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!ög' wird onen des land dc». igen vvr liger -wiki bge« vniki die nzu- bür» Vcr- nstcs scheint täglich mit Ausnahme der Tage nach Sonn- und Magen. Annahme van Inseraten bis Bormitlag 10 Nr des Ausgabetages. Bezugspreis vierteljährlich 2.4V Ak., monatlich 8V Pf«,. Einzelne Nummer 10 Psg. Mratenpreir 1 Zeile 20 Pfg-, von auswärts 25 Pfg., "eklamezcilenpreis 40 Pfg.. die dreigelpaltene Zeile im Etlichen Telle 40 Pfg. Nachlaß nach festem Tarif. «»d Val-enburger Anreißer. Filialen: in Altstadt Waldenburg bei Herrn Otto För» ster; in Callenberg bei Herrn Strumpfwirker Friedr. Hermann Richter; in Langenchursdorf bei Herrn Hein rich Stiegler; kn Penig bei Herrn Wilhelm Dahler; 'n Wallenburg bei Herrn Linus Friedemann und in Ziegelheim bei Herrn Eduard Kirsten. ssr. — postfckliesslaek t. flmtsbLstt für das Königliche Amtsgerimt und den Smütrat zu Wslüendurg. Zugleich weit verbreitet in den Ortschaften der StandesamlSbezir"e Altstadt Waldenburg, BräunSdorf, Callenberg, Frohnsdorf, Falken, Grumbach, Kaufuugen, Langenleuba- ^iederhain, Langenleuba-Oberhain, Langenchursdors, Niedertv-era, Oberw^ra. Oberwmkel, Reichenbach, Remse, Schlagwitz, Schwaben, Wolkenburg und Ziegelheim. L Nr. 178. ihre, 1818. Freitag, den 3. August ituß- rästc, ichtct Amtlicher Teil ickleu haben: —.25 M. je Pfd. .38 —.52 —.72 - —.40 - .82 - —.62 —.5 —.30 — .22 (-.32) —112 —.17 - .24 (-.47) —.32 - .43 (-.12) .04 - .07 — .11 I. —.17 -.14 —.24 24 (-.25^ —.19 —.11 —.14 c) öo Stu^-übe 16 - .09 - .11 .16 13 II. — .09 —.07 , 2. sonstige Gurfken u. 10.— Kleinhandelspreise unter I Die in Klammern r be< Der Kaiser an Heer und Marine a. —.30 —.30 —.43 1.40 Nr. 1146 B. Getr. Bezirksverband. Kon- :pvol l in dels- n 0 >hcn- mnte rung >olsk, Der Bund der Landwirte fordert Freigabe leicht ver derblicher Nahrungsmittel für den freien Handel. Deutschland soll Holland monatlich 1VV.VVÜ rönnen Steinkohlen liefern. Die Gesamtverluste der Entente betragen SS Millionen Mann. macht. Damit steigt die Zahl der Gefangenen seit 15. Juli auf mehr als 24,00V. Am Dienstag wurden 19 feindliche Flugzeuge abge- schossen. Unsere Uboote haben weitere 13,vvtt Tonnen Schiffsraum versenkt. 1.40 M. je Pfd. 1.60 - - —.32 1.10 Krüppelguryen . Pfifferlinge u. Pilze >. Champignons vner Vest- vcr- mrde Man ntcr» s-.48) ( 1.60) M. je Pfd. (-.44) Bi. je Stück (-.30) preis:/ —.1B 3- Erbsen (Schoten) t Bohnen a) grüne Bohnen. ( ' (Stangen-, Busch bohnen) d) Wachs- und Perl bohnen c) Puff- (Sau-) bohncn 5 Möhren und längt. Karotten (ohne Kraut) 6 Karotten, kleine, Erzeuger, preis: —.15 - .80 1.— II. gesetzten —.17 —.14 —.15 —.20 —.47 - —.49 - chen ? e-en-TardenoiS und dem Menmdrc-Wald ^en a» Angriffe der Franzosen und Amerikaner. MMen Tagen wurden 4VVV Gefangene ge- (-.34) (-.32) (-.32) (-.43) —.31 —.28 —.29 —.34 l. Rhabarber 3. Spinat (nicht Spinatersatz) Zuchtvieh verschiedenem Muster auszufertigen. Die Schluß scheinvordrucke, die mit fortlaufender Nummer versehen sind, werden vom Vorstand gegen Erstattung der Be schaffungskosten geliefert. Der Schlußschein ist spätestens bei der Uebernahme des Viehs auszustellen, auch dann, wenn