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Blatt Amts und des SLadLrathes des Aönigt. Amtsgerichts Abonnements - Preis «ierteljährl. 1 M. 25 Pf. Auf Wunsch unentgeltliche -Zu sendung. Als Beiblättern I. Jllustrirtes Sonntagsblatt (wöchentlich); 2. Landwirthschaftliche Beilage (monatlich). Druck und Verlag von E. L. Först er's Erben in Pulsnitz. Verantwortlicher Redakteur Gustav Häberlein in Pulsnitz. Geschäftsstellen: Buchdruckereien von A. Pnbst, Königsbrück, C. S. Krausche, Kamen-, Carl Daberkow, Groß röhrsdorf. Annoncen-Burcaus vonHaasen- stein L Vogler, Jnvalidendank, Rudolph Mosse und. G. L. Daube L Comp puszeile (oder deren Raumf 10 Pfennige. Erscheint: Mittwoch und Sonnabend. Z» Wulsnih. MchtuudviKunMsV UahrMug Königsbriick, «adeberg, «adednrg, Moritzburg und Umgegend. MM z„„«, e Vorm. 9 Uhr aufzugeben. Preis für die einspaltige Cor- 11. Juli 1896. Sonnabend. K i e f e r n m a r k k ä f e r b e t r e f f e n d. Nach Mittheilungen, die der Königlichen A ntshauptmannschast von der Königlichen StaatSforstvermaltung zugegangen sind, hat sich der Kiefernmarkkäfer (eine Art Borken käfer) in den Waldungen des hiesigen Bezirks in Besorgniß erregender Weise vermehrt, was, abgesehen von Witterungsverhältnissen, darauf zurückzuführen ist, daß von den Maidbe sitzern die nöthigen Borbeugungsmittel unterlassen worden sind. Die Vorbeugungsmaßregeln sind folgende: 1) Alle dürren und von Käfern befallenen Stämme sind sofort aus den Beständen zu entfernen, zu entrinden, die Rinde ist zu verbrennen. 2) Alljährlich sind ;u geeigneter Zeit Fangbäume zu fällen und dann, wenn sie mit Käferbrut besetzt sind, zu entrinden; die Rinde ist zu verbrennen. Das Fällen der Fangbäume bat zu erfolgen, solange Käfer schwärmen, zunächst also im Frühjahr, in wärmeren Jahren aber vom Februar bis November. 3) In Schneidemühlen und auf sonstigen Holzlagerplätzen, die nicht sehr weil entfernt von Waldungen liegen, namentlich aber auf Holzschlägen, sind alle Hölzer zu entrinden, die Rinde aber zu verbrennen. Den Besitzern von Waldungen wird dringend empfohlen, bei Holzverkäufen den Käufern das rechtzeitige Abfahren des Holzes bis spätestens zum 1. Juni jeden Jahres zur Kausbedingung zu machen und sich das Recht vorzubeha-ten, bei Nichterfüllung dieser Bedingung die Hölzer aus Kosten des Käufers zu entrinden. Die Königliche Amtshauptmannschaft erwartet von den Waldbesitzern des hiesigen Bezirks, daß sie im eigenen Interesse diese Vorbeugungsmittel energisch anwenden, damit cs nicht erst nöthig wird, die Strafbestimmungen des Gesetzes vom 17. Juli 1876, den Schutz der Waldungen gegen schädliche Insekten betr., anzuwenden. Königliche Amtshauptmannschaft Kamenz, den 25. Juni 1896. von Erdmanusdorff. Die Abstempelung der in der Bekanntmachung des Reichskanzlers, betreffend den Betrieb von Bäckereien und Conditoreien vom 4. März 1896, unter I. 4 Ä. erwähnten Kalendertafeln hat in Königsbrück und Elstra durch den Bürgermeister, in den Landgemeinden durch den Gemeindevorstand kostenfrei zu erfolgen. Königliche Amtshauptmannschaft Kamenz, am 30. Juni 1896. von Erdmannsdors. Sonnabend, den 11. dieses Monats, Vormittags von 9 bis 12 Uhr findet in Königsbrück Amts tag statt. Königliche A »ntshauptmannschast Kamenz, nm 7. Juli 1896. —von Erdmanusdorff. Montag, den 20 Juli 1896: Viehmarkt Dienstag, -en 21. Zuli1896 r Krammarkt in Pulsnitz. Montag, den 20. Juli 1896: Viehmarkt in Bischofswerda. Arbeitseinstellungen. Auf der Tagesordnung der General - Versammlung, die