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MWU MKM Wmdt, Wi, SÄnüch >O die NqczcMii. Amtsbtatt . fjk die Lal. Amtsüauvtmannlchüf! zu Weißen, das L«l. Umtsnericht und den Ltadtlntb M Wilsdruff. Erscheint wöchentlich zweimal, Dienstags und Freitags. — Abonnementpreis vierteljährlich 1 Mark. Einzelne Nummern 10 Pfg- — Inserate werden Montags und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. Nr. 4». Dienstag, den 2». Mai Et». Hiermit wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Herr Wirthschaftsbesitzer Aarl L-uar- Schumann in Alixphausen als Ortsrichter für dasigen Ort hier verpflichtet worden ist. König!. Amtsgericht Wilsdruff, d°n 17. Mai 1890. vr. Gangloff. Donnerstag, den 22. ds. Mts., Nachmittags 6 Uhr, öffentliche Stadtgememderathssihnng. Wilsdruff, am 17. Mai 1890. Der Stadtgemeinderath. Ficker, Brgmstr. Mekanntmachung. Laut anher erstatteter Anzeige ist das bei hiesiger städtischen Sparkasse ausgestellte Einlagebuch No. 27 134, lautend auf den Namen Ernst Moritz Mahner in Grumbach, dem Einleger abhanden gekommen. Unter Hinweis auf § 18 des für die hiesige städtische Sparkasse geltenden Regulativs wird der etwaige Inhaber dieses Einlagebuchs hierdurch aufgefordert, seinen Anspruch an dasselbe, wenn er solchen zu haben vermeint, bei Verlust desselben binnen drei Monaten, vom Tage dieser Bekannt machung ab gerechnet, bei uns anzuzeigen. Wilsdruff, am 17. Mai 1890. Der S t a d t r a t h. Ficker, Brgmstr. Bekanntmachung. Da« 5. Stück des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen vom Jahre 1890 enthält: No. 20. Bekanntmachung, die Uebertragung des Baues einer Secundäreismbahn von Falkenstein nach Muldenberg an die Generaldirection der Staatseisenbahnen betr., vom 27. März 1890; No. 21. Bekanntmachung, die Ernennung von Commissaren für den Bau mehrerer Secundäreisenbahnen betr., vom 27. März 1890; No. 22. Verordnung, die Stellvertretung von Rechtsanwälten betr., vom 30. März 1890; No. 23. Bekanntmachung, eine Anleihe der Statt Leipzig betr., vom 2. April 1890; No. 24. Verordnung, die Gebühren für Erhebung der Einkommensteuer und für Besorgung der übrigen, den Gemeindebehörden bei der Einkommen steuer obliegenden Geschäfte in den Jahren 1890 und 1891 betr., vom 10. April 1890; No. 25. Gesetz, eine Abänderung der Notariatsordnung vom 3. Juni 1859 betr., vom 30. April 1890; No. 26. Verordnung, die Tagegelder und Reisekosten der Mitglieder der Kör- und Kreiskörcommissionen betr., vom 16. April 1890; No. 27. Verordnung, die vorübergehende Benutzung des zur provisorischen Tieferlegung der Zittau Oybin-Jonsdorfer Eisenbahn im Jnundations- pebiete der Mandau erforderlichen Grundeigenthums betr., vom 21. April 1890; No. 28. Gesetz, die gemeinsamen Angelegenheiten der Zusammenlkgungsqenossenschasten betr., vom 29. April 1890; No. 29. Gesetz, die Pensionsberechtigung der berufsmäßigen Kemeindebeamten in den Städten mit der Städteordnung für mittlere und kleine Städte, sowie in den Landgemeinden betr., vom 30. April 1890; No. 30. Verordnung, die Enteignung von Grundeigenthum für Erweiterung der Personenhaltestellc Malter der Hainsberg-Kipsdorfer Staatseisen bahn durch Herstellung eines Zugkreuzungsgleises betr., vom 30. April 1890; No. 31. Bekanntmachung, die dermalige Zusammensetzung der Landrenten-, Landesculturrenten- und Altersrentenbank-Verwaltung betr., vom 1. Mai 1890; No. 32. Verordnung zur Ausführung des Reichsgesetzes, betreffend die Jnvaliditäts- und Altersversicherung vom 22. Juni 1889, vom 2. Mai 1890. Gedachtes Stück des Gesetz- und Verordnungsblattes liegt zur Einsichtnahme auf hiesiger Raths expeditton aus. Wilsdruff, am 17. Mai 1890. Der Stadtrat h. Ficker, Brgmstr. DageSgefchi-bte. Unser Kais er paar hat in der verflossenen Woche der äußersten Ostmark des Reiches seinen Besuch abgestattet und in dem herzlichen Em pfange, Welcker ihm von der Bevölkerung Königsbergs bereitet worden ist, hat es anerkannt, daß der Geist deutscher Treue und Vaterlandsliebe der Geist wahrhaft monarchischer Gesinnung im Lande der alten Preußen heut wie zu Zeiten der Befreiungskriege noch immer eine gesicherte H-imath und