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Ne. 27v. gebnter Jabr,. Freitag, 6. Oktober 1885. Mchtint: «glich früh 7 Uh». Hnserate »nbeu angenemme«: NoLbendS K.Lvn»- Mg» bi» Mittag» 12 Uhr: Marienstraße 1». M^«ig in dies Blatt», »», jetzt Txunplare» erscheint, stad«» »in» erfolgreich« Verbreitung. Tageblatt für Nutcrhaltung und Geschäftsverkehr. /.bounerneut: vierreljähttich 20Ngr. bei unentgeldlichrr Lir-> serung in'« HauS. Durch die LLnigl Pos vierteljährlich 22 Rgr Einzeln« Nummer» 1 Ngr. Mitredacteur: Theodor Drodisch. Knseratnlpreise: Für den Raum «in« gespaltenen Zeile: 1 Ngr. Unter „Ei»-»« sandk" die Zeil« i Ngr. Druck «rd Etgenrtznw d«r Herausgeber: Likpsch ök Nkichar-t. - Verantwortlicher Redactenr: IlttiuS Reichllldt. Dr-ckden den 6 Oktober. — Se. Maj. der König hat dem gegenwärtig im Auk- lrnde als Hauslehrer in Engagement flehenden f ühern Lehrer in Schmilka Emil Hugo Friedemann, welcher am 22. Januar diese» Jahres mit großer Entschlossenheit und eigner LebenS- ßefahr, unterstützt von dem Zolleirnehmer Karl GottliebKunische in Schöna eine in der Elbe unweit HerrnSkretschen auf säch sischem Stromgebiete verunglückte Frauensperson aus HerrnS- kretsch n vom Tode de« Ertrinkens gerettet hat. das Anneh- «:n und Tragen d-s ihm von Sr. Maj dem Kais r von Oesterreich in Anerkennung dieser menschenfreundlichen Tkat verliehenen silbernen Verdienstkreuzes für die hiesigen Lande, sowie hiernächst dem genannten Fiietemann und dem Zollein- nrhmer Kunische das Tragen der dem erster» in Goie, dem letzter« in Silber wegen jener Rettung «theilten h erländischen Lebensrettungsmedaille am weißen Bande gestattet — Heber die Mon'finstreniß am 4. Oktober schreibt Dr. Drechsler im „Dr. I.: Wie seit fünf Wochen in Dres den der Himmel fast ununterbrochen unbewölkt, dir Luft rein und klar gewesen, so erblickte man auch am 4. Oktober Abends gegen 10 Uhr kein Wölkchen am tiefblauen Himmel: unge achtet der nächtlichen Herbstfrische zeigte sich derselbe frei von allem verdichteten Wasserdampf. Der Mond erschien ohne die geringste Andeutung eines HoscS, und die Sterne waren in einiger Entfernung von der hilllcuchtenden Mondscheibe bis zur vierten Größe tem bloßen Auge deutlich sichtbar. Am östlichen Horizonte funkelte Aldebaran in bunten Farbenspiel, und nicht firn von ihm zeigten sich in wechselndem Schimmer die Plejadm; Atair strahlte hell im Westen, und die kleinen Sterne des Pfeiles sandten ihr schwache» Licht dem späteren Auge zu; das Kreuz des Schwanes thronte in der Nähe des Zenith-! im Nordosten leuchtete mit ruhigem Lichte Capella, und im Norden glänzten am Horizonte die charakteristischen sieben Sterne des groben Bären. — Bald nach 10 Uhr sonnte man eine durch den Halbschatten der Erde verursachte Trübung de- südlichen Randes des Mondes wahrnehmen, und um 10 Ubr 34 Minulen sah man den Mond in den K rn- schatten der Erde «intreten: die Mondscheibe verlor am süd östlichen Rande die kreisförmige Abrundung Mehr und mehr überceckte der Schattenschle er die südliche Hälfte der Mond scheibe, und während dem bloßen Auge nur ein schwacher Schimmer von ter kreisförmigen Umgrenzung der Mondscheibe durch den brschattelen Theil sichtbar blieb, erblickte man durch daS Fernrohr fortwährend die vollständi.e Mondscheibe, zum Theil im Hellen Lichte der sie bescheinenden Sonne, zum Theil vom Schatten der Erde verdunk lt, gl<ich als ob man nur für diese Stelle die hell,n Strahlen durch das Verdunkelungs glas abgeblendet hätte. Um !1 Uhr 35 Minuten fand die größte Bedeckung statt: der Mond war zu dieser Zeit für diesmal am tiefsten in den Erdschatten eingetreten, und man bemerkte von nun an die allmälige Veikleinerung des ver dunkelten Theiles des Mondes. Um 12 Uhr 36 Minuten löste sich der Krrnschatten vom südwestlichen Mondrande, die Mondscheibe erhielt wiederum ihre völlige Kreisgestalt, und die Sterne fünsier Größe, welche wählend der größten Ver dunkelung hier und da