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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 22.05.1886
- Erscheinungsdatum
- 1886-05-22
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188605227
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18860522
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18860522
- Sammlungen
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Leipziger Tageblatt und Anzeiger
-
Jahr
1886
-
Monat
1886-05
- Tag 1886-05-22
-
Monat
1886-05
-
Jahr
1886
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 22.05.1886
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Erscheint täglich früh S'/, Uhr. LetzsrNs» »»t «rpetztti»» IohanueSgaste 8. Aprech-mltzea der Bonnlnag« 10—1» Uhr. Nachmittag; ü—6 Uhr. ki., tt» »Nick,»»« «t»»eti»dtkr «»mUcriva »acht sich du »rdactun nicht »«rdmdUch. «»nähme »e, sstr hi, ,tchsts»t«m»»« Nummer tz^timmtr« Ipseeate a» Wscheut,,« hi« » Uhr Ruchmitta»«. au S»««-u»h Sekt«,«, früh »t« '/,t Ar. Z» de» Filiale» fiir 2»s.-A»»»tz»e: Ott« Rle««. Uiiiderstttlsstretze 1. Lauts LSsche, Kathoriurastr. »3, p. »ar fit» '/,» Ute- tlp)igtr.Tagcblatt Anzeiger. Organ für Politik, Localgeschichte, Handels- and Geschäftsverkehr. Mef: Auflage izvonnemelttoprriö Viertels. 4', Mß. iucl. Briugerlohn ü Mk., durch die Pos! trzogen 6 Mk. Jede riozeliie Nummer 30 Pi. Beleqexeuiplar 10 Ps. Gebstbre» für Eztrabeilageu liu Tageblatt-Forma! gesalzt ahne Poftbesürderuiig r>0 Mi. mit PosldrsSrdcrung 60 Mk. Inserate ögespaltene Petitzeile 2«> Pi. Grügere Lcknstc» laut uni. Pre> verze:chuig. Tabellarischer ».Zifferaiotz aach höhrrm Larii. gerümeu »ater dem RedactroaSstrich die 4geipa!;. Zeile SO Pf^ vor den Fam'liennachrichieu die Sgespallene Zeile 40 Ps. Inserat» sind stets an die ttrpeSitian zu sende». — Rabatt wird nicht gegeben Zahlung pr»»l»uweriU«1o oder durch Posi- nachaahme. 142. Sonnabend den 22. Mai 1886. 80. Jahrgang. Zur geWgen Veachtimg. Unsere Expedition ist morgen Sonntag» »«n SS. Mat. Bormittags «nr bis ,S Uhr Leösfliet. LxpEtlon Uv« I-etpLlxvr rnkedlnttes. Amtlicher Theil. her euuugeltsch-luttzrrischeuKtrckrngemeiutzru fstr kirchliche Hauhluuge« bei vegrSbntfirn tn Lttpst«. 1) Vauplat-Verkaus. Der an der S«ke der Sebastia» Bach- and «E«. ».I m-LA wird hiermit zu« Verkaufe auSaeboten und werden taust» esfrrten daraus mündlich oder schriftlich angenommen. Ei» Siluationöplan und die BerkausSdedinguagrn liegen aus dem Rathhaursaale, 1. Etage, zur Einsicht au«, uud e» werden auch Exemplare davon aus verlangen abgegeben. Leipzig, deu i3. Mai 1886. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Cerutti. Nachdem wir mit Genehmigung der Kircheninspcction eine neue kirchlich« Begräbniß» und Gebührenordnung für dir evangelisch»lutherischen Kirchengemeinden der Stadt Leipzig errichtet baden, bringen wir dieselbe mit dem Bemerke-, zur öffentlichen Keuntniß, daß wegen Inkrafttreten derselben und wegen Aushebung de- Begräbt,ißrrgulativß vom 3. Juli 1850 i>» Einvernehmen mit krm Rath« drr Stadt Leipzig weiter» Bekanntmachung erfolg«, wird. Leipzig, den ll. Mai 1886. Die vereinigten Kirchenvor-Lade. 0. Pank. Kirchliche BegrLb»i--Ord«»»g sür »te r»a«,«tisch. lutberijchen »trchengnnetnbe« der Gtu»t Letpitß. Um die werthvolle Form de« kirchliche» Begräbnisse« zu allgemeinen Sitte,u erbebe», nnch nm demerkbar gewordene Uebel- siLnde und