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Donnerstag. MÜP-i«. PieZritaNg «schetat mtt Ausnahme de« Moatags täglich »ad wird Nachmittag« 4 Uhr au«» gegeben. V*aia für da« Viertes. Är 1'/. Mr.; jede «n. zelne Namme? 2 Ngr. Nr 289. — üb November L8S4. DtvWc Mgemewk Zkitüilg. «Wahrheit und Recht, Freiheit und Tesch!» Zn beziehen durch alte Postämter de« In- und Auslandes, sowie durch die Erpedilion in Leipzig (Querstraße Nr. 8). Bnferti»n«ge»«-r für den Raum einer Zeile 2 Ngr. Die österreichische Instruction für den k. k. Bundes- präsidialgesundten. Die Schlesische Zeitung veröffentlicht den Wortlaut der Instruction für den österreichischen Bundespräsidialgesandten. Sie lautet: In der Ueberz«ugung, daß es für den Deutschen Bund dringend geworden ist, an« der bisherigen Unbestimmtheit seine- Verhaltens zu der orientalischen Frage her- »orzukete», fleht da- kaiserliche Cabinet sich nunmehr in dem Fall, eine genaue Richt schnur für die Einwirkung zu ziehen, die Ew. re. zu diesem Zweck in der Bundesver sammlung au-MVen haben werden. Niemand kann über da- Ziel in Zweifel sein, «Ächt» wir in unserer Eigenschaft als deutsche Buudesmacht seit dem Beginn der ge genwärtigen Krisis verfolgt haben. ES war unser unausbleibliche- Bestreben, daß der Deutsche Bund in allen seinen Gliedern etnig bleibe, aber auch, daß er sich als ein «ngverbundener politischer Gesalnmtkörper zu gemeinsamer thätigcr Wahrung der Jnter- «ssen Deutschland- befähigt und entschlossen zeige. Dieser Wunsch lag bereit- dem Auf- trag zugrunde, welchen Ew. rc. vor Jahresfrist in Berlin zu vollziehen hatten, um vor allem unsere Geneigtheit zu bethätige», mit der andern deutschen Großmacht Hand in Hand zu gehen. Es gelang uns später, für die Erfüllung dieses Wunsches eine vHickmte vertragsmäßige Bürgschaft zu gewinnen. Nicht die Neutralität des Deut schen Bunde«, sondern dessen Kräftigung zu wirksamem Auftreten in einem großen europäischen konflict war der Gedanke unsers Schuß- und Trutzbündnisses mit Preu ßen und Deutschland. Al» wir diesen Vertrag unterhandelten, war die Möglichkeit bereit» nähergetreten, daß e» zur Sicherstellung der deutschen Interessen eines thäti- gen Einschreitens, einer starken Machtentwickclung bedürfen werde, und Zweck und Bedeutung de- Bündnisse- wurde daher, wie schon der Art. 2, ja schon die Ueber- schrtft, ganz ungerechnet den Zusatzartikel, äusdrücke», wesentlich darin gesunden, die Festigkeit des Verbandes der Regierungen Deutschlands für den Fall active» Vor gehens zu erhöhen. Bon den nächsten Entschlüssen am Bundestage wird es abhängen, ob die Ausführung dem Gedanken gleichkonnnen oder ob der Vertrag, geschlossen zur festern Einigung Deutschlands und zur Erhöhung seiner politischen Geltung, ein todter Buchstabe bleiben soll. Wir wollen die Hoffnung nicht aufgeben, daß Preußen im Geiste der eingegangencn Verpflichtungen und im Gefühl seiner Aufgabe als deutsche Macht sich für gemeinsame» Handeln mit Oesterreich entscheiden werde. Die neueste Erklärung des berliner Hoss gewährt uns zwar die bestimmten Zusagen nicht, die un ser» gerechten Erwartungen entsprechen würden, aber wir finden darin auch keinen Äu-spnich, der den Weg Preußens für die Zukunft mit Nothwendigkeit von dem un serigen trennen müßte. Weniger unmittelbar als Oesterreich an der orientalischen Frag« betheliigt, hat die preußische Negierung länger zögern können, eine bestimmte Stellung einzunehmen. Dies schließt aber bei uns das Vertrauen nicht aus, daß sie die vorgeschrittene Lage der Dinge erwägen und auf die lleberzeugung wird Rücksicht nehmen wollen, die sich in Rücksicht ihrer Bundesgenossen geltend machen werden. Würden aber di« Entschlüsse des berliner Hof» diese