Volltext Seite (XML)
Auls- M MkWblM für den Bezirk des Amtsgerichts Eibenstock u. der Humor. Beilage .Seifen- ' ' abend. Jnsertronspreis: die blasen" in der Expedition, bei O kl°mspal:igeZeileIN Pf >m unfern Boten sowie bei allen -nntlichen Th-ile d^ge,palte»e Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: E. Hannebohn in Eibenstock. - — —— .. >.,—V. 4». Jahrgang. c ' IN Somibcnd, den 12. Fcbriar I8N8 Erlaß, das diesjährige WukerungsgeMft in den Aushevnngsvezirken Schwarzenberg und Schneeberg öelr. Unter Hinweis auf den nachstehenden, für die diesjährige Musterung im Bezirke der Königlichen Amtshauptmannschaft Schwarzenberg ausgestellten Geschäftsplan werden a) die Militärpflichtigen des Jahrganges 1878 und b) diejenigen Militärpflichtigen früherer Altersklassen, welche noch keine endgiltige Entscheidung über ihr Militärverhältnitz erhalten haben oder von der Gestellung zur Musterung nicht ausdrücklich entbunden sind, veranlaßt, zu den nachstehend festgesetzten Musterungsterminen vor der Ersatzkommission pünktlich und in reinlichem Zustande zur Vermeidung der Zwangsvorsührung und der in 8 26 der Wehrordnung angedrohten Strafen und Nachtheile zu erscheinen, während das persönliche Erscheinen in den Loosungsterminen den Militärpflichtigen freigestellt bleibt. Dabei wird auf nachstehende Bestimmungen besonders aufmerksam gemacht: 1) Die von der Ersatzkommission ausgesprochene, im Loosunasfchcinc vermerkte Entscheid ung ist nicht endgiltig, erst von der Königlichen Ober-Ersatzkommission wird im Aus- hebungstcrmine entscheidende Bestimmung getroffen. 2) Militärpflichtige, welche durch Krankheit am Erscheinen in» Musterungstermine ver hindert sind, haben ein ärztliches Zeugniß einzureichen, welches, sofern der ausstellende Arzt nicht amtlich angestellt ist, durch die Ortsbehörde zu beglaubigen ist. (8 62,« der Wehrordnung). 3) Militärpflichtige, welche sich im Musterungstermine freiwillig zur Aushebung melden und dadurch auf ihre Loosnummer verzichten, können zwar nicht mit Bestimmtheit darauf rechnen, beim Aushebungsgeschäft demjenigen Truppentheil überwiesen zu werden, zu welchem sie vorgemustert sind, sie können dagegen bestimmt daraus rechnen, am all gemeinen Einstellungstermine eingestellt, also nicht dem Nachersatz zugetheilt zu werden oder überzählig zu bleiben. Es haben daher Militärpflichtige, welche eingestellt zu werden wünschen, den Ver richt aus ihre Loosnummer bereits im Mustcrungstermine zu erklären. 4) Militärpflichtige, welche an Epilepsie zu leiden behaupten, haben auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen und abhören zu lassen, oder ein Zeugniß eines beamteten Arztes beizubringen. (8 65,s der Wehrordnung). Die bezüglichen Protokolle sind spätestens beim Musterungstermine vor zulegen. 5) Jeder Militärpflichtige, sowie seine Angehörigen sind berechtigt, Anträge aus Zurück stellung oder Befreiung von der Aushebung zu stellen. Die Betheiligten sind berechtigt, ihre Anträge durch Vorlegung von obrigkeitlich beglaubigten Urkunden und Stellung von Zeugen und Sachverständigen zu unterstützen. (88 32 und 63,- der Wehrordnung). Die bezüglichen Anträge sind alsbald anher einzureichen. Kommen gleichzeitig zwei Söhne hilfsbedürftiger Familien zur Gestellung, welche nicht gleichzeitig als Ernährer entbehrt werden können, oder dient einer bereits in der