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Landtags-Beilage zur Sächsischen Staatszeitung. Nr. 25. Beauftrag« mit der Herausgabe: Hofrat Doenge» in Dresden. 1916. Landtagsverhandlungen. I. Kammer. 12. öffentliche Sitzung am 16. Februar. Präsident Oberstmarschall vr. Graf Vitzthum v. Eck- stüdt, Exzellenz, eröffnet die Sitzung um 12 Uhr 15 Min. Am Regierungstische: Se. Exzellenz der Staats- mimster v. Sehdewitz, sowie die Rcgierungskommissare Ministerialdirektoren Wirkt. Geh. Rat vr. Schroeder, Exzellenz, die Geh. Räte vr. Wahle und Elterich, ferner Geh. Nat vr. Ing. Krüger, die Geh. Finanzräte vr. Hedrich, vr. Kretzschmar und Vr. Böhme, Geh. Baurat Toller und Oberfinanzrat Küttner. Entschuldigt sind Graf v. Brühl-Renard wegen dringender Geschäfte und Exzellenz W rkl. Geh. Rat Kammerherr v. Schönberg wegen Unwohlseins. 1. Den Vortrag aus der Registrande übernimmt Oberbürgermeister vr. Kaeubler-Bautzen. Punkt 2: Antrag zum mündlichen Berichte der zweiten Deputation über Kap. 5 des ordentlichen Staats- hanshaltsetats für 1916/17, Hofapotheke betreffend (Drucksache Nr. 43.) Punkt 3: Antrag zum mündlichen Berichte der zweiten Deputation über Kap. 17, 18 und 19 des ordent lichen Staatshaushaltsetats für 1916 17, Landes- lotterte, Lotteriedarlehenskasse und Einnahmen der allgemeinen Kassenverwaltung betreffend (Drucksache Nr. 44.) — zu beiden Punkten Berichterstatter Geh. Kommerzien rat Waentig-Zittau — Punkt 4: Antrag zum mündlichen Berichte der zweiten Deputation über Kap. 27 und 28 d s ordentlichen Staatshaushaltsetats für 1916/17, Auf den Staats kassen ruhende Jahresrenten und Ablösung der dem Domänen-Etat nicht angehörigen Lasten sowie Abfindungszahlungen bei Rechtsstreitig keiten betr ffcnd. (Drucksache Nr. 27.) — Berichterstatter Präsident a. D. v. Kirchbach. — Zu diesen Berichten kann auf die Berichte in der Zweiten Kammer verwiesen werden. Siehe Laudtags- beilage Nr. 17. . Punkt 5: Bericht der dritten Deputation über das Königl. Dekret Nr. 11, die Einnahmen und Aus gaben bei dem Domänensonds in den Jahren 1913 und 1914 beresfend. (Drucksache Nr. 42.) Berichterstatter Oberbürgermeister Keil-Zwickau verweist auf den schriftlichen Bericht und hebt hervor, daß seit langen Jahren zum ersteumal das Staatsgut, das nicht zum Domänengut gehöre, mit einem Aktivbestand von 350000 M. er scheine. Aus dem Berichte ersehe man, das; sowohl Domänen grundstücke als auch Forstgrundstücke in größerem Umfange er worben als veräußert worden seien. Die Preise, die angelegt bez. erzielt worden seien, seien allerdings bei den Ankäufen er heblich niedriger wie bei den Verkäufen. Endlich habe sich die Deputation einverstanden erklärt, daß sie künftig die Werte eines Grundstückes dann als erheblich ansehen »volle, wenn sie über 300000 M. betrügen. Es sei der ganze Begriff der Erheblichkeit sehr dehnbar. Er finde sich nicht nur in den Vereinbarungen, die zwischen der Staatsregierung und deu Ständen über die Gebarung mit dem Domänenfonds im Laufe der Jahre vielfach abgeschlossen tvorden seien, er finde sich auch in § 18 des Staatshaushaltes. Es sei aber zuzugeben, daß mau über diesen Begriff sehr ver schiedener Ansicht sein könne, und es sei vielleicht richtig, daß dafür künftig die Zahl von 300000 M. ausschlaggebend sein solle. Eine neue Vereinbarung über diesen Begriff der Erheblichkeit jetzt zu treffen zwischen Ständen und Staatsrcgierung, schlage die Deputation