Hoffnungen dennoch täuschen, Hoff nungen, die mit jenen auf baldige Erringung eines guten und ehrenvollen Friedens für Europa verschwistert sind, dann stände freilich eine bedauerliche Spaltung bevor, und es würde sich dann nur frage», ob der Deutsche Bund in seiner Gesammthcit, abgesehen von dem Verhalten der einzelne» Regierungen, die Folge der Vereitelung unserer Ansprüche an Deutschlands Hülse stillschweigend über sich ergehen lassen wolle. Wir haben den einzelnen Regierungen LieFrage anheimgegebe», ob sie in der erwähn ten beklagenSwerthen Voraussetzung gänzlich darauf verzichten zu müssen glauben wür ben, daß Deutschland durch sein gesetzliches Organ uns des Beistandes versichere, auf welchen wir in einer deutschen Sache und kraft der Grundsätze eines feierlichen Ver trags Anspruch haben. Als Anhänger der Bundesverfassung und des föderativen Prin- rips können wir ein Fallenlassen des Berufs und der Pflichten des Bundes in der wichtigsten Zeitfrage, eine Unthätigkeit, die in ihrer Wirkung der factischen Suspension des BundesverhältniffeS gleichkäme, gewiß nur tief bedauern, wir unsererseits müssen aber jedenfalls, auch wenn die Mehrheit sich nicht für uns erklärte, angesichts der dro henden Gefahren die Frage, was wir vom Bunde zu erwarten haben, in der einen oder andern Weise zur Entscheidung bringen. Wir bemerken für alle Fälle, daß ein ver fassungsmäßig gültiger Entschluß wol ohne Zweifel mit einfacher Stimmenmehrheit gefaßt werde» kann, da nur eine förmliche Kriegserklärung, nicht aber Beschlüsse, die möglicherweise einen Krieg zur Folge habe» können, durch die Bundesgesetze der Ple- narversammlung Vorbehalten find, daher auch da» Bündniß vom 20. April, wiewol e» >fehr bestimmte KriegSeventualttäten aufstellt, durch einen einfachen Beschluß der enger» Versammlung angenommen worden ist. Als die zweckmäßigste und besonders dem Wunsche der Einigung förderlichste Form, einen Beschluß herbeizuführen, betrachten wir unter den jetzigen Umständen nicht eine neue Antragstellung — sei es eine einseitige Oesterreich« oder ein Collectivantrag Oesterreichs und Preußens, sondern eine Ve- itchterstattung de« Ausschusses, welchem das Material vollständig vorliegt, und der Auftrag, Vorschläge zu erstatten, seit langem ertheilt ist. Dabei setzen wir jedoch vor- .au-, daß, nachdem wir bereits das geringste Maß unserer Anfoderungen aufgestellt »fld diese» Minimum nicht einmal a'S hinreichend bezeichnet haben, dem Bunde eine vollkommen richtige Stellung zu geben, der Ausschuß seine Ausgabe nicht etwa in der Ermittelung esnr» intermediären Standpunkt», sonder» nur i» der selbständigen Prü fung der Lage Deutschlands und der ernsten Pflichten, welche sie auferlegt, erken nen werde. Inwieweit unserm Begehren ein bereit» erworbenes Recht zur Seite stehe, wie groß der Umfang der durch da» Schutz- und Ttutzbündniß ctngegangenen Verpflich tungen, welches die richtige Auslegung dieses Vertrag« sei, dies sind Fragen, bet wel chen wir hoffen, die Bundesversammlung nicht verweilen zu sehen. Besser als durch Recht-erörterunge» wird sie die Sicherheit und Würde Deutschland- wahren, wenn sie bi« gegenwärtige Gefahr ins Ange faßt und de» Entschluß, ihr mit aller Kraft ent- gegenzutreten, vethättgt. Gleichgültig sind aber jene Fragen nicht, da von ihnen das Urtheil abhängt, ob uns der Vertrag treu und in gutem Glauben erfüllt worden. De- hauptungen wie die, daß der Zusatzartikel erloschen sei, oder daß er auf unser Vor gehen in die Fürstenthümer au- dem Grunde keine Anwendung finde, weil dieser Maß regel dgs erfoderliche EiNverständniß nicht vorhergcgangen sei, würde» Ew. rc. nicht ^hne Verwahrung in den Ausschußbericht übergehe» lassen können. Der