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2 Amts Blatt und des Stadtrathes des Aömgl. Amtsgerichts t. 11. April 188« SommbcnS 2. Dresden, den 16. März 1896. K r 1 400 Mark, sollen an Uhr 10 ferner Uhr 10 sowie Uhr 10 anberaumt worden. Hoffmann. lt 1 1 2 2. 3. 4. 3, 4., neue rindslederne haltbare Trense, neue Gurt- oder Strickhalfter und hänfene Stränge. i e g s - M i n i st e r i u m. Die Realberechtigten werden aufgefordert, die auf den Grundstücken lastenden Rückstände an wiederkehrenden Leistungen, sowie Kostenforderungen, spätestens im Anmelde termine anzumelden. Eine Uebersicht der auf den Grundstücken lastenden Ansprüche und ihres Nangverhältnisses kann nach dem Anmeldetermine in der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts eingesehen werden. Pulsnitz, am 24. März 1896. 5., Die als geeignet befundenen Pseide werden dem Verkäufer sofort abgcnommen und zur Stelle bezahlt. 6,, Zu jedem Pferde sind Seiten des Verkäufers ohne Vergütung mit zu liefern: 1., Die Verkäufer haben durch eine Bescheinigung der Polizeibehörde ihres Wohnortes nachzuweisen u-, daß die von ihnen vorgeführten Pferde in Sachse» geboren sind — Deck- resp. Füllenscheine sind, soweit vorhanden, mitzubringen — ; b-, daß der VorsteUer seit mindestens 2 Jahren Besitzer des betreffenden Pferdes ist. Die Pferde selten 3-6 Jahre alt fein. Das Mindestmaß der anlukaufenden Pferde muß — mit Stockmaß gemessen — für 3jährige 1 Meter 46 Cen- timeter, für volljährige 1 Meter 52 Zentimeter betragen; daß Höchstmaß soll für 3jährige 1,^ und für volljährige 1,«« nicht übersteigen. Schimmel, sowie Hengste und t'agende Stuten werden nicht angckauft. Die Verkäufer sind verpflichtet, für alle Gewährsfehler nach Maßgabe der 899—929 des Bürger!. Gesetzbuchs für das Königreich Sachsen (Gesetz- und Verordnungsblatt v. I. 1863, Seite 109 flgd.), sowie gegen die Untugend des Köppens oder Kökens auf die Dauer von 14 Tagen Garantie zu leisten. puSzeile (oder deren Raum) 10 Pfennige. KescHäftsstsUen: Buchdruckereien von A. Pabst, Königsbrück, C. S. Krausche, Kamenz, CarlDaberkow, Groß röhrsdorf. Annoncen-Bureaus vonHaasen- stein L Vogler, Jnvalidendank, Rudolph Mosse und G. L. Daube L Comp. Erscheint: Mi twoch und Sonn ibend. Duck und Verlag von E. L. Först er's Orden in Pulsnitz. der 28. Mai 1896, Vormittags als Versteigerungstermin, der 13. Mai 1896, Vormittags als Anmeldetermin, Königliches Amtsgericht. I. V. Stauß, Ass. Unerlaubte Reklame. Bisher war so ziemlich jede marktschreierische Reklam- macherei erlaubt, mochten ihre Angaben auch noch so un wahr und trügerisch sein. Nach der Auffassung des Liberalismus soll jeder zusehen, wie er sich selbst schützt, und so kamen, indem sie auf die Leidenschaften, Schwächen und ErsahrungSmitlel der Menschen spekulirten, die Träger der unehrlichen, der trügerischen Reklame auf Kosten des ehrlichen Geschäftsmannes rasch in die Höhe. Mit jenen Grundsätzen des Liberalismus will man jetzt brechen. Der neue Gesetzentwurf der Reichsregierung gegen unlauteren Wettbewerb will d e marktschreierische Reklame wenigstens insoweit ahnden, als sie zur Vorspiegelung unwahrer Thatsachen greift. Sind thatsächlich urwahre Angaben nach dem Gegenstand, auf den sie sich beziehen, geeignet, das Angebot als ein besonders günstiges erscheinen zu lassen und Käufer anzulocken, so ist nach der Begründung des Entwurfes das berechtigte Interesse redlicher Mitbe werber und vielfach auch die öffentliche Ordnung verletzt und daher (in Einschreiten der Gesetzgebung gerechtfertigt Man wird also in Zukunft nicht mehr, was bisher tag. täglich geschieht, halbseidene oder baumwollene als rein seidene oder ganz leinene, gefälschte statt echte Waare an. bieten, man wird nicht mehr Scheinausverkäufe, Schein auktionen, maskirte Möbelgeschäfte und dergleichen unter allerlei Vorspiegelungen veranstalten dürfen, ohne mit dem Strafrichter in Berührung zu kommen. Es erscheint zweifelhaft, ob diese Bestimmung genügen wird, die marktschreierische unehrliche Reklame ganz zu beseitigen. Schon jetzt tauchen Formen der Reklame auf, welche sich dem neuen Gesetzentwurf entziehen, obwohl sie das Gepräge der Unehrlichkeit tragen. Wenn zum Beispiel Jemand Vorhänge oder Mäntel oder Stoffe ankündigt mit dem Bemerken: „Ganz bedeutend unter dem Her- stellungspreis" oder „Wirklicher Werth das Doppelte", so scheint es, als ob diese Angaben unwahr, also nach dem neuen Gesetzentwurf