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ver»r»»»»««Uitt »er >ret«hi>»t«i»«sch»st vmrtze» »«»leich «l» >«»fift»ri«l»etör»e »er v»erl«»ft«. Amt « ßkatt der Amtöhauptmannschaften Bautzen und Löbau, de- Landgerichts Bautze» und der Amtsgerichte Bautzen, Schirgiswalde, Herrnhut und Bernstadt des Hauptzollamts Bautzen, ingleichen der Stadträte zu Bautzes und Bernstadt, sowie der Stadtgemeinderäte zu Schirgiswalde und Weißenberg, bauhE achrichlm vr,«« tzer -«»»el»- G e » e rt e l « » « e r z« Litt««! Verantwortlicher Redakteur Arno Zschuppe (Sprechstunde« Wochentag» von 10—11 und von 3—4 llhr). — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Bautz«. Fernsprechanschluß Nr. 51. Ml varitzmrr Nachricht« erichrinm. mit Ausnahme der Ioan, und Festtag«, tSgltch abend». Preis de« vierteljShrlicheu Abonnement« 3 Jnfertlon»g«bühr für d« Raum einer Peitr-LpaUMe «ewSholich« Satze« 18 in geeignet« Mill« unter Gewähruns von Rabatt; Ziffern-, Tabellen, und anderer schwierig« Latz entsprechend teurer. RachweiSgeböhr für jed, Anzeige and Insertion 20 4 „ brieflich» ««Skuust-ertttluua 10 4 und Porto) Für die Aufnahme vo« Anzeigen nud Reklamen an bestimmter Stelle wirb keine Garantie Abervommen. UM' N«r bi< früh 1v Uhr e1«gehe«tze J«serate finde» «<ch in dem »dendd erschei»exde» Blatt, 'MW Inserate nehm« di« Geschäft»stell« de« Blatte« und di« Annonc«bureau« an, dergleichen di« Herr« Walde in Löbau, Cta»ß in Weißenberg, LIpMck in TlbtrglSwalv«, Bustad Kröltng in Bernstadt, Buhr in König-Hain bei Ostritz, Reußner in Ober-EunuerSdor! und vou Lindenau In PulSnitz. Rr. 24l. Montag, de« 18. Oktober, abends. 1905. ^»^»»WW»M»W»M«WWNM»MMWWWMWWMWWMW»»^WMM>MMWW»M»»WMW>WMWWWWjWWMMWWMWMWWW^»MWMWWMWW>WWWWW»MWWWWWMWMMWMWMW»WMWWW^MMMM^ Mit Allerhöchster Genehmigung Sr. Majestät de- König- wird 8 3 Absatz 1 Ziffer I der Verordnung, die Errichtung eines Etsenbahnrates betressend, vom 9. Juli I88l (G. u. V. Bl S. 149> tu der Fassung der Verordnung vom 30. August 1902 tG. u. B. Bl. S. 371) mil Wirkung vom I. Oktober 1908 ab wie solgt geändert: Der Eisenbahnral besteht aus 1. neun Vertretern deS Handelt und der Gewerbe, von tunen je einer von dea Handelskammern zu Dresden, L-ipzig, Chemnitz und Plauen, von der HaudelS- uud Gewerbekammer zu Ziitau und vou dea Gewerbekammern zu Dresdeu, Leipzig, Chemnitz und Plauen gewählt wird. Dresden, am 19. September 1905. Die Ministerien des Innern und der Finanzen. Am 1. Dezember 1905 findet nach dem Beschlusse des Bundesrates vom 18. März dss. Js. -in« Volkszählung im Deutschen Reiche statt. Im Hinblick ans die Wichtigkeit der Volkszählung ist die Erwartung gerechtf.rttgt, daß alle Be teiligten durch vollständige und gewissenhasle AuSsllllung der ihnen seiner Zett zugchendeu Listen die Aus führung der Zärlung nach Krästeu unterstützen werden, auch dars daraus gerechnet werden, daß die bei der bevorstehenden Volkszählung durch Bestellung besonderer Zähler in Aussicht genommene Mitwirkung selbst ständiger Ortseinwohner ein bereitwilliges Entgegenkommen finden wird und daß diejenigen, die von ihren Gemeindebehörden zu diesem Amt« berufen