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s«. Jahrgang, ^ir 54. Gebühr »lttleljlhrl. tvr Dre». d»n d»I täglich ,w»I- ma>«,»rZu«r»au„g<L» Sonn- und Montagen nur einmal» ».IN» M.. durch au»>»t>r«ige Kam- ntlUoniire di« u.»a M. »et einmaliger Zu> steliung durch dir Polt :>M.<»I>neVesikIIgeId>. Die den Velern von Dreaden u. Nmgedung am Lage vorder zu- gestellten Abend Au»- gaden erhalte» die au, wilrtiaen Bezieher mit der Aiorgen Ausgabe «»lammen zugestellt. Rachdruel nur mit den», llcher Quellenangabe i„Dre»d. Nachr zu- iWg. — Unverlangte Manulkrlpie werden nicht aufbewahrt. Telegramm-Adresse: Nachrichten TreSden. Fernsprecher: II » 2W<» « lliittl. Sonntag, 25. Februar 1912. Druck und Verlag von kiepsch A Rcichardt in Dresden. »» fsinsekmeckee fo/ic/s/r/'- t/ioca/sc/e ^ /ks/rm- ^/»oco/scke Lscso ^/- /?§. üoLS 2.4c» Dessen/-xe/- esoton hlsnke: voeiGag />ee7sfs/§ö^ «»zeigen-Tarif. Annahme von Anllln- dtoungen dts »acht». :! Uhr. Lonniags nur Maiirnltrah» NN von I I di» >/-i Uhr. Die einspalilge thrundzetle «>a. N Silben» NN Pt., Mamiiten Rachrtchle» aus Dreoven 2l> Pt? die zweispaltige Zeise a»fTeHselle70Ps.die zweispaltige Nettan»e. zetle l.Iiii M. Zn plummern nach Sonn und kfeiertage» die einspalitge igrundieile nü Pi, gamilten- Aachrlchien aus Dres den die Grundzeile i!N Pi. — Auswärtige Aufträge nur gegen Ütorausbegihlung. - Zedes Lelegdtail lostet IN Pf. H a up tg e s ch o s t s str l l e: Marienstraße:k8 In i<onfs11i firossa »rusvalil. Himmsrfsusi-vs/srk. Viele ^eulieiien. WliilMll- 8»ir S.«. Wller. llüIMi'Slll. ffgM .M-) Nu- lacien, reparieren, dnlto, eionn,» l aixoi- in ^üriclsrrsllsr» ^ LLe///7F S t?r°oe^e^ ösnt<»tes»so II. Niirmer bei.Ni'.'.derrr und Lrwachsena^ alr SL»«ß« n-, uui» -»ffdulHH n und sonstige /)a/-mLc/rmL/'otSer' beseitigt man bequem durcl, di« anert. bewährten WeäirmLin»1 vr. Uiiclieamsir»er5 iür Gesunde ll. Wur^l. Ange». einzunehm. Ixunwat.»^ tm Narr Alletnocrk. u. BersanL ». ausw. i», < „a> n - kl'llrssl'tjge klibmlll livetl spsi'tki'»IkliM^ p u Upooa Uplif 20, VU. ^gijsgsgn, §tpg„g zg,jüs Wsi-s. susrsl'lll'llklltiil-ti billige s»M8s. ^ Lesern Mutmaßliche Witterung: Westwind, wolkig, mild. Im K v n i g l. Lchauspielh a u s c hatte das Lust spiel „Ter heilige Hain" von de Flers und de Eaillavct einen Lachersolg. Kaiser W ilhclm wird gelegentlich seiner Mittel- mcerreisc Mitte Mar.; nach Wien kommen, »m K aiser F r a nI o s e p h zu besuchen. Ter österreichisch-ungarische Gesandte in TreSden G z ns F o r g ö ch wird demnächst als Sektionsches ins österreichische Ministerium des Aeußcren berufen werden. Ter als „Grsatz Aegir" hergestelltc T r c a d n o u g h t u'ird voraussichtlich Ende nächsten Monats vom Ltavel ge lassen werden. Er wird den Namen „.König Albert" erhalten. .König ,Friedrich August wird die Tause des neuen Lchisses vollziehen. ss n der Potsdamer II n t e r v f s i z i c r s s ch n l e sind l8i» Nt a n n unter den Erscheinungen eines stcber- ha sten Magen - nnö D a r in t a t a r r h s erkrankt. Zwei italienische Kriegs schisse haben