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»en «gen, alS r Leipziger »lat re. re. ««a««. iedars einer ing hneeberg. m. Capes, isen- ua re. re.^ veine, kg i. S. r in allen L raße. cht gege« ind ausge- 'ermann, er, i in bester ksichtigung. ML. an^ sterarbeitm bigem. « Tonnen, 5- neeberg. )tel, tags. Nachmittag »iehmangel, Uhüre mit nderwagen, 1 Parthie ritt, Haus- aarzahlung «er»> mev ärten und stück 5 bis Mel. !er zum W Expedition, Druck und Verlag von L. M. Gärtner in Schneeberg. Nr. 98. j Marschner. 2 sowie - Ls Der Stadtrath vr. von Woydt. — Die bereits seit längerer Zeit angekündigte Er. nennung de» vielgenannten Legationsrathe» im Auswärtigen .I Sonmaa. 29. Avril 1894. I L7 Zwangsversteigerung. Das im Grundbuche auf den Namm des Oeconomen Johann Anton Nötzold in Beutha eingetragene Grundstück Folium 78 des Grundbuchs für Beutha, bestehend aus dem Wohngebäude Nr. 73 des Brandkatasters und den Flurstücken Parzellen Nr. 415, 419 und 421 des Flurbuchs für Beutha, umfassend 3 Hektar 7,1« Ar, mit 93,«« Steuereinheiten belegt und ortsgerichtlich auf 6913 Mark 20 Pf. gewürdert, soll an hiesiger Gerichtsstelle zwangsweise versteigert werden und ist der 1S. Mai 1894, Vormittags 11 Uhr, als Verfteigeruugstermi«, wurden sie nach Belfort gebracht und endlich nach 14täg- igem Transport, auf welchem sie den größten Entbehrungen ausgesetzt waren, über die deutsch« Grmze ins Elsaß ge schafft. — Die Nachrichten über die angebliche Verhaftung eines deutschen OfficierS in Marseille, m dem man einen Hauptmann v. Seel erkannt haben wollte, werden von Tag zu Tag räthselhafter. Gestern noch hatte eine offenbar zu- ständige Stelle erklären lassen, eine solche Verhaftung sei gar nicht erfolgt; heute nun wird auch dieses Dementi widerrufen und behauptet, der deutsche Osficier sei noch in Haft. Um die Verwirrung voll zu machen, fügt das Te legramm hinzu, der Herr nenne sich „Major Bitsch". Die Erklämng dafür liegt vielleicht in der Thatsache, daß bis zum Dezember 1893 ein Hauptmann v. Seel Platzmajor von Bitsch war. Er wurde pensionirt und scheint nun auf einer Reis« in Frankreich ein Opfer der Spionenanast ge worden zu sein. Der zuständigen Militärbehörde ist, wie verlautet, sein Verbleib seit Dezember 1893 nicht bekannt. bei der Ärsfuhr von Mühlen- od«r Mäl- ..... und betreffend ein Regulativ für Privattran- sttlager von in Nr. 9 des Zolltarifs aufgeführten Waaren (Getreide rc.) ohne Mitverschluß der Zollbehörde. — Der BundeSrath stimmte in seiner heutigen Sitz ung den Beschlüssen des Reichstages zu, betreffend die Ab zahlungsgeschäfte, betreffend die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen und betreffend den Schutz der Waarenbe- Zeichnungen. Ferner stimmte der BundeSrath dem AuS- schußantrage zu, betreffend die Ausführung des Stempel- g«s«tzeS. Tagesgeschichte. Deutschland. — Die „Münchn. N. N." veröffentlichen einen Be richt über die Mißhandlung zweier Deutscher in Frankreich und zwar des Malers L. und des Goldschmieds P. aus Ulm, welche auf einer Reise durch die Schweiz nach Italien in dem französischen Dorfe Lescarme bei Nizza am 24. Februar ohne jeden Grund als Spione verhaftet wurden und erst nach etwa fünf Wochen nach mancherlei Wider wärtigkeiten und Mißhandlungen ins deutsche Elsaß ge bracht wurden. Ueber die den beiden Deutschen zu Theil gewordene Behandlung wird Folgendes mitgetheilt: Nachdem man die beiden „Spione" 24 Stunden in LeScarme bei Wasser und Brot eingesperrt hatte, wurden sie am Sonntag unter der Bedeckung von zwei berittenen Gendarmen geschlossen nach Nizza transportirt, um in dem dortigen Zellengefängniß verwahrt zu werden. Von hier aus wandten sich