werden, dessen Uebernahme und gewissenhasle Verrichtung al« Erfüllung einer allgemeinen bürgerlichen Ehrenpflicht sich werden angelegen sein lassen. Zur Ausführung dieser Zählung ist von dem Königlichen Ministerium de« Innern In der Zette 174 stg. des Gesetz- und Verordnungsblattes vom Jahre 1905 abgedrucktca Verordnung vom 1. August d. I. folgendes verordnet morden: 1. Die Ausführung der Zählurg liegt den Gcmcindcbchürdcn für jeden Gemetndebeztrk einschließlich der Im Orte befindlichen selbständigen Gutsbezirke ob (Verordnung 8 6, 1). Die erforderlichen Drucksachen werden diesen bis zum 1. November vou hier aus zugehen Sofort nach deren Empfang ist zu prüfen, ob die Zahl der gelieferten Drucksachen jeder Art dem mutmaßlichen Bedarse «Isprlcht. Ist die« nicht der Fall, so Ist sofort Anzeige hierher zu erstatten (Verordnung H 5, 6) 2. Bis zum 10. November muß die Bildung der Zählkommlssionen erfolgt sein <8 6 2 letzter Satz). 3. Bis spätestens zum 20. November ist die Einteilung der Gemeinden tn Zählbeztrke und die An nahme der Zähler zu beenden (Verordnung 8 7 und 8 8, 4) 4. Am 29. und 30. November erfolgt die Austeilung der ZSHllisten an die Haushaltung« und Anstalt«. Sie muß am 30. November beendet sein (Verordnung 8 4, 11). L. Bis zum Mittag deS 1. Dezember sind die Zählungslisten auszusüll« (Verordnung 8 4, 9). 6 Am 1. Dezember mittags beginnt die Wtederetnsammlung der List«. Sie ist möglichst überall am 2. Dezember zu beendigen (Verordnung 8 4, 11). 7. Spätestens bis zum 3 Dezember soll die Ablieferung der HaushaliungSllstkn und Anstaltslisten sowie der Kontrolllisten durch die Zähler aii die Gemeindebehörde oder die Zählkommissioo erfolgen 8. Vom 4. Dezember ab haben die Gemeindebehörden und die Zähl kommt ssionen das ZählungS- material einer genauen Prüfung zu unterwerfen und etwaige Mängel zu beseitigen. Hierauf ist der Ge meindebogen auSzusüllen Diese Arbeit« müssen bis zum 20 Dezember beende, fein (Beiordnung 8 9). 9. Spätestens bis Ende Dezember find die gehörig geordneten und verpackten Zählpapiere an die Königliche Amtshauptmaunschast einzusendeu. Die unbenutzt gebliebenen Formulare sind beizusügeu (Ver ordnung 8 10). Die Gemeindebehörden haben daraus Bedacht zu nehmen, daß Veranstaltungen, die dm Stand der Bevölkerung am 1. Dezember wesentlich verschieben können, wie öffentliche Versammlungen, Feste usw., nicht stattfiad'N. Bautzen, am 11. Oktober 1905. Königliche Amtshauptmannschaft. Volkszählung. Am 1. Dezember 1905 ist zufolge Verordnung des Königlich« Ministeriums deS Inne« vom 1. August 1905 nach dem Beschlusse des Bundesrates vom 18-März 1905 unter Mitwirkung selbständiger Ortsemwohner eine Volkszählung vorzunchmen, mit der eine Feststellung der bewohnte" und unbewohnten Wohnhäuser und der sonstig« zurzeit der Zählung zu Wohnzwecken benutzten feststehenden und beweglichen Baulichkeiten verbunden werben soll. Angesichts der Wichtigkeit der Volkszählungen wird vertrauensvoll darauf gerechnet, daß bei der be vorstehenden Zählung alle Beteiligten die erforderlichen Angaben nach der den Zählbogen beigedruckten An leitung