hervorgetrtten waren, gleich als woll ten auch sic düsrS Schauspiel der Natur betracht«», zogen sich wiederum in die Tiefen des Himmels zurück. — <ta. Oeffentliche Sitzung der Stadtverordne ten am 4. Oktober. Da» städtische Gymnasium sowie das hiermit verbundene Alumneum sollen definitiv nächste Ollern in daS neue Gebäude auf dem Dohnaplatze verlegt werden. Deshalb postulirt der Sladtrath jetzt zur rnneren Einrichtung ein Berechnung «gelb von 12.240 Thalern (5847 Thlr. für daS Gymnasium, 2830 Thlr. für das Alumneum und einige Positionen jährlich wird«kehrender Ausgaben für dar letztere). Di» Finanzteputation wird diese Angelegenheit prüfen. — Der Vorschlag der Petitionsdeputation, da» Gesuch eine- jun gen Manne» um Dispensation von der GewerbSmündigkeit, Welche er eist >867 erlangt, abfällig ,u bescherten, führt zu «ner lebhaften Debatte, indem zunächst Stadtv. Kr. Lehmann darauf hinweist, daß die Bestimmung des GewerbegesetzeS. »ach welcher das gesetzmäßige Alter ,rr GewerbSmündigkeit 34 Jahre sein muß, w'dernaiürlich und unlogisch sei. Wen» «an einen jungen Mann mit 2l Jahren als mündig erklärt und ihn so ermächtigt, über Tausende von Thalern zu ver- fügen, warum wrll man ihm nicht zutrauen, selbstständig einen kleinen Laden zu sichren? Stadto. Krumbein erklärt, im vor liegenden Falle habe die Petitionsdeputation da» Gesuch des halb abgelehnt, weil der Pet nt (der rin Materlalwaarengr, schuft übernehmen will) keine triftigen Gründe für die Roth- Wendigkeit der Dispensation beigebracht habe. So lang» die H«z Bestimmung deS Gewrrbegesitze» aber existire. müsse sich Hie Deputation danach richten. Etadtv. Gregor: Wir woll.n froh sein, daß ein solche» Ses.tz existüt. E« gäbe Leut», die -»an aufgrnom««,, nachdem str da« 34. Jahr überschritten; und doch sind sie so, daß man froh sein könnte, wenn mau sie wieder los wäre. W-e viel mehr würde die» bei Leuten unter 24 Jahren d-r Fall sein! Stadtv. Emil Lehmann: Was man durch Verweigerung der Dispensation zu vermeiden suche, werde dadurch «st recht provocirt, indem die Petenten, welche abfällig beschieden würden, die Namen von Verwandten für ihr Geschäft sich erborgen, rin Geschäft aber, welches zwei faktische Inhaber habe gewöhnlich vernachlässigt werde und dann sehr leicht seinem Bankerotte entgegen gehe. Las sei eine traurige Erfahrung der DiSpensationeverweigerung. DaS G.setz zwinge übrigens nicht zur Verweigerung, sondern stelle sie in das Eimessen der G meindeve tretung. In gleicher Weise spricht sich S:adtv. vr. Lehmann aus. Stadtv. Walter II.: Die angegriffene Bestimmung de» GewerbegesetzeS sei jedenfalls vom Gesetzgeber mit weiser Vorsicht getroffen worden Die Geweibefreiheit habe es bedeutend erschwert ein Geschäft mit Erfolg zu führen. Dazu gehören Erfahrung und Kenntnisse, wie sie ein junger Dtann von 2l Jahren noch nicht besitzen könne. Daher sei dir betr. Bestimmung nur im Interesse der jungen Welt selber; rin erfahrener Ge- werbtreibender brauche sich vor der Corcurrenz eines jungen Anfänge! s nicht zu fürchten. Stellvertreter Walther schließt sich im Allgemeinen den Auslastungen gegen die Bestimmung des GewerbegesetzeS bez. der GewerbSmündigkeit an, im vor liegenden Falle aber trotzdem für die Deputation, so lange der Pktent für die Gewährung seines Gesuches nicht Weiteres githan Uebrigens sei ja mit Freuden zu constatirrn, daß, während die PentionSdeputation früher dergleichen Gesuche principiell verworfen, sie dieselben in letzter Zeit vielfach be rücksichtigt habe. Die abfällige Entscheidung wird gegen 2 Stimmen gut geheißen. - Em andere» Gesuch um Dispen sation ron der GewerbSmündigkeit geht von einem 22jährigen jungen Mann aus, de. die Uhrmacherei erlernt hat und jetzt die Lohnkutscherer selbstständig betreiben will und zwar, wie er sagt. w,grn übe, kommen«! Kurzsichtigkeit Aerztliches Zeug- »iß lag seinem Gesuche nicht bei. Deshalb sprach sich auch in diesem Falle die Deputation gegen die Liepensation