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-—VMW^ 278 Freitag, De» 3i^ November ISO« Frankenberger Tageblatt Bezirks - Anzeiger 65. Jahrgang. begründet 1842. -MU für die MM AMWiiimW IW, das MM -MM und dm Aadlrut zu IrnnIMz i. Sn. Verantwortlicher Redakteur: Ernst Roßberg in Frankenberg i Sa. — Druck und Verlag von C. G. Roßberg in Frankenberg i. Sa. Urschrift a» jedem Wochentag abends sür den folgenden Tag. Bezugs- Preis vierteljährlich 1 SO monatlich SO H. Trägerlohn extra. — Einzelnummern lausenden Monats S früherer Monate 10 Vestellungen werden in unserer Geschäftsstelle, von den Boten und Ausgabe stellen, sowie von allen Postaiistalten Deutschlands und Oesterreichs angenommen. Nach dem Auslände Versand wöchentlich unter Kreuzband. Ankündigungen sind rechtzeitig aufzugeben, und zwar größere Inserate bis 9 Uhr vormittags, kleinere bis spätestens 11 Uhr mittags des jeweiligen Ausgabetages. Für Aufnahme von Anzeigen an bestimmter Stell« kann eine Garantie nicht übernommen werden. tzmj- S1. Telegramm«: Tageblatt Frankenbergsachsen. Anzeigenpreis: Die S-gesp. Petitzeile oder deren Raum IS H, bei Lokal- Anzeigen 12 im amtlichen Teil pro Zeile 40 „Eingesandt" im Redaktionsteile 30 H. Für schwierigen und tabellarischen Satz Aufschlag, für Wiederholungsabdruck Ermäßigung nach feststehendem Tarif. Für Nachweis und Offerten-Annahme werden 2b H Extragebühr berechnet. Jnserateu-Annahme auch durch alle deutschen Annoncen - Expeditionen. M Den Handel an den Sonntagen vor Weihnachten betr. KsM Für die letzten 4 Wochen vor Weihnachten, mithin für Sonntag, de« 2., 6.» 16. »«d 23. nächsten Monat-, wird hiermit für den Bezirk der unterzeichneten Königlichen Amtshauptmannschaft der Handel mit den in der Bekanntmachung vom 11. Juli 1892 unter 1, 2 und 3 genannten Gegenständen, abgesehen von den daselbst zugelassenen Stunden, auch auf die Zeit von 4 bis 8 Uhr nachmittags freigegeben. Es hat daher für die gedachten 4 Sonntage Folgendes zu gelten: 1. Was den Handel mit Milch anlangt, so verbleibt es insoweit bei der Bestimmung unter I, 1 der erwähnten Bekanntmachung, wonach die Milch nur von früh 5 Uhr ab bis V, Stunde vor Beginn des Vormittagsgottesdienstes und nach Beendigung dieses Gottes dienstes bis nachmittags 4 Uhr unter Ausschluß des Nachmittagsgottesdienstes verkauft wer den darf. 2. Ebenso dürfen Fleisch und Aleischwaren in Gemäßheit der Bekanntmachung vom 31. Dezember 1892 nur 1 Stunde lang bis V, Stunde vor Beginn des Vormittagsgottes dienstes, 2 Stunden lang unmittelbar nach Beendigung des Vormittagsgottcsdienstes und 2 Stunden lang des Abends von 5 bis 7 Uhr feilgeboten werden. 3. Dagegen wird der Handel mit sonstigen Eß- und Materialwaren (einschließlich von Tabak und Zigarren), ingleichen der Kleinhandel mit Heizungs- und Beleuch tungsmaterial »eben den in der Bekanntmachung vom 11. Juli 1892 unter I, 2 zu gelassenen Stunden — (2 Stunden vor dem Vormittagsgottesdienste und zwar bis Stunde vor Beginn desselben, 2 Stunden unmittelbar nach Schluß desselben und eine Stunde unmittelbar nach Schluß des Nachmittagsgottesdienstes) —, 4. sowie aller übrige Handel neben der in der genannten Bekanntmachung unter I, 3 festgesetzten Frist — (5 Stunden lang unmittelbar nach Schluß der Vormittagsgottesdienste bez. unter Ausschluß des Nachmittagsgottesdienstes) — auch «och i« der Zeit von 4 bis 8 Uhr nachmittags gestattet. Flöha, den 19. November 1906. Die Königliche Amtshauptmannschaft. Unter Bezugnahme auf die vom Königlichen Ministerium des Innern erlassene Ver ordnung vom 26. September dieses Jahres — zu vergleichen Nummer. 