vollständig und gewissenhaft bewirken, auch die Durchführung der Zählung nach Kräften unter stützen werden. Aus der nebst den übrigen Formularen den Gemeindebehörden bis 1. November zugehenden Minisierial- Verordnuna vom 1. August 1905, deren genaue Durchsicht und gewissenhafte Befolgung Pflicht aller OrtS- behörden ist, werden folgende Bestimmungen besonders eingcschäist: 1. Die Aussührung der Zählung liegt den Gemeindebehörden für jeden Gemeindebezirk ein schließlich der im Orte befindlichen selbständigen Gutsbezirke ob (Verordnung 8 6, 1)- Sofort nach Empfang der Formulare haben die Gemeindebehörden zu prüfen, ob diese dein mut maßlichen Bedarse entsprechen und ev. weiteren Bedarf hier anzuzeig« (8 5, 6 der Verordnung). 2. Bis zum 10. November muß die Bildung etwa nötiger Zählungskommissionen erfolgt sein (Verordnung 8 6 Z 2 Abs 3) 3. Bis zum 20. November ist die Bi dnng von Zählbezirken und die Annahme der Zähler zu beenden (Verordnung 8 8, 4). 4. Bis zum 25. November sind den Zählern die Zählpapiere zuzustellcn mit dem Veranlassen, sich sofort mit ihren Obliegenheiten vertraut zu machen (Verordnung 8 8, 5). 5 Am 29. und 30. November ist die Austeilung der ZählungSlisten zu bewirken: am 30. No vember muß sie becndel sein (Verordnung 8 4, 11, Anweisung für die Zähler 8 6,. 6. Bis zum Mittage des 1. Dezembers 'sind die Zählungslistcn auSzusüNen und durch die HaushaUungsvoistände, bez. die Besitzer, Vorsteher oder Verwalter von Anstalten oder deren Vertreter die Richtigkeit un» Vollständigkeit der Listen zu prüscn und durch Unterschrift zu bescheinigen (Verordnung 8 4, 9». 7. Am 1. Dezember mittags beginnt die Wiedcreinsammlung der Listen: am 2. Dezember soll sie beendet sein (Verordnung 8 4. 11, Anweisung kür die Zähler 8 I5>. 8. Bis zum 3. Dezember sollen Haushaltungs-, Anstalt«- und Kontroll-Listen nach deren Prüfung durch die Zähler an die Gemeindebehörde oder Zählungskommission abgeliesert sein (Verordnung 8 8, 6, Anweisung für die Zähler 88 l8 und 20). 9. Vom 3. Dezember ab haben die Gemeindebehörden bez Zählungskvm Missionen das Zählungs material genau zu prüfen, soweit erforderlich zu ergänzen und zu berichtigen, die Kontroll listen der Zähler zu vergleichen und ev. rtchtigzuslcUen und sodann den Gcmciudcbogcu aus zufüllcn Diese Arbeiten müssen bis 20. Dezember beendet sein (Verordnung 8 9). 10. Spätestens bis Ende Dezember sind die sämtlichen ausgesülllen und geprüft« Zäh sonnulare nebst den Kontroll-Listen und dem abgeschlossenen und beglaubigten Gemeindebogen in der in 8 10 der Verordnung vorgejchriebenm Weise geordnet, gepackt und gezeichnet unter Beifügung der nicht benützten Formulare bei der König!. Amtshauptmannschaft einzureichen. Löbau, den 16. Oktober 1905. Die Königliche AmtLhauptmaNllschaft. Freitag, de« 2V., «ud Sonnabend, de« 21. Oktober d. I., können wegen Reinigung der Geschäftsräume beim hiesigen Königlichen Landgerichte nur dringliche Sachen erledigt wercen. Bautzen, am 16. Oktober 1905. Der Präsident des Königlichen Landgerichts. Auf Blatt 584 des Handelsregister« ist heul« die Firma .Bautzner Möbel- unv Auktionühallcn