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Schönburger Tageblatt Erscheint täglich mit Ausnahme der Tage nach Sonn- und Festtagen. Beiträge sind erwünscht und werden eventuell honorirt. Annahme von Inseraten für die nächster- scheinende Nummer bis Mittags 12 Uhr des vorhergehenden Tages. und Waldenburger Anzeiger. Der Abonnementspreis beträgt vierteljähr lich 1 Mk. 50 Pf. Alle Postanstalten, die Expedition und die Colporteure dieses Blattes nehmen Be stellungen an. Inserate pro Zeile 10 Pf., unter Eingesandt 20 Pf. — Amtsblatt für den Stadtrath zu Waldenburg. Sonntag, den 21. November 1880. I« Es wallten Viele nach des Friedhofs Stille, Umstanden manches Theuren Grabesrand, Da des Allweisen Rath und heil'ger Wille Ihn rief hinüber in das stille Land. Wohl manche Waise rang die kleinen Hände Und frug: Wer wird uns nun zur Seite stehn? Da bricht der Mond durch dunkle Wolkenwände Und flüstert tröstend ihr ein Wiedersehn. Die Hoffnung noch, des Himmels schönste Blüthe Umschwebt die blumenreiche stille Gruft, Bis einst den Staub des ew'gen Gottes Güte Auch zur Verklärung in das Dasein ruft. Wenn fesseln hier der Trennung bittre Schmerzen, Umfängt die Seele bald ein Geisterwehn, Und eine Stimme naht dem bangen Herzen Ruft tröstend uns: Dereinst auf Wiedersehn! Was von dem Erdenlande war genommen, Nimmt zwar zur Erde wieder seinen Lauf; Doch was des Himmels Wohnungen entklommen, Schwingt sich einst auch zu höhern Sphären auf. O pilgre oft an theure Grabeshügel, Empfinde dort, was Augen nie gesehn: Der Sel'gen Liebe naht auf Seraphsflügel Und flüstert tröstend uns vom Wiedersehn. Drum zweifle nicht am Ende deiner Tage! Vertrauen ist des Christen starker Schild! Vernimm des heil'gen Wortes ernste Sprache, Ein süßer Trost, der jeden Kummer stillt. Das lindert deiner Seele bange Schmerzen, Giebt Ruhe, wenn auch Alle von dir gehn! Der Glaube heilet noch die wunden Herzen Und lispelt tröstend: Einst aus Wiedersehn! Mr. Hüudek. Bekanntmachung. Nachdem für die hier bevorstehende Stadtverordneten-Ersatzwahl die Liste der Stimmberechtigten, sowie der Wählbaren aufgestellt ist, lügt dieselbe vom Erscheinen dieser Bekanntmachung ab 14 Tage lang bis zum 30. November 1880 an hiesiger Nalhsexpedilionsstelle zur Einsicht aus. Zufolge ß 51 der Revidirten Stävteordnung vom 24. April 1873 steht jedem Betheiligten frei, bis zum Ende des siebenten Tages nach Bekannt machung und Beginn der Auslegung, den 2». November 1880, gegen die Wahlliste beim unterzeichneten Stadtrathe Einspruch zu erheben. Alle Bürger, welche in der geschloffenen Liste nicht eingetragen sind, kön nen gemäß 8 52 der Revidirten Städteordnung an der bevorstehenden Wahl nicht Theil nehmen. Waldenburg, den 10. November 1880. Der Stadtrath. Cunrady. Bekanntmachung, die am 1. December 1880 vorzunehmende Volkszählung betreffend. Am 1. December laufenden Jahres findet im Deutschen Reiche eine Volkszählung statt, bezüglich deren Ausführung die Königlich Sächsische Verordnung vom 16. September 1880 (Gesetz- und Verordnungsblatt vom Jahre 1880, Seite 114 flgd.) das Nähere feststellt. Die Volkszählung ist ein wichtiger Factor zur Ermittelung der wirth- schaftlichen Zustände unseres Vaterlandes und erlangt das Resultat solcher Zäh lungen ihre unmittelbare practische Bedeutung z. B. bei Vertheilung der Lasten und gewisser Einnahmen, für die Beurtheilung der Vertretung in den Bezirken, auf dem Landtage und dem Reichstage, für die Wehrverfassung u. s. w. Man erwartet daher, daß die hiesigen Einwohner dem Zählungsgeschäfte mit Treue und Gewissenhaftigkeit entgegenkommen werden. Zufolge der Eingangs gedachten Verordnung liegt die Ausführung der Zählung den Gemeindebehörden für den Gemeindebezirk einschließlich der im Orte befindlichen selbstständigen Güter ob, es ist jedoch den Gemeindebehörden nachgelaffen, mit der unmittelbaren Leitung der Geschäfte besondere Zählungs commissionen zu beauftragen. Für die Stadt