nicht vor. Sie hoffe immer noch, daß cs der Staats regierung in absehbarer Zeit möglich sein werde, diese immerhin schwierige und bedeutungsvolle Materie gesetzlich zu regeln, wenn sie auch anerkenne, daß dazu unter den gegenwärtigen Verhält nissen keine Zeit sei. Die Deputation beantrage, die Kammer wolle beschließen: sich mit den in den Jahren 1913 und 1914 vorgenommenen Veränderungen mit dem Staatsgut einverstanden zu erklären und zu denselben, soweit nötig, ihre Zustimmung zu erteilen. Der Antrag wird einstimmig cnrgenommen. Punkt 6: Antrag zum mündlichen Berichte der dritten Deputation, die vom Landtagsausschusse zu Ver waltung der Staatsschulden auf die Jahre 1912 und 1913 abgelgten Rechnungen betreffend. (Druck sache Nr. 51.) Berichterstatter Rittergutsbesitzer v. Hüttner: Den Staatsschuldenrechnungen seien angeschlossen zwei Nach weisungen, von denen die eine Auskunft gebe über den Stand der sächsischen Staatsschulden bis Ende 1913 sowie deren Bildung und Verzinsung und die andere unter v einen Nachweis über die endgültige Tilgung der Staatsanleihe enthalte vom Jahre 1830 und über den Bestandrest von 371 M., der für nicht eingelöste Zinsscheine bis zur Verjährung hätte zurückbchalten werden müssen. Nachdem die Verjährung eingetreten sei, sei diese Summe an die Finanzhauptkasse abgeliefert worden. Die übrigen Bände enthielten die Nachweise über die bestehenden Schuld beträge. Diese beliefen sich auf 868 894 500 M. im Jahre 1911, sie fielen im Jahre 1912 auf 861 109 900 M. und stiegen im Jahr- 1913 auf 873 172 600 M. Die Verzinsung habe im Jahre 1912 26 200 776,75 M., in; Jahre 1913 26 265 144,75 M. erfordert. Die Tilgung der Schulden belaufe sich im Jahre 1912 auf 16 579 700 M. und in» Jahre 1913 auf 2 587 500 M. Des weiteren fänden sich dann die Nachweise über die in den Jahren 1912 bis 1913 neu hinzugekommcuen Beträge von 23 445 300 M. und solche durch Verordnung, Ankauf und auf Kündigung zurückgczahlten im Betrage von 19 167 200 M. Die dritte Deputation hätte nichts gegen diese Rechnungen einzu- wenden und finde sich hierbei in Übereinstimmung mit der über- rechnungskammer. Er beantrage, die Kammer wolle beschließen: gegenüber dem Landtagsausschusse zu Verwaltung der Staatsschulden bezüglich der von demselben über die Verwaltung auf die Jahre 1942 und 1913 in 27 Bänden abgelegten Rech- nungen, und zwar: I. über die 3prozentige Steuerschuld von 1830 (Schluß rechnung) in einem Bande, 2. über die 4prozentige Aktienschuld der sächsisch-schlesischen Staatseisenbahn in 2 Bänden, 3. über die 3);prozentigen vereinigten Staatsanleihen von 1852, 1855, 1858, 1859, 1862, 1866 und 1868 in 2 Bänden, 4. über die 3prozentige Staatsanleihe von 1855 in 2 Bänden, 5. über die 3/,prozentige Staatsanleihe von 1867 in 2 Bänden, 6. über die 3>/,prozentige Staatsanleihe von 1869 in 2 Bänden, 7. über die 4prozentigen, an die Stelle der vormaligen Albcrtsbahnaktien getretenen Staatsschuldenkassenscheine von 1870 in 2 Bänden, 8. über die3'^prozentigen und die 4prozentigen vormaligen Löbau-Zittauer Eijenbahnaktien Lit. und S in 2 Bänden, 9. über die 3prozentige Rentenanleihe auf Grund des Ge setzes vom 6. Juni 1876 in 2 Bänden, 10. über die 3prozentigen Rentenanleiheu auf Grund der Gesetze vom I.März, 15. August, 7. September 1878, 22. April 1886, 29. April 1892 init Anhangsrechnung über die nicht gegen Rentenscheine umgeinuschten und aufgckündigten vormaligen