Paul Hensel" in Bautzen und der Kaufmann und Auktionator Hermann Paul Heusel In Bautzen al« Inhaber eingetragen worden. Bautzen, am 14. Oktober 1905. Königliche- Amtsgericht. Leih anstatt der Stadt Bautze«. Die Pfandscheine A Nr. 53638 und 58919 sind a!8 abhanden gekommen augezeigt Word«. Die «lwoigen Inhaber derselben werden gemäß 88 32 und 33 der Leihhaus Ordnung hierdurch aus- gesordtrt, sich unter Vorlegung dieser Pfandscheine bei Verlust aller Ansprüche au« denselben binnen drei Monaten in der Leihanstaltsexpedition zu meld«. Bautzen, am 16. Oktober 1905. Die Sparkassen- und Leihanstalt der Stadt Bautzen. Weitz, Direktor. vekanntmachnng. ES ist uns der Verlust de» aus den Namen Ernestine Hänsel in Melaune lautenden QuittungS- bucheS unserer Sparkasse Nr. 5761 gemeldet worden. Indem wir dies hierdurch öffentlich bekannt machen, fordern wir den etwaigen Buchinhaber aus, sich bei Verlust seiner Ansprüche an da« Buch binnen heute und neunzig Tag« bei un« zu meld«. Weißenberg, den 14. Oktober 1905. Die Sparkassen-Verwaltung. Jentzsch, Bürgermeister. Belanntmachnng. Das aus deo Namen Anna Mirtschink in Obcr-Gebelzig lautende QuittuugSbuch der städtischen Sparkaffe zu Wc'ßenberg Nr. 992 wird hierdurch für ungültig erklärt. Weißenberg, den 14. Oktober 1905. Die Sparkassen-Verwaltung. Jentzsch. Bürgermeister. Beschwichtigungen und Berichtigungen. Jetzt endlich liegt eine halb offiziöse engliscbe Aeußerung zu den Delcassöschen Indiskretionen vor. Es wird nämlich aus London, 14 Oktober, gemeldet: Das Reutersche Bureau ist in den Siand grsetzt worden, bezüglich der sensationellen Enthüllungen in der französischen Presse autoritativ mitzuteilen, daß Deutschland von Großbritannien informiert worden ist, daß die Frage eines Beistands angebotes an Frankreich seitens Englands niemals ent standen ist und daß Frankreich niemals den Beistand nach- grsucht hat. Ferner, daß England niemals einen solchen angeboten hat. Auf Anfragen in englischen Regierungs- kretsen ist dem Reuterschen Bureau mitgeteilt worden, daß die britische Regierung keine amtliche Erklärung über den Gegenstand abgrbe. Man hat also in London einer Anstandspflicht genügt, und auf dem nicht ungewöhnlichen aber zu nichts verpflich tenden Wege durch das Reutersche Bureau erklärt, daß eine förmliche Verständigung zwischen England und Frankreich über einen Angriff auf Deutschland nicht bestanden habe. Weder England noch Frankreich wollen um Beistand gebeten noch ihn angeboten haben. Damit wäre die Sache abge macht, und man könnte annehmen, Herr Delcsssö habe der Welt einen riesengroßen Bären aufgebunden. Nun aber ist eS doch wohl undenkbar, daß sich der eitle Exmtnister die ganze Geschichte auS den Fingern gesogen hat, und anderer seits ist man gewohnt, auch zwilchen den Zeilen Reuterscher Erklärungen lesen zu müssen. Und die obige Meldung läßt immer noch dir Möglichkeit offen, daß formelle schriftliche Angebote und Abmachungen zwar nicht bestanden haben mögen, daß ober unverbindliche mündliche Er örterungen staUgebindkn haben. Vielleicht wissen die Akten der diplomatischen Archive über