vor Beirut ein türkisches Kanonenboot und ein Torpedoboot znm Sinken gebracht und dann den Konak beschossen. Sie Mfecbimig von lseicimsg;- ivablen. B v n ^ a n d g c r i ch t s r a t T r. N> a n g l e r , Niitgiicd der Zweiten Ltäiidetammer. Kanin war der Reichstag ziliamiuengetrete», io flatter ten auch von überall her Wablproteste in den Wallotbau. Tas ist kein Wunder, denn wer eine Wahl ansechten will, wus; sich beeilen: Wahlanfcchtungen. die später atS zehn Tage nach Erösfnnng des Reichstages erfolgen, bleiben unberück sichtigt. freilich teilen dieses Schicksal der Nichtberück- sichtignng auch die meisten der rechtzeitig eingelegten Wahl proteste. Es ist nämlich gar nicht so leicht, eine Wahl mit Erfolg anznsechten. Bekanntlich entscheidet über die Wahlprvtestc der Reichslag leibst, und er ist in seiner Entscheidung — bei aller Souveränität — doch immerhin an gewisse Grund sätze gebunden, die sich im Rinse der Zeit durch die Uebung ergeben haben. Tiese Grundsätze fnsten überdies ans der Vehre nnierer namhasteten Ltaatsrechtslehrer und sind deshalb auch ,w grossen und ganzen immer wieder maß gebend geblieben, der Reichstag mag eine Zusammen setzung aiifgewiesen lwbeu, welche er wolle, und so wird »nch der gegenwärtige Reichstag kaum umbiu tonne», die bisherigen Grundsätze bei der Prüfung der Wahlen an znerkenncn. Diese Grundsätze führen aber mit Not wendigkeit zur Berwersung gerade der hauptsächlichsten Wahlprotestgründe. Tie meisten Wahlproteste gründen sich nämlich ans die Behanptnna, die siegende Partei habe sich allerhand mehr oder weniger unlauterer Wahlmanövcr bedient und nur allen möglichen Tricks, Äahlschwiudeleicn lind dergleichen ihren Lieg zu versanken. So wird z. B. die Wahl des Konservativen v. Gräfe im mecklenburgischen Wahlkreise Güstrow ». a. mit der Begründung angefochten. In verschiedenen Landvrten sei von konservativer L«ite Freibier gestiftet, auch seien die «Wähler durch Gratis- verabreichnng von Beefsteaks bestochen worden. Tie kon servative Wahlleitung tu, !«. sächsischen Kreise Zreiberg, ivv der Mann der berüchtigten Kops-ab-Parvle, der Sozial demokrat Wendel, gewühlt worden ist. glaubt wieder die Wahl mit der Begründung nmstvsteu zu können, die Sozialdemokraten Hütten die Rede eines linksliberalen Dresdner DberverwaltungsgerichtsratS, der in ,> reib erg vor der Hauptwahl für den liberalen Kandidaten Trim mung gemacht nnd gesagt hat: „Wer Wagnern wühlt, wählt Hcydcbrand, darum keine Stimme für den Konservativen!" vor der Stichwahl dazu benutzt, um bei den Wühlern de» Irrtum zu erregen, der bezeichnet«: hohe Beamte habe die Aenßerung vor der Stichivahl getan nnd damit zahlreiche, liberale Wähler veranlaßt, den Sozialdemokraten zu wählen. Ebenso behauptet auch das in Saarbrücken gegen Bassermann unterlegene Zentrum, Bassermanns Wahl sei nur durch „Wahlschwindeleien" der Liberalen herbeigcsührt worden, da die Wähler in einen Irrtum versetzt ge wesen seien , , ' . > Alle diese Wahlproteste müssen ohne Erfolg bleiben. Sic gründen sich unr darauf, daß eine