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Inserate werden Pro 8 gespaltene Zeil« mittOPfa., im amtlichen Theil di« Lgespaltenegeile mit 3» Psg.,R«llamrn die Saespalteii« geile mit 28 Psg. berechnet; tabellarischer, -miergewöhnlichel Sah nach erhöhtem Taris. Mittwoch, dm 3. Oktober 1906 Post-geltungSliste Nr. 2212. Jnseralen-Annahme sllr die am Nachmittag erscheinende Nunimer bis Vor mittag 11 Uhr. Ein« Bürgschast für die nilchsttäglgeAufnahmederAnzeigen bez. an den vorgeschriebenen Tagen sowie an bestimmter Stelle wird nicht gegeben. Auswärtige Austräge nur gegen Vorausbezahlung. Mir Rückgabe eingcsandter Manuskripte macht sich di« Redaktion nicht verantlvortlich. 53. Jahrgang. Gesperrt wird vom 2. bis mit 4 diests Monats d-r obere Theil der Dorfflraß« in Oberschlema. Der Fährverkehr wird über den Ziegenschftppenwea mit der Beschränkung überwiesen, daß auf dem letzteren nur Lasten bis zu 15 Doppelcrntner gefahren werden dürfen. Schwarzenberg, am 1. Oktober 1900. Königliche Amtshauptmannschaft. I. V.: vr Perthen, RegterungSassessor. H- OefseMche Sitzung des BezMsansschuffes zu Schwarzenberg Dienstag, den S. Oktober 19VV vo« Nachmittags 3 Nhr arr im Berhandlungssaale der unterzeichneten Königlichen Amtshauptmannschaft. s" Die Tagesordnung ist aus dem Anschläge in der Hausflur des amtshauptmann schaftlichen Dienstgebäudes zu ersehen. Schwarzenberg, am 28. September 1900. Königliche AmtsW-tmanllschast. I. V: vr Perihen, Reg.-Ass. Durch Verordnun« de» Königlichen Ministerium» der Justiz sind als Friedens richter auf die Zeit 1. Oktober .1900 bis Enke September 1903: 1 ., Herr Faktor Johann Gottlieb Gruner in Hartenstein für a. die Stadt Hartenstein. d. den Gutsbezirk Schloß und Rittergut Hartenstein, o. für Dorf Stein, ä. HutSbezirk Schloß und Rittergut Stein, 2 ., Herr Gemeiüdeoorstand Ortsrichter Otto Hermann Brückner in Zschocke» für Zschocken mit Neuwittendorf, 3 ., He»r Gemeindevorstand OrtSrichter Christian Ernst Bochma«« in Beutha für Beutha, 4 ., Herr Gemeindevorstand Karl August Emmerlich in Lerchenberg für Langenbach und Lerchenberg, 5 ., Herr Gutsbesitzer David Friedrich Möckel in Wildbach für Wildbach, 6 ., Herr OrtSrichter Johann Friedrich Müller in Thierfeld für Thierfeld und 7 ., Herr OrtSrichter Magnut Richard Colditz in Raum für Raum anderweit neu ernannt worden. Hartenstein am 1. October 1900. Königliches Amtsgericht. Mertig, A.-G.-R. Freitag, -e« 5. Oktbr. IW st, Rachm. 3 Uhr gelangen in Thierfeld 3 Kühe und 4 Kalbeu meistbietend gegen sofortige Baarzahlung öffentlich zur Versteigerung. Bieter sammeln sich i» Müllers Gasthof daselbst. Hartenstein, am 1. Oktober 1900. Der Gerichtsvollzieher beim KSnigl. Amtsgerichte. GertchtSwachtmeister Seyfried. Kobaltstrasze Schneeberg. Wegen Neuchauffirung der unteren Hälfte unserer Kobaltstraße wird dieselbe vom 4. ds». Mt«. ab für den Fabrverkehr auf die Dauer von 8 Lagen gesperrt. Schneeberg, am 2. Oktober 1900. Der Stavtrath. vr von Woydt. GL 11 Die Einkommensteuer auf den II. Termin 1900 nebst Am schlag zur Handels- und «ewerbekammer, die Brandkaffe auf den II. Termin, und die Larrdrenterr auf den in. Termin find fällig und bei Ver meidung der zwangsweisen Beitreibung bis längsten» den LV. Oktober d. I. an unsere Stenereirmahme abzuführen. Aue, den 25. Sept. 1900. 