Mißbräuche in der bisherige» Weise der Begräbnisse zu beseitigen, ist nachfolgende kirchliche Begräbaißordnnng sawmt Äebütirenordnung für die evangelisch-lutherische» Kirchengemeiaden der Stadt Leirzig von den veretuigt« SirchenvorstLuden mit Genehmigung der mituaterzeich»rtr» Kirche»i»spectio» beschlossen worden: b) «) einer Zur Versorgung drr kirchlichen Begräbnisse iß anf jedem der drei Friedhöfe — ohne Unterschied der Harnchien — ein Wocheuamt mit einer durch die Kirche,ivorstüud« in Urberrtnßimmnag mit der JriedhosSdepntolio» de« Rothe« feftzusedeuden Zeit eingerichtet. Zu diesem Wocheuamte werdea dl« GtistungSgristlichea nicht herangezogen. 8- S. Jeder Todesfall etneS evangelisch-lutherischrn Gemeindeglieder ist thunlichst bald dem Küster der>cnjgen Kircheagemrinde anzumelden, welcher der Verstorbene angehört hat. Dirse Anmeldung kann von deu Angehörigen selbst oder in ihrem Auftrag« von dem Leichenbestrller erfolgen. 8- ». Der Küster ist vrrpslichlet, den Anmeldevden dir kirchlich« Be gräbaißordaung, sowie die Gebührenordnung vorznlegr» und sie zu betragen, ob sie für da« Begräbniß di« Mitwirkung «ineS Geist, lichen wünschen und event. da« Weitere tu ihrem Aufträge za ver- a »lassen. 8. 4 Die Mitwirkung eine« Geistliche» kan» überall da beansprucht werdea. wo sie nicht durch kirchengesetzlich« Bestimmungen ausdrücklich ausgeschlossen ist. «. S. Verpflichtet zu der in 8 1 bezeichnet«, Zeit, da« Begräbniß zu l allen, ist im einzelnen Falle derjenige Geistlich«, welcher aus dem Friedhöfe, auf welchem da« Begräbniß stattfindet, de» Wochen dienst hat. ES genügt in diesem Falle dir Bestellung beim Küster drr Kirchen gemeinde. 8. «. Doch kan» auch rin anderer Geistlicher um die Uebernahme der kirchlichen Handlung angegaagrn werden (vergl. Gebührenordnung Nr. Il); in diesem Falle hat dir Anmeldung anßer bei dem Küster der Kirchengemeinde onch bei dem gewählten Geistlichen zu geschehen. Diese Anmeldung hat entweder durch die Angehörigen oder durch Bermittelitug des Küsters der Kirche des gewählten Geistlichen zu ersolge». Zeit und Stund« de« Begräbnisse« ist in solchem Falle nicht ohne vorherige Zustimmung de« Geistlichen sestzusetzra und zu ver» Sffeuilicheu. 8- 7. In Fällen, wo die Leiche bereit« aus dem Krtedhose sich befindet, wird ein Leichenconduct durch di« Straß»» in Begleitang de« Geist, lichen nicht gewährt. 8- 8. Wird die Mitwirkung einr« Geistlichen im Sterbehanl« und dessen Begleitung de« Trouerzuge« begehrt, so hat sich letzterer sosort nach der häuslichen Trauerfeier zum Friedhofe zu begeben. Die nachträgliche Schmückung de« Sarge« erst ans dem Leichen wagen ist wegeo de« damit verbundenen Zeitaufwand«« »azulässig. 8. 9. Di« Leitung der Begräbnißseirrlichkrit tilgt dem mitwirkrudeu Geistlichen ob, insbesondere ». die Bestimmung de« Ort« derselbe» «ns de« Friedhof«, »b in der Lovelle »der »nr am Grab«, d. Genehmigung der Wahl der »» singenden Sieber, o. die Beraehmung mit den i» einzelne, Fall« «itwtrkende» Berel»«» wegen der ,» wählend« Gesänge ob« musiknlische» Ausführungen, <1. die Geaehmiguogt-Ertheilnug,»m Ha»« v», Reden srlw», anderer Personen, sowie dt, Besicht»,^, drr Reihenfolge dieser Rede». » UX Gemäß der Verordnung da« evangelisch, lntherischen Lande«. consiftarinmS vom »0. Augnst 187? darf während de« vormittag«. Mtrwtrknn, »» «ersagen, » de» goitcSdirnßeS ein« Beerdigung nnw» kirchlicher Mttwielnng nicht geschehe»- ^ Der Geistliche ist berechtigt, »t, , 1) w«a «nkirchlich« Inschrift« Wagen deck»» w. sich befind«. 