unzutäfsig sein müßten. In Wirk lichkeit können aber derartige Angaben wahr sein; es hat der betreffende Reklamemacher ältere, aus der Mode ge kommene Waaren sehr billig eingekauft und zwar erheblich unter dem Herstellungspreis, was durchaus nicht selten ist, so baß seine Ankündigung der Wahrheit entspricht. Trü gerisch ist sie gleichwohl, weil die betreffenden Waaren nicht neu, nicht modern und deshalb in ihrem Marktwerth erheblich zurückgegangen sind. In rheinpfälzischen Blättern zeigen jüdische Manu- fakturwaarenhändler an, daß sie ihre Preise aufs Neue herabgesetzt haben und bei Einkauf von 20 Mark an die Elsenbahnfahrt von sämmtlichen pfälzischen S'ationen aus vergüten, bei größeren Einkäufen sogar freien Mittagstisch, allenfalls auch noch den Kaffee drein geben! Nicht minder unzulässig ist der Kniff eines jüdischen Hauses in Breslau, das sogar Sparkassenbücher mit nachgemachten Sparmarken vertheilt und diese Marken dann später in Zahlung nimmt, natürlich nur in sehr geringen Beträgen, für 10 Pfg. bei Einkauf von 3 Mk., für 20 Pfg. bei Einkauf von 5 bis 10 Mk., für 30 Pfg. bei Einkauf von 10 bis 20 Mk., für 1 Mk. bei.Einkauf von 30 bis 50 Mk. u. s. w. Das ist lein Sparkassenbuch, sondern eine grobe, unzulässige Reklame, um dem Käufer Sand in die Augen zu streuen; er soll glauben, daß er Vortheil dabei hat und daß er spart, und schließlich erhält er doch nur einen kümmerlichen Rabatt. Derartige Reklamemittel sollten nicht zulässig sein. Das wird jeder ehrliche Mann zugeben. Von soliden Geschäftsleuten werden sie denn auch niemals angewendet. Trotzdem erweisen sie sich zugkräftig, sie bringen dem un lauteren Wettbewerb Kundschaft und Gewinn und sie be einträchtigen das ehrliche Geschäft. Das kann unmöglich genügen. Der neue Gesetzentwurf gegen den unlauteren Wett bewerb ist von der Reichsregierung ausgearbeitet worden, weil die öffentliche Meinung immer ernstlicher dazu drängte. Man wird aber genöthigt sein, bald noch andere Wege aufzusuchen, um den modernen Geschäftsschwindel kräftiger zu fassen und seine Freiheit zu beschränken. Dahin kann man nur gelangen durch Organisation des Erwerbslebens, durch genossenschaftliche Zusammenfassung seiner einzelnen Zweige und durch Heranziehung der genossenschaftlichen Korporationen und Verbände zur Handhabung einer stram- men Selbstpolizei. Tritt irgendwo ein Mann des un lauteren Wettbewerbes hervor, so nimmt die zuständige Korporation davon Kenntniß und beschließt nach eingehender 5 Bekanntmachung. Das Kriegs-Ministerium beabsichtigt, auch in diesem Jahre Pferde sächsischer Züchtung als Remonten ankaufen zu lassen. Remontcmärkte finden statt: in Kamenz auf dem Älbertplatz am I8. April dss. Js., Vormittags 8,Z0 Uhr. Als Beiblätter: I Jllustrirtes SonntagsblaU (wöchentlich); 2. i andwirthschaftliche Beilage (monatlich). Abonnements - Preis Vierteljährl. 1 M 25 Ps. Auf Wunsch unentgeltliche (u- sendung. c- s Zu Wutsnih für Brettnig, 26,9 Ar groß, mit 30s12 Steuereinheiten belegt, geschätzt auf 4700 Mark, das Feld, Ser. 955 des Flurbuchs, Folium 271 des Grundbuchs für Brettnig, 57,4 Ar groß, mit 13,42 Steuereinheiten belegt, geschätzt auf 1500 Mark, das Feld, Nr. l153 des Flurbuchs, Folium 272 des Grundbuchs für Brettnig, 38,9 Ar groß, mit 6,75 Steuereinheiten belegt, geschätzt auf 1000 Mark, die Hutung, Nr. 1155 b, 1l55 a des Flurbuchs, Folium 273 des Grundbuchs für Brettnig, 14,9 Ar groß, mit 0,56 Steuereinheiten belegt, geschätzt auf 400 Mark, 5., das Feld und Wiese, Nr. 1156, 1157 des Flurbuchs, Folium 582 des Grundbuchs für Brettnig, 1 Hektar 64,6 Ar groß, mit 36,14 Steuereinheiten belegt, geschätzt auf 4300 Mark und MO-, das Feld Nr. 1192 des Flurbuchs, Folium 466 des Grundbuchs für Großröhrsdorf, 53,7 Ar groß, mit 8,15 Steuereinheiten belegt, geschätzt auf 1000 Mark hiesiger AnMerichlsstelle zwangsweise versteigert werden und es ist * Zwangsversteigerung. Die iin Grundbuche auf den Namen Friedrich Wilhelm Bernhard Fichte in Brettnig eingetragenen Grundstücke, als: das Hausgrandstück mit Scheune, Hofraum und Garten, Nr. l93 des Brand» atasters, Nr. 954 u, 954 b, des Flurbuchs, Folium 270 des Grundbuchs der 16. Juni 1896, Vormittags als Termin zu Verkündigung des Vertheilungsplans Mchtuudvierjigltsv Jahrgang. «---».w-nl»«., iS ch en L/E Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Rmgegend. Inserate sind bis Dienstag und Freitag Vorm. 9 Uhr aufzugeben. Preis für die einspaltige Cor-