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ecke be- n wur Voisin- !g In »en und fu ge- de u t- ilt. E» -n Kai- ianten- Pea- »eckung ennen. ist ein et, daß assa- pfer» inntlich Amis- null Anzeigeblatt für den Shirk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung L»L« Erscheint täglich abends mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage für den fol genden Tag JnsertionSprei» die kleinspaltige Zeile 12 Pf. Im amtlichen Teile die gespaltene Zeile 30 Pf. Fernsprecher Nr. 81V Abonnement viertelt. 1 M. 50 Pf. einschließl. de» .Jllustr. UnterhaltungSbl/ u. der Humor. Beilage.Seifen blasen* in der Expedition, bei unseren Boten, sowie bei allen Reichspostanstalten. Teltgr.-Adresse: Amtsblatt. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. —— 57. Jahrgang. > - - „ , n Somtag, dm 20. Februar nden hseisc r. Hof- >«der- Erfolg en em- I« aller Grind, ißfüße, »erbess. felseife Kock. fen in 5. brauch xlilvbi de»»- u.50 1». -sucht. o au s e. ge- SO» en Exp- .n«. st ckerei n. mer ». e. end !». kerei Das Mllstcrungsgcschäst tu deu Aushebllllgsbezirkeu Schwarzeuberg uud Schneeberg bett. Unter Hinweis auf den nachstehenden, für die diesjährige Musterung im Bezirke der Königlichen AmtShauptmannschaft Schwarzenberg aufgestellten GeschäftSplan werden a. die Militärpflichtigen des Jahrganges 1890 und d. diejenigen Militärpflichtigen früherer Altersklassen, welche noch keine endgültige Entscheidung über thr Militärverhältnis erhalten haben oder von der Gestellung zur Musterung nicht ausdrücklich entbunden sind, veranlaßt, zu den nachstehend festgesetzten Musterungsterminen vor der Ersatzkommission pünktlich zur Vermeidung der Zwangsoorführung und der in 8 26 der Wehrordnung an gedrohten Strafen und Nachteile zu erscheinen, während das persönliche Erscheinen in den »osungSterminen den Militärpflichtigen freigestellt bleibt. Dabei wird auf nachstehende Bestimmungen besonders aufmerksam gemacht: 1) Die von der Ersatzkommission ausgesprochene, im Losungsscheine vermerkte Ent scheidung ist nicht endgültig, erst von der Königlichen Oderersatzkommission wird im Aushebungstermine entscheidende Bestimmung getroffen. 2) Militärpflichtige, welche durch Krankheit am Erlcheinen im Musterungstermine verhindert sind, haben ein ärztliches Zeugnis einzureichen, welches, sofern der aus stellende Arzt nicht amtlich angestellt ist, durch die Ortsbehörde zu beglaubigen ist. (8 62,4 der Wehrordnung). 3) Militärpflichtige, welche sich im MusterungStcrmine freiwillig zur Aushebung mel den und dadurch auf ihre Losnummer verzichten, können zwar nicht mit Bestimmt heit darauf rechnen, beim Aushebungsgeschäfl demjenigen Truppenteil überwiesen zu werden, zu welchem sie vorgemustert sind, sie können dagegen mit Bestimmt heit darauf rechnen, am allgemeinen EinstrllungStermine eingestellt, also nicht dem Nachersatz zugeteilt zu werden oder überzählig zu bleiben. Es haben daher Militärpflichtige, welche eingestellt zu werden wünschen, den Verzicht auf ihre Losnummer bereits im Musterungstermine zu erklären. 4) Militärpflichtige, welche an Epilepsie z« leiden behaupte«, habe« aus eigene Koste« drei glaubhaste Zeugen hiersür zu stellen «nd abhörcn z« laste«, oder ein Zeugnis eines beamtete« Arztes (Be zirks» einschl. Stadtbezirks- «nd Anftaltsdezirksarzt, Bezirks-Asst- steuzarzt, Berichts- und »erichtsalfiftenzarzt, Polizei-, Armen- und Jmpsarzt) beizubringen. (8 65,6 der Wehrordnung). Die bezüglichen Protokolle sind spätestens im MusterungStcrmine vorzulegen. 