8) wenn bei dem Brgräbniss« gleichen »nr Anweadnng wider inreche». ^ Dt, Küster all« Kttchamrmrt,»« Med« w>ln^» fibr» »ll« v»gräb,ch ^ «. 18. Gedützrenfret «ft die Friedhöfe, wenn d,e!e 1) in etnsncher For« begehrt wird und ü) durch den mit dem FriedhosSwocheadienst betraut« Geistlich«, de» sogenannt»» Wöchner, S) innerhalb der sür gebührenfrei« vrgribnißsrter» sestgrsetzte« Seit geschieht. N. An »röLhre« sind zu zahlen: Ist ^l, wenn für die vegräbnißfeier aus dem Frtedhose zwar die etnsache For«, aber ». ein uuherer Geistlicher als der Wöchner — oder d. eine nudere Zeit ol« die für gebührenfreie vrgräb- ntßfeiern sestaesetzte begehrt wird. 2) LL ^ll, wenn sür die Begräbnißseier aus dem Frtedhose eia« erweiterte Form — gleichviel durch welche,, Geistlichen, oder zu welcher Zeit — begehrt wird. 8) ist ^l, wen» die kirchlich« Begräbnißseier im Trnnerhausr — gleichviel ob tu einfacher oder erweiterter Form — begehrt wird. 4) 40 ^ll, wenn der Geistliche den Trauert«, vom Strrbrhaus« nach den, Friedhof hi» begleite» soll — gleichviel ob er die kirchliche Handlung nur am Grab« oder auch im Hause, in einfacher oder erweiterter Form vollziehen soll. Außer der Gediigr von SO im Falle S ist die unter 1 bestimmte Gebühr für die Haiidluag de« Geistlichen aus dem Friedhole zu erbeben, wenn nicht dieselbe zu drr sür gebühren, freie vegrabaißseieru bestimmten Zeit durch de» Wöchner stanfinde». Ja de» Fällen, wo die Angehörigen nicht selbst für da« Fortkommen de» Geistlichen zum und vom Friedhof« sorge«, ist außer deu obige» Gebühren et» Zuschlag voa d ^4 dafür zu erhebe». >u«erk«ii,r Die Begräbnißseier in etnsacher Fan» besteht aul: Einsegnung, Lchristlertio». Gebet (»ns Grund der Ageud«), Vaterunser und Segen. Sie wird eine Begräbnißseier in ert»«ttert«r Kar«, wen» 1) bezahlter Gesang oder L> Schmuck der Friedbosörapelle oder 3) Anwesenheit eines LrichenbittrrS oder 4) eia« Letchearrde hiazutritt. m. 1) Alle Gebühren fließen in die Kircheucass« der Parochie de« verstarb««, wird aber ein dieser nicht angehörruder Geistlicher grwühlt, in die Kirchencosse de« Lichteren. Ü) Die Bestimmungen der vorstehenden Begräbniß» und Gebühren »rdnung gelten nuch für hie unter den BrNrag znr Ordnung der kirchlichen Verhältnisse der Leipziger Garnison vom IS. April 1885 fallenden Begräbnisse von Mililairperjourn mit solgmder näherer Maßgabe: ». die tu 8 3 der Begräbnißordnung vo-geschriebenr Anmeldung hat bet dem Küster der Mil tairgemeinde za ersolgen. wegen der Anmeldungen au« dem Milttairlazareth und den Lascrne» bleibt dem Divistonöprediger besondere Regelung mit den zuständigen Stellen Vorbehalte»; d. die »ach 8- 6 aud o de« gedachten Vertrag« vom Division« Prediger zu übernehmende Mitwirkung bei Begräbnissen von Militair Personen ist gebührenfrei. e. Wird die Beerdigung durch einen andern Geistlichen oder Lurch den Division-Prediger über seine durch den gedockte» Vertrag geordnete Verpflichtung hinan« bewirkt, so greise» die Bestimmnngen der Gebührenordnung sowohl bezüglich der Gebührcnsreiheit, als bezüglich der sestgestellten Gebühren und der Ueberweisung derselben au die Kirchencassen Platz. 