Beeinflussung der Wähler stattgesnnüen habe. Allein Wahlbeeinslussung, wenigstens solche nicht amtlicher Natur, gibt keinen Kassa- tiviisgrniid. Andere zu beeinflussen und sich von ihnen beeinflussen zu lassen, ist, wie der Ltaatsrechtslehrer Labaud treffend sagt, ein unantastbares Menschenrecht, das, wie ein anderer Ltaatsrechtler hinzusiigt, die ganze Wahlbewegnng beherrscht. Taster muß man auch die oben angesührtcn Kölle: die Spende von Freibier nnd Beef steaks, die Verbreitung von Lügen, die Verdrehung und Entstellung von Reden nnd andere „Mogeleien" und „Wnhtschwindcleien" als Fälle erlaubter Wahlbeeinslussung gelten lassen. Selbst die Bedrohung mit Bonkott mit Ver lust der Kundschaft, mit Dienstentlassung uftv. ist kein Grund zur Kassation. Lolche Wahlmanüoer mag man vom moralischen Standpunkt ans verurteilen, es mag auch sein, daß sich im einzelnen «Falle, wie z. B. dem der Bestechung, für den Täter ein Strafverfahren anschließt — nach 8 IW St. G. B. ist ja der Kauf und Verlaus von Wahlstimmen für .Käufer und Verkäufer strafbar —, aber die Gültigkeit abgegebener Stimmen wird hierdurch nicht aufgehoben. „Das Recht fragt nicht nach den Grün den der Abstimmung." Einen schlagenden Beweis dafür, daß Wahlbeeinflnssungen seitens privater Personen selbst dann nicht für beachtlich anzuschcn sind, wenn die be treffenden Privatpersonen mit ungehörigen, ja unlauteren Mitteln agitiert Hape», zeigt eine Entscheidung ans dem Jahre 188l. In einem Pfälzer Wahlkreise hatte man einen Brief, der ti Jahre znrttcklag und von drei damals im gegnerischen Lager steheii»)en Parteiführern an den eikkchi Kandidaten gerichtet war, in einer Weise abgedrnckt, daß in weiten Kreisen der Wählerschaft der Eindruck erweckt wurde, die drei Briesschreiber hätten jetzt ihre politische Haltung geändert. Da das Schreibe» nicht wortgetreu ab- gcdrnckt war, auch die Jahreszahl des Briefes in dem Flugblatte in klelngedruckten Ziffern wieüergegeben war, so war das Plakat wohl geeignet, einen Irrtum über die Haltung dieser Parteiführer zu erregen, gewiß ein hin reichender Beweis für die Unlauterkeit des Mittels. Trotz dem erklärten die Wastlprüsungskommission, wie auch das Plenum die Wahl für gültig. Man sprach damals die Ansicht aus, in einem solchen «Falle habe nur dann, wenn ein Astgeordneter selbst durch unlautere Mittel ein Mandat erschlichen haben sollte, beim Nachweise eines doloscn Vor gehens Kassation zu erfolgen. Man erkannte also die Berechtigung zur Benutzung von Lng und Trug ausdrück lich an, sofern nur die Beeinflussung nicht vom Kandidaten selbst ausgegangc» war. Anders verhält sich der Reichstag, wenn sich's. um sogenannte amtliche W a h l b e c i n s l n s s n n g handelt, In Kahlbeeinflussungcn durch Beamte hat der Reichstag öfter einen, Kassationsgrnnd erblickt. «Früher, «V h, etwa bis zur Legislaturperiode GW, hat er geradezu den Grund satz befolgt, iu der Tätigkeit staatlicher und lommnnaler Beamter zugunsten eines bestimmten Kandidaten sei wenigstens dann eine die Wahlsrciheit beeinträchtigende