Armee, so kann auf Grund des eingereichten Zurückstellungsantrags der eine zurück gestellt und spätestens nach Ablauf des zweiten Militärpflichtjahres, bei gleichzeitiger Entlassung des zuerst eingestellten Sohnes eingestellt werden. (8 32,3 der Wehrord nung) Stützt stch ein Zurückstellnngsantrag ans die Arbeits- bez. Auffichts- «nfähigkeit de» Eltern re. des Militärpflichtigen, so mutz solches durch ärztliche Untersuchung im Mustcrungstermine bestätigt werden und habe« stch di« Betheiligte« persönlich mit einzustnden. (88 33,'. und 63,- der Wehrordnung). Zeugnisse, welche zum Behufs der Befreiung vom Militärdienste oder wegen er betener Zurückstellung gebraucht und von Behörden — Städträthen, Bürgermeistern oder Gemeindevorständen — ausgestellt werden, müssen entweder auf eigene genaue Kenntniß der Verhältnisse der darin Nachsuchenden, oher auf eingezogene sorgfältige Erkundigung sich gründen. Zurückstcllungsanträgc, welche die Ersatzcommission für unbegründet befindet, werden der Königlichen Ober-Ersatzkommission zur Entscheidung vorgelegt. Einsprüche gegen die Entscheidung der Ersatzkommission müssen binnen 10 Tagen, von dem Tage an gerechnet, an welchem die Entscheidung der Ersatzkommission für publicirt anzusehen war, bei der Königlichen Amtshauptmannschaft Schwarzenberg unter Beibringung der nöthigen Nachweise und Bescheinigungen erhoben werden. Die Ortsbchörden haben für pünktliche Gestellung der Mannschaften Sorge zu tragen: die mit der Stammrollenführung beauftragten Personen haben die Rekruten zu begleiten und die Rekrutirungsstammrollen nebst Geburtslisten und den sonstigen Belegstücken mit zubringen. (88 61,3 und 106 der Wehrordnung.) Schwarzenberg, am 10. Februar 1898. Der Civil-Vorsitzende der Ersatz-Commission in den Aushelmngs- bczirken Schwarzenberg und Schneeberg. Frhr. v. Wirsing. Ge schaftsplatt. I. Musterungsterminc. Aushebungsbezirk Schwarzenberg: a) in im Raitztzanse von Vormittags '/,1O Uhr an: den 1. März für die Militärpflichtigen aus Breitenbrunn, Breitenhof, Jugel, Steinbach, Steinhcidel, Wittigsthal und Johanngeorgenstadt; d) in im Wade Kttenckein von Vormittags S Uhr ä«: den 2. März für die Militärpflichtigen aus Beierfeld, Bernsbach und Bockau, den 3. März für die Militärpflichtigen aus Bcrmsgrün, Crandors, Erla, Grünhain, Grün- städtcl. Langenberg mit Förstel, Markersbach mit Unterscheibc, Mittweida mit Obermittweida und Neuwelt mit Untcrsachsenfeld, den 4. März für die Militärpflichtigen aus Lauter, Obcrsachsenfeld und Raschau, den 5. März für die Militärpflichtigen aus Pöhla, Rittersgrün, Tellcrhäuser, Waschleithe, Wildenau und Schwarzenberg. L. Aushebungsbezirk Schneeberg: L) in in der Kestanration zum AeldschlÄrchen von Vormittags 9 Uhr an: den 8. März für die Militärpflichtigen aus Blaucnthal, Muldenhammer, Neidhardtsthal, Schönheiderhammer und Eibenstock, den 10. März für die Militärpflichtigen aus Schönheide, Karlsfeld mit Weitersglashütte, Wildenthal und Wolfsgrün, den 11. März für die Militärpflichtigen aus Hundshübcl, Neuheide, Oberstützengrün, Sosa und Unterstützengrün; b) in im HiaWanfe von Vormittags 9 Uhr an: den 12. März für die Militärpflichtigen aus Alberoda, Dittersdorf, Gruna, Niederaffalter, Niederlößnitz, Niederpfanncnstiel, Lberaffaltcr, Obcrpsanncnstiel, Streitwald und Lößnitz; o) in im Gasthofe zum blauen Engel' von Vormittags 