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WWMM - V- - , !^IM1M!,I^IM1!!1ZMWMMM^^ Erz gkb. Da lks freund. Tageblatt für Schneeberg und Umgegend. V»-!?« LA folrl u tt die Königs, und Müschen Behörden in Äue, ^rüntzatn, Hartenstein, Johann» » ^NnfvvftNI gwrgmstadt, Lößnitz, Neustädter 8chnecherg, Schwarjenkerg und Niildensel«. «. M. ins!Ä««^^L«SK'k!!L,«irl Kreitaa. de» 10. Mat 1885 Jnscrale werden pro vgespultenk Zelle mit l0Psa., tm amMchrn Lhetl du <) 5 VVöd * Sgelpaltene Zelle mit SV M.,R«lamm die Saespallene Zeile mit 8S Mg. berechnet; tabellarischer, außergewdhnltcher Satz nach erhöhtem Lartf. Poft-Zett«»g«llste Nr. »140. berechnet; tabellarischer, außergewöhnlicher Jnseraten-Xnnahm« »r die am N mittag 11 Uhr. «ne «rgschast fü »eg. an den vorgeschriebenen Läget gegeben, iiutwilrtige «ustrhge nu eingesandter Manuskripte macht Bekanntmachung. Die nächste öffentliche Sitzung des KreiSauSschuffes soll Dienstag, de» 14. Mai 18VS, Vormittags halb 12 Uhr in de« Sitzungssaale der unterzeichneten Königlichen Kreishauptmannschaft abgehalten werden. Die Tagesordnung ist in der Hausflur des hiesigen Regierungsgebäudes ange schlagen. Zwickau, am 3. Mai 1895. Königliche Kreishauptmannschast. ». rs-u. Sttehlr. Bekanntmachung, die Berufs- und Gewerbezähluug betreffend. Zufolge d<s Reichsgeietzis vom 8. April, der Bikanntmachung des Herrn Reichs kanzlers vom 16. Kvrll und der Verordnung deS Königlichen Ministeriums des Innern vom 30. April dss. Js. findet am 14. Juni 1895 «ine allgemeine Erlebung der Berufsverhältnisse der Brvülkerurg in Verbindung mit einer Ausnahme der land- und forstwirthschaftlichen sowie der gewerblichen Betnebe statt. Den Gemeindebehörden, welchen für ihren Gemetndebezirk — einschließlich der im Ort« befindlichen selbständigen Guts bezirke — die Ausführung dieser Ery-dung« obliegt, werden in drn nächsten Tcgen von hier aus die erforderlichen Zählpapiere mit den nöthigen Instruktionen zugeh«, und bleibt ihnen überlassen, unter fortdauernder e'q«»r Verantwort lichkeit e ne oder mrhrer« besondere der Reihenfolge nach mit Buchstaben (^., L, 0 pp.) zu Bezeichnende Zählnugs Kommisfio«e« (Zählkreife) bis zum 25. Mai dss. Js. auS Personen zu bilden, welche die Wichtigkeit der Erhebung zu beurtheilen im Stand« sind und Interesse an deren zweckentsprechender Ausführung nebmen, außervem aber das Ver trauen der Gemeindeang hör gm und Kenntniß der örtlichen und gewerblichen Verhüttniss« Besitzen. Di- Ortsbrhvrde b-z. Zählur gskommission hat zunächst bis z«M 1. Jtttti t. größere Gemeinden (Zählkrei'e) in Zähldezirke einzu Thülen welch« aber nicht mehe.als höchstens 50 Haushaltung, n umfassen sollen und innerhalb der Gemeinde bez. innerhalb der Zählungs- Kommission durch fortlaufende Nummern zu unterscheiden sind, sowie für Bestellung der er forderlich, n Anzahl von umsichtigen und befähigten Zähler« bez. Stellvertretern und für nvchfgt Instruierg derselbm Sorge zu tragen. Die Mitglieder d r ZSHluvgskomm'.sston und die Zähler bez. Stellvertreter sind, dafern sie nicht schon als Mitglieder einer Gemeindebehörde m Pflicht stehen, für die vor