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1870 Ao. 27» Dienstag, den IS. November st Michrichten Aachener Redacteur und Verleger: K. M. Monse in Bautzen. Marche, Ass. Pulßnitz, den 7. November 1870. f wie iiten wäre ei zesluiige is ist aq el, oha ürzt. 1 bilgmbtj Wir eq worden ine groj MlW telegenh, usichu» louen o ng II« darül i nur l '3 Dits und! !N Dit AenerO Zou^ Artill« la Toi B. UM stetig, irtse fest. us TnM I. Beiib M stiü. - Das Königliche Gerichtsamt daselbst. Hellmer. sen, W es Gras« tte Meiß , bis ji« ln häuf«! und ha aeure ds escn, da aß fori« kte W rung da denszeiW von dkst ge Lers »nfercnj Weise dii jschl«»r mit Mif narr dM Bekanntmachung. Es macht sich anderweit die nachträgliche Auslosung eines Gcschwornen für die vierte diesjährige Schwurgerichtsperiode nothwendig, welche Dienstag, den 15. November d. I., Nachmittags 24 Uhr, GMch im Saale hiesigen Bezirksgerichts vorgenommen werden soll. Bautzen, am 13. November 1870. Der Präsident des Geschwornen-Gerichts. Gareis. Lreisblatt siir den Lreis-Directions-Lestrk Lautzen. Amtsblatt für die Gerichts- und Verwaltungsbezirke Rautzen, 8chirgismaldo, Mnigsmarlha, Weißenberg, Herrnhut, Listritz, Rernstadt und Reichenau. um P« Die ers r man i on Pin^ > anlim nn ha« en Kreit Osfist« erer tW jetzt uns ,e OW da Tun ue Orgai n sich i« Aufforderung. Alle im Jahre 1851 geborenen oder bei der letzten Recrutirung aus irgend einem Grunde zurückgestellt wordenen, in hiesiger Stadt aufhältlichen, militair- Mtigen Mannschaften werden behuss Eintragung ihrer Namen in die Militairstammrolle andurch aufgefordert, sich in der Zeit vom 15. bis 30. November 1870 mter Vorzeigung ihrer Geburtsscheine entweder persönlich bei uns anzumelden oder durch ihre Eltern, Vormünder, Lehr- oder Brotherren bei Vermeidung der Mich angedrohten Strafen und Nachtheile anmelden zu lassen. Diejenigen, welche im Lause des Anmeldejahrcs den Wohn- oder Aufenthaltsort in einen anderen amtshauptmannschaftlichen Bezirk verlegen, haben dies Wohl vor ihrem Abgänge bei uns, als auch bei der Behörde des neuen Domicils- und Aufenthaltsortes bei Vermeidung der gesetzlichen Strafe anzuzeigen. Weißenberg, am 13. November 1870. Der Stadtrath daselbst. Martini. Conc urSeröffnung. Zu dem überschuldeten Nachlasse des Hausbesitzers und Stellmachers weil. Peter Schulze zu Baruth ist, nachdem sich die Erben, beziehentlich mit ober- ^ndschastlicher Genehmigung von ihm losgesagt haben, vom unterzeichneten Gerichtsamte der Concursproceß eröffnet worden. Es werden daher alle Diejenigen, welche Ansprüche an dieses Schuldenwesen als Concursgläubiger erheben wollen, hiermit aufgefordert, bei Vermeidung m Ausschließung von demselben . bis zum 12. December 1870 Forderungen nebst den Ansprüchen auf bevorzugte Befriedigung unter Anführung der begründenden Thatsachen bei dem unterzeichneten Gerichtsamte anzumelden «binnen der gesetzlichen Frist mit dem bestellten Rechtsvertreter, nach Befinden mit einzelnen Gläubigern rechtlich zu verfahren, hrernächst aber , am 15. Februar 1871, »Mittags 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle zur Verhandlung über den Bestand der Masse und die Gebahrung mit derselben, zur Prüfung und Anerkennung der «mgcn ^Forderungen und Ansprüche aus bevorzugte Befriedigung, sowie zur Gütepflegung zu