Zusatzartikel atlt al- integrirender Theil des Vertrag- für die ganze Dauer de» Kriege-, und er enthält bereits das Einverständnis! mit unserm factischen Vorgehen den blo- strategi sche» Maßregeln Rußlands gegenüber, die für uns wol eine Drohung, nicht aber die vollständige Bürgschaft enthalten, daß Rußland in die Fürstenthümer nicht zurückkeh ren, seine KriegSoperatlonen nicht von neuem auf türkischem Gebiet auSdehneu werd«. Der Petersburger Hof hat zwar erklärt, sich auf die Vertheidigung des eigenen Gebiets beschränke» zu wollen, er hat aber den Werth dieser Erklärung durch die entgegen- stehende, daß seine Armee »ur strategischen Nothwendigkeite» weiche, aufgehoben, und eS hieße sich einer freiwilligen Täuschung hingeben, wollte man annehmen, daß sich Rußland bei günstiger Wendung der Kriegsereignisse zur Defensive verpflichtet glauben würde. Wir wiederholen hier nicht, was wir bereit« an andern Orten über unser« Stellung in den Fürstenthümern gesagt haben. Es kann unserm Anspruch auf den Schutz de» Bündnisses keinen Eintrag thun, daß wir das Gebiet Rußland- nicht ge gen einen Angriff der Türkei und ihrer Alliirten decken, daß wir von Rußland verlan gen müssen, einem solchen Angriff, solange wir unsererseits uns auf die Vertheidigung des türkischen Gebiets beschränkt», nur durch Abwehr innerhalb seiner eigenen Grenzen zu begegnen. Jetzt hat nun aber Rußland, nicht zufrieden, jede Bürgschaft zu versage«, dem Kern seines Heeres eine Bestimmung gegeben, die nur gegen Oesterreich gerichtet sein kann, und wir find nicht sicher, daß nicht eine nahe Zukunft den Fall hcrbeifüh- ren wird, wo die Umstände uns einen Angriff ans Len Kaiserstaat als unmittelbar be vorstehend erscheinen lassen müssen. Nicht nur die unbedingte Zulage de« Beistandes gegen einen Angriff Rußland-, sondern auch die nöthigen Verfügungen wegen rechtzeiti ger Vorbereitung und Leistung der Hülfe müsien wir bei solcher Lage der Dinge jeden falls von dem zetzt zu fassenden Bundesbeschluß erwarten. Es müssen die im Art. S Le» Bündnisses vorgesehenen und nicht ohne einen gewissen Zeitaufwand zu bewirken den Verabredungen wegen des Orts und der Zeit der Aufstellung der Contingcute, ihrer Eintheilung, des Kommandos rc. unter Zugrundelegung des der Bundesversamm lung bereits vorliegenden Beschlußentwurfs sofort getroffen und für die Veranstaltung gesorgt werden, daß im Fall de« Bedarfs auch ohne Zeitverlust die aufzustellende Mi litärmacht des Bundes in Bewegung gefitzt werden kann. Dem politischen Ausschuß der Bundesversammlung und der Militärcommtsfion würden zu diesem Zweck die nö- thigen Aufträge und Vollmachten zu erthetlen sein. Auch haben wir uns bereits dar über ausgesprochen, daß nach unserer lleberzeugung die Fassung des Beschlusses nur dann Lem Interesse und der Stellung des Bundes vollkommen entspreche» würde, wen» sie, über das allgemeine Princip des Aprilvertrags hinausgehend, einen Angriff Ruß lands auf unsere Truppen in den Fürstenthümer» dem Angriff auf das Gebiet de« Kaiserstaats gleichstellte. Da die Besetzung der Moldau und Walachei durch unsere Truppen in Gemäßheit des Aprilvertrags erfolgt ist und das wichtigste Unterpfand für Lie Wahrung Ler Interessen Oesterreichs und Deutschlands bildet, sollte Ler Bund sich bewogen finden, auch unmittelbar für Lie Ausrechthaltung dieser Maßregel sich mit un« z» verbinden. Aber selbst wenn der Beschluß Les Bundes die Gemeinsamkeit der V«r- thcidigung für den Fall eines ConflictS in den Donaufürstenthümern auf da- Gebiet der Monarchie beschränken wollte, wäre doch deshalb nicht in geringer»! Maß auf die militärische Bereitschaft Les Bundes Bedacht zu nehmen, da in diesem Fall immer auch zugleich unsere