die beiden so schmählich und grundlos Bedrängten natürlich sofort an den deutschen Konsul in in Nizza, der zuversichtlichen Erwartung, dieser werde, wie das seine Aufgabe gewesen wäre, sich ihrer an- . nehmen. Aber nicht einmal einer Antwort würdigte der Konsul seine Schutzbefohlenen, geschweige denn daß er zu ihrer Befreiung, soweit eS die Verhafteten in Erfahmng bringen konnten, einen Finger gerührt hätte. Als am 28. Februar, dem dritten Tage nach der Ankunft in Niz za, unsere zwei „Spione" vor das Tribunal geführt und verhört wurden, machte der Konsul allerdings den Dol metscher, aber zur Bertheidiguna der Angeklagten brachte er kem Wort vor. Die Angeklagten selbst durften sich ebenfalls nicht vertheidigen, sondern mußten nur auf di« vorgrl«gt«n Fragen Antwort geben. Doch konnten sie Nachweisen, daß sie keine Spione seien. Nichtsdestoweniger mußten st« ins Gefängniß zurückwandern. Bei der Haupt- Bekanntmachung. Auf Ansuchen des Herrn Zimmermeister C. F. Georgi hier haben wir in Ver längerung der bauplanmäßigen Straße V und zwar von der Schneebergerstraße bis zur Mulde auf den Parzellen Nr. 381, 488 und 372 der Stadtflur Aue eine Straße von 14 Meter Breite geplant, welche die Genehmigung der städtischen Collegien ge- sunden hat. In Gemäßheit der Bestimmung des 8 9 der Bauordnung für Aue vpm 17. Juli 1861 wird dies hierdurch mit der Aufforderung zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß betreffender Plan während der Geschäftsstunden in unserem Stadtbauamt 2 Wochen lang für Jedermanns Einsicht ausliegt und während die er Zeit etwaige Einwendungen gegen die geplante Anlage bei Vermeidung des Ausschlusses hier anzubringen sind. Aue, am 27. April 1894. Der Rath der Gtadt. vr. Kretzschmar. Verhandlung am 2. März mußte zwar die Anklage auf Spionage fallen gelassen werden, nachdem das Verhör die Unschuld der Verhafteten ergeben hatte; allein trotz dem hielt man dieselben für verdächtig und verur- theilte sie wegen verbotenen Zeichnens und Waffentragens zu einer Gefängnißstrafe von sechs Tagen, welche jedoch als verbüßt erklärt wurde. Auch bei dieser Verhandlung war der deutsche Konsul als Dolmetscher zugegen, und wieder trat er nicht im Geringsten für die Angeschuldigten ein, ja er verhinderte selbst noch eine Vertheidigung der selben, welche auch dadurch unterdrückt wurde, daß die „Spione" bei jedem Versuche, zu sprechen, von zwei Gen darmen, welche hinter ihnen saßen, auf die Bank nieder gedrückt wurden. Das Tribunal hatte außerdem noch die Ausweisung der Beiden verfügt. Statt daß man die selben nun, wie sie glaubten freigelassen, oder wenigstens Über die italienische Grenze geschafft hätte, wurden st« ins Gefängniß zurückgeführt. Am Morgen des 3. März glaubten sie entlassen zu werden, als man sie aus ihren Zellen herausholte. Statt sie indessen freizulassen, ver- brachte man sie in «inen anderen Flügel des Gefängnisses, wo sie nochmals vierzehn Tage bei Wasser und Brot den Schmähungen und Mißhandlungen des GefängnißwärterS preisgegeben waren. Bon Nizza aus wurden sie dann nach verschiedenen französischen Festungen verbracht, wobei jedesmal ihr Signalement aufs Neue ausgenommen wurde. Diese Transporte erfolgten jedeSmal unter Anwendung der größten Vorsichtsmaßregeln, des Schließen» und starker Bedeckung, ohne genügende Nahrung. Dabei regnete «S Flüche und Verwünschungen. Bon Nizza brachte man sie nach Marseille, dann nach Lyon und von da nach Dijon. Hier wurden st« witder acht Tag« tingesperrt. Man ver weigerte ihnen daS Schreiben, gab ihnm kein Waschwasser und setzte ihnen ein« ekelerregend« Kost vor, d. b. man warf ihn«« diese wie den Schweinen auf den Boden der