Gößnitz-Geraer Eisenbahnaktien in 2 Bänden, 11. über die 3prozentigen Nentenanleihen auf Grund der Gesetze vom 2. April 1894, 15. Mai 1896, 10. Juni 1898, 5. Juni 1900, 4. Juli 1902 in 2 Bänden, 12. über die Staatsanleihe auf Grund des Gesetzes vom 8. Juni 1910 in 2 Bänden, 13. über die als Staatsschuld übernommenen 3zzprozen- tigen Prioriätsanleihen der vormaligen Leipzig-Dresdner Eisenbahngesellschaft von 1839/41 in 2 Bänden und 14. über diejenigen baren Geldbeträge, die wegen fehlender Zinsscheine bei Bezahlung fälliger Kapitalien an letzteren zu kürzen gewesen und bis zur Einlösung oder Verjährung dieser Zinsscheine zurückzubehalten sind (über die Ncbenkasse der an bezahlten Kapitalscheiaen für fehlende Zinsscheine gekürzten Geldbeträge), in 2 Bänden, die Richtigkeit anzuerkennen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Zn Punkt 7: Antrag zum mündlichen Bericht der zweiten Deputation über Titel 27 des außerordentlichen Staats haushaltsetats für 1916/17, den Umbau des Bahn hofs Bautzen (zweite Rate) betreffend (Drucksache Nr. 38), Punkt 8: Antrag zum mündlichen Berichte der zweiten Deputation über Titel 12 des außerordentlichen Staatshaushaltsetats für 1916/17, Viergleisiger Aus bau der Linie Dresden —Werd an zwisch en Nieder wiesa und Chemnitz-Hilbersdorf (zweite und letzte Nate) betreffend (Drucksache Nr. 54), Punkt 9: Antrag zum mündlichen Berichte der zweiten Deputation über Titel 14 des außerordentlichen Staats haushaltsetats für 1916/17, die Erweiterung des Bahnhofs Flöha (zweite Rate) betreffend (Druck sache N.. 55), Punkt 10: Antrag zum mündlichen Berichte der zweiten Deputation über Titel 40 des außerordentlichen Staatshaushaltsetats für 1916/17, die Anlage des Bahnhofs Plauen'-Chrieschwitz (fünfte und letzte Rite) betreffend (Drucksache Nr. 60), — Berichterstatter Kommerzienrat I)r. Reinecke: — Punkt 11: Antrag zum mündlichen Berichte der zweiten Deputation über Titel 5 des außerordentlichen Staatshaushaltsetats für 1916/17, Beseitigung von Straßenübergängen betreffend (Drucksache Nr. 35) — Berichterstatter Oberbürgermeister Blüher: - Punkt 12: Antrag zum mündlichen Ber chte der zweiten Deputation über Titel 13 des außerordentlichen Staatshaushaltsetats für 1916/17, Umbau des Bahn hofs Glauchau (dritte Rate) sowie eiue hierzu ein gegangene Petition betreffend (Drucksache Nr. 36), — Berichterstatter Rittergutsbesitzer vr. Becker: — Punkt 13: Antrag zum mündlichen Berichte der zweiten Deputation über Titel 17 des außerordentlichen Staatshaushaltsetats für 1916/17, die Erweiterung des Bahnhofs Lugau betreffend (Drucksache Nr. 37), — Berichterstatter Oberbürgermeister vr. Dehne: — kanu auf deu Bericht der Zweiten Kammer verwiesen werden in der Landtagsbeilage Nr. 14 und 21. Die Kammer genehmigt die Einstellungen einstimmig nach der Vorlage. Punkt 14. Antrag zum mündlichen Berichte der vierten Deputation über die Petition des v. Winkler in Freiberg um Gewährung einer Staatsbeihilfe zur Herstellung eines Weges von Liuda nach Freiberg (Drucksache Nr. 49.) Berichterstatter Generalmajor v. Kojpoth: Der Gutsbesitzer Winkler besitze ein Landhaus in der Gegend Vvn Freiberg unweit der Dörfer Linda und Oberreichenbach. Im Interesse dieses kleinen Besitztums bitte er um Herstellung eines Ortsstraßcnweges von Linda nach Freiberg. Er habe bereits im letzten wie auch im vorletzten Landtag ähnliche oder vielmehr sogar gleiche Gesuche vorgebracht. Er habe den Auftrag, auch diesmal zu beantragen, Die Kammer »volle beschließen: die Petition auf sich beruhen zu lassen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. (Schlnß der Sitzung 1 Uhr 13 Min. nachmittags.) I. Kammer. 