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Sonnabend —— Rr. 132. 12. Mak 184». Deutsche Allgemeine Zeitung «Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz!» Daly« äs InsertionSgebüdr für dtn Naum einer Zeile 2 Rgr. intkngland durckWilliamS L Norgale in Limd-M, 14 Henrietta »Streek, lLo« vcnt» Garden. Preis für das Bierteljahr 2 Lhlr. 2«w,ta. VUZtllu», «rlchklnt tMch. Zu »urchM-Poft. Lmtcr de«In- «nd «»«lan. d««; in Frankresch durch «: sl. Alexandre in Siratz« bürg, und bei Demselben in Pari«, Nr. 23, rua di-rr« U-be-vtick. jveutfchkanb. **Frankkurt a. M. Deutsche Nationalversammlung, die Angelegenheiten in Sachsen und der Pfalz. * Frankfurt a. M. Rheinbaiern. Reichscommissar Eisenstuck. Das preußische Bataillon nach Landau. Uminski. Das Montagekränzchen. H. v. Gagern. Württcm- bergische Truppen. — Ansprache der groß-deutschen Partei. * Dres den. Die Zustände. Bekanntmachungen. * Leipzig. Der Reichscommis- sar. Briegteb. Gefecht mit Freischärlern. »Leipzig. Bekanntmachun gen des Ministeriums des Innern. Gefangennahme Heubner'S. Erklä rung von Klinger. — Die Communalgarde von Chemnitz. LH München. Die Studcntenversammlung. Das Ministerium. — Unruhen in Schwein furt. Stuttgart. Der König. Prinz Friedrich. Krawall. Die königl. Familie. Der Kronprinz. Die Abgeordneten. Die Regierung und die preußische Circulardepesche. — Aufruf der tübingcr Studenten. Karls ruhe. Die Bürgerwehr. Freiburg. Der Proceß Bornstedt-Fickler. Darmstadt. Bekanntmachung. — Die Bürgerwehr in Frankfurt a. M. Hannover. Proklamation. Hamburg. Die constituirende Versammlung. Rostock. Der dänische Consul. Schleswig. Sieg der Deutschen bei Bjert und Veile. — Die Proklamation des Generals Prittwitz an die Jütländer. — Die Beschützung Ostfricslands. Preutze». Berlin. Die Landwehr. Die Minister. Die Circularnote. — Verordnung über den Belagerungszustand. Breslau. Die Vorgänge. Äeuthen. Die Russen. Königsberg. Garnisonprediger Loop. — Die Bewegung am Rhein und in Westfalen. Handel und Industrie. Deutschland. **Frankfurt a. M., s. Mai. In der heutigen Sitzung der deutschen Nationalversammlung gab Justizminister Mohl auf eine Interpellation des Abg. Rösler auS Oels die Erklärung ab, daß wegen fortgesetzter Weigerung der Homburger Regierung, die Spiel banken zu schließen, gestern militairische Zwangsmaßregeln angeordnet worden, worauf die Negierung sich gefügt habe und heute früh die Bank schließen wolle; daß Offiziere der Executionstruppen selbst ge spielt, sei ungcgründet. Hierauf sollte der (gestern mitgetheilte) Vogt- Simon'sche Antrag, auf Unterstützung der Erhebung in Sachsen und der Pfalz, zur Berathung kommen. Ministerpräsident v. Gagern erklärte jedoch: Das Ministerium habe über sein Verhalten gegenüber den bei Ausführung der Reichsverfassung ausgebrochcnen Bewegungen ein Pro gramm entworfen und gestern Abend dem Reichsverweser übergeben, dieser aber sich 21 Stunden Bedenkzeit für seine Erklärung: ob die Ccntralgewalt auf die Durchführung der Verfassung auf Grundlage ihrer Anerkennung eingehen wolle, erbeten. Aus diesem Grunde be antrage das Ministerium Vertagung auf morgen, da es sonst an den Verhandlungen nicht Theil zu nehmen wünsche. Zugleich zeigte er an,, daß Abg. v. Watzdorf auf Abg. v. Wydcnbrugk's Zureden und in Rück sicht