236 des hiesigen Tageblattes vom 10. Oktober dieses Jahres — wird hiermit noch besonders daraus hin gewiesen, daß nach der von der Königl. Sächs. Negierung mit den Regierungen von Preußen — ausgenommen die Hohenzollernschen Lande —, Sachsen-Weimar, Oldenburg, Braunschweig, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Coburg-Gotha, Anhalt, Schwarzöurg-Rudvl- stadt, Schwarzburg-Sondershausen, Waldeck, Reuß ä. L., Reuß j. L., Schaumburg-Lippe, Hamburg, Lübeck und Bremen getroffenen Vereinbarung vom 1. Dezember dieses Jahres ab alles Fleisch von Schweinen, das innerhalb des Gebiets der beteiligten Staaten in Verkehr kommt und aus einem dieser Staaten stammt, als auf Trichinen untersucht angesehen wird. Der Nachweis des Herkunftsortes wird a) bei Bahn- und Postsendungen^ausreichend durch das Begleitpapier der Sendung (Frachtbrief, Postpaketadresse),' b) wenn das Fleisch von Personen mitgeführt wird, durch den Nachweis von deren Herkunftsort geführt. Ebenso werden amtliche Zeugnisse, ^die die Herkunft des Fleisches ausreichend nachweisen, als genügend angesehen. Die Untersuchung des in das Gebiet der Vertragsstaaten eingeführten Fleisches hat an dem Orte zu erfolgen, an dem zuerst die Möglichkeit besteht, das Fleisch in Verkehr zu bringen. Erfolgt hiernach eine Weiterführung innerhalb des Vertragsgebiets, so ist es wei terhin gleich Fleisch aus einem Nertragsstaate zu behandeln. — Für Schweinefleisch, das aus einem an der Vereinbarung nicht beteiligten Bundesstaate oder den Hohenzollernschen Landen stammt, oder bei dem der Nachweis der Herkunft aus einem der Vertragsstaaten nicht mit der genügenden Sicherheit geführt erscheint, oder sonst der Verdacht vorliegt, daß es nach der Einsuhr in das Bertragsgebiet noch nicht der Tri chinenschau unterlegen hat, haben nach wie vor die Bestimmungen in Z 6 des Ortsgesetzes über den Schlachthauszwang und die Ausübung der Schlachtvieh- und Fleischbeschau in der Stadt Frankenberg vom 31. Januar 1905 Anwendung zu finden. Frankenberg, den 28. November 1906. Der Stadtrat. Ueber das Vermögen des Fahrradhändlers Otto Irmscher in Ebersdorf wird heute, am 28. November I9o6, nachmittags ^4 Uhr das Konkursverfahren eröffnet. Konkursverwalter: Orts- und Friedensrichter Fiedler in Ebersdorf. Konkurssorderungen find bis zum 1. Januar 1667 bei dem Gerichte anzumelden. Wahltermi«: am 18. Dezember 1866 vormittags 16 Uhr. Termin zur Prüfung der angemeldeten Ferderungen: am 1S. Januar 1667 vormittag» 16 Uhr. Allen Personen, die eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz habe« oder zur Konkurs masse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von dm Forderungen, für die sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmm, dem Konkursverwalter bis zum 18. Dezember 1666 Anzeige zu machen. Das Königliche Amtsgericht zu Frankenberg. Generalversammlung der Bereinigten Ortskrankenkasse Frankenberg Montag, den 16. Dezember d. IS., abends /,8 Uhr im „WebermeisterhanS". Tagesordnung: 1. Ergänzungswahl des Vorstandes. 