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Amts- und Anzeigeblatt für den Erscheint e Abonnement »-L-- 6k!>rk des Amtsgmchls Lldcnßolk Z-Z-ZZ- sertionspreis: die kleinst». ten, sowie bei allen ReichS- Zeile 10 Pf und dessen Umgebung. P°stanst°lten Verantwortlicher Redacteur: E. Hannebohn in Eibenstock. Lk. Jahrgang. —> - -- > » -- AS. Donnerstag, den 14. März 188S. Stammholz-Auktion im Forstbezirke Eibenstock. Im Koket Wctoria zu Aue sollen Dienstag, den 26. März tt. a.., von Vormittags 10 Uhr an nachverzeichncte auf den hiesigen Königlichen Forstrevieren größtenthcils bereits aufbereitete weiche Stammhölzer (hauptsächlich Grubenhölzer) unter den vor der Auction bekannt zu machenden Bedingungen durch die betreffenden Revierverwalter und das Forstrentamt Eibenstock versteigert werden: Revier Abtheilung A Entfernung D b. zur nächsten rz Bahnstation Stärk-klasse Summa kur Holz art Bahnstation bis 15 ein 16/19 em 20/22 em 23/29 em 30 und mehr cm Ungefährer Cubikinhalt nach km Sofa, Oberförster Höpfner 8, 14, 24, 26, 27, 54, 56 4-7 453 912 655 535 50 2605 Fichte 18 Blauenthal. Bockau, Oberförster Richter 13, 17, 18, 22, 32, 33 2-5'/, 390 477 148 80 10 1105 13 Blauenthal, Bockau. Auersberg, Forftinspector Gläsel 16, 37, 38, 39, 43 3'/,-8 224 640 260 257 — 1381 15 Wolfsgrün, Blauenthal. Eibenstock, Oberförster Riedel 5, 33, 34, 40, 41, 63, 65 2'/, bis ?'/- 425 402 40 — 867 5 Schönheide. Johanngeorgenstadt, Oberförster Glier 9, 17, 18, 33, 42, 46, 53 3V--6 276 296 76 28 ' ! 684 10 Johanngeorgenstadt, Erlabrunn. Schönheide, Oberförster Francke 34, 40, 44, 45, 52, 83 4-6 424 572 252 40 - 1288 Fichte Tanne 15 Auerbach, Schönheide, Wilzschhaus. Hnndshübel, Oberförster Heger 2, 3, 4, 16, 25, 31, 64, 69, 75, 76 2—5 559 552 298 353 125 1887 Fichte Kiefer 24 Schönheide, Eibenstock, Wolfsgrün, Blauenthal, Bockau. Hartmannsdorf, Oberförster Schurigt 28, 47 4—6 76 168 136 156 30 566 Fichte Kiefer 10 SauperSdorf, Neustädtel. Summa 2827 4019 1865 1449 223 10383 Wer die Hölzer vorher zu besichtigen wünscht, wolle sich an die Herren Verwalter der obengenannten Forstreviere wenden. Ebenso können Auctions- Verzeichnisse von denselben und von dem hiesigen Forstrentamte kostenfrei bezogen werden. Aus den Auctions-Bedingungen wird hier besonders bemerkt: 1) Nach erfolgtem Zuschlag sind von jedem Käufer, soweit ihm nicht ein Credit bei dem Königlichen Forstrentamte Eibenstock eröffnet ist, 10 "/„ der Gesammtsumme baar anzuzahlen. 2) Die Forstverwaltung behält sich vor, bei zu niedrigen Geboten den Zuschlag auszusetzen. Königlich Sächsische Obersorstmeisterei Eibenstock, am 2b. Februar 1889. Beyreuther, Oberforstmeister. Erlaß, das Iurückstellungsverfahren der Weservisten, Landwehr keule, Krsah-Weservisten und Landsturmpflichtigen öetr. Nach den Bestimmungen in 8 64 des Reichsmilitärgesetzes vom 2. Mai 1874 in Verbindung mit ZK 118,», 120,; und 122 der Wehrordnung vom 22. Novem ber 1888 können aus Anlaß ihrer häuslichen und gewerblichen Verhältnisse für den Fall einer Mobilmachung oder nothwendigen Verstärkung des Heeres ». Reservisten hinter die letzte Jahresklasse der Reserve, b. Mannschaften der Landwehr ersten Aufgebots, sowie in besonders dringenden Fällen auch Reservisten hinter die letzte Jahresklasse der Landwehr ersten Aufgebots, c. Mannschaften der Landwehr ersten und zweiten Aufgebots, sowie in besonders dringenden Fällen auch Reservisten hinter die letzte Jahres klasse der Landwehr zweiten Aufgebots, <1. Ersatz-Reservisten hinter die letzte Jahresklasse der Ersatz-Reserve, so wie in besonders dringenden Fällen hinter die letzte Jahresklasse der Landwehr zweiten Aufgebots und e. Landsturmpflichtige hinter die letzte Jahresklasse ihres Aufgebot« be ziehentlich hinter die letzte Jahresklasse des Landsturms zweiten Aufgebots zurückgestellt werden. Zurückstellungen der fraglichen Art dürfen erfolgen, wenn ». ein Mann al« der einzige Ernährer seine« arbeitsunfähigen Vater« oder seiner Mutter, beziehungsweise seines Großvaters oder seiner Großmutter, mit denen er dieselbe Feuerstelle bewohnt, zu betrachten ist, und ein Knecht oder Geselle nicht gehalten werden kann, auch durch die der Familie bei der Einberufung gesetzlich zustehcnde Unter stützung der dauernde Niedergang de« elterlichen Hausstandes nicht abgewendet werden könnte, d. die Einberufung eines Mannes, der das dreißigste Lebensjahr voll endet hat und Grundbesitzer, Pächter oder Gewerbetreibender oder Ernährer einer zahlreichen Familie ist, den gänzlichen Verfall des . Hausstandes zur Folge haben und die Angehörigen selbst bei dem Genüsse der gesetzlichen Unterstützung dem Elende preisgeben würde, e. in einzelnen dringenden Fällen die Zurückstellung eines Mannes, dessen geeignete Vertretung auf keine Weise zu ermöglichen ist, im Interesse der allgemeinen Landeskultur und der VolkSwirthschaft für unabweis- lich nothwendig erachtet wird. Etwaige Gesuche sind gemäß 8 123,; der Wehrordnung bei dem Stadtrathe beziehentlich Gemeindevorstande anzubringen, welcher dieselben zu prüfen und nach Maßgabe des Befundes darüber eine an den unterzeichneten Civilvorsitzenden der Ersatz-Commission einzureichende Nachweisung aufzustellen hat, aus der nicht nur die militärischen, bürgerlichen und Vermögensverhältnisse der Bittsteller, sondern auch die obwaltenden besonderen Umstände ersichtlich sind, durch welche eine zeit weise Zurückstellung bedingt werden kann. Zur Berathung und Entscheidung über die angebrachten Gesuche wird die unterzeichnete Königliche Ersatz-Commission im Anschluß an das MusterungSgeschäft den 18. März von Mittags 12 Uhr an im Rathhause zu Lößnitz, - den 20. März von Bormittags 11 Uhr an in der Eberwein'schen Restauration in Eibenstock, de« 25. März von Bormittags /,11 Uhr an im Gasthofe zur Sonne in Schneeberg, den 27. März von Bormittags 11 Uhr an im Rathhause zu Johanngeorgenstadt den 30. März von Bormittag ' ,11 Uhr an im Bade Ottenstein in Schwarzenberg Sitzung halten.