der Bund der Industriellen" vor Kurzem abhielt, stand als dritter Punkt: Arbeitseinstellungen! Der Referent, ein Berliner Fabrikant, der das Kapitel der Ar beitseinstellungen aus eigener Erfahrung kennt, unterschied zwischen berechtigten und unberechtigten Stiels. Auch ein Zeichen der Zeit! Gegenüber dieser Entwickelung handelt es sich nicht mehr darum, die guten alten Zeiten herbeizuwünschen, wo das Deutsche Reich auf Gesellen-Streiks „bei hochgelriebener Renitenz und wirklich verursachtem Unheil" sogar Lebens- strase setzte, sondern -s ist Aufgabe der Gegenwart, sich über die Streiks klar zu werden und ihnen entweder ge schlossen gegenüberzutreten oder aber die gerechten Forde rungen der Arbeiter auf friedlichem Wege zu erfüllen. Freilich über die Berechtigung des Streiks wird heut immer noch sehr verschieden geurtheilt. Je nach seinem politischen und wirthschaftlichem Standpunkt sieht der Eine in den Streiks „die gerechte Empörung des ausgesogenen, mit Füßen getretenen Proletariats gegen seine schamlosen Be- dränger", und der Andere „den bloßen Uebermuth des durch faulenzende Agitatoren aufgehetzten rohen Hausens, der nur verdienen, nicht mehr arbeiten will", und zuweilen hat der Eine, zuweilen der Andere recht. Das Wesen der Sache treffen sie Beide nicht. Wie lange dieser Riesenkampf dauern, wie er enden wird ? Die Zukunftsträume der Soziald, mokratie, erdichtet von ehrlichen Schwärmern oder böswilligen, leidenschaftlichen Fanatik-rn, werben sich gewiß nicht erfüllen. Eine Volkswirth- schast mit sozialistischer Gleichmacherei ist niemals lebens kräftig; sie bietet für einen gesunden Ehrgeiz nach großen und größten Leistungen keinen Raum. Nur in heißem Wett streit der menschlichen Kräfte werden die Fortschritte in Volkswirthschaft und Kultur gezeitigt, und dabei wird immer der Begabte, Fleißige und Sparsame größere Er folge haben als der weniger Begabte, Träge und Leicht sinnige, wird immer der Unternehmer, der sein Vermögen, sein Können und seine Ehre wagt, höhere Entlohnung beanspruchen dürfen als der Arbeiter, der ohne jedes Risiko tagtäglich eine bestimmte Anzahl von Stunden an der Ausführung der Arbeit mi'hilft. Aber andererseits ist es gewiß, daß der Kampf zwischen Arbeit und Kapital mit ideeller und materieller Anerkennung der ausführenden Arbeit als ebenbürtigem Produktionsfaktor neben dein Kapital enden wird. So gewiß wie auf kirchlichem Gebiet die ganze Nation sich von jedem Zwang frei gemocht hat, so gewiß wie auf politischem Gebiet der dritte Stand die einstigen Vorrechte der absoluten Militär-Bureaukratie beseitigt hat, so gewiß wird in dem weltwirthfchaftlich ausreifendeu Staat der vierte Stand auf wirthschaftlichem Gebiet den absoluten Kapitalismus in einen konstitutionellen umschaffen, der bei Bestimmung der Lohn- und Arbeits bedingungen die Wünsche der Arbeiter ordnungsmäßig zu hören und eventuell zu berücksichtigen hat. Und wie der falsch- und nicht verstandene Gedanke religiöser Freiheit in den Bauernkriegen, den Gräuelthaten der Wiedertäufer und dem 30jährigen Kriege dem Lande unsägliches Elend brachte, wie dem mißverstandenen Gedanken der politischen Freiheit in blutigen Revolutionen unschuldige Menschen leben, gekrönte Häupter zum Opfer fielen, so hat auch der Kampf um die wirthschaftliche Freiheit seine wider wärtigen Begleiterscheinungen, als welche wir die tagtäglichen Rohheiten der Sozialdemokratie, auch bei Streiks sehen. Die ausführende Arbeit, die in Sklaverei und Leibeigen schaft