-i Bundesstaaten der Krieg von feiten der Sozialdemokratie früher spräche über die allgemeine Lage des Handwerks. Der Reichs- doch noch nicht erklärt worden. Aehnlich hat nur, soweit er- kanzler ließ sich diejenigen Mißstände, welche einen besonders! innerlich, im konstituirenden Reichstage einer der namhaftesten schädigenden Einfluß auf das Handwerk auöüben, darlegen und i Führer der Fortschrittspartei sich für die Konstituirung des die Wünsche vortragen, welche man hinsichtlich etwaiger gesetz- Norddeutschen Bundes als Einheitsstaat erklärt, wie denn ja licher Maßregeln zur Beseitigung solcher Mißstände hege. Es l auch die freisinnige Volk-Partei in ähnlicher Weise wie die