Waldenburg ist demgemäß eine Zählungscommission gebildet worden. Ihre erwählten Mitglieder sind 1 ., Herr Stadtrath Opitz, als Vorsitzender, 2 ., Herr Kaufmann Härtel sen., als stellvertr. Vorsitzender, 3 ., Herr Stadtverordneten-Vorsteher Hößelbarth, 4 ., Herr Stadtverordneten-Vice-Vorsteher Boffecker und 5 ., Herr pens. Mühleninspector List. Der Stadtgemeindebezirk ist in 23 Zählbezirke getheilt, für welche je ein Zähler bestellt ist. Da das Amt eines Zählers ein Ehrenamt ist und jeder Zähler in Ausübung seiner Funetion als Beamter zu gelten hat, so ist ihren Weisungen unweigerlich Folge zu leisten. Legitimirt werden die Zähler durch besondere amtliche Bekanntmachung im Amtsblatte des unterzeichneten Stadtrathes. Die Austheilung der Zählungsliste» an die einzelnen Haus haltungen erfolgt in den letzten Tagen des jetzigen Monats durch die Zähler. Die Zählungsliften sind am 1. December Vormittags durch die Haus haltungsvorstände, beziehentlich die einzeln lebenden selbstständigen Personen und die Vorsteher oder Verwalter von Anstalten oder durch geeignete Vertreter auszufüllen und durch Unterschrift zu bescheinigen. Wo dies auf Schwierigkeiten stößt, erfolgt die Ausfüllung der Listen durch die Zähler auf Grund der in den Haushaltungen selbst einzuziehenden Er kundigungen. Die Wiedereinsammlung der Listen, welche am 1. December l. Js. Mittags beginnt und spätestens am folgenden Tage beendet sein muß, liegt ebenso wie die Austheilung den Zählern ob. Im Uebrigen wird auf die den Haushaltungslisten vorgedruckte allgemeine Anleitung, speciell aber auf die unter 4 derselben gegebenen Erläuterungen, so wie auf die beigedruckten Muster zur Ausfüllung verwiesen. Waldenburg, den 18. November 1880. Der Stadtrath. Cunrady. Bekanntmachung. In der Behausung des Handschuhfabrikanten Herrn Carl Ferdinand Kluge zu Reichenbach sollen künftigen Montag, den 22. d. M., Vorm. 10 Uhr ein 20nädl 42 Zoll breiter Strumpfwirkerstuhl und eine Regulator- Wanduhr gegen sofortige Bezahlung öffentlich versteigert werden. Waldenburg, den 17. November 1880. Der Gerichtsvollzieher des Königlichen Amtsgerichts. Scharf. ^Waldenburg, 20. November 1880. Politische Rundschau. Deutsches Reich. Heute Sonnabend kommt im preußischen Abge ordnetenhause die Interpellation betreffs der Juden frage zur Debatte; man darf da wohl auf äußerst interessante Reden gespannt sein. In Berlin ist am 19. d. der S. deutsche Handelstag eröffnet worden. Die preußische Gesetzsammlung veröffentlicht eine Königliche Verordnung vom 17. November, be treffend die Errichtung eines Volkswirthschafts- rathes. Derselbe besteht aus 75 auf 5 Jahre berufenen Mitgliedern, von denen 45 aus 90 von den Handelskammervorständen der kaufmännischen Cor- porationen, der landwirthschaftlichen Vereinen präsen- tirt, und zwar je fünfzehn Vertreter des Gewerbes und Handels, von der Landforstwirthschaft durch den Handelsminister, Arbeitsminister und Landwirth- schaftsminister dem König vorgeschlagen werden, während die übrigen, von denen aber mindestens 15 dem Handwerker- und Arbeiterstande angehören müssen, nach freier Wahl derselben Minister dem König zur Berufung vorgeschlagen werden. Er zer fällt in drei Sectionen des Handels, des Gewerbes und der Landforstwirthschaft. Jede Section wählt 5 Mitglieder, wel he mit weiteren zehn von den drei zuständigen Ministern gewählt den Permanen ten Ausschuß des Volkswirthschaftsraths bilden. Die Berufung der Ausschüsse der Sectionen und des Plenums erfolgt auf Beschluß des StaatS- ministeriums durch zuständige Minister. Den Vor sitz im Volkswirthschaftsrath, in den Sectionen und Ausschüssen führt einer der drei zuständigen Minister, welcher sich auch durch einen geeigneten Beamten vertreten lassen kann. Die „Nat.-Ztg." veröffentlicht folgende Zuschrift, welche ihr nach vielen Richtungen charakteristisch er scheint. „Zum Falle Förster-Jungfer bitten Unterzeichnete Ue verehrliche Redaction höflichst und