schriftsmäßige und gewissenhaft« Wahrnehmung ihr«S Ehrenamtes mittelst Handschlages zu Verpflichten und so rechtzeitig mit len Zählpapieren zu versehen, daß sie für den Beginn des Zählungsgeschäftes (Austheilung der Listen) schon am 10. Juni bereit und vollständig unterr chtet sind. Die AnStheilung d,r Zählsormulare on d'e Haushaltungen pp. hat in der Zeit vom L«. Ju«i Vormittags bts I». Jnui Mittags durch die Zähler zu erfolgen, sodaß am 14. Jnui Vormittags d-e Zählung von Haus zu Haus und von Haus- Haltung zu Haushaltung geschehen kann. Dir Ausfüllung der Zählboge« hat für jede HanShaltnng durch den Haus- haltnnastzorstand, für Gasthöfe und Herbergen, sowie für Anstatt«« aller Art durch di« Be sitzer Verwalter, Vorsteher oder deren Stellvertreter zu erfolgen, diejen ge der Landwirths fchaftskarten, dafern di« auf der Rückseite der HauShaltungSlfft« befindliche hierauf bezügliche Frage bejaht wurde, ebenfalls durch dea Hau»hiltungsvorstand oder dasjenige Mitglied der Haushaltung, welches die Land- oder Forstwmhschaft betreibt, und die Ausfüllur g der Ges tverbebogen für jelen «irzelnen Gewerdebettirb oder Betriebszweig am Sitze des Betriebes von dem selbständigen Gewerbetreibenden oder dessen Vertret'». Die Erläuterungen bez. vorgedruckten Beispiele auf den Zählpapieren werden Zweifel in Bezug auf r chtigr Ausfüllung nicht auftauch n lassen, wie es denn auch Pflicht der Zählungskommission und der Zähler ist, bei Ausfüllung der Zählpapiere hilfreich« Hand zu leisten. Die Wiedereiusammlnug der ausg-füllten Zählformulare durch die Zähler hat am 14. Juni Mittags zu teg nmn und muß spätestens den 16. Jnui beendet sein. Die Zähler haben die wiederein gesammelten Zählsormulare nach vorgenommener Prüfung mit der ausgefüllten Kontrolltst« bis zum LS. Juni an di« Gemeindtbrhörd« (ZählungSkommissiou) abzulirsem, welche die Angaben in dm Zählformularen zu prüfe«, ev. nach genauer Erkundigung zu berichtige« und alsdann den Gemeiudebog« (Druck sache Vll) bts z«M 2S. J««t entsprechend auszufüllen haben. Nachdem in dieser Weis« das Zählw«rk in d«r Gemeind« vollendet, sind di« g«- prüften Zählsormulare nach den näheren Angaben in 8 11 der Verordnung vom 30. April dss. Js. geordnet und unter Beifügung der unbenutzt gebliebene« Formulare bi» zum L. JuU, aus größeren Gemeindm mit mehr a's 2000 Einwohnern späteste«- bi» zu« LS. Juli L8SS an die unt«rz«ichnete Königlich« AmtShauptmannschaft emzur«ich«n. UrbrtgenS wird auf die Bestimmung in 8 b des oben angewg«« ReichSgesetzeS noch ausdrücklich htngewir'en, nach welcher Zeder, der die auf Grund diese» Gesetze» an ihn gelichteten Fr^gm u issenttich wahrheitSwidrig beantwortet oder diejenigen Angaben zu machen verweigert, welch« ihm nach dt«s«m Gtsttz« und den zur AuSführrn, desielben «lass«« und brkannt gemachten Vorschriften obliegen, mit Geldstrafe bi- zu dreißig Mark z« bestrafe« ist. Indem die» die Königliche AmtShauptmannschaft vorfchrist-gemäß zur öffentlichen Kenntniß bringt, rechvtt dieselbe bei der Wichtigkeit der anfeordnet« Erhebungen auf die gewissenhafte und sorgfäligr Thättgkeit der Ortsbehörden und auf