Zell«. Ihr« Lage war zum Verzweifeln. Bon Dijon Freiwillige Versteigerung. Auf Antrag der Erben des Wirthschastsbesttzers Enoch Ottomar Steiniger hier sollen die zu dessen Nachlasse gehörigen Grundstücke, alS: 1 ., das an der Eibenstöckerstraße gelegene Hansgrnndftück (Wohnhaus, Stall und Scheune) mit Garte«, Nr. 360 des BrandcatasterS, Nr. 392 des Flurbuchs und Fol. 373 des Grund- und Hypothekenbuchs sür Johanngeorgenstadt, 203„, gw bebaut« Fläche und 40„ »---- 221 ^R. Garten, auf 3600 M. geschätzt, 2 ., daS dem Hause gegenüber an der Eibenstöckerstraße gelegene Feld, Nr. 61L des Flurbuchs und Fol. 451 des Grund- und Hypotheken- buchs für Johanngeorgenstadt, 62„ a -- 1 Acker 41 s^R, auf 1023 M. 3 ., da^ am Glockenklangwege gelegene Feldgruudstück Nr. 588 und 589 L des Flurbuchs und Fol. 755 des Grund- und Hypothekenbuchs für Johanngeorgenstadt, 51„ a — 281 ^R., auf 562 M. geschätzt und 4 ., die am Killiggutwege gelegene Wiese Nr. 979 L des Flurbuchs und Fol. 963 des Grund- und Hypothekenbuchs für Johanngeorgenstadt, 2 im 41,. » — 4 Acker 109 OR., auf 900 M. geschätzt, einzeln oder zusammen Montag, den 7. Mai 1894, 10 Uhr Vormittags, an hiesiger Amtsgerichtsstelle öffentlich versteigert werden. Unmittelbar nach der Grundstücksversteigerung sollen die zum Nachlasse gehörigen, deweglichen Gegenstände im Steiniger'schen Wohnhause durch den Lokalrichter meistbietend gegen Baarzahlung versteigert werden. Alles Nähere ist aus dem Anschläge am Gerichtsbret zu ersehen, sowie an hiesiger SmtSgeriOSsklle zu erfahren. Johanngeorgenstädt, den 26. Äprr^1894. Königliches Amtsgericht. Peucer. GrUrbUolksI Tageblatt für Schneeberg und Umgegend. Amtsblatt für di» t-Ä-ltche« und ftäd tischt« Bthjrdt« i« Am, Gröuhaiu, Harteu-ei«, Zohauugtvrgeoftadt, Lößnitz, Nm-idtel, Lchnttberg, wchwar;eaberg und Wildenfels. der SS. Mai 1804, Vormittags 9 Uhr, al- Termin zu Verkündung des BertheilungSplanS anberaumt worden. Eine Uebersicht der auf dem Grundstück« lastenden Ansprüche und ihres Rang- Verhältnisses kann in der Gerichtsschreiberei d«S unterzeichneten Amtsgerichts eingesehen werden. Hartenstein, am 24. März 1894. Königliches Amtsgericht Mertig. Akt. Pfau, G.Sch Bekanntmachung. Nachdem im Jahre 1890 gelegentlich der sogenannten WalpurgiSnachfeier du Schießen mit sowohl scharf als blmdgeladenen Schießgewehren mehrfache Verletzung von Personen vorgekommen sind, wird hiermit daS allgemeine gesHliche Verbot de- Waffentragens, also des (Mandat vom 14. Juli 1659) unbefugten Tragens und Ge- brauchens von Schießgewehren aller Art eingeschärft und darauf hingewiesen, daß hier gegen nach der Verordnung vom 30. November 1835 Geldstrafen bis zu 60 M. — Pf. oder verhältnißmäßige Gefängnißstrafe und Einziehung angedrobt sind. Soweit nicht die Strafandrohungen des gedachten Mandats vom 14. Juli 1659, der Verordnung vom 30. November 1835 und § 367„ des Reichsstrafgesetzbuchs Geld strafe bis zu 150 M. — Pf. oder Haft bis zu 6 Wochen und Einziehung gegen da- Schießen mit Schießwerkzeugen an von Menschen besuchten Orten u. s. w. (§ S68„ des Reichsstrafgesetzbuchs Schießen in gefährlicher Nähe von Gebäuden und seuerfangenden Sachen) einschlagen, wird der unbefugte Gebrauch von Schießgewehren allenthalben im Bezirk der Stadtgemeinde Schneeberg bei der Walpurgisfeier mit Geldstrafe bis 150 M. — Pf. oder Hast bis 14 Tagen und Einziehung geahndet werden. Die Polizeiorgane werden durch Rundgäuge auf scharfe Einhaltung de- B«r- — Der „ReichSanzeiaer" veröffentlicht die von den zuständigen Ausschüssen beim BundeSrath« eingebrachten Anträge, betreffend ein Regulativ wegen^ Gewährung «ner Zollerleichterung l zereifabrikaten ui sttlager v