13. öffentliche Sitzung am 17. Februar. Präsident Obcrstmarschall Vr. Graf Vitzthum v. Eck- städt, Exzellenz, eröffnet die Sitzung 12 Uhr 46 Minuten »nittags. Am Negiernngstische: Ihre Exzellenzen die Staats- Minister Vvr. Vr.-Inz. Beck, v. Seydewitz und vr. Nagel, sowie die Rcgierungskommissare Ministerialdirc'ktoren Wirkt. Geh. Rat vr. Schroeder, Exzellenz, und Oleh. Rat vr. vr. Ing. Schmaltz, ferner die Geh. Regiernngsräte vr. Hartmann, vr. Böhme, Thiele, Michel und Regierungsrat Vr. Knüpfer. Entschuldigt sind Wirkt. Geh. Natvr.Waeutig, Exzellenz, und für den Anfang Oberbürgermeister Blüher wegen dringender Geschäfte, ferner Wirkt. Geh. Rat Kauunerhcrr v.Schönberg,Exzellenz, wegen Unwohlseins. Urlauberhalten Se. Erlaucht der Graf v. Schönburg-Glauchau bis 1. März uud Se. Exzellenz der Kammerherr Graf v. Einsiedel bis 8. März zwecks einer Reise nach Ostpreußen. Es erfolgt zunächst der Vortrag zweier ständischer Schriften, uud zwar 1. zu Dekret Nr. 16, die Wahle»; stellvertretender ständischer Mitglieder des Berwaltuugs- ausschusses für die Gebäudeversicherung der Landes- Brandversicherungsanstalt betreffend, und zu Dekret Nr. 19 durch Hrn. Sekretär Domherr Vr. v. Hübel. Die Kammer genehmigt diese ständischen Schriften einstimmig. Vor Eintritt in die Tagesordnung erhält das Wort zur Abgabe einer Erklärung Se. Exzellenz Hr. Wirkl. Geh. Rat vr. Wach: „Ter Hr. Abg. Nitzschke-Leutzsch (nl.) hat am 15. Februar in der Zweiten Kammer eine Erklärung absiegeben, durch die er seine gegen die Erste Kammer in Sachen der Volksernührnng er hobenen, von mir hier an» 10. Februar zurückgewicscncn Angriffe aufrecht erhält. Er steigert sie durch die Berufung auf an gebliche, nnwiderruflich feststehende Tatsachen, anS denen sich eine vcreinbarnngswidrige, den; Wohl des Volkes abträgliche Stellung der Ersten Kammer im letzten außerordentliche»; Landtage ergebe. Jin Namen dieses hohen HauscS habe ich zu erklären: die Be hauptung des Hrn. Abg. Nitzschke: zwischen den beiden Kammern sei eine bindende Vereinbarung zwecks Ermöglichnng eines Ber- eiliigungSverfahrens und einer Ständischen Schrift über die ein stimmig von der Zweiten Kammer im letzten nußervrdcntlichen Landtage angenommenen Anträge Nitzschke-Leutzsch u. Gen. zu stande gekommen und die Erste Kammer habe diese Vereinbarung nicht zur Aussührung gebracht, entspricht nicht den Tat sachen. Tie Vereinbarung soll unter Beteiligung der Herren Staatsministcr nnd der Hcrren Präsidenten nnd Vizepräsidenten der Ersten Kammer und Exzellenz Vr. Mehnert einerseits nnd dem Hrn. Präsidenten der Zweiten Kammer anderseits getroffen worden sein. Tas gesamte Ministerium habe ausdrücklich be stätigt, daß hiermit ein für beide Kammern verbindliches Ab kommen abgeschlossen sei. Auf eine Anfrage des Hrn. Präsidenten der Ersten Kammer sei im Einvernehmen mit de»; übrigen Herren Staatsministern vom Hrn. Vorsitzende»; des Gejamtministerinm erklärt worden, daß dieses weder Gelegenheit noch Veranlassung zn einer Stellungnahme in dieser Sache gehabt habe. Die anwesend gewesenen Herren Minister empfingen, wie weiter ans Anfrage erklärt worden ist, den Eindruck, daß die be teiligte»; Kammcrmitglieder sich über