9 Uhr an: den 14. März für die Militärpflichtigen der Jahrgänge 1878 und 1877 aus Aue, den 15. März für die übrigen Militärpflichtigen aus Aue und für die Militärpflichtigen aus Auerhammer, Albernau und Neudörfel; ä) in SSvknvvkvi'ss im Gasthofe Stadt Leipzig von Vormittags /«Ist Uhr an: den 16. März für die Militärpflichtigen der Jahrgänge 1878 und 1877 ans Schneeberg, den 17. März für die übrigen Militärpflichtigen aus Schneeberg u. diejenigen aus Neustädtel, den 18. März für die Militärpflichtigen aus Burkhardtsgrün, Griesbach, Lindenau, Nieder- schlema, Oberschlema, Schindlers Werk und Zschorlau. II. Looslmgstermme. 1. den 7. März von Vormittags 8 Uhr an für die Militärpflichtigen des Jahrgangs 1878 aus dem Anshebungsbezirke Schwarzenberg im Made Htten klein in Schwarzenberg: 2. den 19. März von Vormittags 1,10 Uhr an für die Militärpflichtigen des Jahrgangs 1878 aus dem Anshebnngsbezirke Schneeberg im Hakhofe Stadt Leipzig in Schneeberg. Die Diensträume des unterzeichneten Amtsgerichts bleiben am 18. und 19. Februar 1898 wegen vorzunehmender Reinigung für nicht dringliche Angelegenheiten geschloffen. Eibenstock, den 1. Februar 1898. Königliches Amtsgericht. Ehrig. Fr. Bekanntmachung. Die unterzeichnete Berzirksschulinspektion sicht sich veranlaßt, die Bestimmungen in den 88 6, 8 des Gesetzes, die Ehen unter Personen evangelischen und katholischen Glaubens- bekenntnifses und die religiöfe Erziehung der von Eltern solcher verschiedener Konfessionen erzeugten Kinder betr., vom 1. November 1836 in Erinnerung zu bringen, wonach Eltern, welche ihre in gemischten Ehen erzeugten Kinder nicht in der Konfession des Vaters erziehen zu lasten beabsichtigen, eine dahingehende Erklärung an Gerichtsstelle zu Protokoll persönlich abgebcn müssen, bevor die Kinder das 6. Lebensjahr erfüllt haben. Da auf die religiöse Erziehung derjenigen Kinder, welche dieses Alter bereits über schritten haben, der Abschluß, die Aufhebung oder Veränderung solcher Vereinbarungen ohne Einfluß ist, so werden die Eltern zur Vermeidung von Unzuträglichkeiten auf die Nothwendigkeit eines rechtzeitigen Abschlusses des Vertrags noch besonders aufmerksam gemacht. Bezirksschnlinstzcktion für Eibenstock, den 9. Februar 1898. Der Htath der Stadl als Eoinspektionsvehörde. In Vertretung: Justizrath Landrock. Gnüchtel. Nr. 47 und 188 des Verzeichnisses der unter das Schankstättenvcrbot gestellten Per sonen sind zu stretchen. Stadtrath Eibenstock, den 10. Februar 1898. Hess«. Gnüchtel. Solz - Bersteigernng auf dem Staatsforstrevier Johanngeorgenstadt. Dienstag, den 22. Februar 1898, von Vorm. '/,9 Uhr an sollen im „Rathskeller" in Aue folgende in den Abtheilungen 3, 4, 9, 12, 19, 25, 40, 46, 47, 52 und 73 aufbcreitctc Nutz hölzer und zwar: 26452 Stück weiche Klöher von 7—43 cm Oberstärke, 1,»» Hdrt. . Derbüangen „ 8—15 , Nnterstärke, sowie Mittwoch, den 23. Februar 1898, von Vorm. 9 Uhr au im Hotel „äo 8axo" in Johanngeorgenstadt die in den obigen Abtheilungen ausbereitctcn Brennhölzer, als: 30 Rni. weiche Scheite, 139 Rm. weiche Knüppel, 18 Rm. weiche Jacke«, 127 Rm. weiche geschn. Zelle und 380 Rm. weiche Stöcke unter den vor Beginn der Auktion bekannt zu machenden Bedingungen versteigert werden, «önigl. Forstrevierverwaltung Johanngeorgenstadt u. Königl. Forstrentamt Eibenstock, Keich. am 9. Februar 1898. Herlach.