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Die .Weiheritz-Zeitung' «scheint wöchentlich drei mal : Dienstag, Donners tag und Sonnabend und wird anden vorhergehen- »enAbenden ausgegeben. Preis vierteljährlich 1M. 25 Pfg-, zweimonatlich yz Psg., einmonatlich 42 Pfg. Einzelne Nummern lü Psg- — Alle Postan- palicn, Postboten, sowie onsereAusträger nehmen Bestellungen an. WeWtz-Mung. Anzeiger für Dippoldiswalde und Umgegend. Inserate werden mit H PW, solche au» unserer Ämtshauptmannschaft mit l2 Pfg. die Spaltzeile oder deren Raum berech net. Bekanntmachungen auf der ersten Seite (nur von Behörden) die zwei- gespaltene Zeile SS bez. ZV Psg. - Tabellarische und komplizierte Inserate mit entsprechendem Aus schlag. - Eingesandt, im redaktionellen Teile, die Spaltenzelle SO Psg. Amtsblatt für die Königliche Amishauptmannschafi, das Königliche Amtsgericht und dm SLadtrat zu Dippoldiswalde. Mtt achtseitigem „Illustrierten Anterhaltungsblatt". Mit land- und hauswirtschaftticher Monats-Beilage» Für die Aufnahme eines Inserats an bestimmter Stelle und an bestimmten Tagen wird keine Garantie übernommen. Verantwortlicher Redakteur: Paul Jehnr. - Druck und Verlag von Carl Jehnr in Dippoldiswalde. Nr. 35. Sonnabend, den 28. März 1808. 74. Jahrgang. -- - .WM«—» ° ' ^7^—--->----<1 — ------ ! Die Abteilung für Landesaufnahme des Königlich Sächsischen Generalslabes wird auch in diesem Jahre von Anfang April ab bis zum Herbst im Gelände des hiesigen Verwaltungsbezirks topographische Feldarbeiten vornehmen. Diese sind dem Borstande der Abteilung für Landesausnahme des Generalstabes, sowie mehreren ihm unlerslelllen Offizieren, Topographen und Hilfstopographen über tragen worden. Zur Ausführung dies«, gemeinnützigen und wissenschaftlichen Unternehmens bedarf es der Mitwirkung der Gemeinden, der selbständigen Gutsbezirte, der Grundbesitzer, der Einwohner, sowie der Staats- und Gemeindebeamten des Beznks. Diese Behörden und Personen werden daher auf grund anher ergangener Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern hierdurch aufgefordert, zur Erreichung des beabsichtigten Zweckes auch ihrerseits kräftig und eifrig mitzuwirlen. Die dem Borstande der Ableitung für Landesaufnahme, sowie den ihm unterstellten Ofsizieren, Topographen und Hilsstopographen zu gewährenden Hilfeleistungen bestehen vorzüglich in folgendem: !., Bei Besichtigung der Gegenden sind auf Verlangen Führer, welche dieselben genau kennen und sonst wohlunterrichtet sind, gegen ortsübliche Bezahlung zu stellen. 2 ., Bei Quartier wechseln oder sonstigen dienstlichen Veranlassungen haben die Ge meinden dem Vorstande der Abteilung für Landesaufnahme, sowie den ihm unterstellten Offizieren, Topographen und Hilsstopographen auf Verlangen Mietssuhrwerle gegen «ine billige, d e oitsüblichen Pr-ise nicht über ch eitende Vergütung, die sosort bar be zahlt werden wird, zu beschaffen und überhaupt für ihr schnelles und sicheres Fort kommen zu orgen. 3 ., Die Gemeinden und Beamten, welche sich im Besitze von Karten und Aufnahme solcher Gegenden befinden, die das zu vermessende oder zu prüfende Gelände in sich fassen, werden hierdurch angewiesen, dieselben dem Vorstande der Abteilung für Landes ausnahme, sowie den ihm unterstellten Offizieren, Topographen und Hilsstopographen auf Erfordern zur Einsicht und allenfalls nöligen Nachbildung mitzuteilen, auch den kam mandierien Topographen die erforderlichen Aufzeichnungen zur Anfertigung genauer statistischer Bemerkungen so ausführlich als möglich zu geben. Grundfleuerdokumente und die dazu gehörigen Zeichnungen, sowie Menselblälter und Menielblattduplikate sind lediglich in den Diensträumen der mit ihrer Aufbewahrung betrauten Geschäftsstellen zur Einsichtnahme vorzulegen. 