etncn gangbaren Weg zur Erledigung bkr «»»gedeuteten Angelegenheit, nnd zwar in der vom Hrn. Abg. Nitzschke angegebenen Weise, vcrstündigt hätten, den»; die Kammer rechtlich oder auch nur moralisch bindende Ab kommen konnten nicht geschlossen werden, Die -Beteiligten ent behrten der Legitimation nnd nahmen solche nicht in Anspruch. Es haben nnverbindliche Besprechungen stattgefunden in der Er- wägnng, ob den Wünschen der Zweiten Kammer entgegen gekommen werden könne. Es war also ein Abkommen überhaupt nicht znr Aussührnng zu bringe», den»; ein solches bestand nicht. Tic Geschäftslage zwang dazu, das von der Zweiten Kammer geplante Vereinigungsverfahren abzulehnen. Am 14. Juli 1915 wäre»; die Beschlüsse der Zweiten Kammer gefaßt. An; 15. Juli wurde der Landtag geschlossen. Zu jenen Beschlüssen Stellung zn nehmen, war unmöglich. Arn allerwenigsten tonnten und wollten »vir sie ablehrcn, denn vieles war snr uns annehmbar oder erwägenswert. Was die Erste Kammer znr Ernährungs- srage zu sagen hatte, war eingehend mit der Negierung in den Deputationen erörtert worden. Tic Anregungen und Leitsätze dcr Zweiten Kammer hatte sie in ihren einstimmigen Beschlüssen niebergelegt. Gegensätze beider Kammern wurden vermieden. Was wir zum Wohle des Vaterlandes damals tun konnten, ist geschehen. An der Regierung »var cs, all diesen Anregungen nach Kräften Folge zu leisten. Sv weisen »vir diesen erneuten Angriff des Hrn. Abg. Nitzschke auf die Erste Kammer als grund los zurück." (Allseitiges Bravo!) Hierauf tritt die Kummer in die Tagesordnung ein. De»; Vortrag ans der Registraude übernimmt Hr. Domherr vr. v. Hübel. Über Punkt 2, Antrag zum mündlichen Berichte der zweiten Deputation über Kap. 32 nnd 33 des ordentlichen Slaatshau haltcetats für 1916/17, Gesamtministerium und Staatsrat sowie Kabinettskanzlei betreffend (Drucksache Nr. 30), uud 3, Autrag zum mündlichen Be richte der zweitcn Deputation über Kap. 36k» des ordent lichen Staatshauchaltcetats für 1916/17, Oberverwal tung gericht betreff nd (Drucksache Nr. 31) der Tages ordnung berichtet Hr. Domdechant Präsident a. D. v. Kirchbach. Hierzu kamt auf die Berichte der Zweite;; Kammer verwiesen werde«. (Vgl. Laudtagsbeilage Nr. 18.) Z»; Punkt 3 erhält das Wort Oberbürgermeister Blüher Dresden: Seitens eine-) der Herren Abgeordneten der Zweiten Kammer sei ans mehrere Urteile des ObcrvcrwaltnngsgcrichtS eingegangen worden. Da begreiflicherweise die Herren Minister nicht in der Lage seien, ohne weiteres die Rechtsprechung des Obcrverwaltnngs gerichtes zu beherrsche»; und auf diese Urteile einzugchcn, so sei dem Angriff, der dort unter Eingehen auf diese Urteile erfolgt sei, nicht cntgegengctratcn worden, sondern der Hr. Minister habe sich daraus beschränkt, im allgemeinen das Oberverwaltungsgcricht m Schutz z»; nehmen. Er möchte das nachholen, um so mehr, .US ihm die.Urteile natürlich bekannt seien nnd zur Verfügung stände»;. (Oberbürgermeister Blüher »var früher Oberverwaltungs- gerichtsrat. D. Red.) Es handle sich im wcscntlichcn üm religiöse Fragen. Tas erste Urteil behandle den § 32 der Verfassung, der sich mit der Gewissensfreiheit befasse, und zwar behandle es diese»; Paragraphei; nnter dem Gesichtspunkte, ob die Vorschrift ^es 8 6 des Volksschulgcsetzcs über die Teilnahme der voUsschul- pflichtigen Kinder an; Religionsunterricht mit diesem § 32 der Verfassung vereinbar seien. Es sei da in 8 6 Absatz 4 davon die