Beeinflussung zu sehe», wenn sie einen Umfang angenom men habe, daß daraus zu folgern sei, die LtaatSrcgierung wünsche die Wahl dieses Kandidaten. Deshalb sprach man die Kassation non Wahlen aus, wenn Landräte Wahlaus rufe zugunsten eines Kandidaten unter Beifügung des Aintscharakters Unterzeichneten, in Sitzungen landwirt schaftlicher Vereine für oder gegen eine Kandidatur Stel lung nahmen, in ihren VureauS Flugblätter Herstellen ließen und in einer Weise versendeten, daß ihre Herkunft crtcnnbar war, und dergleichen mehr. Ebenso wurde eine unzulässige und unter allen Umständen zur Kassation Mh- rende Wahlbeeinflussuug aiigeuommcn. weuu auch nur Bürgermeister oder Gemeindevorsteher, Gendarmen oder Kemeindcdiener irgendwie für einen bestimmten Kandida ten unter Umständen tätig winden, dast daraus der Wille, im amtlicher Eigenschaft tätig zn werden, zn erkennen war. DaS ging so weit, daß eS zur Kassation führte, wenn z. B. Gemeindediener auf dem Lande in Uniform Stiinnizettel verteilte» oder Lehrer in der Schule Stimmzettel den Schülern für die Eltern mikgasteu. In neuerer Zeit hat man diesen grundsätzlichen Standpunkt ansgcgeben. Ins besondere hat der Reichstag seit GW den Standpunlt ein genommen, für die Frage der unzulässigen amtlichen Be einflussung komme eS ganz auf die Lage der einzelnen Verhältnisse a». Müsse man z. B. zugebcn, daß die von anderen Seiten auf die Wähler geübten Beeinflussungen — man denke nur an die von sozialdemokratischer Seite aus wirtschaftlichem Gebiete bei Wahlen geübte Bedrohung mit Boykott usw. — oft von viel größerer und schwer wiegenderer Bedeutung seien, als z. B. die in der Unter schrift eines Bürgermeisters oder in der Zettelverteilung eines ländlichen nntsvrmierlcn Nachtwächters zu erblickende .Beeinflussung", iv könne man auch nicht sagen, daß eine Wahl schvn deshalb zu beanstande» sei, weil ein mit polizeilicher Gewalt ausgerüsteter Beamter ader ein Geistlicher für den gewählten Kandidaten eingetrelen sei. Der Reichstag hat daher in neuerer Zeit von «Fall zu Fall entschieden. Er hat sogar Wahlen für gültig erklärt, wo eine amtliche Beeinflussung gar nicht von der Hand zu weisen ist. Die berühmteste» «Fälle sind hier die Gülngteft der Wahl des Abgeordneten v. Lieber», an den bekanntlich der berühmte Silvesterbrief des «Fürste» Büloiv gerichtet war, der doch ganz gewiß ein besonders markantes Bei spiel für das Eingreifen der Regierung in den Wahlkampf öarstellt. ferner die Gültigkeit der Wahlen tu Erlange» Fürth und in München l im Jahre IW«, wo die Erzbiichöie von Bamberg und München direkt gegen die Parole der ZcntriimSpartei zugunsten der Sozialdemokratie Stellung nahmen und in sehr wirksamer Weise — denn in beiden Wahlkreisen unterlag die vom Zentrum damals iinler stützte Sozialdemokratie — in den Wahlkampf eingrtsscn. Man wird der neuerlichen Praxis des Reichstages, so sehr sie bei der Prinziplosigkeit in einzelnen «Fällen zn Inkonseguenzen führen tan», doch den Vorzug geben müssen. Ist die Beeinflussung der Wähler einmal ein un antastbares