aus, und das Collegium gab diesem Votum einstimmig seine Ge nehmigung. E>n dritte» Gesuch um Die Pensalion von der GewnbLmündigkrit, welche» heute vorlag, wurde g.nehmigt. — Eine andere PetitronSangelegenhrit führt ebenfalls zu langer lebhafter Debatte. Die PrtitionSdeputation hatte näm lich früher ein Bürgerrechtsgesuch abgelehnt, weil sie den Ver- mögrnSnachweiS de» Pttenten für nicht genügend gegeben er achten konnte. Da ist neuerdings eine Verordnung deS Mi nisteriums an die Stadtverordneten gelangt, welche die Auf nahme ohngeachtet des früheren DeputaiionsvotumS verfügt. Hierauf schlug die Deputation heute vor: dem Stadtrathe „die Kennrnißnahme der Ministerialverordnung zu bestätigen". Stadtv. Vr. Schaffrath eröffnet die Debatte: Das Wort Selfgovernenient führe man in Sachsen zwar sehr viel im Munde, respektier sie aber nicht im Mindesten, wie die Mi nisterialverordnung in dieser Angelegenheit von Neuem be weise, welche nur den falschen Schein wahre, als achte sie die freie Selbstverwaltung. Das Ministerin», lönne sich kein kompetentes Urtheil über die Vermögensverhältniffe eine» auf zunehmenden Bürgers einräumen, das zu geben seien nur die Gewerbtreibenden, die Bürger der Stadt selber im Stande. Stadtv. Vr. Lehmann: Wenn er auch einerseits in Anbetracht des Umstandes, daß man immer so viel von der Einigung Deutschlands rede, sich wundern muffe, daß man es dem brut schen Mitbruder so schwer mache, wenn er sich unS «„schließen wolle, so müsse er andrerseits doch zugeben, daß dies so lange geschehen müsse, als nicht eine gegenseuige Verernbarung unter den deutschen Regierungen wegen Ausnahme in den Unter- thanenvcrband genossen sei, überhaupt eine sehr wünschtnS- werthe allgemeine deutsche Gesetzgebung existire. In Aner kennung besten aber müsse er, obgleich er einer mehr konser vativen Richtung huldige, da» Verfahren des Ministeriums, sich in dies-r W.ise in die Angelegenheiten der Sladtgemeind p u mischen, als unrecht erklären. Die Respectirung des Srls- povernementS zeige dre Negierung nicht dadurch, daß sie den Beschlüssen der Stadtverordneten, wenn sie vollständig mit ihnen einveistanten ist, beistimmt, sondern vielmehr dadurch, daß sie rhnen aus Achtung vor der freien Selbstverwaltung auch dann ihre Zustimmung giebt, wenn sie zu widersprechen geneigt sein möchte. Stellvertreter Walther: Es sei sehr be denklich, wenn das Ministerium die Praxis, wttche sie h:er einzrschlagen, weiter verfolgen würde. Dann werde man in Zukunft einen Aufzunehmenden nur noch fragen, wo er her sei, wie lange er in Dresden gewesen; dann werde man ihn in den Gemeindevrrband, resp Gemeindehaus oder Vcrsorg- hau» ausnehmen. Da» würden die traurigen Folgen ter Ein mischung des Ministerium» sein. Stadtv. Dr. Lehmann: ES verstehe sich von selbst, daß die Ministerialverordnung in der vorliegenden Angelegenheit in keinem andern Falle als maß- gebend für die Petitions-Deputation betrachtet werden könne. Die Auffassung eine» Gesetzes durch da» Mi nisterium kümmere die Gemeinde-Vertreter gar nichts Stadtv. Linnemann will darauf hingewi-srn haben, daß in der Deputation oft Billigkeüsrückfichten genommen würden, welche im Interesse der Petenten in der Plenarsitzung mcht immer offen aufgedeckt werden; wenn die Petit onsdeputation also ablehne, thue sie es aus gutem Bewußtsein. Stadtv. Walter ll.: Er müsse es lebhaft beklagen, daß die Gründe der Stadtvnorlnelm vom Ministerium in dieser Weise über den Haufen geworfen wären. Was sollte darau» entgehen, wenn sämmtliche Petenten, die von der hie sigen Grmeindever retung abfällig beschieden worden, sich an die Oberbehörden wendeten und diese der erperen Gut achten so wenig respectirend verführe? Er empfehle aber das Deputationsvotum „die Kenntnißnahme der Ministe««!