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Wochenblatt für Rcichenbwnd, Siegmar, Neustadt, Rabenstein nnd Rottluff betr. Fernsprecher Amt Siegmar L44 Nereinsinserate müssen bis Freitags nachmittags 2 Uhr eingegangen sein und können nicht durch Telephon aufgegeben werden. ende 1M7 Sonnabend, den 17. Februar M 7 rst. in rsere at< W Lr- »ruß Rabenstein, am 13. Februar 1917. Franke, f. d. Sparkaffen-Kass. 239 II L III 698. und zwar an die Haushaltungen Brotkartenhefte Nr. vormittags von »u I. Bezirks H Bezirks NI. Bezirks Der Gemeindevorstand. IV. Bezirks Neichenbrand, am 15. Februar 1917. Der Gemeindevorstand 1—1VV 101—200 201—300 301—400 im Meldeamt im Meldeamt 1 im Sparkassen. / zimmer l im Gemeindekassen- / zimmer. den t im iloß- ral- 'tatt. rdcn lins- ent- at. Ver- All- uar, im B. ächt, «euer an die pünktliche Abholung der Brot- rc. Karten zu erinnern. Neustadt, am 15. Februar 1917. chm. I in egennahme von Fleischmarken abgegeben werden. Wenn anders der Verderb des Fleisches nicht verhütet werden kann, dürfen die Kommunalver- ände im Einzelfalle Ausnahmen von der Markenpflicht bewilligen. Dresden, den 6. Februar 1917. Ministerium des Innern. An Kinder können Brotkarten nicht ausgehändigt werden. Ausnahmen von vorstehenden Bestimmungen werden nicht -«gelassen. Die obengenannten Zeiten sind streng einznhalten, außerhalb derselben werden Brotkarten nicht ausgegeben. Es wird noch ausdrücklich darauf hingewiesen, daß für die vorstehenden Ausgabezeiten die Nummern der Brotkartenheste maßgebend sind, was bet etwa stattgefundenen Umzügen besonders zu beachten ist. Die Hausbesitzer bez. deren Stellvertreter werden ersucht, ihre Mieter — Haushaltungsvorstände — 1«. tt 'S- Be- »hu- Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. Anzeigen werden in der Expedition (Reichenbrand, Nevoigtstraße 11), sowie von dm Herren Friseur Weber in Reichenbrand, Kaufmann Emil Winter in Rabenstein und Albin Thiem in Rottluff entoegen- genommen und pro Ispaltige Petitzeile mit 15 Pfg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Anzeigen-Annahme in der Expedition bis spätestens Freitags nachmittags 3 Uhr, bei den Annahmestellen bis nachmittags 2 Uhr. Die Sparkaffen-Verwaltung. Wilsdorf, Gemeindevorstand. Zur Inempfangnahme haben die Haushaltungsvorstände oder deren Stellvertreter (Ehe- kaum) zu erscheinen. An andere Personen erfolgt die Ausgabe nur In Behlnderungsfällen (als °lche gelten nur Krankheit) und nur gegen Abgabe eines von dem fraglichen Haushaltung». wrsiand« ausgestellten Ausweises. An Kinder können Brot- und Fleischkarten nicht ausgehändigt werden. Außerhalb der obengenannten Zeiten werden Brot und Fleischkarten nicht ^gegeben. Die Hausbesitzer bez. deren Stellvertreter werden ersucht, ihre Mieter — Haushaltungsvorstände — "ir pünktliche Abholung der Brot- und Fleischkartm zu erinnern. Die Zahl der bis zum Schlüsse des Jahres 1916 ausgestellten Einlagebücher beziffert sich auf 4704, im Jahre 1916 sind neu hinzugekommen 167 und erloschen 173; am 31. Dezember 1916 waren och gangbar 2903 Einlagebücher. Spareinlagen werden mit 3Vs °/o verzinst und an einem Geschäftslage in jeder Höhe bis zum Höchstbettage von 5000 bez. 10000 angmommen. Strengste Geheimhaltung. Geschäftszeit: Jeden Wochentag vorm. 8—12 Uhr und nachm. von 2—5 Uhr, mit Ausnahme Sonnabends von 8—3 Uhr durchgehend. Die Sparkasse expediert auch schriftlich und werden durch ie Post bewirkte Einlagen schnellstens und portofrei erledigt tatt. mes. Gemeinde- und Staatsgrundfteuer. Nachdem die Frist zur Bezahlung des am 1. Februar d. I fällig gewesenen 1. Termins Gemeinde- und Staatsgrundsteuer abgelaufen ist, werden Säumige darauf aufmeiksam gemacht, daß gegen sie nunmehr das Mahn- bez. Zwangsvollstreckungsverfahren eingeleitet wird. Der Gemeinbevorstand zu Rabenstein, am 16. Februar 1917. Bekanntmachung. Auf die Bekanntmachungen des Präsidenten des Kriegsernährungsamtcs vom 6. Januar 1917 der Saatgut von Buchweizen und Hirse, Hitlsevfrüchten und Lupine« — Reichsgesetzblatt ieite 14 slg — und vom 11. Januar 1917 über den Berkehr mit Hafer und Sommerge ste zu