eigenen, ohnehin im Norden mehr gefährdeten Provinzen bedroht wä ren. Wir wenden uns zu der Frage der Friedensgarantien. Im Allgemeinen glau ben wir hier die rückhaltlose Billigung unsers Verfahrens von Seiten de» Bunde« und Lie volle Anerkennung der Fürsorge ansprechen zu dürfen, welch« wir für die Interessen Deutschlands durch die Feststellung der vier Garantiepunkte bethätigt ha ben. Dehnbar, wie zum Theil die Bedeutung dieser Punkte ist, lassen sie doch darüber keine» Zweifel, daß sie im Ganzen und Einzelnen zumeist den politischen und mate riellen Vortheil der mitteleuropäischen Länder fördern. Ihre nähere Definition begeh ren, heißt verkennen, daß sie noch nicht die Bedingungen des Frieden«, sondern nur die Präliminarien für die Unterhandlung feststellcn, allgemein« Bürgschaft«», daß der künftige Friede ein für Deutschland günstiger sein wird. Auch würde jede näher eingehende Bestimmung, den Verpflichtungen zufolge, welche sowol Oesterreich al» Preußen durch daS Wiener Protokoll vom 9. April übernommen habe», eine gemein same Berathuug mit den Seemächten voraussetzen. Dagegen fördert man sicher nicht da« Werk des Friedens, wenn man einwendet, daß die ausgestellte Friedensgrundlage beweglich und keine Sicherheit dafür gegeben sei, daß Frankreich nicht mit neuen Fo- derungen auftrete. Slic wird eine kriegführende Macht ihrem Gegner die Sicherheit geben wollen, jederzeit auf gegebene Bedingungen hin Len Frieden erhalten zu könne». Er hätte dann von der Fortsetzung des Kriegs nur Gewinn, nicht Verlust j» ernte». Wenn Rußland im Monat August die vier Punkte angenommen hätte, daN» wäre t» jetzt an der Zeit, von den definitiven KricdcnSbedingungen zu sprechen. Auch Oester reich hat sich Vorbehalten, falls e« am Kriege theilnehmen müßte, seine eigenen Be dingungen zu stellen; auch der Deutsche Bund wird auf einen solchen Vorbehalt nicht verzichten können. Wa« wir aber in unserer jetzigen Stellung wollen, für welche Zwecke wir de» Anschluß des Bunde- an unsere Defensiv« v«rlang«n, die- ist au» unserm Vorgehen in die Fürstenthümer und dec Aneignung der vier Punkt« vollkommen klar. Unsere Anträge haben nicht den Zweck, uns für eine Offensive zu stärken, wir fodern Deutsch land nicht zu einem Angriffskrieg« gegen Rußland auf, wir wünschen nicht, zu einem solchen übergehen zu müssen, und wir zeigen vor aller Welt Rußland die Mittel, ihn zu vermeiden. Nur einer Verpflichtung, in der Defensiv« zu bleib«n, können wir un« nicht unterwerfen, die Freiheit, al« unabhängige Großmacht zu handeln, können wir nicht aufgebcn, unser Recht des Kriegs und Frieden- in bestimmte Schranken ein» schließen, einem möglichen Kriege nicht im voran« Maß und Ziel setzen lassen. Der Bund seinerseits wird so wentg wie Oesterreich die Verbindlichkeit zu übernehmen ha ben, die vier Punkte angriff-weise gegen Rußland durchzusetzen, er wird sich ab«r auch sorgfältig hüten müssen, von seinen künftig«» Entschlüssen dir Eventualität der Ergreifung der Offensive auSzuschließen. Darin endlich, daß der Bund, um s«ine »»;> erkannte Stellung als europäische Gesammtmacht wahrzunehmen, die vier Punkte in ihrem ganzen Umfang und nicht blo« insoweit sie speciell die deutschen Interessen be rühren, zum Gegenstand seine« Ausspruchs machen sollte, berufen wir un» auf u»sere frühern Aeußerungen. Rach unserm Ermessen sollte der Beschluß de» Bundes Oester reich in dem Bestreben, die ausgestellten FriedenSgrundlagen zur Geltung zu bringen, bestärken und ferner die Erklärung enthalten, daß der Deutsche Bund spectcll die Punkte wegen der Freiheit dc» Donauhandelö und de- Aufhören» de» Protektorats Rußland« sich ancigne und al- unerläßliche Grundlagen de» künftigen Frieden- anerkenne- Wir