- Verordnung dem Stadtrath zu bestätigen" zur Annahme, weil in dieser lakonischen Kürze daS Unheil über daS Verfahren des Ministeriums liege. Stadtv. Anger: ES sei tief betrübend, wenn man im vorliegenden Falle sähe, wie frübere Ver sprechungen nicht gehalten'würden. Als s. Z. die Regierung die alten Bestimmungen über die Aufnahme m den Gemeinde- Verband, nach welcher der Petent nur 6 Jahre in Dresden aufhältlich gewesen zu sein brauchte, um Aufnahme zu finden, aushob und die Abgeordneten in der Ständekammer damals dagegen geltend machten, daß hiermit ja Allen Thor und Thür geöffnet sei, mögen sie sein wer sie wollen; damals habe der K. Commissar gesagt: da« würde gerade d«e neue Bestim mung verhindern, da sie der Gemerndrvntreter das jede», malige Prüsungkrrcht der Verhältnisse de« Einzelnen einräume und sie daher vollständig nach ihr m Gutachten entscheiden könne. Nur im schlimmsten Falle würde die Oberbehördr sich «»mischen. Jetzt aber sagt da» Ministerium: ihr habt den und den aufzunehmrn, Gründe braucht ihr »icht zu wiffenl So wollen wir jetzt auf Grund d«S Gesetzes und der dama ligen Versprechungen unS das Entscheidungsrecht wahren. Stadtv. Dr. Lehmann: DaS Ministerium muffe einen offen baren Beleg der Verstimmung der Stadtverordneten wegen seine- Verfahren» erhalten, und er beantrage daher, dem Deputa- tionsvotumhinzuzufügen: Die Gemeindevertreter sprechen ihr leb hafte» Bedauern darüber aus, daß da» Ministerium in dieser An gelegenheit tn einer die Gemeindevertretung so wenig respectiren- den Weise Verfahren sei. Der Antrag wird zahlreich unterstützt. Stadtv. vr. Stein: Man möge sich durch dm vorliegenden Fall keine Präjudiz schaffen. Die Stadtverordneten hätten trotz der Verordnung deS Ministeriums künftighin in allen Fällen nach wie vor die Verpflichtung: dm speciellm Fall zu prüfen. S-adtv. I)r. Lehmann vertheidigt seinen Antrag: die Stadt verordneten müssen auf die offene Aussprache ihrer Ansich en einen Werth legen. Gerade weil er in der Politik einen cin- servattvcn Standpunkt einnehme, will er im vorliegenden Full«- das Ministerium ar gegriffen sehen, weil er überzeugt sei, daß die Grundl ge ein?S konservativen ElaatslebenS das Self» governement und die freie Bewegung der Gemeinden sei. Leider aber sehe er, daß, wie er schon fiüher einmal bemerkt, wir mehr und mehr in den Polizeistaat hineinrenne. Stadtv. Hartwig: Wenn man auch dem Ministerium nicht im Augen blick die traurigen Eifvl^e seiner Einmischung Nachweisen könne; so würde dies die Petitionsdeputation doch bald thun können, da sie unter dem Verzeichniß der in den Gememdeverband ausgenorr menen Bürger diejenigen besonders angemelkt, welche durch Verordnung der Kreisdirection ausgenommen worden seien. Da möge man sehen, wie viele von den Letzinen zu Grunde gegangen sind. Stadtv. Peschke für das Deputations- Votum. Stellvertreter Walther: Es sei ein Jrrthum anzu- nehmen, daß die Oberbehörde keine officielle Kenntniß von dm Verhandlungen der Stadtverordneten erhalte ; sie bekomme die Protokolle stets zugestellt. Präsidium (Hofrath Ackerwann) berichtigt, daß dies wenigstens mit dm Extrakten der Proto kolle geschehe. Stellvertreter Walther mahnt, den Lehmann- schen Antrag, nachdem er einmal gestellt s.i, ja nicht zurück- zuweisen. Man wird e» schon erfahrm und gewiß auch nicht unbeachtet lasten. Referent (Etadtv. Krumbrrn) w »st in sei nem Schlußworte darauf hin, daß die PetitionSdeputalion in der letzten Z-it müdere Grundsätze brfolzt als Irüher, daß auch die Einmischung der Oberbehörden in diese Angelegenheit erst aus neu« Zeit datire. Energische Schritte habe die Lcpuiation bereits gethan. sie se> aber ignornt worden. UrbrigenS möge man bedenken, daß die D-Puration nicht vor- grlchlagrn, wie die« sonst geschehe, ..Beruhigung zu fasten", sondern blcS ,die Kennrnißnahme zu bestätigen." Hi«mit wird die Debatte geschliffen und das DeputrtionSvotum so wohl wie der Antrag de» Stadtv. 1>r. Lehmann einhellig angenommen — Die Siadigemeinde ist mit dem Staat-- filcu« bez ter Herbeiziehung der fiskalischen Grundstücke zu den Parochiallasten in Differenzen gmathm. Etadtv. Vr.