2. Wahl der Rechnungsprüfer. 3. Verschiedenes. Die Herren Vertreter werden hierzu ergebenst eingeladen. Frankenberg, am 28. November 1906. Der Vorstand. Staat und Arbeitslosenversicherung. Das „ReichS-Brbeittbl." veröffentlicht eine Betrachtung über „die Stellung von Staat und Regierung in d«n einzelnen Län dern" zum Arbeittlosenproblem. Danach haben mit einigen Ausnahmen die Regierungen sich bisher noch abwartend verhalten; so die belgische und holländische Regierung. Die deutsche Regierung war dagegen bemüht, durch die Beranstaltung einer Denkschrift über die vorhandenen Einrich- tungen zur Versicherung gegen di« Folgen der ArdeitSlofigkrit zu« nächst einmal die erforderlichen tatsächlichen Unterlagen zur Prü« fung der Frage zu beschaffen. Die Schweiz hat im Jahre 1V04 ausdrücklich beschlossen- einstweilen von einer staatlichen Organisa» tion abzusehen und vorerst nur den Ausbau des Arbeitsnachweises zu fördern. Großbritannien har in seinem „rmswploxsä vorlr- wrm aot" vom Jahre IVOS ebenfalls von der Anerkennung de» Prinzip« der Arbeitslosenversicherung Abstand genommen und sich beschränkt auf eine Orgamsation der Arbeitsbeschaffung und eine Regelung der öffentlichen Wohltätigkeit in bestimmten Formen. Zu einem positiven Vorgehen ist eS bisher nur in Frankreich und in Norwegen gekommen, beide Male in Anknüpfung an da« im vierten Aussatz geschilderte Genter System. In Dänemark hat im März 1906 di« sogenannte „Jnoalrdenkommisfion", die mit einer gutachtlichen Aeußrrung und Vorschlägen bezüglich einer Al« beittlosenverficherung betraut war, den Entwurf «ine« Gesetz-» vorgelegt, der in eigenartiger Weise auch da» Genter Zoscduß» system zur Grundlage nimmt, und e» in einer den dänischen Ver« hältrussen angepaßtrn Weise mit drn Krankenkaffen in Verbindung bringt. Ul» Ergebnis der umfassenden Darstellungen in der erwähn ten» vom reichsstatistischen Amt« bearbritrt«n Denkschrift wird her« vorgehoben, daß die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit selbst nicht im Wege der Versicherung zu erfolgen hat, sondern daß die Be kämpfung teil» durch vorbeugend« Maßnahmen allgemeinen Cha- rakter» (Regelung der Produktion, tzebung der Volksbildung, Re- gelung de» LehrlingSwesrn» usw ), teil» durch Vermittelung Vor hand«« Arbeit und Arbeit»b«schaffung (Notstandsarbeiten) ge- schieht, während di« Versicherung nur eine Sicherstellung gegen di« au» der ArbeiUlofigkeü sich «gebend« Folgen bietet. Danach wird man wohl annehm« dürfen, daß dem Drängen auf die «in- führung einer ArbcttSivftnoerficherung sür da» Deutsche Reich nunmehr mit aller Entschiedenheit entgegengetrrten werden wird. Furchtbare Sprengstoff-Katastrophe in Westfalen. Heute früh verbreitete der D.ahr vurch ganz Deutschland di« Kunde von einem entsetzlichen Ereignis. Der kurze Inhalt einer zuerst rinlausrnden Depesche beschenkte sich auf die Meldung, daß in verflossener Nacht dir bei Witt« a. Ruhr