5) Bezüglich der au« den Stiftung-anstalten de« Iocobshoöpilale« (StadlkrankcnhauS). de« IohanniShoSvitale« und de« Georgenhauie« (Zwangrarbeil«, und Berlorgtenhau«) erfolgenden Beerdigungen sind mit Benebmiqung der mituiiierzeichneleu weltlichen Coinspection al« Stistungsbehörd« folgende Bestimmungen getroffen worden: a. Die Anordnung, in welchem Umsange bei der Beerdigung der in den bezeichneten Stistungranstalten verstorbenen oder dahin ver- brachten Tobte» eiae Milwiikuugde« Stift-geistlichen staltfinde» soll, sowie die Festsetzung etwaiger Gebühren hierfür bleibt dem Rothe al« Stistung-behörde Vorbehalten. Zunächst verbleibt e« bei der Anordnung, wonach die Mitwirkung de« Geistlichen bei dem Johanni». Hospitale in einer Trauerseier in der StistScapell» und am Grabe und bei dem Georgeuhaujr in der AnftaltSkirch« gebührenfrei statt- findet. Bezüglich der au« dem Krankenhaus« Beerdigten liegt rine Vcrvslichtung de« Stist-aeiftlichen zur Mitwirkung nicht vor, e« greisen daher hier die Bestimmungen der Gebührenordnung ganz allgemein, auch bezüglich der Beerdigung durch den Wöchner und de« Antrag« aus svlcke, Platz. Eiae Feier in der Lovelle de« Krankenhdusr« gilt ol« Feier im Trauerhause (vergl. oben II, 3) Wird i« JohonuithoSpitale oder im Georgenhause «in Parochial geistlicher zur Beerdigung einet daselbst verstorbenen Insassen herbei «zogen, so sind ebensall« die unter ll geordnet« Gebührensätze für ie Kirchencaffe der Parochie de« Geistlich« zu erheben. Die Geistlichen am IacobSboSvitole und am IohanniShoSvitale nehmen, wvz» sie sich bereit erklärt Hab«, am Wvchnerdienste Theil; bezüg lich de« Geistlich« am Georaenhause bleibt Regelung Vorbehalten. d. Werden von den Geistlichen der genannten Stiftungen gei lich« Haudluiig« bei Begräbnisse» von solchen verstorbenen vollzogen, die nicht Insassen ihrer Stiftung war«, bezüglich de« Geistlichen am JacobShoSpitole auch an den au« demselben Beerdigt«, so werden dle unter II geordneten Gebühren erhoben und Kietzen in die Lasse der betr. Stiftung. Die Erhebung erfolgt im Arankenbause durch die Stiftungsverwaltung. sonst durch den zuständig« Küster. 4> Die in den hiesigen unter 3 genannten Stiftungen, dem Armenhaus«, den Instituten der Universität, drr Auaenheilanftalt und ander« etwa später noch zu bestimmenden Anstalten Ber- storben« sind von der in 8. S der Begräbnißordnung bestimmten Anmeldepflicht autgenommen; ein« geistlich» Mitwirkung der Parochial« geistlichen bei der Beerdigung derselbe» findet, abgesehen von den vorstehend unter 3 getroffenen besonder« Bestimmung« und insoweit statt, al« sie von den Angehörige, der verstorbenen in Gemäßheit von 88 3 und 3 beantragt wird: sind Anaehärige nicht vorhanden oder nicht sosort zu ermitteln, so mna drr Antrag von »er Anstalt« verwaltnng gestellt werde«. Leipzig, den 11. Mai 1886. Die »erei»i,te» K1rche«»«rsti»dr o. Pank. Die Lircheuinspeclio» fiir skeipfla D*r Layertstendent. Der Bald der Gtmdt LetpUch. I). Paaß vr Georgi. Kr Vrkamilmchung. Wegen Einlegung von Gasrohren wird die PlldrrelßrmOe zwischen dem Bayerischen Platze und der Emilirnstraße für den Fährverkehr von dieser Straße her von MkwntwG, de» »«. »fd. Mt»., ab aus ungefähr 10 Lage gesperrt. Leipzig, den 20. Mai 1880. Der Rath der Stadt Leipzig. Krrtsq vr. Georgi. hmer. Vekamllmachnng. Aus sein Ansuchen ist Herr Kaufmann W. I. W. Herrmaa«, Kodlenstraße Nr. 4. park., aust dem von ,hm