auf die dringenden Verhältnisse die Stelle als Reichscommissar doch noch angenommen und sich nach Dresden verfügt habe. Seine Berichte müßten erst abgcwartet werden; denn in Sachsen ständen die Parteien sich schroff gegenüber, und Leipzig habe sich unter den Schutz der Centralgewalt gestellt. Er liest folgendes darauf bezügliche Schrei ben von Rath und Stadtverordneten zu Leipzig vor: An die deutsche Centralgewalt zu Frankfurt. Durch unsern Bevoll mächtigten, den hiesigen Stadtverordneten Herrn Advocat Cichorius, wird die deutsche Ccntralgewalt bereits von den Zerwürfnissen in Kenntniß sein, welche zwischen der Regierung und dem Volke Sachsens wegen Seitens der crstern verweigerter sofortiger Anerkennung der von der Nationalver sammlung zu Frankfurt a. M. beschlossenen und verkündeten Verfassung des deutschen Reichs entstanden find, und welche die Entfernung des Kö nigs aus seiner Residenzstadt Dresden sowie den Eintritt einer provisori schen Regierung Sachsens zur Folge gehabt haben, von welcher das An sinnen, sie anzuerkenncn, an die gesetzlichen Vertreter der Stadt Leipzig gerichtet worden ist. Rath und Stadtverordnete haben sich jedoch nicht entschließen können, diese Anerkennung auszusprechen, da sie aus dem Be richte ihrer zur Erhebung der obwaltenden Lhatsachen nach Dresden ent sendeten Deputaten zu der Ucberzeugung gelangen mußten, daß diese pro visorische Regierung andere Wege gehe als solche, mit welchen sich die Gemeindevcrtretcr Leipzigs einverstanden zu erklären vermögen. Ebenso mußten sie aus jenem Berichte aber auch leider die Gewißheit gewinnen, daß die verfassungsmäßige Regierung unscrS Landes, abgesehen davon, daß He sich mit dem allseitig und laut ausgesprochenen Willen seines Volks in Bezug auf die deutsche VerfaffungSfrage in den schroffsten Widerspruch gesetzt und schon deshalb nicht mehr auf die Unterstützung deS Volks zu rechnen hat, gegenwärtig außer Stand ist, die Pflichten einer Regierung zu erfüllen und unserer Stadt den nothwendigen Schutz gegen Anarchie zu gewähren. Wir haben daher in Anbetracht, daß das dermalige königl. Ministerium in seiner amtlichen Lhätigkeit durch den Conflict, welcher zwi schen der Krone und dem Volke in Folge verweigerter Anerkennung der deutschen Verfassung auSgebrochen, beengt ist, in Anbetracht, daß die Stadt Leipzig die Vermittelung der deutschen Centralgewalt angerufen hat, in Anbetracht, daß die in Dresden ausgetretene provisorische Regierung einen andern Weg eingeschlagen hat als die Vertretung der Stadt Leipzig, in Anbetracht, daß nur ein Ministerium, welches sich für Anerkennung der deutschen Verfassung auöspricht, die volle Kraft der Regierungsgewalt in Sachsen, die nur da ist, wo sie im Volke wurzelt, wieder erwerben kann, beschlossen: Die Gemeinde Leipzig stellt sich bis zum AuStrag der Conslicte zwischen Krone und Volk unter den Schutz der deutschen Centralgewalt. Indem wir die deutsche Centralgewalt, die wir als die einzig rechtmäßige Macht anerkennen, welche wir in so schweren Conflicten anzurufen haben, von diesem Beschlusse hierdurch in Kenntniß sehen, bitten wir: Dieselbe möge uns den erbetenen Schutz angcdeihen lassen, und zu diesem Ende sofort einen mit ausgedehntester Vollmacht versehenen Reichscommissar hier her abordnen. Wir halten