einen solchen Plan viel weniger zu erzählen, als die persönlichen Erinnerungen der leitenden Staatsmänner und Botschafter in beiden Ländern. Die obige Reutersche Erklärung hat keine Be weiskraft gegenüber der Annahme, daß der Angriffsplan von beiden Seiten besprochen worden ist, daß er aber noch nicht fertig war, und noch keinen Niederschlag in Form eines schriftlichen Vertrages gefunden hatle, als Herr DelcassS vom Amte zulücktcat. Wären die Indiskretionen des „Matin* nichts als eitel Wind und Flunkerei, so würde sich auch wohl die französische Regiriung geäußert haben. Es liegt aber nur eine lendenlahme halbamtliche Erklärung der letzteren in der „Ageice Havas* vor; sie wird von der Pariser Presse ziemlich skeptisch ausgenommen. Die offiziöse „Norddeutsche Allgemeine Zeitung* schreibt in ihrer Wochenruvdschau: Als wir vor acht Tagen der Auffassung Ausdruck gaben, daß die alten Akten der Marokko-Angelegenheit für die weitesten Kreise des deutschen Volkes geschloffen bien, lagen uns die sen ationellen Be hauptungen des Pariser Matin über die Begleitumstände des Rücktritts des früheren Ministers DelcassS noch nicht im genauen Wortlaut vor. Wir hätten indessen auch dann, wenn dies der Fall gewesen wäre, keine andere Meinung ver treten, da es uns nicht sonderlich überrascht hat, d^ß die Miß vergnügten, denen die erfreuliche Verständigung zwischen Deutsch, land und Frankreich nicht in die Rechnung paßt, mit lautem Ge töse die Aufmerksamkeit auf sich zu lenken luchten. Von Be ginn an stand fest, daß die maßgebenden Kreise in Frank» reich zu den „Enthüllungen* keinerlei Beziehung halten, eine Tatsache, die vollkommen ausreichte, um den „Enthüllungen* jede Bedeutung für die in den letzten Monaten erzielte Ge staltung des deutsch-französischen Verhältnisses zu nehmen. Inzwischen hat das Reutersche Bureau gepenüber der Be- Häuptling drs „Malin*, England habe sich bereit erklärt, Frankreich bei einem brutschen Angriff mililärlsch zu unter stützen, mitgeteilt, daß Deutschland von Großbritannien in» formiert worden sei, daß die Frage eine« Büstandsangebots an Frankreich seitens Englands niemals entstanden sei, und daß Frankreich niemals um Beistand nachgesucht habe, ferner, daß England niemals einen solchen angeboten habe. Wir können bestätigen, daß die englische Regierung eine Mit teilung solchen Inhalts in spontaner Weise hat hierher ge langen lassen, und daß sie deutscherseits ebenso loyal, wie sie gegeben wurde, entgegengenommrn worden ist. Ein Zwischenfall in den diplomatifchen Bez ehungrn zwischen Deutschland und England ist durch die Behauptungen deS „Malin' nicht hervorgrrufen worden, andererseits aber handelt es sich um eine von der englischen Regierung selbst als vertraulich bezeichnete Mitteilung, dir im Sinne der Londoner Regierung nicht für die Orffentlichkrit bestimmt war. Wir versagen es unS daher, auf diise Mitteilung näher einzugehen, und möchten nur noch besonders frst- stlllen, daß alle Behauptungen, wonach die deutsche Regie rung von der englischen oder der französischen Regierung über dir Angaben der Pariser Blätter Erklärungen verlang^