5) Jeder Militärpflichtige, sowie seine Angehörigen sind berechtigt, Anträge auf Zu rückstellung oder Befreiung von der Aushebung zu stellen. Die Beteiligten sind berechtigt, ihre Anträge durch Vorlegung von obrigkeitlich beglaubigten Urkunden und Stellung von Zeugen und Sachverständigen zu unterstützen. (88 32 -und 63,7 der Wehrordnung). Die bezüglichen Anträge sind alsbald anher einzureichen. Kommen gleichzeitig zwei Söhne hilfsbedürftiger Familien zur Gestellung, welch? nicht gleichzeitig als Ernährer entbehrt werden können, oder dient einer bereits in der Armee, so kann auf Grund des eingereichten Zurückstellungsantrages der eine zurückgestellt und späte stens nach Ablauf des zweiten Militärpflichtsjahres, bei gleichzeitiger Entlassung des zuerst eingestellten Sohnes eingestellt werden. (8 32,2 der Wehrordung.) Stützt sich ein Zurückstellnngsantrog ans die Arbcits- bezw. Aussichts- «nsähigkeit der Elter« «. s. w. des Militärpflichtigen, so mutz solches durch ärztliche Untersuchung im MusternngStermine bestätigt werde« «nd haben sich die Beteiligte« persönlich mit einzufinde«. (88 33,5 und 63,7 der Wehr ordnung.) , Ist ihnen dies nicht möglich, so ist mit dem Zurückstellungsantrage ein Zeugnis eines beamtete« Arzte» über ihren Gesundheitszustand dcizubringen. . Zeugnisse, welche zum Behufs der Befreiung vom Militärdienste oder wegen erbetener Zurückstellung gebraucht und von Behörden — Stadträten, Bürgermeistern oder Gemeinde vorständen — ausgestellt werden, müssen entweder auf eine genaue Kenntnis der Verhält nisse der darin Nachsuchenden oder auf eingezogene sorgfältige Erkundigungen sich gründen. Zurückstellungsanträge, welche die Ersatzkommission für unbegründet befindet, werden der Königlichen Oderersatzkommission zur Entscheidung oorgelegt. Ueber Vie etngegangenen ZnrückftellnngSanträge wird an de« beide« Lssnngstermine» entschiede« werde«. Die Ortsbehörde« haben für pünktliche Geftellnng der Mannschaften Gorge z» trage« «nd dieselbe« eine Stunde vor dem Beginne der im Geschästsplane seftgesetzten Mnfternngstermine z» beordern; die mit der Stamm rollenführung beauftragten Personen haben die Rekruten zu begleiten und die Rekrutierungs stammrollen nebst GeburtSlisten und den sonstigen Belegstücken mitzubringen. (88 61,3 und 106 der W-Hrordnung.) Trunkenheit, Ungebührltchkeite«, ««sauberes Erscheine« zur Stellung «nd Ungehorsam der Militärpflichtige« gegen Anordnungen der Aufsichts organe bet dem Muflerungsgeschäst «. s. w. werden, sosern nicht gerichtliche veflrasung eiuzntrete« hat, mit Geld bis z« 150 Mark oder mit Haft bis z« 14 Tage» bestraft. Schwarzenberg, am 14. Februar 19l0. Der Zivilvorsitzende der Ersatzkommission in den Aushebungs bezirken Schwarzenberg und Schneeberg. Keschäfls-Mlan. I. Muskcrungstermine. Aushebungsbezirk Schneeberg. L. in im Gasthof „Gartshof" von vorm. S Uhr 10 Mi«, an: Mittwoch, den 2. März für die Militärpflichtigen aus Schönheide, Donnerstag, den 3. März für die Militärpflichtigen aus Neuheide, Oberstützengrün, Schön- heiderhammer und Unterstützengrün. d. in LlbvnWtvvk in der Aestauration „Kentratyasse" von vorm. /,1O Uhr an: Freitag, den 4. März für die Militärpflichtigen aus Eibenstock, Sonnabend, den 5. März für die Militärpflichtigen aus Blauenthal, Carlsfeld, HundShübel, Muldenhammer, Neidhardtsthal, Sofa, Wildenthal und Wolfsgrün. II. Losungs- und Rcklamationslermin. In im Kotek „zum Stauen Enge?' von vorm. '/4S Uhr an: Donnerstag, den 10. März für die Militärpflichtigen des Jahrganges 1890 aus dem AuS- hebungsbezirk Schneeberg. Wegen Reinigung der Geschäftsräume werden am 25. und 26. Kevruar 191V nur dringliche Angelegenheiten erledigt. Eibenstock, am 29. Januar 1910. Königliches Amtsgericht. Königliche Bauschule zu Plaucu i. B. — Ssmmerhalbjahr 1010. — Anmeldungen: vom 10. bis 20. März d. I. Aufnahmeprüfung: am Montag, deu 4. April d. I., vorm 8 Uhr Aufnahme sämtlicher Schüler aller vier Kurse: Montag, de« 4. April, nachm 4 Uhr. Unterrichtsbeginn: Dienstag den 5. April, vorm. 