Menschenrecht, so ist es in der Tat nicht cinzn sehen, was für ein Unterschied zwischen amtlicher und privater Beeinflussung sein soll. Denn wo findet sich ein Rechtssatz, daß eine Stimme für ungültig ekkknt werden kann, wenn auf denjemgcn, der sie abgegeben hat, ein Einfluß ausgeübt worden ist? Es gibt keinen solchen Rechtssatz. Und fragt daS Recht nicht nach den Gründen der Abstimmung, findet die Unabhängigkeit des Wählers vielmehr ihren Schutz lediglich in de» für die äSahlhandlung vorgeichriebencn «Formen, so ist auch in der Frage: Bildet Wahlbeeinslussung amtlicher Natur einen KassationSgrund'? das Urteil gesprochen: auch die amtliche Wahlbeeinslussung hat keine andere Grenze als die private Beeinflussung einznhalten. für sich allein gibt sie keinen KassationSgrund. Damit ist aber vielleicht für die Zukunft auch noch eine andere Frage gelöst. Hat die Regierung das Ein greifen in den Wahlkampf zn scheuen ? Im letzten Wahl- tawpf hat die Regierung eine Zurückhaltung beobachtet, daß man geradezu denken mußte, die Regierung gehe der Wahlkampf überhaupt nichts an. Das ist ein Ltandpniitt, den sie nicht aufrecht erhalten tan». Das E i » g r e i s e n der Regierung in de» Wahlkampf ist nicht blvß ihr Recht, sondern geradezu ihre Pflicht, wenn sie sich nicht ausgeben will. Schvn der LtaatS- rechtslchrcr Zöpsl hat daS mit klaren und unzwei deutigen Worten in seinem Ltaatsrechl ausgesprochen, indem er in dem „von der Bedingung der Wahl tüchtiger Abgeordneten" handelnden Kapitel seiner „Grundsätze des gemeinen Slantsrechts", Teil, ö. Aus lage. 18W, schrieb: „llebrigcns ist jede Regierung befugt, in den. gesetzlichen Schranken auf Wahlen zugunstcn ibreS Snslems hinzuwirken, und kann sich bei der Wahlagitation nicht bloß passiv verhalten und ihrem Gegner das Feld zur Bearbeitung dev Wühler ini oppositionellen Sinne ohne Gn'gengeivicht überlassen, wenn sie sich nicht selbst ausgeben will." — W e n n sie si ch n i ch t s e l l> st a n s g e b e n will: klingt daS nicht, als bälle er unsere heutigen Zu stände im Ange gehabt? Neueste VEmelämgen vom 24. Februar. Besuch Kaiser Wilhelms in Wien. Wien. lPriv.-Tel.i Wie hier verlautet, biitsie Kaiser Wilhelm gelegentlich seiner Mittelmeer- rcise Mitte März nach Wien kommen, um Kaiser Franz Joseph einen Besuch abznsiatten. Von Wien ans dürste sich Kaiser Wilhelm nach Pola begeben, um sich auf der „Hvhcnzvllern" nach Kvrfn einzuschjfte». In Korfu soll eine Zusainnienlnnfl mil dem Erzherzog Thron folgcr Franz Ferdinand statlsinden. Einer Berliner Mel dung der „Neuen Fr. Pr." zufolge ist cs nicht ausgeschlossen, daß Kaiser Wilhelm auch an einem Punkte I talien s mit König Viktor E m a » n c l eine Znigminenlimst habe. Justizfraqe» im prenssischen Landtag. Berlin. lPriv.-Tel.i DaS Abgeordnetenhaus führte die Beratung des Iustizctats zu Ende Abg. Dr. Liebknecht griff die Justizverwaltung heftig an, weil es noch immer nicht gelungen sei. den Totschläger des Arbeiters Herrntann in Moabit zu ermitteln. Regie rungsseitig wurden die Liebknechtschen Vorwürfe zn-