treu und fest zu Frankfurt, wir stehen uner schütterlich zur verkündeten deutschen Rcichsverfassung und hoffen deren Anerkennung auch für Sachsen durch feste gesetzliche Haltung, nicht abev durch die Hülfe der Anarchie, zu erringen. Leipzig, 6. Mai 1819. Der Rath und die Stadtverordneten zu Leipzig. In der Pfalz, fährt der Ministerpräsident fort, sei nach den Be richten ein Conflict für jetzt nicht vorhanden, also auch dort die Ein- schreitung nicht so dringend geboten. Gegen die Vertagung sprach zuerst Abg. Umbschciden. Die Na tionalversammlung habe nicht auf die Beschlüsse der Centralgewalt zu warten, vielmehr dieser die Richtung vorzuschreiben. In der Pfalz könne es täglich zu blutigen Conflicten kommen; auch in Sachsen sei die Lage der Dinge höchst bedenklich. Daß dort verschiedene Parteien vorhanden oder ein Mitglied der provisorischen Regierung dieser Par tei nicht gefalle, könne die Nationalversammlung nicht abhalten, Be schlüsse zu fassen. Abg. Ravcaux begreift nicht, wie man Vertagung verlangen könne, während Dresden brenne. Die linke Seite betrachte die Vertagung als ein Verbrechen am Vatcrlande. Das Ministerium habe nicht den Muth, die von der Nationalversammlung hcrvorgerufene Volkserhebung zu unterstützen; eine schreckliche, die Nationalversamm lung selbst verschlingende Revolution werde die Folge sein. Abg. Schwetschke führt die Nachricht der Deutschen Reform, daß Vv. Gä schen nach Braunschweig gesendet worden, um militairische Hülfe für Leipzig zu requiriren, als Beweis an, daß die Bewegung keineswegs blos Durchführung der Reichsverfassung bezwecke. Abg. Erbe erklärt es für Schimpf und Schande, daß die Nationalversammlung die Stadt Dresden, die ihr Blut für sie vergieße, im Stiche lassen wolle. Daß die Bewegung für die Verfassung sei, das zeigten die Erlasse der proviso rischen Regierung, und wenn diese nicht im Volke wurzelte, würden nicht Tausende und aber Tausende ihr zu Hülfe kommen. Ganz Sach sen kämpfe in Dresdens Mauern. Ob man etwa warten wolle, bis die Stadt in Schutt und Asche gefallen und in Bürgerblut ersoffen sei, wie Wien? Die. Reichsminister sollten, um ihre Fehler zu sühnen, nach Dresden eilen und sich den preußischen Kugeln aussehen. Abg- Beseler bestreitet, daß die Ccntralgewalt den Impuls zu ihrem Han deln ausschließlich von der Nationalversammlung zu erhalten, sowie daß diese das Volk zu gewaltsamer Erhebung aufgcfodert habe. Ihm scheint es gleichgültig, ob man heute oder morgen beschließe, da dem unglücklichen Dresden doch nicht zu helfen sei. (Links: Truppen!) Auch Trummi, wenn wir sie hätten, würden zu spät kommen !Abg- Wigard läugnet, daß in Sachsen die Parteien schroff ein ander gegenüber ständen. Außer Leipzig stehe Alles auf Seite Dres dens, auch die leipziger Vereine sympathisirtcn mit der dortigen Be wegung. Ein hierher gesandter Commissar habe dies ausdrücklich dem Reichsministerium erklärt, das glcickwol der Nationalversammlung diese Erklärung vorcnthalte, während es doch jene einer kleinen Partei hier mitgetheilt habe. Angesichts des brennenden Dresden findet er Abg- Beseler's Aeußerung, ein Beschluß sei nicht dringend, unbegreiflich. Die Nationalversammlung möge nicht warten, bis das furchtbare „Zu spät!" ertöne und auch sie mit hinwcggefegt werde. Minister v. Ga-