Pflegestatt hat. Von Schlesien aus, wo er einige Tage zur Abhal tung von Jagden als Gast der Grafen Hochberg geweilt hatte, ist der Kaifer am Dienstag nach Königsberg gereist, während die Kaiserin sich von der Wildparkstation bei Potsdam dorthin begeben hat. Der Empfang, den die Pregelstadt den Majestäten bereitet hat, war ein überaus begeisterter. Aus Parade, Feldgottesdienst, Zapfenstreich, Galatafel im Schloß und dem von der Provinz veranstalteten Prunkmahl in der Börse bestanden die festlichen Veranstaltungen. Wiederum hat der Kaiser bedeutungsvolle Worte gesprochen. Von neuem versicherte er, daß er in den Bahnen seines Großvaters, der in Königsberg, der Wiege des zollerschen Königsthums, die Krone vom Altar genommen und auf sein Haupt gesetzt habe, wandeln werde. An dem Königthum von Gottes Gnaden werde, wie alle Hohcn- zollern, auch er fcsthalten, wie an der Auffassung, daß sie die Krone von Gott erhalten und auch nur dem allein Rechenschaft schuldig seien. Den Frieden wolle er aufrecht erhalten, das könne er, denn hinter sich habe er ein Heer, das den Frieden erzwingen könne. Wie er gesonnen sei, das Beste für die Provinz zu thun, werde er auch dafür einstehen, daß der, der an die Provinz rühren wolle, ihn finden werde, wie einen „Rooker äs Kronos". Besonders betonte der Kaiser auch, daß ein guter Bauern stand die beste Grundlage des Staates sei. „Die große landwirthschaft- liche Bevölkerung", sagte der Kaiser beim Festmahle im Schlosse, „die hier in dieser Provinz ihre strebsamen Arbeiten und ihr förderliches Wirken vollzieht, ist der Boden, aus dem Wir unsere Kraft schöpfen, und Ich halte es für Meine Pflicht, dafür zu sorgen, daß für diese Landbevölkerung gesorgt und daß sie gestärkt und erhalten werde; das werde Ich thun, so lange Ich regiere". Das sind stolze Kaiserworte, die bekunden, daß der, welcher sie gesprochen hat, ernstlich gewillt ist, die ihm von seinen Vätern überkommenen Rechte getreulich zu wahren und von Niemandem antasten zu lassen, aber auch ebenso getreulich seine Herrscherpflichten zu erfüllen. Vor seiner Abreise nach Schlesien hatte der Kaiser das Reichstagspräsidium empfangen und diesem namentlich die Militärvorlage ans Herz gelegt, welche von den militärischen Autoritäten auf das sorgfältigste geprüft und vorbereitet sei. Da sei es doch schmerzlich, so soll sich Se. Majestät, zu dem freisinnigen Abgeordneten Baumbach gewendet, geäußert haben, wenn von vornherein, als noch die Reichsregierung nicht Gelegenheit gehabt hatte, sich ausführlich zu äußern, in der freisinnigen Preffe so unbillig über die Vorlage abgesprochen wäre. Der Reichstag trat am Mittwock in die erste Berathung der Mi litärvorlage ein, durch welche die Friedenspräsenzstärke des deutschen Heeres für die Zeit vom 1. Oktober 1890 bis zum 31. März 1894 auf 486 983 Mann festgesetzt wird. Nachdem der preußische Kriegsminister erklärt, die Regierung wolle die nähere Begründung der Vorlage in der Kommission geben, ergriff Abg. Graf Moltke das Wort zur Vorlage und folgte das Haus den Ausführungen des berühmten Strategen mit sicht licher Spannung. Molkte wies zunächst darauf hin, daß die Elemente, welche den Frieden bedrohten und die fortdauernden Rüstungen nöthig möchten, bei den Völkern selbst zu suchen seien. Die Begehrlichkeit der vom Schicksal minder günstig gestellten Klassen, die Versuche, durch ge waltsame Maßregeln schnell eine Besserung ihrer Lage zu erreichen, eine Besserung, die doch nur auf dem freilich mühsameren Wege der Arbeit erreicht werden könne, und ferner gewisse Nationalitäts- und Rassebe strebungen wirkten zusammen, um den Ausbruch von Kriegen zu wünschen. Nur eine starke Regierung könne den Volksleidenschasten und Parteikämpfen wirksam entgegentreten und so den Frieden vcrdürgern, und da erscheine jedes pekuniäre Opfer gerechtfertigt, denn bei einem künftigen Kriege würde das Schicksal der gesammten europäischen Gesellschaftsordnung in Frage gestellt werden. Weiter betonte Graf Moltke, was es gegenüber den Opfern für die Armee bedeute, den Feind im Lande zu haben und erinnerte er an das Auftreten des französischen Marschalls Davoust in