diöher belletbelei, Amie eine« Armenpsteger« im 20. Distrikte entlassen worden Wir sprechen ihm hiermit unser« Dank sür die unserem Armenwesen gewährte Mitwirkung au». Leipzig, Leu 14. Mai 1886. Das Armendtreetort»«. Ludwig.Wolf. A. Aus sein AnsnLen ist Her» Lehrer <K. G. Itweweer« «a»n, Duioursttaßc Nr. 9, hier, au« dem von >om bisher bekleideten Amte eines ArmenpflegerS im 26. Districte rn« lasse» worden. Wir sprechen ihm hiermit unseren Dank sür di« unserem Irmenwesen gewahrte Mitwirkung au«. Leipzig, de« 14. Mai 1886. DaS Armcndirectori»»». Ludwig-Wolf. A. Bekanntmachung. Die Pflasterung der Fahrstraße der PoniatowSkystraße mit Schlackengiißsteinen und die Hcrstellitng zweier Streifen Mosaikpflaster in den Fußwegen daselbst soll au einen Unter nehiner m Acccrd verdungen werde». Die Bedingungen slir diese Arbeiten liegen rn unserer Tiesban-Berwaltung, RalhhauS, II. Etage, Zimmer Nr. 14, auS und können daselbst eingesehen resp. entnommen werden. Bezügliche Offerten sind versiegelt und »nt der Aufschrift: „Pfiaster«ng der PoniatowSkyfiratze" versehen ebendaselbst und zwar bis zum 2. Juni 1886 Nachmittag» 5 Ukr rinzureichen. Leipzig, am 15. Mai 1886. DeS Rath« der Stadt Leipzig Stra-enbaivDeputatton. Bekanntmachung. Die Herstellung von Cchlackengußpflasier aus der Fahrbahn Htker-AtraFe und zwar aus deren Strecke von der I V. Bürger schule bi» zu der Plagwitzer Straße soll an einen Unternehmer in Acccrd verdungen werden. Die Bedingungen für diese Arbeiten liegen in unserer Tiefbau-Berwaltung, RalhhauS, II. Etage. Zimmer Nr. 14 au» und können daselbst rmgeseben resp. entnommen werde» Bezügliche Offerte» sind versiegelt und mit der Ausschrisl „Pflaster«»- der Hiller-Ttraste" versehen ebendaselbst und zwar bi» zum 1. Iunl 1886 Nachmittag« 5 Uhr ein- zureichen. Leipzig, am 15. Mai !886. DeS Rath« der Dtadt Leipzig Strastenbau-Deputatioa. Der Umbau der Schleußt i» der Schulstratze soll an «in« Unternehmer in Accord vergeben werden. ^ Die Bedingungen sür diese Arbeiten liegen in unserer Tirfbau»verwaltung, RalhhauS, II. Etage. Zimmer Nr. 14. au» und können von dort entnommen werden. Bezügliche Offerten sind versiegelt und mit der Ausschrist ,U»da» der Tchlewst« t» der Schulstraße" versehen ebendaselbst und zwar bt» zum 2. Juni 1888 Nachmittags 5 Uhr einzurrichen. Leipzig, am 15. Mai 1886. DeS RathS der Ttadt Leipzig Straßendau-Deputatiou. . Ai^tch« «G tz«. di» »« kwchltch« F«i« bereit« VkUmiluechm^ ! Wege» der vorzunehmenden Lerbreikerung drr über die Luppe führenden sog. Leutzscher Aleedestike wird der »»» der Li»de>a«er Lhauffee «h »ach Le»llsch fsthreade Fahrweg »»» M»»t«g, de» Ost. d. OL., «lausdir Tauer der betreffeudeu Urbeae» fl« de» Aape» l VETkUPB Leipzig, de» 20. Mai lstSS Der Umbau der Schleuß« im Barfußgäßche» soll an einen Unternehmer in Accokd vergeben werden Die Bedingungen sür diese Arbeit liegen bei unserer Tlesbau-Derwaitung, Rathhauö. U. Etage, Zimmer Nr. l4 j auS und können von dort entnommen werde». Bezügliche Offerten sind versiegelt und mit der Aufschrift ll«»»» der Schleuß« iw» Barfußgäßchra" ver» seben ebendaselbst und zwar bi» zum 3. Juni >886 Nach mittags 5 Uhr einzureich«. Leipzig, a» 15. Mai 1886. DeS RathS der Stadt Leipzig Straße»ba»Dep»t»ttoa. Vt, OvüvQÜieke Luekkänäler- I>kran8lLlt. 8e»,,L «<ck Sonnta,, 4«» 23 Ilm. Vor i» Lodahrobfimt«, »Ito Tdamaooobalo. Nichtamtlicher