4 ., Gegen Vorzeigung des ergangenen offenen Beseh's sind sowohl der Vorstand der Abteilung für Landesausnahme als auch die genannten Ossiziere, Topographen und Hilsstopographen überall, wo fie es verlangen werden, für sich und ihre Diener und Burschen, die rationsberechtigten Offiziere auch noch für ihre Pierde, mit geeignetem Quartier und entspiechender Verpflegung zu versehen. Für diese Leistungen hat an den Beteiligten unmittelbar eine angemessene Bezahlung zu erfolgen. In Slreilsällen ist «ine Bezahlung nach oitsüblichen Sätzen von der Gememdebehörde festzuftellen. Die Fourage sür die Pferde der rationsberechtigten Offiziere ist nach den Sätzen des Naturallcittungsgesetzes herzugeben und wird sofort nach ortsüblichen Preisen bezahlt. Ueberhaupt wird erwartet, das; dem Vorstände der Abteilung für Landesaufnahme, den Offizieren, Topographen und Hüfttopographen alle anderen Hilseleis unqen, deren sie zur Beförderung und Erleichterung ihres Auftrages bedürfen, werden gewährt werden und es wird besonder» zu den Grundbesitzern, Einwohnern und Beamten das Vertrauen gehegt, daß sie mit gewohnter Bereilwill gleit auch diesmal zur Erleichterung des nütz iichen Zweckes dieser Unternehmung beitragen werden. 249 V. Königliche Ämtshauptmannschaft Dippoldiswalde, am 23. März l908. Da nicht allenthalben von denjenigen Personen, die vom Austreten einer Krankheit Kenntnis erhalten, die Best mmungen der Verordnung über die Anzeige- Pflicht bei ansteckenden Krankheiten vom 29. April 1905 beobachtet wordrn smd, wird hierdurch der sür die Allgemeinheit wichtigste Teil erneut zum Abdruck gebracht und darauf aufmerksam gemacht, daß bei Nichtbesokgung der Vorschriften strafend ein- geschritten werken wird. (Berg!. Gesetz- und Verwdnungsblatt vom Jahre 1905 Seite 149, „Weißer'tz zeitung" Nr. 5 t vom 6. Mai 1905 und Sammlung amtshaupt- mannschaftlicher Bekanntmachungen usw. Nr. 82) Dabei wird gleichzeitig auf die neuerliche Verordnung vom 14 Februar 1908 — Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 13 — hingewiesen und den Ortspolizeibehörden di« strenge Besolgung der darin getroffenen Anordnungen zur Pflicht gemacht. Jeder Erkrankung»- und Todesfall an Eroup, Diphtherie, Genickstarre, Schar- lach und Typhus, sowie jeder Fall des Verdachtes der Genickstarre und des Typhus ist unverzüglich und spätestens binnen 24 Stunden nach erlangter Kenntnis an die Polizeibehörde des Ausemhaltsortes des Erkrankten oder des Slerbeortes anzuzeigen. Anzeigepflichtig sind, dafern ein Arzt zur Behandlung des Kranken nicht zuge- zogen worden ist, 1, der Haushaltungsvorstand, 2. , jede sonst mit der Behandlung oder Pflege des Erkrankten beschäftigte Person, 3, derjenige, in dessen Wohnung oder Behausung der Erkrankung»- oder Todes fall sich ereignet hat, 4, die Leichenfrau. Die Verpflichtung der unter 2 bis 4 genannten Personen tritt indes nur dann ein, wenn ein früher genannter Verpflichteter nicht vorhanden ist Zuwiderhandlungen gegen die Anzeizepslicht werden an den Anzeigepflichtigen mit Geldstrafe bis zu 150 M. oder mit Hast geahndet. 264 O. Königliche Amtckauptmannfchaft Dippoldiswalde, am 25 März 1908. Die Herren Gemeindevocuande des hiesigen Verwaltungsbezirks werben veranlaßt, die Brandoeisicherungsbeiträge für den ersten Termin 1908 auf Grund der Ihnen be reits zugegangenen Heberegifter mit 1 Pfg. von jeder Beitragseinheit bei der Ge bäude- und 1'/2 Pfg von jeder Beitragseinheit bei der freiwilligen Versicherung längsiens bis zum lO. April dieses Jahres einzuheben oder einheben zu lassen und zu , den mittels besonderer Mit eilung bestimmten Zeiten pünktlich und möglichst ohne Reste an die Kaisenverwaltung der unterzeichneten Königlichen Ämtshauptmannschaft abzuliefern. Königliche Ämtshauptmannschaft Dippoldiswalde, am 24. März 1908. Aus Blatt 193 des Handelsregisters ist heute eingetragen worden: Die Firma Sy'tem Vertrieb, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, mit dem Sitze in Dippoldiswalde. - Der Gesellschastsvertrag ist am 20 März 1908 abgeschlossen worden. Gegenstand des » Unternehmens ist der Vertrieb von Registratur-Schränken nebst den dazu gehörigen Drucksachen und sonstigen Artikeln (sogenannte System) und alle damit in Zusammen hang stehenden Geschäfte, sowie die Beteiligung an anderen gleichartigen Unternehmungen. Das Stammkapital beträgt 25000 M. Zu Geschästssührern sind beiiellt a) der Kaufmann Mar Böhme, b) der Kaufmann Mar Gustav Lehmann, , beide in Dippoldiswalde. - Prokura ist erteilt s) dem Kaufmann Albin Grießbach in Dippoldiswalde, l': d) dem Kaufmann Karl Otto Emil Dreßler in Hamburg. Die Vertretung der Gesellschaft steht jedem Geschäftsführer und Prokuristen selb» ständia zu. Öffentliche Bekanntmachungen sind durch den Deutschen Reichsanzeiger, die Leipziger Zeitung und das jeweilige Amtsblatt des unterzeichneten Gerichts zu erlassen. Dippoldiswalde, den 25. März 1908. Aöniyiiske» Kmkwgenivktt. Das im Grundbuche sür Oberkarsdorf Blatt 84 auf den Namen Earl Friedrich Traugott Thümmel eingetragene Grundstück soll am 13 Mai 1908, vormittags 1/411 Ahr, an der Gerichtsstelle gemäß § I75 d>s Zwangsoersteigerungsgesehes versteigert werden. Das Grundstück ist nach dem Flurbuche 14,y Ar groß und auf 420 Mk. — Pfg. geschätzt. Es ist mit 4 40 Steuereinheiten belegt. Das Grundstück ist «in Wiesengrunt^ stück mit etwas am We-ßeritzufer stehenden Staudeholz. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts, sowie der übrigen das Grund stück betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstücke sind, soweit sie zur Zeit der Ein tragung des am 11. März 1908 verlautbarten Versteigerungsvermerkes aus dem Grund- buche nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antrag Heller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht ' berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Wer ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht hat, muß vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens herbei führen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Dippoldiswalde, am 26. März 1908. 2-r4/08. Königliches Amtsgericht. Nut;- und Brcnnhol;-Bersteigcrung. Di- am Bahnhofe Tharandt an der Dr«sd«n—Tharandt—Freiberger Staatsstraße aufberetteten 73 eschenen Klötzer von 13—60 cm Mittenstärke und rund 17 cbm Inhalt, 7 Raummeter eschenen Knüppel, lI „ Ätze, 28 Stück eschenen Wurzelftöcke von 25—70 cm oberem Durchmesser und 1 Birnbaumllotz sollen Alonksg, «len S Kpei! ISVS, nach« >23 Ahr, an Ort und Stelle unter den vorher bekannt zu machenden Bedingungen gegen sofortige Barzahlung meist bietend versteigert werden. Kgl. Straßen- und Wasser-Boulnkpektion Dresden II, am 26. März 1908. Arbeiter slir die städtische Bauverwaltung gesucht. Meldungen sind beim Vorsitzenden des Buuausschusjes, Herrn Sladtrat Liebel, zu bewirken. Dipvold'swalde, am 25 März 1908 Der Stadtrat. Aotates uns «aqufqes. Dippoldiswalde. Die vom Gewerbeverein ge plant gewesene Ausstellung von Mrister-, Gesellen-und Lehrlingsarbeiten findet nicht statt. Das ist das Resultat «in« am Mittwoch stattgrfundenen Sitzung des Aus- ftrllungrausschusses mit dem Gesamtoorstande des Ge- wnb«o«eins. Und der Grund? Unsre Gewerbetreibenden, in deren Interesse die Ausstellung natürlich emzig uno allein veranstaltet werden sollte, zeigen zum großen Teil kein Interesse dafür, denn trotzdem mehrmals Ausforde- rungen zur Beteiligung an diese ergangen sind und trotz dem seitens des Ausstrllungsausschusses auch persönlich agitiert wurde, ilt die Zahl der Anmeldungen doch so gering (einzelne Gewerbe sind überhaupt nicht vertreten, anaere nur ganz schwach), daß man nach reiflicher Aus sprache zu dem eingangs erwähnten Resultate kam,' die Ausstellung hätte keinesfalls ein annähernd richtiges Bild von der Leistungsfähigkeit des Gewcrbestandc« unsrer Stadt gegeben. Mag sein, daß die wirtschaftlichen Ver hältnisse manchen Gewerbetreibenden die Kosten scheuen lassen oder mögen sonstwelche Gründe vorhanden sein; zu