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Freiberger Anzeiger und Tageblatt. Erscheint jede» Wochentag früh 9 Uhr. Preis vierteljährlich 15 Ngr. — Inserate werden an den Wochentage« nur bl« Nachmittag» 3 Uhr für die nachsterscheinende Rummer angenommen und die gespaltene Zeile mit 5 Pfennige» berechnet. 71. Dienstag, den 3. April 1885. Bekanntmachung, das Verbot der Ausfuhr von Waffen und Kriegsmunition aller Art betreffend; vom 29. März 1855. Das Finanz-Ministerium bringt mit Allerhöchster Genehmigung hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß auf Grund des H. 3 deS Zollgesetzes vom 3. April 1838 (Gesetz- und Verordnungsblatt vom Jahre 1838 S. 290) bis auf Weiteres die Ausfuhr von Waffen, Ariegsmunition aller Art, insbesondere von Geschossen, Schießpulver, Zündhütchen, Flintensteinen, in gleichen von Blei s Schwefel und Salpeter, ... - 7t sofern nicht der zollvereinsländische Ursprung dieser Gegenstände in jedem einzelnen Falle nachgewiesen wird, über die sächsische Zollgrenze ge gen Länder, welche nicht zum deutschen Bunde gehören, nach jeder Richtung hin, unter Hinweisung auf die im Zollstrafgesetze vom 3. April 1838 (Gesetz- und Verordnungsblatt v. I. 1838 S. 337) angedrohten Strafen, verboten ist. Der Nachweis des zollvercinsländischen Ursprungs, auf dessen Grund eine Ausnahme von dem Verbote in einzelnen Fällen Vorbe halten worden, ist durch Ursprungszeugnisse zu führen, hinsichtlich deren die Haupt-Zoll und Steuerämter, auf Verlangen, nähere Auskunft rrtheilcn werden. . l Hiernach haben sich die Zollbehörden, sowie Alle, die es angeht, zu achten. . > Dresden, am 29. März 1855. FinaNZ-MinisteriUM. Behr. Schäfer. Diebstahl. Erstatteter Anzeige zufolge sind in der Nacht vom 17. zum 18. Februar d. I. im Großhartmannsdorfer Gasthofe 1 Scheffel Gerste und 1 Scheffel Korn in mit Lem Namen „Bach" gezeichneten Säcken entwendet worden. Behufs der Ermittelung der Täterschaft und Wiedererlangung der entwendeten Gegenstände wird solches hiermit bekannt gemacht. Freiberg, den 30. März 1855. Das Königliche Landgericht daselbst. : Abtheilung für Criminalsachen. ' Benjamin Richter Scheibe. Erledigung. Nachdem der Aufenthaltsort des Dienstknechts Johann Gottlieb Beyer aus Lippersdorf ermittelt worden ist, wird der von hieraus unterm 8. Februar d. I. erlassene in Nr. 35. des diesjährigen Freiberger Anzeigers abgedruckte Aufruf hiermit erledigt. Freiberg, den 30. März 1855. Das Königliche Landgericht daselhst. Abtheilung für Crimtnal-Sachen. Benjamin Richter. Scheibe. Bekanntmachung. Nachdem für heuriges Jahr das Einkommen der bei den hiesigen Communanlagen beitragspflichtigen Bewohner de» hiesigen Ge- meindcbezirks ermittelt und das' betreffende Heberegistcr ausgestellt worden ist, wird dies in Gemäßheit des Regulativs vom 7. März 1853 h. 28 hierdurch zur öffentlichen Kenmniß gebracht, und bekannt gemacht, daß dieses' Heberegistcr in der Zeit vom- 3. bis mit 21- April a. c. Vormittags von 8—12 Uhr und Nachmittags von 2—6 Uhr an jedem Werktage zur Einsicht für die Bethciligten in dem im Rathharch befindlichen Sprechzimmer aüsliegen und daselbst auch unser Calculator zur Erthcilung etwaiger Auskunft anwesend sein wird.