Theil. Die Stadt LeiHitz «ud der Servistarif. * Wir haben in der letzten Nummer unsere- Blatte« eiu: Mrttbeilung veröffentliche» müssen, welche einer größeren Anzahl Bewohner unserer Stadt ohne Zweifel eine recht unangenehme Enttäuschung bereitet hat. Seit Jahren schon dursten sich dle im Reich«dienst stehendcn Beamten und die 2sficiere der hiesigen Garnison der bestimmtet, Hoffnung hin- gebe», daß bei ber nächst« gesetzlichen Revision de» ServiS- tarife» die WohnurgSgeldzuschüffe mit den thatsächiich «stehenden Verhältnis)« in Emkiang gebracht und die Un- leichheit beseitigt werden würde, welche in Betreff dieser Kalerir zwischen anderen größeren Städten de- Reiche» und keipzig Vorhände» ist Im Laufe der letzten Monate erhielt dies« Zuversicht weitere Bekräftigung durch den Beschluß de» I ZuiideSrathc». welcher die Stadt Leipzig, die sich jetzt i» Elaste l de» ServiSIariscS befindet, in dir Elosie X, d. i. die höchste Eiusse, einreihte. Da, mit einem Mal. kommt auS Berlin eine lätnde, welche geeignet ist. diö frohen Hoffnungen derbe« treffenden Kreise in grausamer Weise zu zerstöre». Die von der Budgelcommtssion dr< Reichstages, welcher die Abänderung d«S ServiSlarijeS zu genehmigen hat, eingesetzt« Super« commissio» bat beschlossen, den Borschiag dcS BundeSratbcö. die Städte BreSlau. Köln und Leipzig in die Elaste.V «inzurcihe», abzulehnen und nach einer weiter vorliegenden Meldung soll auch die Budgetcommission selbst den Beschluß ibrer Ilutercouiinission genebmiat haben. Mit einem solchen Beschluß, da» darf man sich nicht verhehlen, ist sür die Ab« ttm»>u»g im Plenum de» NeichStageS eine in der Regel ent cheidcnde Anleitung gegeben, und wie die Sache gegenwärtig iegl, befürchte» wir allerdings lebhaft, daß die bcrechliglen Wünsche unserer RetchSbeamten und Ossicirre abermals aus dl« lange Bank qrschobea werden. Die geringe Aussicht, gegen ein« Beschluß der Bubgei- commission de» Reichstages mit Erfolg zu kämpfen,. kanz, un» nicht davon zurückhaitrn, diejenigen Gründe darzulegen, welch« nach unserem Dafürhalten jeneu Beschluß al« rmen vichen erscheinen taffen, der aus der einen Seite, soweit wenigstens dir Stadt Leipzig in Frage kommt, eine ziemliche Unkenntniß drr thalsächlichen Verhältnisse, ans der andrren Seite aber rin« flagrante Ungerechtigkeit » sich brgreisl. Die Einrichtung de» ScrviseS oder Wob- »u.igSgeitzuschussrS ist bekanntlich dazu bestimmt, daß sie das GchaltSeinkommen der betreffenden Beamten und Ossiciere nach Maßgabe der örtliche» PreiSverhältniffr der Woh nungen in billiger Weise auSgleichen soll. Diese Preis- verhältmsse der Wohnnng-aiielhen sind aber sehr ver« chieden. und dieser Thatsach« trägt der SrrviStaris dadurch Rechnung, daß er ebrn eine größere Anzahl von WohnungSgeldzuschuß.Elassen enthält. Die Stadl Leipzig war nun seither iu die Elaste 1. die aber die zweite Elaste ist, da ihr die Elaste X vorangeht, eingereiht. Diese Elassisication erfolgte im Jahre l87l, also zu einer Zeit, in welchrr, wie Alle, die damals hier schon lebten, sich er innern werden, ganz andere Verhältnisse in Bezug aus die Preise aller LebciiSbcdürsnisse bestanden. Unsere Stadt hat seit jener Zeit ihre Bevölkerung um über KO Procent ver« luekrt, sie hat sich znr wirklichen Großstadt cnlwickrlt. und leider habe» wir mit dieser Entwickelung auch eine enorme Bcrtlieucrung