kaatzwecke« — Reichsgesetzblatt Seite 31 flg. — sowie die Sächs. Ausführungsverordnungen hierzu om 23. Januar 1917 — Sächs. Staatszeitung vom 24. Januar 1917, Nr- 19 — und vom 20. Januar 917 — Sächs. Staatszeitung vom 22. Januar 1917, Nr. 17 — wird noch besonders hingewiesen. Die Bekanntmachungen liegen zur Expeditionszeit in den unterzeichneten Gemeindeämtern zur änstchtnahme aus. Die Gemeindevorstäude vo« Reicheubrand, Siegmar, Neustadt, Rabeustei« und Rottluff. Schornsteinveinigung. Die nächste Reinigung der Schornsteine in hiesiger Gemeinde wird m der Zeit vom 19. Februar bl» mit 19. März 1v>7 erfolgen. Der Gemeindevorstand zu Nabenstein, am 12. Februar 1917. der r/«9— °/«9 Uhr, S/.9-V.10 „ , -/4l0-V«10 „ , S/410--/.H „ , Nachstehende Bekanntmachung wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die Gemeindevorstäude z« Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff. Freibankfleisch betreffend. In Zukunft darf minderwertiges oder bedingt taugliches Fleisch (Freibankfleisch) nur gegen Ent- Bekanntmachung. Nach einer Bekanntmachung des Präsidenten des Kriegsernämungsamtes können zur Zubereitung von Roggenbrot statt Kartoffeln Rüben, mit Ausnahme vo < Zuckerrüben, verwendet werden Dabei entsprechen einhundert Gewichtsteile Trockenrüben hundert Gewichtsteilen Kartoffelstöcken und hundert Gewichtsteile frischer Rüben fünfzig Gewichtsteilen gequetschter oder geriebener Kartoffeln. Reicheubraud, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff, am 10 Februar 1917. Die Gemeindevorstände. mg. m WWs-MW der MMe-WW zu MHM sus Has Zahl W Rechnungs-Abschluß. 40l-520 „ , '/in-»/.!! „ . Zur Inempfangnahme haben die Haushaltungsvorstände oder deren Stellvertreter (Ehefrauen), . erscheinen. An andere Personen erfolgt die Ausgabe nur in Behinderungsfällen (als solche gelten Krankheit) und nur gegen Abgabe eines von dem fraglichen Haushaltungsvorstande ausgestellten Ausweises. Rot- Nii MsWrlmuWe io WchMM. Die Ausgabe der Brot- und Fleischkarten auf die Zeit vom 25. Februar bis 24. März 1917 an ie Haushaltungen hiesiger Gemeinde erfolgt gegen Rückgabe der alten Brotmarkenhefte Freitag, den 23. Februar 1917, im hiesigen Rathause und zwar an die Haushaltungen des Brotkartenausgabe in Neustadt. Die Ausgabe der Brot- rc. Karten auf die nächste Versorgungszeit an die Haushaltungen hiesiger Gemeinde erfolgt gegen Rückgabe der alten Brothefte Sonnabend, den 24. Februar 1917, im hiesigen Rathause Einnahme. Ausgabe. Kaffenbestand aus vorjähriger Rechnung 1808 Spareinlagen Zurückgezahlte Kapitalien Zurückerhobene Bankeinlagen Aufgenommene Vorschüsse Zinsen von ausgeliehenen Kapitalien und Wertpapieren Vereinnahmte Einlagebüchergebühren Sonstige Einnahmen 16 809 211 534 16 732 99 380 35 000 47 267 43 103 789 81 92 79 21 25 48 2115 zurückgezahlte Spareinlagen Bar bezahlte Spareinlagezinsen Ausgeliehene Kapitalien und gekaufte Wertpapiere Bankeinlagen Verwaltungsaufwand und sonstige Ausgaben Kassenbestand 290 541 1 144 8 345 109 774 109 398 11353 22 38 50 42 45 49 Summe: 530 557 46 Summe: 530 557 46 Vermögen s-Übersicht. Aktiva. Passiva. Ausgeliehene Kapitalien: s) gegen Hypothek b) gegen Faustpfand und Bürgschaft sowie Bankguthaben .... c) an Gemeinden Wertpapiere zum Kurswert vom 31. Dezember 1916 (Nennwert: 161900 ^) Zinsenreste 1 055 742 38 363 3 400 78 Guthaben der Einleger am 31. Dezember L916 und zwar: Bestand am 1. Januar 1916 1 129 405 — V Spareinlagen pro 1916 211 534 „ 92 „ Gutgeschriebene Zinsen pro 1916 .... 37060 „ 56 „ 1 087 459 26 134 203 7112 25 28 1 378 000 48 O Hiervon ab: Zurückgezahlte Spareinlagen pro 1916 290 541 „ 22 „ Inventar Kaffenbestand Ende 1916 Bestand der Sparmarkenkasse 808 11 353 845 60 49 90 Aufgenommene Vorschüsse Reservefonds am 31. Dezember 1916 und zwar: Bestand am 31. Dezember 1915 .... 55800 76 Reingewinn vom Rechnungsjahre . . . 7 723 „ 38 „. 100 000 63 524 14 Se. w. o. 63 524 14 O Einzulösende Sparmarken 845 90 Summe: 1 251 829 30 Summe: I 251 829 30 Brotkartenhest Nr 1— 150 151— 300 301— 450 451— 600 nachm. von 2 — 3 3 — 4 2 — 3 3 — 4 601— 750 2 — 3 751— 900 3 — 4 901—1050 2 — 3 1051—1200 3 — 4