4 Der Rath der Stadt. vr Kretzschmar, v. Al» Schutzmann hiesiger Stadt haben wir heute an Stelle d,s abgegargenen Herrn Franz den bisherigen Unteroffizier Herrn Max Alfred Pirl verpflichtet. Ane, den 2. Oktober 1900. Der Rath der Stadt. vr Kretzschmar, U. Kühn. Schulgeld Ane. Da» für da» einzelne Vierteljahr im Vorau» zahlbar« Schulgeld für die Schü- l«r der Nealschule sowie der I. vürgerfchule ist für da» IN. Vierteljahr de« Schuljahre» 1900/01 big zum 18. dsS. MtS. an unsere Etadtkaff« abzuführens Nach Ablauf dieser Frist erfolgt Mahnung bezw. Zwangsvollstreckung auf Kosten der Säumige». Aue, 2. Oktober 1900. De» Nath der Stadt. vr Kretzschmar, vrgrm.MZM^ Aue. Die Bierfteuer für das 3. Vierteljahr 1SVV ist bis spätestens den 15. dss. M1S. an unsere Stadt kaffe abzuführen. V«rsäumntß dieser Frist zieht die im Btersteuerregulativ angedrohten Strafe« nach sich. Dies« Strafen treffen auch diejenigen Privatpersonen, die Bier von au-« wärt-, wenn auch nur in kleinen Mengen beziehen und solches nicht innerhalb 3 Tagen nach dem Empfange versteuern. Hierbei macht e» keinen Unterschied, ob das von auS« wärt» an hiesige Einwohner — Nichtwirthe — gelangte Bier auf Bestellung hin oder schenkungSweise geliefert wird. Aue, den 2. Oktober 1900. Der Nath der Stadt. Di Kretzschmar, Brgrm. Zohauugeorgeuftadt. 1877 und der Verordnung vom 23. September 1879 von dem unterzeichneten Stadt« rath aufgestellte Verzetchniß der in dem hiesigen Gemeindebezirke wohnhaften Personen, welche zu dem Amte eines Schöffen und Geschworenen berufen werden können, (Ur liste) liegt vom 4. Oktober 1900 an auf hiesiger RathSexvedition zu Jevermannr Einsicht aus und können Einwendungen gegen dessen Richtigkeit oder Vollständigkeit innerhalb einer einwöchigen Frist von dem gedachten Zeitpunkte an schriftlich oder mündlich zu Protokoll bei der hiesigen RathSexpe- dttion erhoben werden. Unter Hinweis auf die unter O beigedruckien gesetzlichen Bestimmungen wird dir» hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Johanngeorgenstadt, am I. Oktober 1900. Der Stadtrat h. Müller L. O Gerichtsverfasiungsgesetz vom 27. Januar 1877. 8 31. Da» Amt eine» Schöffen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutsche» versehen werden. 8 32. Unfähig zu dem Amte eine» Schöffen sind: 1 ., Personen, welche die Befähigung in Folge strafgerichtlicher Verurtheilung verloren haben; 2 ., Personen, gegen welche das Hauptverfahren wegen eines Verbrechen» oder Vergehen» eröffnet ist, das die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter zur Folge haben kann; 3 ., Personen, welche in Folge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über ihr Ver mögen beschränkt sind. ß 33. Zu dem Amte eines Schöffen sollen nicht berufen werden: 1 ., Personen, welche zur Zeit der Ausstellung der Urliste da» dreißigste Lebensjahr »»och nicht vollendet haben; 2 ., Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste den Wohnsitz in der Gemeinde noch nicht zwei volle Jahre haben; 3 ., Personen, welche für sich oder ihre Familie Armenunterstützung aus öffentlichen Mittel« empsangen oder in den drei letzten Jahren, von Ausstellung der Urliste zurück gerecho net, empfangen haben; 4 ., Personen, welche wegen geistiger oder körperlicher Gebrechen zu dem Amte nicht geeignet sind; b., Dienstboten. 