das Geschäft schon zu einem früheren Zeitpunkt abgeschlossen ist. Eine Aussertigung des Schlußscheines ist vom Käufer unverzüglich an den Vorstand einzusenden, eine Aus fertigung erhält der Verkäufer und die dritte Ausfertigung verbleibt dem Käufer, der sie mindestens ein Jahr lang aufzubewahreu hat." Diese Bekanntmachung tritt am 12. August 1918 in Kraft. Dresden, den 29. Juli 1918. Ministerium des Innern. festgesetzt. Neberschreitungen werden mit Gefängnis bis zu 6 Mona ten oder Geldstrafe bis zu 10,000 Mk. bestraft. Glauchau, den 31. Juli 1918. Freiherr v. Welck, Amtshauptmann. Beim Verkaufe durch den Kartoffelerzeuger wird der Höchstpreis für den Zentner Frühkartoffeln im Königreich Sachsen ab 1. August 1918 zunächst auf 9 Mark herab gesetzt. Dresden-N., den 31. Juli 1918. Ministerium des Innern. —.25 —.90 —.23 —.20 —.21 —.26 et- bt- >« bereit neuen Erzeuger- und Großhandelspreisen unter I dieser Be kanntmachung an den Kleinhandel geliefert find. III. Die unter I festgesetzten Erzeugerpreise gelten gleichzeitig als Vertragspreise für die auf Grund von Lieserungsverträ- gen gelieferten Waren; sie treten an die Stelle der mit Ministerialverordnung Nr. 542b II 8 Villa vom 12. April 1918 veröffentlichten Richtpreise und sind ebenso wie die festgesetzten Groß- und Kleinhandelspreise Höchstpreise im Sinne des Gesetzes betr. Höchstpreise vom 4. August 1914 (RGBl. S. 339) mit den dazu ergangenen Abänderungs verordnungen. , (ohne Kraut) 8. Kohlrabi (mit jun gem Laub) Bezirksverband. K.-L.-Nr. 698. Ka. VI. Vom 1. August 1918 ab treten die mit Ministerialver- ordnuug vom 22. Juli 1918 festgesetzten Höchstpreise für Frühgemüse mit der Einschränkung unter V Satz 3 außer Kraft. Desgleichen erledigt sich mit dem gleichen Tage die Ministerialverordnung vom 26. Juli 1918 — 1236 V 0 2 — betr. Preise für Treibhausgemüse. VII. Die obigen Preise gelten für das Gebiet des Königreichs Sachsen, und zwar auch für solche Ware, die von außerhalb Sachsens nach dem Gebiet des Königreichs Sachsen einge führt wird. Dresden, den 29. Juli 1918. Ministerium des Innern. runde (ohne Kraut) /-25 P Mairüben be- ider- form - .13 (—.18) M. je Ztr. 15.- (18. ) Sill sr- o^or ^lvies^ , Zwisß 'cheitcrV 8» dj Frühwcißkohl 10. Frühwirsingkohl 1l. Frührotkohl 12. Frühzwiebcln (ohne Kraut) Tomaten 1^ 1. Gurken, sortier Ware, von den s) 60 Stück über Pfd. wiegen,- d) 60 Stück übe In Flande, herrschte rege Erkuudungsliitigkeit. Sapoiv wurde ein feindlicher Teilangriff ab Bekanntmachung, Abänderung der Satzung für den Viehhandels- verband für das Königreich Sachsen vom 15. Februar 1S16 betreffend. ß 8 der Satzung wird aufgehoben und durch folgende Vorschrift ersetzt: 1.10 1.30 Butter-Verkauf. Heute Freitag von 4—7 Uhr Nachmittags Abgabe von Austandbutter auf alle Karten, Marke X. 25 Gramm 18 Pfg Kleingeld mitvringen. Waldenburg, den 2. August 1918. Der Stadtrat. Frühkartoffeln Kleinhandelshöchstpreis bis auf weiteres 15 Pfg. pro Pfund lten nur für Piche Waren, die noch aus Lieferungen un- r der Herrschest der bis mit 31. Juli 1918 geltenden rzeuaer-°und G^ßhandelshöchstpreise (Ministerialverordnung om 22. Juli 1i18 — 1200 V 0 2 Nr. 