bnritwilltg« Mitwttkung aller selbständigen Ortsbewohner. Zwickau, am 6. Mat 1895. . Königliche Amtshauptmannschaft. vr. Schnorr v. Carolöfeld. Hlm. Zwangsversteigerung. Di« im Grundbuche auf den Namm Christian Gotthold -kuer»walb in Lößnitz «iw- getragen« Grundstücke: 1-, Hau», Folium 212 de» Grundbuchs für Lößnitz, Nr.: 220, 220d, 221b, Abth. des Flurbuchs, Nr. : 343 de» Brandkatast«- Abth. mit 39,„ St«uereinh,it«n belegt und auf 5100 Mark geschätzt, 2., Scheune, Fol. 1444 de» Grundbuchs für Lößnitz. Nr.: 590 Abth. S de» Flurbuchs, Nr.: 80 Abth. L des BrandkatasterS, mtt 0,„ Steuereinheit« belegt und auf 1350 Mark geschätzt, sollen im hiesigen Amtsgerichte zwangsweise versteigert werden und e» ist der 8. Juni 18S3 Vormittags 11 Uhr, als Aumeldetermi«, ferner der S« J««i 18SS Vormittags 10 Uhr als Verfteigermrgstermür, sowie der 3. Juli 189S Vormittag- 11 Uhr, al» Lermii» z« Berküxdnxg de» Vertheilmeg-pl««» anberaumt Word«. 2 Königliches Amtsgericht. Lechla. Die Realberechtigten werd« aufgefordert, die auf den Grundstücken lastend« Rück- stände an wiederlehrenden Leistungen, sowie Kostenforderungen, spätesten» im Anmelde, termine anzumelden. Eine Ueberficht der auf dm Grundstücken lastenden Ansprüche und ihre» Raugver- hältnisse» kann nach dem Anmeldetermin« in der Gerichtsschreiberei des unterzeichnet« Amt»- gerichts emKseheit werden. Lößnitz, am 7. Mai 1895. Zwangsversteigerung. DaS im Grundbuch« auf de» Namen des Handelsmann Hermann Julius Kretzsch mar»» früher in Grüvhrm, jetzt in Berlin, eingetragene Grundstück Wohnhaus und Garten, Folium 105 ins Grundbuchs für Grünhatn, Nr. 128»/b. im Flurbuch, mtt 33,„ Steuer einheit« belegt, auf 2650 Mk. gewürdrrt, soll im hiesig« Amtsgerichte zwangsweise ver steigert werd« und es ist der 8. Juni 1895, Vormittags 9 Uhr, als Aumeldetermtu, ferner der 27. Juni 1895, Vormittags 9 Uhr, als Versteigernug-termi«, sowie der 6. Juli 1895, Vormittags 9 Uhr, als Termin z« Verkü»d««g d-S Vertheil««g-Plan- anberaumt worden. Di« Realberechtigten werden aufgesordett, di« auf dem Grundstücke lastenden Rück stände an wi!dtrk«hr«den Leistungen, sowie Kostenforderungen, spätesten» im Anmeldetermiue anzumelden. Eine Ueberstcht der auf dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihres Rangver hältnisses kann nach dem Anmeldetermine in der Gerichtsschreiberei des unterzeichnet« Amts gerichts eingesehen werden. Schwarzenberg, am 6. Mai 1895. Königliches Amtsgericht. v. Weber. Oes«. Freiwillige Feuerwehr und Pflichtfeuer wehr Grüuhai«. Sonnabend, den 11. Mai a. c, Nachm. halb 7 Uhr Hauptübung. Versammlungsort: am Spritzenhaus«. Die bethelligt« Mannschaft« haben zur Vermeidung ihr« Bestrafung pünktlich zu erscheinen. Grünhatn, am 7. Mat 1895. Der Bürgermeister. Gerichtstag in Aue den IS. Mai 189S. - Bekanntmachung. Bom 10. bi» 16. d. M. soll die diesige .Paulusackerstraß«'', in d« SUH« der .Meister«!", «« b«schott«t werd«. Di«s« Weg ist somit auf «nannte Zett für den Fuhrt»» kehr gesperrt «ud wird letzt«« hiermit über die fiscaltsch« Lüßntz-Harlenfttin« Straß« tmwwfea. Fütsfliche» Rentamt Hartenstein, 7. Mat 1895. Der GutSvorstan-.