8 34. Zu dem Amte eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden: 1 ., Minister; 2 ., Mitglieder der Senate der freien Hansestädte; 3 ., Reichsbeamte, welche jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können; 4 ., Staatsbeamte, welche auf Grund der Landesgesetze jederzeit einstweilig in den Ruhestaub versetzt werden können: S ., richterliche Beamte und Beamte der Staatsanwaltschaft; «., gerichtliche und polizeiliche Bollstreckungsbeamte; 7 ., Religionsdiener; 8 ., Bollsschullehrer; S., dem activen Heere oder der aktiven Marine angehörende Militärpersonen. Die Landesgesetze können außer den vorbezeichneten Beamten höhere Verwaltungsbeamte bezeichne», welche zu dem Amte eines Schöffen nicht berufen werden sollen. 8 84. DaS Amt eines Geschworenen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutsche« versehen werden. 8 8b. Die Urliste für die Auswahl der Schöffen dient zugleich als Urliste für die Auswahl der Geschworenen. Die Vorschriften der 88 32 bi» 3b über die Berufung zum Schöffenamte finden auch auf da» Geschworenenamt Anwendung. Gesetz, -ie Bestimmung«« zur Ausführung de» GerichtSverfaffuugtgesehet vom 87. Januar 1877 re. enthalteud, vom 1. März 1879. 8 24. Zu dem Amte eine» Schöffen und eines Geschworenen sollen nicht berufen werden: 1 ., die Abtheilungsvorstände und vortragenden Räthe in den Ministerien; 2 ., der Präsident deS LandeSconsistortums; 3 ., der Generaldirektor der Staatsbahnen; 4 ., die Kreis- und AmtShauptleute: b., die Vorstände der Sicherheitspoltzeibehörden der Städte, welche von der Zuständigkeit d er AmtShauptmannschaften ausgenommen stich. Nr. 15 u. 16 de» diesjährigen Gesetz, und Verordnungsblattes find erschienen und liegen in der Expeditton der unterzeichneten Behörden 14 Tage lang zur Einsichtnahme au». Inhalt: Bekanntmachung, di« weiter« Ausführung deS Relchsstempelgesege- vom 14. Juni 1900 betr. Verordnung, di« Enteignung von Grundeigenthum zur Erbauung der BischofSwttda-Eist»ae? Ets«nbah» bett. Verordnung, di« am 1. Dezember 1900 vorzu nehmende Viehzählung drtr. Verordnung, die Gebühren für Erhebung der Einkommen steuer re. in den Jahren 1900 und 1901 betr. Bekanntmachung, die Regelung der Ge richtsbarkeit über d»e Stäbe der Kommandobehördea, dir Truppentheil« und Militärbehör den der Armee b«r. Verordnung zur AuSfühtUng de» ReichSgesetze», betr. die Abän derung der Unfallorrficherung»ges«tze re. Bericht,gung. Verordnung zur Au»führ««g von Artikel II de- Gesetze», Abänderungen de» Einkommensteuergesetze- »om 2. Juli 1S7S betr. »o« 23. Juli 1900. Di» Stadtrüttze PO« Am«, «tz«itz, Ne«stLdter, Schneeberg mrd Sch»«ieBb«-, Vie Bürgermeister PO* »rü«hat«, Hartenstet«, JohenmgeOrgepstOvt msd RstUdemfett, die Semeimdev erstände des «mttSha*pt«am»schOMcheO Bezirks Schwarzeirderg.