7 Uhr Der Unterricht an den König!. Sächsischen Bauschulen wird nach den neuen Grund bestimmungen vom 22. Juli 1909 in fünf Kursen erteilt. Von diesen fünf Kursen werden im Sommer-alljihr 1910 der I., II., III. und IV. Kurs abgehalten. Der I., II. und III. Kurs werden in Zukunft im Sommer- und Winterhalbjahr, der IV. Kurs dagegen nur im Sommer halbjahr und der V. Kurs nur im Winterhalbjahr statlfinden, sodaß also im Winterhalbjahr 1910 11 der I., II., III. und V. Kurs offen sind, ein IV. Kurs dagegen in dieser Zeit nicht abgehalten wird. Die Schüler sind daher beim Besuche des IV. Kurs nur auf die Sommer halbjahre angewiesen. Da die Sommerkurse in der Regel schwächer besucht sind als die Winterkurse, ist den Schüler» mchtftaatlicher Bauschulen Gelegenheit geboten, im Sommerhalbjahr I9l0 in eine staatliche Bauschule überzutreten und sich durch den Besuch einer solchen die Berechtigung zur Ablegung der Königlich Sächsischen Baumeisterprüfung zu erwerben. Die Schüler nicht anerkannter städtischer oder privater Bauschulen sind zur Ablegung der Baumeisterprüfung mcht ohne weiteres zugelassen. Das Schulgeld beträgt halbjährlich für sächsische Staatsangehörige 50 M. und für andere Reichsinländer 100 M. — Jede weitere Auskunft und Anmeldeschein durch die unterzeichnete Direktion. Plauen i. V., am 15. Februar 1910. Die DircklimdcrKönizlichcn Bauschiilc. Handelsschule Eibenstock. Anmeldungen für die Lehrlings- und Mädchenabteilnng nimmt die Direktion entgegen (Mittwochs von 11—12 Uhr und Freitags von 10 — 11 Uhr im städtischen Fach schulgebäude Ecke Vodel- und Schulstraße). Die Aufnahmeprüfung für die Lehrltngsabteilnng findet Montag, den 4. April, vorm. von 8 -12 Uhr statt und erstreckt sich auf Deutsch (Aufsatz und Diktat) und Rechnen. Mrtzubringen sind Schulenilassungszeugnisse und Schreibutensilien. Die Mädchen haben sich Dienstag, den 5. April, früh 8 Uhr mir dem Schulzeugnis und mit Schreibmaterial im Schulgebäude einzufinden. Nähere Auskunft über Unterrichtsfächer und Schulgeld erteilt die Direktion. Die Herren Chefs werden gebeten, zu ihrem eigenen Nutzen und im Interesse der Schule auf gute Vorbildung der Neulinge zu sehen und die Lehrverträge erst nach der Auf nahmeprüfung fest abzuschließen, da laut ministerieller Verordnung Schüler mit ungenügen- der Vorbildung zurückgewiesen werden können. Der Handelsschulvorstand: Die Direktion: Max Ludwig I. Vors. i. V. E. Meichsner. Tagesgeschichte. Deutschland. — Der Kaiser ist von seiner leichten Erkältung vollkommen wiederihergestellt. Er unternahm am Freitag bei prächtigem Wetter in Begleitung der Kaiserin eine Auto-Spazierfahrt durch den Tiergarten. — Tags zu vor hatte der Kaiser den Vortrag des Reichskanzlers im Berliner Schloß entgegengenommen. Der Herzog regent von Braunschweig, der die Hochzeitsreise mit seiner jungen Gemahlin nach asiatischen Ländern macht, ist in Sumatra eingetroffen. Die Budgetkommission des Reichs tags erhielt bei fortgesetzter Beratung des Marine etats vom Staatssekretär von Tirpitz autzhentische Aus kunft über die vom sozialdemokratischen Abgeordneten Severing erhobene Beschuldigung, daß die Werften nach wie vor unordentlich wirtschafteten. Die Angabe des Abgeordneten, daß bei Danzig wertvolle Gegen stände durch Eislöcher geworfen wurden, um bei ge legener Zeit wieder hervorgeholt und verkauft zu wer den, ist unbegründet. Eine Kommission von mehreren Beamten, die an Ort und Stelle sofort eine Untersu chung vornahm, stellte fest, daß nur ganz wertlose, zur Vernichtung ausgeschriebene Sachen an jenen Stellen versenkt worden sind. Staatssekretär von Tirpitz ließ den ausführlichen Bericht über das Untersuchungs-Er gebnis vorlesen, durch das die Severingsch?n Anschul digungen als gegenstandslos erwiesen wurden. Auf