erscheinen und zwar unter der Verwarnung, daß Diejenigen, welche ! ouscm Termine ausbleiben oder eine von Seiten des Gerichts von ihnen verlangte Erklärung nicht abgeben, Alles, was über Feststellung der Masse und über U^rung mit derselben, sowie über Anerkennung der angemeldetcn Forderungen und Ansprüche auf bevorzugte Befriedigung oder über andere den Concurs be- m 'Jagen verhandelt und beschlossen werden wird, gegen sich ebenso gelten zu lassen haben, als ob sie an den Verhandlungen Theil genommen und den ge- Mn Beschlüssen zugestimmt hätten. Am 1. dieses Monats Abends 10 Uhr hat der 56 Jahre alte Leinweber Johan» Gottlieb Hanfe aus Fricdersdorf Oberl. Sts., an Melancholie "dend, heimlich aus seiner Behausung, Brd.-Cat. No. 35, unter Umständen sich entfernt, welche der Befürchtung Raum geben, daß er selbst sich den Tod gegeben habe. Unter dessen Bekanntmachung ergeht daher an Jedermann das Ersuchen, über den Verblieb Haufes, eventuell über das Auffinden dessen Leichnams, Wunigst Nachricht'anherzugeben. Bekleidet war Hause mit Holzpantoffeln, alten besetzten Socken, grauem Beinkleid, leinenem Hemd, Tuchweste, alter blauwollener gestrickter Jacke und Melmützc. Bekanntmachung, Anmeldung zur Stammrolle. Die in Bernstadt sich aushaltenden, einem norddeutschen Bundesstaate angehörigen militairpflichtigen Personen, welche n) im Jahre 1851 geboren, oder b) bei früheren Recrutirungen aus Wend einem Grunde zurückaestellt worden sind, mdm hiermit aufgesordert, behuss ihrer Eintragung in die Militairstammrolle hiesiger Stadt bei dem unterzeichneten Bürgermeister in der Zeit vom 15. bis zum 30. November 1870 Vnjönlich sich anzumelden oder durch ihre Eltern, Vormünder, Lehr-, Lohn- oder Fabrikherrcn sich anmelden zu lassen, wobei die nicht in Bernstadt Geborenen ch« Tiburts- oder Tausscheine, Zurückgestellte aber ihre Gestellungsscheine abzugeben haben. Militairpflichtige, welche diese Anmeldung unterlassen, verfallen, wenn sic diese Unterlassung nicht genügend entschuldigen können, in eine bis zu zehn Ua/em ansteigende Geld- oder entsprechende Gefängnißstrafe und können unter Verlust des Rechtes an der Loosung Theil zu nehmen sowie der aus etwaigen Ralamationsgründen entstehenden Ansprüche aus Zurückstellung oder Befreiung vom Militairdienste vorzugsweise zu letzterm herangezogen werden. Bernstadt, den 12. November 1870. Der Stadtrath. , — - - Abv. Julins Reiner, Bürgermeister. Am 29. August dss. Is. ist einem Manne, welcher Abends von dem an diesem Tage hier abgehaltenen Jahrmärkte gekommen und in einem Straßen- luben ohnweit des hiesigen Schießhauses in betrunkenem Zustande cingeschlasen ist, seine eingehäusige neusilbernc Spindeluhr mit römischen Ziffern und blauen stählernen Zeigern sammt der daran befindlichen, aus gelbem Draht geflochtenen kurzen Uhrkctte, sowie sein mit Stahlbügel versehenes Portemonnaie von schwarzen« kcdcr, worin sich ein Geldbetrag von ungefähr fünfzehn Neugroschen befunden, spur- und verdachtlos entwendet worden. Behufs Entdeckung d'es Tbäters und bcz. Wiedererlangung der entwendeten Gegenstände wird der beregte Diebstahl mit dem Hinzusügen hierdurch noch Mntlich bekannt gemacht, daß die seitherigen Erörterungen erfolglos gewesen sind. Weißenberg, den 10.November 1870. Das Königliche Gerichtsamt daselbst. Feurich - § ,c M