alle» Dessen, wa» man zum Leben nötbig hat. mit in den Kauf nehmen müssen. An dieser Vertheur- rung haben namenllich auch die WohnungSmiethcn Antbcii genommen und wir könnten, wenn diese Tbalsache nicht noto risch wäre, jeden Augenblick mit Zahlen dafür de» Beweis der Wahrheit autrete». Wir glauben nicht, daß unS von irgend einer Seite widersprochen werden wird, wenn wir behaupten, daß. wie die Dinge gegenwärtig lieg«, Leipzig zu denjenigen Städten in Deutschland gehört, »ii welchen alle LcdenS- bedürs niste zu den höchsten Preisen bezahlt werden müssen. Und wir behaupten ferner, gestützt auf die aml- lichen Zahlenvergicichungen und auf eigene Kcnntniß und Er fahrung. daß eS sich in verschiedenen Städten, die seit Iabren schon der höchsten ServiSclasse, also der Classe «1. angchören. rum Beispiel in Dresden und Stuttgart, billiger in jeder Beziehung leben läßt al- in Leipzig, und e» ließe sich insbe sondere sosort Nachweis«, daß in diesen Städten die Woh nungen aus keinen Fall tbeuerer al« in unserer Stadt sine, im Gegenthril, daß in vielen Fällen die WobnungSmietbo daselbst eine geringere ist. In Bezug auf daS Bcrhaltniß zwischen der ReichShauptstadt und Leipzig aber bade» wir die vielseitige Versicherung bestätigt gesunden, daß in Berlin viele LebenSersordernisse billiger als in Leipzig zu beschaffen sind, namentlich wa» die Nahrung«- und Genußmillel anlangi. und daß dadurch eine etwaige Differenz in Betreff deS Preise« der Wohnungen, wenn sie überhaupt bestehen sollte, reichlich ausgewogen wirb. Wir sagen also und glauben die« mit Fug und Recht tbun zu könne», daß, wenn der Bun deSralh bei der dieömaligen Revision de» ServiötariseS beschloß, die Stadt Leipzig aus Grund der total veränderten socialen und wirlbschasl lichen Verhältnisse, insonderheit aus Grund der gewaltigen Veränderung, welche in, Bcsitzmerth der HauSgrunbsiücke und i» den Preisen der Wobnungen vor sich gegangen ist, in die Elaste X der NabrungSgelbzulchüsse zu versetzen, dieser Beschluß ein in jeder Beriebung gerechtfertigter, thatsächliche Unglctchhcil und thatsächliche Ungerechtigkeit beseitigender war. Der ablehnende Beschluß der Budget-Com Mission de« Reichst ageS ist ein um so bemerkenSwertherer. al» durch ibn eine der höchsten und hervorragendsten Behörden deS Reiche», da» Reichögericht. getroffen und bcnachthriligt wird. Wir ver- langen »ür die Mitglieder und Beamten de« Reichsgericht» in Bezug auf ihr Diensteinkommen nicht eine besonder» bevorzugte Stellung, aber man muß dock' wenigsten» wünschen, daß die Angestellten desjenigen höchsten Gerichtshofes, welcher sur ganz Deutschland Recht zu spreche» hat, nicht schlechter gestellt werden al» ihre College» in Berlin, Frankfurt a. M.. Straßburg »c.. und daS geschieht, wrnn ver Reick-tag den Antrag seiner Budgetcommission beitreten sollte, die Stadt Leipzig ferner in der ServiSclasse l zu belasten. Mit der Würde, mit welcher man sonst Deutschland» höchsten Gerichts hof umkleiden bestrebt ,st, vereinbart sich eine solche Schlcchter- siellung nicht. Ein Wort möchten wir noch sagen in Bezug auf unsere Post- und Telegraphenbeamte, denen ebensall» durch den gedachten Antrag nicht geringer Nachtheil droht. Wir haben aus Grund der amtlichen Nachweisungen de« NelchSpostamte« mitthrilen können, in welchem Matze »ser
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