168 der Sächs. taatszeitung) sammcn. Die Kommunalverbände haben rüber zu waM, daß die in Klammern gesetzten Preise icht auch für siche Waren gefordert werden, die zu den Landwirte, die gutes wahlfähiges Korn geerntet haben, werden dringend ersucht, den Ausdrusch desselben ohne Verzögerung so fort vorzunehmen und die Ablieferung an die Mühlen durch Vermittelung der Getreideaufkäufer schnellstens zu be wirken. Vor dem Abernten nicht reifen Kornes muß aber wieder holt gewarnt werden. > Erohha dvls- Kleinhandels preis: Pfd. wiegen, I 60 Stück übe I s Pfd. wiegen. Bratwurst, pro Kopf 200 Gramm für 1,68 Mk. gegen Vorlegung der Brotmarkenbezugskarte und Abgabe von 4 Fleisch marken von dieser oder voriger Woche (Buchstabe v oder V) heute Freitag Vormittags VzS—'/°1 Uhr und Nachmittags /»3—5 Uhr im Rathauösaale. Ab- gezähltcs Geld und Einschlagpapier mitbringe«. Waldenburg, den 2. August 1918. Der Stadtrat. Witterungsbericht, ausgenommen am 1. August, Mittag 1 Uhr. ^muomcterftand -i- 20,»° L (Morgens 8 Uhr -ft 14° L. Tiefst-: Nachttemperatur -ft 12,»° L) Fenchtigkeitsgehalt der Luft nach Lamprechts Polymeter 37°/«. Taupunkt -ft 6,«°. Niederschlagsmenge in den letzten 24 Stunden bis früh 7 Uhr: 0,« mm. Daher Witterungsaussichten für den 2. August: Halbheiteres Wetter Höchstpreise für Gemüse. I. Mit Wirkung vom 1. August 1S18 ab werden im Auftrage der Reichsstellc für Gemüse und Obst folgende Höchstpreise sestgcsetzt, wobei als Kleinhandelspreise für unter 4c, 5—14 aufgeführte Waren bis mit 3. August 1318 nach Befinden die in Klammern gesetzten Preise, 4. August ab aber nur die Preise ohne Klammern zu IV. Den unter I festgesetzten Höchstpreisen unterliegen nicht s) solche Tomaten, die nachweislich bis zur. Ernte oder bis kurz vor der Ernte unter Glas gezogen worden sind, wenn sie an der Erzeuger-! stelle unmittelbar an Verbraucher verkauft werden; der zuständigen Ortsbehörde liegt es ob, darüber zu wachen, daß in diesen Fällen tatsäch lich nur unter Glas gezogene Ware zum Verkauf kommt. Die Landesstelle für Gemüse und Obst kann in besonderen Fällen weitere Ausnahmen bewilligen. b) Gurten, von denen 60 Stück über 60 Pfund wiegen, wenn sie nachweislich bis zur Ernte, oder bis kurz vor der Ernte unter Glas gezogen worden find. V. Rhabarber darf nicht mit einem längeren Blattansatz als bis zu 3 cm in den Handel gebracht werden. Mairüben, Möhren, Karotten und Frühzwiebeln dürfen mit Kraut nicht mehr in den Handel gebracht werden. Soweit Frühzwie beln noch mit Kraut aus der Zeit vor dem 1. August im Handel sind, darf ihr Verkauf mit Kraut noch bis mit spätestens 3. August 1918 zu den in der Ministerialverord nung vom 22. Juli 1918 hierfür festgesetzten Kleinhandels preisen erfolgen. „Ueber jedes nach 8 7 dem Verband und seinen Mit- ——- gliedern vorbehaltene Viehhandelsgeschäft ist unter Kenn- Freitag, den 2. August, nur in den Vormittagsstunden zeichnung der gehandelten Tiere (bei Rindern mit einer Verteilung der Fleischbezugsausweise. vom Vorstand zu beziehenden Ohrmarke) ein Schlußschein - Altstadt Waldenburg, den 1. August 1918. nach vorgeschriebenem, für Schlachtvieh und Nutz- oder' Der Gemeindevorstand.