einer mit Lumpen bedeckten, stumpfsinnigen Dirne glich, ist mit unserem heutigen Lohnsystem ein trotziges herausforderndes Weib sin rothem Kleid und der Brand fackel in der erhobenen Rechten geworden. Das aber ist ihre letzte Form nicht, eine neue Zeit wird neue Verhält nisse schaffen, in denen noch mehr als heut der Grundsatz zum Ausdruck kommen wird: Nicht was Du bist, wird für Deinen Werth entscheidend sein, sondern nach der Art, wie Du Deine Stellung ausfüllst, wie Du arbeitest, wird man Dich schätzen. Und in demselben Maaße, in dem der Dünkel auf Besitz, Stellung, Titel und Wörden auf der einen Seite schwindet, wird der verbissene Trotz und Haß auf der andern Seite mehr und mehr abnehmen. Oertltche und sächsische Angelegenheiten. Beiträge für diesen Theil werden gegen Vergütung dankend angenommen. Pulsnitz. Wie seit einer längeren Reihe von Jahren regelmäßig, so sind auch in dieser Woche aus einem Legat unserer hochgeschätzten Mitbürgerin, Frau Math. verw. Hempel, geb. Weise, anläßlich ihres 86. Geburtstages eine größere Anzahl unbemittelte hiesige Einwohnerinnen Mit tags gespeist worden. Für solche freundliche Gesinnung die an den Freudenfesten des eigenen Lebens auch Anderen gern Freude macht, ist der Spenderin gewiß der Dank aller Betheiligten sicher. — Anläßlich des vom 1. bis 3. August dieses Jahres in Stuttgart statlfindenden fünften deutschen Sängerbundes sestes ist von den betheiligten Staatsbahn-Verwaltungen die Ablassung von Sonderzügen zu ermäßigten Preisen von Dresden-Altstadt, Chemnitz und Leipzig nach Stutt gart in Aussicht genommen worden. Dieselben werden Donnerstag, den 33. Juli von Dresden-Altstadt Nachmittags 6 Uhr 20 Minuten, von Chemnitz Nachmittags 9 Uhr — Min. nnd von Leipzig (Bayer. Bahnhof) 9 Uhr 55 Minuten Nachmittags abgehen, um in Stuttgart am Freitag, den 31 Juli Nachmittags in der 2. bez. 3. Stunde anzukommen. Es findet direkter Wagendurchgang von den genannten sächsischen Abgangsstationen bis nach Stuttgart statt. Die Fahrkarten erhalten eine 30 tägige Giltigkeitsdauer. Die Fahrpreise und die sonstigen Bestimmungen (Anschlußkarten) werden in einer etwa acht Tagen erscheinenden Uebersicht von der Sächsischen Staatsbahn-Verwaltung bekannt gegeben. Die Uebersicht ist unentgeltlich von den Stationen der Sächsischen Staatseisenbahnen, ferner von den Ausgabe stellen für zusammenstellbare Fahrscheinhefte in Leipzig (Dresdner Bahnhof) und in Dresden-Altstadt (Carola straße 16) zu beziehen. Brieflichen Bestellungen sind 3 Porto in Marke beizusügen. — Kaum ist die Gewalt der tobenden Elemente ge brochen und herrlicher Sonnenschein leuchtet warm in die Herzender Menschen, so prophezeite Falb schon wieder für den gestrigen Freitag einen „kritischen Tag" zweiter Ordnung, von welchem Tage an eine neue Auflage starker Gewitter folgen soll. Hoffentlich irrt sich der bekannte Wettermann und Sonnenschein und gutes Wetter bleiben uns erhalten. — Weitere Bauernregeln für den Juli. Wenn Donner kommt im Julius, viel Regen man erwarten muß. Die Juligluth thut Obste und Weine recht gut. Was Juli nicht kochen kann, muß September anbraten lohn. Hunds tage hell und klar, deuten auf ein gutes Jahr. Baut Ameis große Haufen auf, so folgt ein strenger Winter drauf. Der sieben Brüder (22. Juli) Regen bringt weder Nutz noch Segen. Sanct Jacobustag (25. Juli) andeuten thut die Zeit vor Weihnacht, das merk dir gut. Wird Sanct Margareth (13. Juli) an ihrem Geburtstag naß, füllt sie vier Wochen das Regenfaß. Gewitter in der