gelegene SprkNgpvfffabrtk i« dir Luft geflogen sei. Ueber die Zahl der Toten und Verwundeten sei, hieß e« weiter, noch nichts Zu verlässige» zu erfahren. Erst gegen 9 Uhr vormittags kamen dann Nachrichten, die drn Umsang der Katastrophe einigermaßen erkenn«» lieh«». Bald daraus verbreiteten wir folgendes Extra blatt: */* Annen (Westfale«), 28. November. (Priv.) In verstossener Nacht ersolgten hier zwei schwere Explosionen in der Noburit- (Sprengstoff-) Fabrik. Die Wirkung war furchtbar. Die Umgebung gleicht einer bombar dierten und zerschossenen Stadt. Weite Straßen- teile sind in Trümmer gelegt, die Fabrik selbst ist wie vom Erdboden hinweggefegt. Die Detonationen waren stundenweit zu hören. Rach amtlicherKeststellung beträgtdieZahl der getöteten Opfer 46, jedoch wird ander weit gemeldet, daß in Witten a. Ruhr bereits über 166 Tote eingeliefert worden seien. Annen ist «in Do s im pieaßischen Regurungtbczul ArnSberg und gehört zum Kreise Hörde, liegt an der Elsendahnlinie DoU- mund-Hagrn und zählt gegen 11000 Einwohner. ES ist der tzauptort der Gemeinde Annen-Wullen, besitzt Gußstahlfadriken, Glashütte», Zirgelbrennerei und bedeutende Steinkohlengrude», sowie rin Werk, in dem brr Sprrngstoff „Roburit" (eme Mi schung von Saiprtrr und Chlornitroverbindungrn der Brnzolreihe) hrrgestrllt wurde. Diese Fabrik ist, wie in obiger Depesche ge sagt, bi» aus den Grund zerstört worden. Urber die Ursache der Katastrophe lagen bi» Mittag Meldungen nicht vor. * * * k. Dortmund. (*/,2 Uhr nachlS.) Außer den bereits ge borgenen Opfern hat man «och 3 Tote u«d 80 Schwerver- wuudete gefunoen. Man erwartet noch weitere Explosionen. Gleich nach der eisten Explosion rückten die Mitglieder der Krupp schen Feuerwehr au», sie mußten aber gleich wieder abiücken, La man noch eine zweite Detonation erwartete. Die ersten Arbeiten galten der Bergung der Toien und Verwundeten, soweit die» möglich war. Die Zahl der Opfer wächst von Minute zu Mi nute. Von den benachbarten Städten wurde ärztliche Hilse herdeigrholt. lr. Dortmund. (*/z4 Uhr nachts) Die Aufräumung»- arbritra werden in weiter Feine von der Fablik von den Feuer« wihrteuten unternommen, da man noch immer eine dritte Ex plosion befürchtet. — Di« Hospitäler sind mit Verwundeten über füllt. *, * Annen. Bis vormittags 8 Uhr waren 3 U Tote geborgen. DieZahl der Schwerverletzten wird auf etwa LUV angegeben; Hunderte von Personen sind leicht verletzt. Eine grosse Anzahl von Menschen hat infolge des ungeheuren Luftdrucks das Gehör ver loren. Auch in Witten wurde grosser Schaden ange richtet, u. a. wurde ein grosses Geschäftshaus in eine Ruine verwandelt, fodafs nur noch das blosse Eisengcrüft stehen geblieben ist. Da sich noch viel Ruborit in der zu» sammcngcstürztcn Fabrik befindet, werden noch weitere Explosionen befürchtet. k. Witten a. Ruhr. Ein ganzer Ortsteil musste von den Bewohnern geräumt werden, weil noch weitere Explofionen zu befürchten find. In Annen wurden sämtliche Fenster zerstört und eine «roste Anzahl Dächer abgedeckt und viele Türen ausgehoben. Gegen 6 Uhr abends trat eine »weite noch stärkere Explosion ei«; die erste ereignete sich kur» nach 8 Uhr. Kein einziges