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für Wilsdruff, ThamM, Rossen, Giebenlehn und die Umgegenden. AmtsölaLL für das Königliche GerichLsamL Wilsdruff und den Stadtrath daselbst. Dieses Blatt erscheint wöchentlich zwei mal, Dienstags u. Freitags und kostet pro Quartal 1 Mark.— Jnseratenannahme bis Montag resp. Donnerstag Mittags 12 Uhr. 78. Freitag, 6. October 18767 SE—— —XE ! " ' ..W. - ,, > >W——s— Bekauntmachunq. Sonnabend, den 7. ds. Mts., Vormittags '-9 Uhr, findet im hiesigen Sitzungssaale öffentliche Sitzung des Bezirksausschusses Statt. Die Tagesordnung ist aus dem Anschläge in hiesiger Hausflur zu ersehen, Meißen, am 2. Octobcr 1876. Die Königliche A m 1 s h a n p t m a n n s ch a s t. Schmiedel. Gestohlen worden ist am 16. vor. Monats aus dem alten Tanzsaale des Gasthofs zu Bnrkhardtswalde eine wollene, roth und grün gestreifte Pferdedecke, welche in der Mitte ein Loch gehabt, was behufs Ermittelung des Thaters und Wiedererlangung der fraglichen Decke hiermit veröffentlicht wird. König!. Gerichts-Amt Wilsdruff, am 2. October 1876. LS«-. Gangloff. ' Verfügung an sämmtliche Gemeindcvorstände des Gerichts-Amtsbezirks Wilsdruff. Nach 8 9 des Gesetzes vom 14. September 1868 sind die von den Gemeindevorständen zu haltenden Urlisten der zum Amte eines Geschworenen Befähigten alljährlich bis zur vollständigen Erneuerung zu rcvidiren und zu ergänzen, nach Z 10 des angezogenen Gesetzes auch im Monat October jeden Jahres während 14 Tagen zu Jedermanns Einsicht öffentlich auszulcgen, nachdem vorher öffentlich bekannt ge macht worden ist, daß und wenn dies geschehen werde und daß diejenigen, welche nach ß 5 von dem Geschworenen-Amte befreit zu werden wünschen, ihre Gesuche bei deren Verlust schriftlich in der angegebenen Frist einreichen sollen. Die sämmtlichen Gemeindevorstände des hiesigen Amtsbezirkes werden daher mit der Anweisung hierauf aufmerksam gemacht, diesen Vorschriften allenthalben genau nachzugehen, im Uedrigen auch auf den Listen zu bemerken, an welchem und bis zu welchem Tage sie ausgelegt worden sind und- diese Listen bis Zrrm 16. November 1876 hier einzureichen. * König!. Gerichts-Amt Wilsdruff, am 2. October 1876. —— . Du. Gangloff. Bekanntmachung. Montag, den R6. dieses Monats nimmt die Fortbildungsschule für Knabe» in hiesiger Stadt wieder ihren An fang und haben wir deshalb Folgendes zur Nachachtung der Betheiligten bekannt zu machen: l ., Die sub 2 gedachten Aufnahmcpflichtigen haben sich am Sonntag, den 15. dieses Monats, in der Zeit von Vormittags 11 bis 12 Uhr bei dem Herrn Schuldirectvr Beck hier persönlich anzumelden; 2 ., Aufnahmepflichtig sind alle diejenigen hier aufhältlichen männlichen Personen, welche Ostern 1875 und Ostern dieses Jahres aus der Schule entlassen worden sind. Ausgenommen hiervon sind jedoch diejenigen, welche regelmäßig eine höhere Lehranstalt oder eine mittlere oder höhere Volksschule neun Jahre statt acht Jahre besuchen, oder auch dementsprechenden Privatunterricht genießen, jedoch nur unter den im Absatz 3 Z 11 der Ausführungsverordnung zum Schulgesetze gedachten Voraussetzungen; 3 ., Das Unterrichtslocal befindet sich im hiesigen Schulgebäude: 4 ., Die Schiller erhalten wöchentlich fünf Unterrichtsstunden uns zwar Montags von Abends 6—K Uhr und Do:merstags von Abends 6—8 Uhr sowie Sonntags Vormittag von 11—12 Uhr; 5 ., Schulgeld ist von den Fortbildungsschüleru, welche sich hier aufhalten, nicht zn entrichten; 6 ., Auswärtige können nur^mit besonderer Genehmigung des unterzeichneten Schulvorstandes und da nur unter gewissen Bedingungen, z. B. gegen Abentrichtung von Schulgeld rc., Aufnahme finden; 7 ., Unentschuldigte oder ungerechtfertigte Schulverfäumnisse und hierbei etwa vorkommendes widerrechtliches Verfahren der Eltern, Er zieher, Lehr- und Dienstherrn und Arbeitgeber werden mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder entsprechender Haft, sowie eigenmächtiges Ein schreiten der Eltern gegen Disciplinarmaßregeln der Lehrer und gegen die Ordnung der Schule mit Geldstrafe bis Zu 60 Mark oder ent sprechender Haft geahndet; 8 ., Die erforderlichen Rechnen- und Zeichnenhcfte, Rechnen-, Schreibe- und Notizbücher, eine Tafel, Reißzeug und die sonst noch er forderlichen Schreibutensilien haben die Schüler zu beschaffen und mit in die Schule zu bringen.. Wilsdruff, am 3. October 1876. Der S ch u l v o r st a n d. Ficke».